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Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 437

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern

Tel. +41 58 462 90 01, Fax +41 58 464 15 88 www.bsv.admin.ch

05.07.2021

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 437

Informationen betreffend CO

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-Gesetz – Rückverteilung an die Unternehmen

Anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 wurde die Totalrevision des CO2-Gesetzes von der Schweizer Bevölkerung abgelehnt. Aufgrund dieser Ablehnung werden die in der Vorlage vorge- sehenen Änderungen auf den 1.1.2022 nicht eingeführt. Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011 bleibt in Kraft.

Dementsprechend wird die Rückverteilung an die Unternehmen im nächsten Jahr so weitergeführt wie bisher und es müssen keine Anpassungen vorgenommen werden.

Wir danken für die Kenntnisnahme und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Kontaktpersonen:

Bundesamt für Sozialversicherungen:

Beatrix Guillet, Fachspezialistin, beatrix.guillet@bsv.admin.ch – 058/464 07 43

Bundesamt für Umwelt:

Irène Barras, wissenschaftliche Mitarbeiterin, irene.barras@bafu.admin.ch

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