Unterlagen zum Online-Seminar des LSWB, München:
Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsbetrug
Dr. Jens Bosbach
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Steuerrecht
Februar 2021
Geschäftsführerin:
Dr. Yvonne Susanne Kellersohn, RAin Vorsitzender des Beirats:
Dipl.-Vw. Lars-Michael Lanbin, Stb
Willy-Brandt-Ufer 10 · 24143 Kiel · Telefon (04 31) 9 97 97- 0 · Fax 9 97 97-17 · E-Mail: info@stbvsh.de Internet: www.stbvsh.de · Sitz: Kiel · Amtsgericht Kiel · Registergericht · HRB 10398 KI
Bankverbindung: Deutsche Bank Kiel (BLZ 210 700 24) · Konto 052 591 500 · BIC/SWIFT: DEUTDEDB210 IBAN: DE21 2107 0024 0052 5915 00 · Steuernummer 20 293 08347
Schwarzarbeit,
Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsbetrug
Aus der Praxis für die Praxis
Dr. Jens Bosbach
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht
Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Skript im Nachgang zum Seminar auch in
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Februar 2021 www.lswb-akademie.bayern 2
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung ... 4
II. Was ist Schwarzarbeit? - Definition und Arbeit Hauptzollämter ... 5
1. Definition ... 5
2. Aufgabe der Zollverwaltung ... 6
3. Aufbau der der Zollverwaltung ... 7
4. Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung... 10
5. Die Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ... 11
a. Die Beitragsrisiken des SGB ... 11
aa. Hochrechnung § 14 Abs. 2 SGB IV ... 11
bb. § 24 SGB IV Säumniszuschläge ... 11
cc. § 25 SGB IV 30-jährige Verjährung... 12
dd. Schätzungs- und Summenbeitragsbescheid ... 13
b. Strafrecht ... 13
aa. Die Norm des § 266a StGB ... 13
bb. Der Begriff des Arbeitnehmers ... 16
cc. Ausfüllung des Arbeitnehmerbegriffs durch das BAG ... 17
dd. Das Kriterium der Eingliederung in die Betriebsorganisation... 18
ee. Weitere Kriterien für eine Eingliederung nach der BAG – Rechtsprechung ... 18
c. Steuerrecht ... 21
III. Freie Mitarbeiter vs. Scheinselbständigkeit ... 23
1. Scheinselbständigkeit = Strafrecht? ... 23
2. Arbeitslohn ... 25
a. Das Entstehungsprinzip ... 25
b. Der Begriff des Arbeitnehmers ... 25
3. Schadensberechnung und Statusfeststellung ... 27
a. Grundsatz – Berechnung vom Bruttolohn ... 27
b. Illegale Beschäftigung (Schwarzlohnabrede) ... 28
c. Problem: Fehlende Tatsachengrundlagen; Schätzungsmöglichkeiten im StrafR ... 43
d. Vergleich Schadensberechnung ... 49
i. Sozialrecht ... 49
ii. Arbeitsrecht ... 49
iii.Steuerrecht ... 50
iv. Zivilrecht – Werklohn ... 51
4. Verjährung im Strafrecht ... 52
5. Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Scheinselbständigkeit ... 61
6. Vorsatz und Irrtum – Gibt es einen Irrtum? ... 62
7. Einziehung ... 64
8. Außerstrafrechtliche Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung... 64
IV. Zugriff durch den Staat, Ablauf von Ermittlungshandlungen, ... Ermittlungsverfahren ... 67
V. Sonderbereich: Künstlersozialabgabe ... 76
VI. Sonderbereich Mindestlohngesetz ... 78
1. Einleitung ... 78
2. Bestimmung des Mindestlohns ... 79
3. Pflichten des Arbeitgebers ... 80
4. Zuständigkeit des Zolls ... 81
5. Eingriffsvoraussetzungen des Zolls und Kompetenzen ... 81
6. Sanktionen bei Verstößen gegen das MiloG ... 82
7. Jüngere Rechtsprechung ... 85
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I. Einführung
Die Anzahl der Strafverfahren wegen Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungsbetrug bleibt seit Jahren konstant hoch; auch durch immer neue Entwicklungen in der Rechtssprechung sowie in der gesetzgebung (z.B. Mindestlohn).
Die Ermittlungsbehörden und Rentenversicherer haben immer mehr Wirtschaftszweige im Visier. War früher die Baubranche im Fokus, sind es heute nahezu alle Branchen. Aktuelle Beispiele aus der Landwirtschaft, Gastronomie, Gesundheitswesen, Medien, Bühne, Film belegen dies.
Der Gesetzgeber hatte das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Jahr 2019 geändert und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) deutlich ausgeweitet. Ziel des Gesetzes ist es, die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit wirkungsvoller und effektiver auszugestalten.
Die derzeit im Gesamtpaket vorgesehenen Änderungen des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden es erfordern, dass Unternehmen noch genauer die Beauftragung von Werk- und Dienstleistungen im Blick haben müssen. Dieses gilt im Besonderen bei der Beauftragung von Selbstständigen.
Für den Berater ist das know – how zum Ablauf von Ermittlungsverfahren, zu den Konsequenzen von Straftaten, Haftungsfragen und das Zusammenspiel verschiedenster unabhängiger Behörden unerlässlich, um den Mandanten bestmöglich und möglichst frühzeitig interessengerecht beraten zu können. Das alleinige strafrechtliche know-how genügt dabei selten, um die erforderliche Beratungsleistung zu erbringen.
Das Skriptum ist kein Lehrbuch und die Fundstellen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll einen aktuellen Überblick aus der Praxis für die Praxis bieten und ersetzt in keinem Fall die eigene Recherche unter Berücksichtigung der einzelfallbezogenen Besonderheiten.