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Zielsetzungen zu NEF 2000 und der Gleichstellung von Frauen und Männern festgehalten: 1

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I 114/2002 FIN 18. Dezember 2002 47C

Interpellation

4333 Widmer, Bern (GB)

Weitere Unterschriften: 4 Eingereicht am: 11.06.2002

Beitrag von NEF 2000 zur Gleichstellung von Frauen und Männern

In seinem Zweiten Zwischenbericht NEF 2000 vom 16.09.1998 hat der Regierungsrat die folgenden Grundsätze bzw. Zielsetzungen zu NEF 2000 und der Gleichstellung von Frauen und Männern festgehalten:

1. Die Verwaltungsreform NEF 2000 soll so ausgestaltet werden, dass sie einen konkreten Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern leistet.

2. Die Verwaltungsreform NEF 2000 soll das Potential aller Mitarbeitenden optimal nutzen und einen Beitrag für eine angemessene Vertretung von Frauen und Männern auf allen Ebenen sorgen.

3. Im Sinne von Effektivität, Effizienz und Bürgernähe sollen sich die staatlichen Leistungen stärker als bisher an den Lebensrealitäten der Empfängerinnen und Empfänger orientieren.

Fast gleichzeitig ist der Leitfaden „Neue Verwaltungsführung und die Gleichstellung von Frauen und Männern“ mit Empfehlungen zur Umsetzung von NEF 2000 in der Kantonsverwaltung erschienen. Seither haben sich weder der Regierungsrat noch die Projektleitung NEF gegenüber dem Grossen Rat und der UK NEF zum Thema Gleichstellung geäussert.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche konkreten Massnahmen wurden im Rahmen des Projekts NEF 2000 bisher zur Sicherstellung der oben genannten Gleichstellungsziele ergriffen und wie präsentieren sich die entsprechenden Zwischenergebnisse?

2. Welche Massnahmen sind für die Zeit bis zum Inkrafttreten des FLG noch geplant?

3. Wurde die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern ins Projekt NEF 2000 einbezogen, wenn ja wie?

4. Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass die oben genannten Gleichstellungsziele im Rahmen von NEF 2000 erreicht werden?

5. Wird bezüglich der oben genannten Gleichstellungsziele im Rahmen des Projekts NEF 2000 ein Controlling geführt. Wenn ja, wie ist dieses konzipiert? Wenn nein, weshalb?

6. Wie gedenkt der Regierungsrat im Rahmen von Artikel 90 Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) über die Erreichung der Gleichstellungsziele zu berichten, jährlich oder im Rahmen der Gesamtevaluation?

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Antwort des Regierungsrates

In der Interpellation werden die drei Grundsätze von NEF 2000 in Erinnerung gerufen, die der Regierungsrat in seinem Zweiten Zwischenbericht NEF 2000 vom 16.9.1998 bezüglich der Gleichstellung von Frauen und Männern festgehalten hat, und über deren Umsetzungsstand wird Bericht verlangt. Zu den dabei gestellten sechs Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung.

Zu Frage 1

Als Basis für die Umsetzung der vom Regierungsrat formulierten Grundsätze diente der Leitfaden „Neue Verwaltungsführung und die Gleichstellung von Frauen und Männern“

(Finanzdirektion des Kantons Bern, März 1998). Dieser Leitfaden beinhaltet grundsätzliche Aspekte, die in den wesentlichen Phasen der Einführung von NEF 2000 zu beachten sind, gibt konkrete Empfehlungen ab und illustriert diese mit Beispielen. Konkret war es dann die Aufgabe der Direktionen der Staatskanzlei, ihre unterschiedlichen Situationen bei der Erarbeitung der NEF-Instrumente und insbesondere bei der Definition ihrer Produkte zu berücksichtigen.

Die ersten Erfahrungen aus den Vorbereitungsarbeiten zeigten, dass der Einbezug der Gleichstellungsaspekte eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Unter Mitwirkung einer externen Fachfrau erarbeitete die Projektleitung daher eine Checkliste. In Ergänzung zum Leitfaden diente diese Checkliste den Direktionen und der Staatskanzlei als methodische Hilfe, die gleichstellungsrelevanten Aspekte bei der Definition und Umschreibung der Produkte und Produktgruppen sowie bei der Vereinbarung der Wirkungs- und Leistungsziele (inkl.

Indikatoren und Soll-Werte) zu berücksichtigen. Die Projektleitenden der Direktionen und der Staatskanzlei sowie die externen Beraterinnen und Berater wurden in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Gleichstellung darauf hin sensibilisiert, diese Möglichkeiten zu nutzen.

In der Zwischenzeit sind die Arbeiten zur Bestimmung der Produktgruppen und Produkte weitgehend abgeschlossen. Die einzelnen Produktelemente (z.B. Ziele, Indikatoren, Soll- Werte) enthalten insoweit spezifische Aspekte für die Gleichstellung, als es wesentlich ist, sie auf dieser Ebene auszuweisen. Als Beispiele dafür dienen die Produkte

„Geschlossener Strafvollzug an Männern“ und „Straf- und Massnahmenvollzug an Frauen“. In diesem Zusammenhang ebenfalls als Beispiel herangezogen werden kann der Indikator „Frauenanteil unter den Benutzenden“ im Produkt „Bechäftigungsmassnahmen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die spezifischen Aspekte für die Gleichstellung in vielen Fällen erst bei der Leistungserstellung und dabei insbesondere im Umgang mit den Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen bedeutsam sind und konkretisiert werden können. Im Weiteren wurden die Gleichstellungsaspekte bezüglich des Aufbaus einer NEF-spezifischen Führung in Ausbildungsveranstaltungen thematisiert. Die Umsetzung liegt auch hier in der Projektverantwortung der Direktionen und der Staatskanzlei.

Der Gesamtprojektausschuss NEF 2000 befasste sich periodisch mit dem Thema Gleichstellung und NEF 2000. Beispielsweise beriet er im Mai 2001 über die ersten Erfahrungen und darüber, welche weiteren Massnahmen im Gesamtprojekt allenfalls zu ergreifen sind. Der damalige Vorsitzende des GPA NEF 2000, Regierungsrat Dr. Hans Lauri, wandte sich daraufhin in einem Schreiben an die Projektleitenden der Direktionen und der Staatskanzlei. Darin wies er nochmals auf die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern in NEF 2000 hin und erinnerte die Direktionen und die Staatskanzlei an ihre Umsetzungsverantwortung in dieser Sache. Im Weiteren legte der Gesamtprojektausschuss fest, dass die bereits eingeleiteten Massnahmen fortzuführen (Umsetzung Leitfaden, Berücksichtigung bei der Produktdefinition und beim Aufbau der NEF-Führung usw.) seien.

Zu Frage 2

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3

Anfangs 2002 befasste sich der Gesamtprojektausschuss mit dieser Frage und beschloss, wegen anderweitiger Prioritätensetzung (Aufbau und Umsetzung der gesamtstaatlichen Prozesse, starke Belastung durch SAR) keine weiteren Massnahmen auszulösen, das heisst, sich auf die eingeleiteten Massnahmen zu beschränken und deren Umsetzung den Direktionen und der Staatskanzlei zu übertragen. Bis zum Inkrafttreten des FLG werden die Vorbereitungsarbeiten an die Hand genommen, um die NEF-Aspekte ins Personalrecht einzubauen. Die Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern wird dabei angemessen berücksichtigt werden.

Zu Frage 3

Die Fachstelle wurde bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in die Entscheidfindung einbezogen. Die Leiterin der Fachstelle und ihre Mitarbeiterin gaben den Anstoss zum Prozess, der zur Ausarbeitung des Leitfadens und der Checkliste sowie zum Einbau der Thematik der Gleichstellung in die Führungsausbildung führte.

Zu Frage 4

Der Regierungsrat ist nach wie vor der Auffassung, dass NEF 2000 eine Chance bietet, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der kantonalen Verwaltung besser als bisher umzusetzen. Was für die Einführung von NEF 2000 insgesamt gilt, gilt aber auch für die Umsetzung der Gleichstellungsaspekte im Speziellen. NEF 2000 ist ein Entwicklungsprozess, der Zeit, Wissen und Ressourcen erfordert und mit der flächendeckenden Einführung nicht abgeschlossen sein wird.

Zu Frage 5

Die gemachten Ausführungen haben gezeigt, dass die Hilfestellungen von NEF 2000 auf der Ebene des Gesamtprojekts nur allgemeiner Art sein können und die Umsetzung im Rahmen der allgemeinen Vorgaben in den Verantwortungsbereich der Direktionen und der Staatskanzlei fällt. Der GPA NEF 2000 befasst sich auf der Ebene des Gesamtprojekts jedoch regelmässig mit Gleichstellungsfragen.

Zu Frage 6

Der Regierungsrat beabsichtigt, über die Erreichung der Gleichstellungsziele im Rahmen der Gesamtevaluation Bericht zu erstatten.

An den Grossen Rat

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