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Gleichstellung von Frauen und Männern

Gleichstellung von Frauen und Männern im Europäischen Sozialfonds 2007-2013

Europäische Kommission

1. HINTERGRUND

Im Einklang mit der neuen Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung ist die Gleichheit von Frauen und Männern für die Europäische Union eine Voraussetzung für Wachstum, Wohlstand und Solidarität in einer gerechten und demokratischen Gesellschaft.

Chancengleichheit ist auch eine horizontale Priorität, nicht nur für im Rahmen des ESF, sondern im Rahmen aller Strukturfonds ergriff ene Maßnahmen im Pro- grammplanungszeitraum 2000-2006. Das bedeutet, dass alle kofi nanzierten Programme über Indikatoren und Projektauswahlkriterien verfügen, mit denen sicherge- stellt wird, dass sie Männern und Frauen gleichermaßen off enstehen. Was die ESF-Programme angeht, wird ein zweifacher Ansatz verfolgt: zum einen gezielte Maß- nahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen; zum anderen eine stärkere Verpfl ichtung zur Integration von Chancengleichheit über alle ESF-Aktionen und Programmprioritäten hinweg. Die Integration der Dimension Gleichstellung zwischen den Geschlechtern in eine politische Initiative oder Maßnahme („Gender Mainstreaming“) ist Teil der meisten von der Kommission unterstützten laufenden Aktivitäten.

Der ESF fördert Maßnahmen zur Steigerung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt, wodurch ein Beitrag zum Lissabon-Ziel für eine Beschäftigungs-

quote bei den Frauen von 60 % bis 2010 geleistet wird.

Unterstützte Bereiche sind u. a. berufl iche Entwicklung, Zugang zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten, Unter- nehmensgründungen und der Abbau der vertikalen und horizontalen Aufgliederung des Arbeitsmarktes aufgrund des Geschlechts. Der ESF fi nanziert auch begleitende Maßnahmen, die auf die Bereitstellung von Betreuungsdiensten für Kinder und andere Fami- lienangehörige abzielen, so dass Frauen und Männer an Schulungen und anderen Weiterbildungsaktivitäten teilnehmen können. Außerdem werden die Sicherstellung einer größeren Flexibilität bei den Durchführungsvor- kehrungen für die allgemeine und berufl iche Bildung und die gezielte Ausrichtung von Aktivitäten auf Frauen (z. B. Unternehmensgründungen) gefördert.

Es muss betont werden, dass es noch viele weitere Ini- tiativen außerhalb der Strukturfonds gibt, die sich dem Abbau von Ungleichheiten verschrieben haben. Das Programm Daphne II (2004-2008) unterstützt Orga- nisationen, die Maßnahmen und Aktionen entwickeln, die Gewalt jeglicher Art gegen Kinder, Jugendliche und Frauen bekämpfen und Opfer und gefährdete Gruppen schützen. Auch das neue, integrierte Pro- gramm für lebenslanges Lernen (2007-2013) – das die früheren Programme Sokrates und Leonardo da

„Chancengleichheit ist ein allgemeiner Grundsatz nicht nur für im Rahmen des ESF, son-

dern im Rahmen aller Strukturfonds ergriff ene Maßnahmen. Die neue Verordnung macht

mit der Kombination aus einem Gleichstellungsansatz und gezielten Aktionen für Frauen

oder Männer einen Schritt in die richtige Richtung, indem die Dimension Gleichstellung

zwischen den Geschlechtern in allen Phasen der Durchführung der Fonds vorangetrieben

wird. Sie spiegelt also verstärkt das Bekenntnis der EU zur Beseitigung von Ungleichheiten

zwischen Frauen und Männern wider.“

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Vinci vereint – und das Programm Jugend in Aktion unterstützen Gleichheit und Gender Mainstreaming in verschiedenen Projekten. Angesichts hartnäckiger Ungleichheiten hat die Kommission einen „Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006- 2010“ vorgeschlagen, der auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates verabschiedet wurde. Dort wurde auch die Einrichtung eines Europäischen Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter beschlossen. Darin wird die Schaff ung eines Europäischen Instituts für Gleich- stellungsfragen (mit einem Budget von 50 Mio. €) zur Verbesserung der politischen Entscheidungsstrukturen und Gleichstellung, zur Überarbeitung aller in der EU vorhandenen Gleichstellungsgesetze, zur Sensibilisierung gegenüber Ungleichheiten, zur Gewährleistung der Berücksichtigung der Gleichstellung in allen politischen Strategien und zur Forderung nach besseren Statistiken vorgesehen. Der Fahrplan geht u. a. gegen eine Anzahl von arbeitsmarktspezifi schen Ungerechtigkeiten vor, wie die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen, die unausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die Unterschiede in der wirtschaftlichen Unabhängigkeit zwischen Frauen und Männern und das anhaltende Dilemma der Vereinba- rung von Arbeits- und Privatleben.

Dieses Dokument dient der Information über die vom ESF gebotenen Möglichkeiten zur Unterstützung der Gleichbehandlung der Geschlechter und der Integration der Geschlechterfrage während des Programmpla- nungszeitraums 2007-2013.

2. RECHTLICHE GRUNDLAGE FÜR DIE FÖRDERUNG – DER VERTRAG

Die Gleichheit von Frauen und Männern ist ein Grundsatz im Gemeinschaftsrecht und ist als solcher im Vertrag verankert. Gemäß Artikel 2 des Vertrags gehört es zu den Aufgaben der Gemeinschaft, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. In Artikel 3 wird der Grundsatz des Gender Mainstreamings wie folgt niedergelegt: „Bei allen in diesem Artikel genann- ten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern“.

Außerdem sieht Artikel 13 geeignete Vorkehrungen vor,

„um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder

der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen“. Schließlich wird in Artikel 137 und 141 festgelegt, dass jeder Mitgliedstaat die Anwendung der „Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz“ gewährleisten soll, um „den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen“.

Dem Vertrag von Amsterdam (1997) zufolge beruht das Konzept der Gleichheit der Geschlechter auf zwei Säulen: gezielte Maßnahmen (bei der Gesetzgebung und Finanzierung von Programmen) und die Anwen- dung von Gender Mainstreaming als Instrument zur besseren Erzielung der Vorgaben der Europäischen Beschäftigungsstrategie durch eine Einbindung der Geschlechterfrage in jeden Schritt des politischen Prozesses.

Im Rahmen der reformierten EBS und der Integration in das neue Lissabon-Programm der Gemeinschaft betonen sowohl die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) als auch die Strategischen Kohäsionsleitlinien 2007-2013, dass Chancengleich- heit, die Bekämpfung der Diskriminierung und die Förderung von Gender Mainstreaming von zentraler Bedeutung für Fortschritte bei der Erreichung von Vollbeschäftigung und der Verringerung der Arbeits- und Erwerbslosigkeit sind.

„Im Rahmen der Strukturfonds im Programmpla- nungszeitraum 2000-2006 sieht die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds den Beitrag der Strukturfonds zur Förderung der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen vor. In Artikel 1 und 2 heißt es, dass „die Gemein- schaft im Rahmen ihrer Tätigkeit, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch die Strukturfonds zu stärken, außerdem bemüht ist, (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern“ und dass die Struk- turfonds „zur Beseitigung von Ungleichheiten und zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen beitragen“. Des Weiteren enthält die ESF-Verordnung 1784/1999 folgende Prioritäten: in Artikel 1 Absatz 1 Punkt e) „Spezifi sche Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zum und ihrer Beteiligung am Arbeitsmarkt, einschließlich ihres berufl ichen Aufstiegs, ihres Zugangs zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten

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und zum Unternehmertum, sowie Verringerung der geschlechtsspezifi schen vertikalen und horizontalen Aufgliederung des Arbeitsmarkts“ und in Artikel 2 Absatz 2 Punkt c): „die Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne der allgemeinen Politik der Chancen- gleichheit (Mainstreaming-Politik)“. So unterstützt der ESF u. a. Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Entwicklung von Qualifi kationen und Kompetenzen, zur Förderung des Unternehmertums, zum Zugang zur allgemeinen und berufl ichen Bildung und einer Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt nach langen Pausen (z. B. Abwesenheit aufgrund von Mutterschaftsurlaub).

3. STRUKTURFONDS 2007-2013

Artikel 2 und Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung 1081/2006 über den Europäischen Sozialfonds ver- weisen auf die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen. In Artikel 3 Punkt b) Unterpunkt iii) wird die „durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Beschäftigung, zur Erhöhung der dau- erhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und zur Verbesserung ihres berufl ichen Fortkommens und Abbau der geschlechtsspezifi schen Segregation auf dem Arbeitsmarkt, u. a. indem die direkten und indirekten Ursachen des geschlechtsspezifi schen Lohngefälles angegangen werden“ festgelegt. Laut Artikel 6 sollen die operationellen Programme der Mitgliedstaaten eine Beschreibung enthalten, wie die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Chancengleichheit bei der Ausarbeitung, der Durchführung, der Begleitung und der Evaluierung gefördert wird. Darüber hinaus erlegt Artikel 10 den Mitgliedstaaten die Verpfl ichtung auf, über die Umsetzung der durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts sowie etwaiger geschlechts- spezifi scher Aktionen Bericht zu erstatten.

Die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds widmet der „Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung“ einen eigenen Artikel (Artikel 16). In diesem Artikel, der eine allgemeine Bestimmung für den Strukturfonds festlegt, steht, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission sicherstellen, dass die Gleichstellung von Männern und

Frauen und die Berücksichtigung des Gleichstellungs- aspekts auf den verschiedenen Stufen der Durchführung der Fondstätigkeiten gefördert werden.

Diese Bestimmungen der Verordnung über die Struk- turfonds gehen auf die Herausforderungen im Zusam- menhang mit der Sicherstellung von Chancengleichheit für Männer und Frauen ein. Trotz aller Bemühungen besteht weiterhin bei Bildung, Ausbildung, Bezahlung, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit sowie beim berufl ichen Aufstieg ein Gefälle zwischen den Geschlechtern, und die Mitgliedstaaten weisen unterschiedliche Fortschritte auf. Außerdem sind Frauen weiterhin primär von Gewalt und Menschenhandel betroff en. Immer mehr Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, ältere Frauen und Zuwanderinnen, leiden unter Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Beseitigung des Geschlechtergefälles ist daher eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der wirtschaftlichen Notwendigkeit. Eine Gleichstel- lung der Geschlechter ist ein Schlüsselfaktor bei der Herbeiführung eines starken Wachstums und bei der Schaff ung von Arbeitsplätzen. Sie ist auch bei der Bewäl- tigung der demografi schen Herausforderungen einer alternden Bevölkerung, eines Arbeitskräfterückgangs und sinkender Geburtszahlen von entscheidender Bedeutung und kann zur fi nanziellen Nachhaltigkeit der sozialen Sicherungssysteme beitragen. Sie gibt Frauen und Männern die Möglichkeit zur Arbeit und zu einem erfüllten Privatleben.

4. WESENTLICHE UNTERSCHIEDE ZUM VORANGEGANGENEN

PROGRAMMPLANUNGSZEITRAUM

In der Verordnung für den Zeitraum 2000-2006 wurde eine integrierte Gleichstellungsstrategie aus gezielten Maßnahmen für Frauen und der durchgängigen Berück- sichtigung des Gleichstellungsaspekts vorgeschlagen.

Dieser vollständige und umfassende Ansatz war nötig, um sicherzustellen, dass die unternommenen Aktivi- täten nicht nur isolierte Maßnahmen mit begrenzter Wirkung auf die allgemeine Gleichstellungssituation darstellten.

Wie auch im Zeitraum 2000-2006 spiegelt die neue ESF-Verordnung für 2007-2013 verstärkt das Bekenntnis der EU zur Beseitigung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern wider: Gezielte, auf Frauen aus- gerichtete Aktionen werden mit einer durchgängigen

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Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts kombiniert, d. h. es werden nicht nur in verschiedenen Bereichen bestimmte Maßnahmen für Frauen ergriff en, sondern die Geschlechterdimension wird in alle Stufen der Programmplanung und Durchführung eingebunden, um die Teilnahme von Frauen an der Arbeitswelt und ihr Vorankommen darin zu erhöhen. Trotzdem werden diese Bestimmungen des ESF für 2007-2013 durch den spezifi schen Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Verordnung über alle Fonds bekräftigt.

Ziel ist es sicherzustellen, dass die durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen ESF-Prioritäten im Rahmen eines strukturellen Ansatzes gegenüber der Geschlechtergleichstellung sowie in allen anderen Initiativen der Strukturfonds wirksamer angewendet wird. Das ist der Unterschied zwischen der neuen ESF-Verordnung und den Vorgängerversi- onen. Der Gleichstellungsaspekt ist nicht mehr als eine bestimmte separate Priorität anzusehen, im Rahmen derer positive, auf Aktionen ausgerichtete Maßnahmen entwickelt werden, sondern als ein auf alle ESF-Prioritäten anwendbares Querschnittsprinzip.

Wird die Gleichstellung der Geschlechter allerdings ausschließlich als Querschnittsprinzip verwendet, besteht die Gefahr, dass das Erfordernis für positive Aktionen außer Acht gelassen wird. Soll Gender Main- streaming ernstgenommen werden, müssen beide Aspekte kombiniert werden. Um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Lebensumstände, Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern während der Programme berücksichtigt werden, muss eine Bewertung der geschlechtsspezifi schen Auswirkungen durchgeführt werden, um die möglichen Folgen der beabsichtigten Prioritäten auf Frauen im Vergleich zu Männern festzustellen. Die Ergebnisse der Bewertung können ein großes Gefälle zwischen den Geschlechtern off enlegen, dessen Abbau, wie oben dargestellt, in der ESF-Verordnung, den EBS und dem überarbeiteten Lissabon-Prozess gefordert wird. Die Einführung eines Rahmens für positive, an Frauen – und in manchen Fällen an Männer – gerichtete Aktionen kann daher notwendig sein.

5. OPTIONEN FÜR DIE

PROGRAMMPLANUNG UND

FOLGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG

Während des neuen Programmplanungszeitraums 2007-2013 unterstützt die Europäische Kommission die Verbindungen zwischen dem ESF und dem politischen Rahmen – der Europäischen Beschäftigungsstrategie – und den Beschäftigungszielen und -vorgaben der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

Strategien für die Gleichstellung der Geschlechter sind für das Erreichen der Ziele Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität, sozialer Zusammenhalt und soziale Eingliederung wichtig.

In diesem Rahmen sollte die Programmplanungs- strategie der Mitgliedstaaten das Gender Mainstreaming in jeden Schritt des politischen Prozesses einbinden und als horizontales Querschnittsprinzip anwenden, wobei die Geschlechterdimension in allen Stufen der Programmplanung, Durchführung und dem Evaluie- rungsprozess zum Tragen kommt. Dies bedeutet für die Praxis, dass die nationalen strategischen Rahmenpläne (NSRP) und operationellen Programme (OPs) Angaben darüber enthalten sollten, wie sich die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der verschiedenen Priori- tätsachsen einiger OPs gestaltet (z. B. Berücksichtigung der Gleichheit der Geschlechter und des Gleichstel- lungsansatzes in den Projektauswahlkriterien usw.). Das heißt, dass die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden sollten, durch ESF-Aktivitäten geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter zu ergreifen.

Nachstehend einige Bereiche, in die die Gleichstellung der Geschlechter eingebunden werden kann:

Zugang zu und Teilnahme auf allen Ebenen des Arbeitsmarkts. Beseitigung des Beschäftigungs- gefälles auf dem Arbeitsmarkt und Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen, Förderung des Unternehmertums bei Frauen, Steigerung der Beteiligung von Frauen in den Berei- chen Wissenschaft und Technologie, insbesondere als Entscheidungsträgerinnen, Vereinbarung von Arbeit, Privatleben und Familie, faire Bedingungen für Einwanderinnen usw.

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Allgemeine und berufl iche Bildung, insbesondere im Hinblick auf berufl iche Kompetenzen und Qua- lifi kationen und das lebenslange Lernen, durch die Ermutigung und Wegweisung von Mädchen und Jungen, „nicht-traditionelle“ Bildungssektoren zu wählen, die Bekämpfung der typischen Rollenver- teilung in Berufen, Ermöglichung des Austausches bewährter Verfahren in den Bereichen IKT und Gleichstellung der Geschlechter zwischen den Mitgliedstaaten durch Seminare, Konferenzen, Vernetzung und andere Aktivitäten.

Sicherung der Achtung von Frauenrechten, Gewährleistung der Vereinbarung von Arbeit und Familienleben und der vollständigen Umsetzung der EU-Regelungen, Förderung einer ausgewogenen Beteiligung an Entscheidungen, Unterstützung der Forschung zu Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern innerhalb von diskriminierten Grup- pen und Förderung des Austausches bewährter Verfahren.

Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Behörden, Vernetzung mit NROs, insbesondere Organisationen, die im Bereich Chancengleichheit tätig sind, und zwar im Hinblick auf die Schaff ung von Netzen, die Schulung von Mitgliedern usw.

Einige anschauliche Beispiele darüber, wie der ESF zur Verbesserung der Gleichstellung beitragen kann, werden in Anhang I gegeben.

Folgende Checkliste enthält nützliche Informationen zur Gleichstellung der Geschlechter, die im Plan des NSRP oder OP zu berücksichtigen ist.

Soweit möglich geschlechtsdiff erenzierte Daten und Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme am Arbeitsmarkt, Arbeitslosenquoten, das Dienstleistungsangebot, die allgemeine und berufl iche Bildung usw.

Beschreibung der Ziele bezüglich des Abbaus von Ungleichheiten und der Verbesserung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und wie die gewählte Prioritätsachse zu diesen Gleichstellungszielen beiträgt;

Angabe, falls zutreff end, des Finanzrahmens für die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts;

Darlegung bestimmter Indikatoren und Ziele zur Beobachtung der verbesserten Gleichstellung;

Darlegung bestimmter Vorkehrungen für die Begleitung und Evaluierung der Maßnahmen zur Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts durch die durchführenden Behörden;

Darlegung von Maßnahmen zur Veröff entlichung der gewählten Prioritäten und zur Unterrichtung von Organisationen und anderen betroff enen Stellen.

Mitgliedstaaten oder andere Stellen, die an der Pro- grammierung und Durchführung von NSRP, OPs und Projekten mit einem Gleichstellungsansatz interessiert sind, können den von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der durchführenden Behörden des Projekts EQUAL erstellten Bericht „A Framework for integrating the principle of Gender Equality in the new ESF programmes“

zu Rate ziehen. Anhand der Checklisten in Anhang 1 des Berichts werden die Hauptanforderungen in Bezug auf die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter und des Gender Mainstreamings in den neuen Programmierungsdokumenten zusammenge- fasst (NSRP und OPs).

6. POTENZIELLE PROBLEMFELDER

Stehen geschlechtsdiff erenzierte Statistiken nicht zur Verfügung, ist ein Überblick über die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter nicht möglich. Die weitere Entwicklung von Indikatoren und vergleichbaren Daten zur Gleich- stellung der Geschlechter und nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Statistiken für alle Mitgliedstaaten der EU sind nötig, um Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter in allen europäischen Ländern genau evaluieren zu können.

Für Situationen, in denen der Gleichstellungsaspekt bereits berücksichtigt ist, müssen die Begleitung und Berichterstattung über die Auswirkung des ESF ver- bessert werden. Eine wirksame Begleitung beruht auf einer angemessenen Festlegung von Zielen durch die Mitgliedstaaten bei der Konzipierung des NRSP und von Auswahlkriterien für Projekte auf OP-Ebene. Es sollten geeignete Indikatoren und Maßstäbe gesetzt werden, und (interne oder externe) Evaluierungsverfahren soll- ten Verbesserungen bezüglich der Geschlechterfrage berücksichtigen.

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ANHANG I – Tabelle 1: Mögliche Beiträge des ESF zur Gleichstellung der Geschlechter Verbesserter Zugang zu und Teilnahme

auf allen Ebenen des Arbeitsmarkts

• Vermehrte Teilnahme von Frauen an Arbeitsmarktmaßnahmen, die zu einer Anstellung in technischen Berufen führen

• Unterstützung für Unternehmen und Organisationen, die Pläne zur Gleichbehandlung bei der Beschäftigung entwickeln und umsetzen

• Unterstützung für Unternehmen bei der Verbesserung der Qualifi kationen und Arbeitsbedingungen von Teilzeitbeschäftigten und atypischen Arbeitnehmern

• Förderung von Frauen als Beschäftigte und leitende Angestellte in Forschung und Entwicklung, Technologie und Innovation

• Förderung von Männern in Dienstleistungsberufen durch Schulung und Arbeitsmarktmaßnahmen

• Maßnahmen zur Unterstützung der vermehrten Teilnahme von Frauen auf allen berufl ichen Ebenen in Wachstumssektoren, wie z. B. Tourismus, Umwelt, Telekommunikation und Biotechnologie

Verbesserte Gleichstellung in der allgemeinen und berufl ichen Bildung, insbesondere bei den berufl ichen Kompetenzen und Qualifi kationen

• Vermehrte Teilnahme von Frauen an Berufsbildungsmaßnahmen, die zu technischen Qualifi kationen und Berufen führen

• Vermehrte Teilnahme von Frauen an IT-Schulungen, insbesondere auf fortgeschrittenem Niveau

• Förderung der Teilnahme von Männern an Ausbildungsmaßnahmen, die zu einer Anstellung im Dienstleistungssektor führen

• Mehr Flexibilität bei der Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und berufl ichen Bildung, um Frauen in ländlichen Gebieten oder ohne einfachen Zugang zu Verkehrsmitteln zu erreichen

Verbesserte Beteiligung von Frauen an Unternehmensgründungen und der Schaff ung von Wachstum

• Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Gleichstellung für leitende Angestellte und Mitarbeiter von Unternehmensberatungsdiensten

• Neuausrichtung und Konzipierung von (fi nanziellen und technischen) Beratungsdiensten für KMU, um die Bedürfnisse von Frauen, die ein Unternehmen gründen und aufbauen möchten, besser abzudecken

• Verbesserte Finanzdienstleistungen für Frauen, die Unternehmen gründen und aufbauen möchten

• Unterstützung für Netze und Verbände von Unternehmensinhaberinnen und für Betreuungsmaßnahmen von und für Frauen

• Besondere Unterstützung für Frauen zur Gründung und Entwicklung von Unternehmen in den Bereichen Telekommunikation und Spitzentechnologie

• Unterstützung für Frauen als Förderinnen und Leiterinnen von Initiativen der Sozialwirtschaft

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Vereinbarung von Beruf und Familie • Unterstützung für Betreuungsdienste für Kinder und andere Angehörige und für die Ausbildung und Qualifi kation von Betreuern

• Unterstützung für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern Berufspausen, Kinderbetreuungsdienste und andere Dienste zur Unterstützung von Familien anbieten

• Verbesserter Zugang zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Frauen und Männer mit eingeschränkter Mobilität durch Unterstützung von Tele- oder Heimarbeit usw.

Verbesserte Beteiligung von Frauen an der Beschlussfassung

• Ausgewogene Teilnahme von Frauen und Männern an für die Leitung der Programmierungsdokumente zuständigen Begleitausschüssen und Partnerschaften

• Beteiligung von Gleichstellungs- und Frauenorganisationen während des Programmplanungszeitraums an Begleitausschüssen, Partnerschaften und anderen Foren

• Beförderung von Frauen in leitende und entscheidungstragende Positionen in den Strukturen zur Verwaltung der Unterstützung und Durchführung der Maßnahmen

• Regelmäßige Besprechungen während des gesamten Programmplanungszeitraums mit im Bereich Gleichstellung tätigen Organisationen

• Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für Frauenorganisationen und netzwerke zur Förderung der Beteiligung als Projektförderer

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Weitere Informationen zu unseren Veröff entlichungen fi nden Sie auf unserer Website:

http://ec.europa.eu/employment_social/esf/discover/esf_library/publications_de.htm

Weitere Informationen:

Informationsdienst der GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Referat Kommunikation

B-1049 Brüssel Fax.: +32 2 296 23 93

E-Mail: empl-info@ec.europa.eu http://ec.europa.eu/esf

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A1-82-07-465-DE-D

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