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EUROPÄISCHES PARLAMENT Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

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AD\806114DE.doc PE431.010v02-00

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EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 - 2014

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

2009/2103(INI) 24.2.2010

STELLUNGNAHME

des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu der Mitteilung der Kommission über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung:

Europäische Partnerschaft (2009/2103(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Britta Thomsen

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PA_NonLeg

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VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

– gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich der Gesundheitspolitik,

– unter Hinweis auf das Programm „Öffentliche Gesundheit“ 2007-2013, das auf die Mittel und Wege ausgerichtet ist, die zur Bewältigung der Gesundheitsprobleme notwendig sind, – in Kenntnis der vierten Auflage der von der Kommission herausgegebenen Europäischen

Leitlinien zur Qualitätssicherung bei der Früherkennung und Diagnose von Brustkrebs1,

– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 10. April 2008 zur Bekämpfung von Krebs in der erweiterten Europäischen Union2und vom 25. Oktober 2006 zu Brustkrebs in der erweiterten Europäischen Union3,

– in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2003 zur Krebsfrüherkennung sowie der Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 über die Verringerung der Krebsbelastungen,

A. in der Erwägung, dass Krebs nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation eine der Haupttodesursachen weltweit ist und im Jahr 2004 für rund 13% aller Todesfälle verantwortlich war,

B. in der Erwägung, dass Krebs gemäß den Angaben des Eurostat-Jahrbuches 2006-2007 eine der Haupttodesursachen in der EU-25 ist und alljährlich mehr als 1 Million Menschenleben fordert,

C. in der Erwägung, dass Prävention und Zugang zu Früherkennung und –diagnose die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind, dass die Krebsbelastung effizient angegangen wird,

D. in der Erwägung, dass bei den häufigsten Krebsarten Unterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen und dass Frauen hauptsächlich von Brust-, Gebärmutterhals-,

Gebärmutterschleimhaut-, Eileiter-, Eierstock- und Scheidenkrebs, aber auch häufig von Magen- und Darmkrebs betroffen sind; in der Erwägung, dass die Häufigkeit von

Brustkrebserkrankungen bei Frauen in vielen europäischen Ländern zunimmt, wobei auch jüngere Frauen betroffen sind, und dass in der EU alljährlich 275.000 Frauen an

Brustkrebs erkranken,

1 Europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung bei der Früherkennung und Diagnose von Brustkrebs. Vierte Auflage, Europäische Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz, 2006.

2 P6_TA(2008)0121.

3 P6_TA(2006)0449.

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E. in der Erwägung, dass rund 30% aller Krebsfälle durch Früherkennung und Behandlung verhindert bzw. die Folgen verringert werden können und dass die Wirksamkeit der nationalen Früherkennungsprogramme für Frauen unterschiedlich ist und von der

Erfassung der weiblichen Bevölkerung, der Zugänglichkeit zur Mammographie und ihrer Qualität, der Behandlung und anderen Faktoren abhängt,

F. in der Erwägung, dass Gebärmutterhalskrebs (die nach Brustkrebs zweithäufigste Krebsart bei Frauen) durch eine geeignete Behandlung wie eine vorbeugende Impfung gegen karzinogene Viren verhindert werden kann,

G. in der Erwägung, dass die Krebsprävalenz in Zusammenhang mit zunehmendem Alter steht und auch eng mit hohem Alter zusammenhängt und dass mit der Alterung der Bevölkerung die Häufigkeit von Krebserkrankungen insgesamt ebenfalls zunehmen wird;

in der Erwägung, dass sich dieser Trend hauptsächlich bei älteren Frauen zeigen wird, da Frauen immer noch eine höhere Lebenserwartung haben als Männer und dass daher sichergestellt werden muss, dass Präventions- und Früherkennungsprogramme nicht nur für Frauen mittleren Alters, sondern auch für ältere sowie für hochbetagte Frauen zur Verfügung gestellt werden,

H. in der Erwägung, dass sich der durchschnittliche Gesundheitszustand der Bürger der Europäischen Union im letzten Jahrzehnt zwar stetig verbessert hat, dass aber die gesundheitlichen Ungleichheiten in den Mitgliedstaaten, insbesondere in den

verschiedenen Bevölkerungsgruppen und zwischen Männern und Frauen, nach wie vor bestehen,

I. in der Erwägung, dass gesundheitliche Ungleichheiten in der Europäischen Union immer noch weit verbreitet sind und dass benachteiligte Gruppen – in Folge begrenzten Zugangs zu Ressourcen, Informationen und Leistungen – ein höheres Risiko haben, nachteilige gesundheitliche Folgen zu erleiden als sozial und wirtschaftlich besser gestellte Gruppen, J. in der Erwägung, dass einige Krebsarten, wie z.B. Gebärmutterhalskrebs, bei einigen

weiblichen Migrantengruppen wesentlich häufiger auftreten und dass daher sichergestellt werden muss, dass Präventions- und Früherkennungsprogramme auf diese

Hochrisikogruppen ausgerichtet und für sie verfügbar sind,

K. in der Erwägung, dass Forschungsarbeiten gezeigt haben, dass Frauen aus einigen Mitgliedstaaten sowie Frauen aus einigen Migrantengruppen unter dem Druck der

kulturellen und/oder religiösen Überzeugungen und Vorurteile ihrer Bevölkerungsgruppe daran gehindert werden, an Präventions- und Früherkennungsprogrammen teilzunehmen, und dass daher effiziente Programme entwickelt werden müssen, um auch diese Frauen zu erreichen,

L. in der Erwägung, dass die neue Generation der Antikrebsmittel und mitunter auch die gängigeren Antikrebstherapien, die eine regelmäßige Behandlung erforderlich machen, derzeit zwar außerordentlich teuer sind, dass aber dennoch von Armut bedrohte

Bevölkerungsgruppen (insbesondere Frauen und illegale Einwanderer) uneingeschränkten und erschwinglichen Zugang zu diesen Leistungen erhalten sollten,

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M. in der Erwägung, dass Ehemänner, Familienväter und Kinder von spezifisch weiblichen Krankheiten ebenfalls betroffen sind,

N. in der Erwägung, dass Männer ebenfalls an Krebs erkranken und dass die Krebsprävention und -behandlung bei Männern ebenfalls fortgesetzt werden müssen,

1. ist der Ansicht, dass mehr Forschung über den Zusammenhang zwischen Krebs und Geschlechtszugehörigkeit notwendig ist, ebenso spezifische, nicht fragmentierte

Forschung über die Auswirkungen der Arbeitsumwelt auf Krebserkrankungen bei Frauen, einschließlich Forschung über die Auswirkungen von schädlichen Chemikalien und Umweltverschmutzung, Ernährung, Lebensweise und genetischen Faktoren sowie über die Wechselwirkung all dieser Faktoren;

2. ist der Ansicht, dass mehr Aufklärungs- und Präventionskampagnen, speziell hinsichtlich der häufigsten Krebsarten bei Frauen, notwendig sind, um den Zugang zu Früherkennung und -diagnose zu fördern und zu erleichtern;

3. vertritt die Auffassung, dass eine Voraussetzung für die Verringerung der Sterberaten in der EU darin besteht, dass die von der Kommission herausgegebenen Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung bei der Früherkennung und Diagnose von Brustkrebs von den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten, Fachgremien und Sachverständigen vollständig umgesetzt werden und betont, dass nach wie vor Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich Krebshäufigkeit, Sterbe- und Überlebensraten bestehen; hält daher den Austausch vorbildlicher Verfahren und eine verstärkte Zusammenarbeit hinsichtlich der einzelstaatlichen Strategien zur Beseitigung dieser Ungleichheiten für notwendig;

4. vertritt die Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zur Krebsbehandlung von der EU und den Mitgliedstaaten aktiv gefördert werden sollte und betont, dass Maßnahmen zur Krebsprävention der längerfristigen Entwicklung von Krebs Rechnung tragen sollten, die sich in Ost- und Westeuropa erheblich nach Geschlechtern, Risikogruppen und Zeiträumen unterscheidet;

5. ist der Ansicht, dass Forschungsarbeiten notwendig sind, um zu verstehen, wie ungleicher Zugang schlechter gestellter sozialer und wirtschaftlicher Gruppen zu

Gesundheitsdienstleistungen die Häufigkeit und die Folgen von Krebserkrankungen beeinflusst;

6. ist daher der Auffassung, dass eine Überprüfung der Empfehlung des Rates zur Krebsfrüherkennung (2003/878/EG) dringend notwendig ist, damit neue Krebsarten miteinbezogen und neue Früherkennungstechniken aufgenommen werden können;

7. begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Europäische Partnerschaft für

Maßnahmen zur Krebsbekämpfung im Zeitraum 2009-2013 sowie den Vorschlag, die Krebsbelastung durch die Einführung von Vorsorgeuntersuchungen auf Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs, die 100% der Bevölkerung erfassen, bis 2013 zu senken, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Leitlinien in vollem Umfang umzusetzen;

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8. fordert, dass mehr Finanzmittel für Programme im Rahmen der Regionalpolitik und des Europäischen Sozialfonds zur Förderung der Aufklärung und Information von Frauen über den Schutz vor und die Prävention von Brustkrebs bereitgestellt werden;

9. ist der Auffassung, dass Früherkennungsverfahren und -techniken eingehender erforscht werden sollten, bevor sie umfassend angewandt werden, um zu gewährleisten, dass ihre Verwendung und Anwendung sicher ist und auf gesicherten Erkenntnissen beruht, und dass diese Forschung daher zu klaren und auf gesicherten Erkenntnissen beruhenden Empfehlungen und Leitlinien führen muss;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer unbeschränkten Zugang zu frühzeitiger Diagnose und hochwertiger Behandlung haben, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem sozialen Status oder ihrem Bildungsstand;

11. begrüßt die in den nationalen Parlamenten und im Europäischen Parlament geführte Debatte über Krebs; fordert seine zuständigen Ausschüsse und die betreffenden interfraktionellen Arbeitsgruppen auf, weiterhin eng mit den Vertretern der

repräsentativen Vereinigungen, die sich für die Bekämpfung von Krebs bei Männern und Frauen einsetzen, zusammenzuarbeiten.

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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme 23.2.2010

Ergebnis der Schlussabstimmung +:

–:

0:

31 0 1 Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung

anwesende Mitglieder Regina Bastos, Edit Bauer, Emine Bozkurt, Andrea Češková, Marije Cornelissen, Silvia Costa, Tadeusz Cymański, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Iratxe García Pérez, Zita Gurmai, Jolanta Emilia Hibner, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Caroline Lucas, Astrid Lulling, Barbara Matera, Angelika Niebler, Siiri Oviir, Raül Romeva i Rueda, Nicole Sinclaire, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Eva-Britt Svensson, Marc Tarabella, Britta Thomsen, Marina Yannakoudakis Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung

anwesende Stellvertreter(innen) Sylvie Guillaume, Christa Klaß, Elisabeth Morin-Chartier, Norica Nicolai

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung

anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) Marian Harkin, Ria Oomen-Ruijten

Referenzen

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