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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 293

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern

Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch

21.10.2011

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 293

Elektronische Steuermeldung über sedex

Gemäss der Wegleitung über die Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen (WSN) in der AHV, IV und EO (Rz 1208 ff.) werden die Steuermeldungen zwischen den AHV- Ausgleichskassen und den Steuerbehörden elektronisch über die sedex-Plattform ausgetauscht.

In Absprache mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und um den technischen und fachli- chen Bedürfnisse zu entsprechen, wurde der Standard für diesen elektronischen Austausch der Steu- ermeldungen angepasst.

Ab dem 1. Januar 2012 können Steuermeldungen mit dem Standard 3.0 angefragt werden. Während einer Übergangszeit von einem Monat können beide Versionen des Standards gebraucht werden. Ab dem 1. Februar 2012 ist nur noch die Version 3.0 des Standards gültig. Die Version 2.0 wird de- aktiviert.

Die Steuerbehörden folgen dem gleichen Terminplan und werden ab 1. Februar 2012 nur noch die Version 3.0 benutzen, um die Steuermeldungen den AHV-Ausgleichskassen zu kommunizieren.

Falls Ihnen die Beschreibung des Standards in Version 3.0 noch nicht bekannt ist, bitten wir Sie, sich an die Koordinations- und Bewilligungsinstanz (or@bsv.admin.ch) zu wenden. Diese wird Ihnen die Dokumentation zustellen.

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