Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
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10.09.2015
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 364
Senkung des EO-Beitragssatzes auf den 1. Januar 2016
Das BSV hat die Ausgleichskassen am 2. September 2015 per E-Mail über den Beschluss des Bun- desrates vom selben Tag informiert, den EO-Beitragssatz auf den 1. Januar 2016 von 0,5 auf 0,45%
zu senken. Wir ersuchen die Ausgleichskassen die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber darauf auf- merksam zu machen, dass mit der hälftigen Aufteilung des Beitrags zwischen Arbeitgebern und Ar- beitnehmenden eine dritte Stelle nach dem Komma nötig wird und Lohnprogramme allenfalls entspre- chend anzupassen sind.