• Keine Ergebnisse gefunden

Wir wollen ein Gesetz!

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wir wollen ein Gesetz!"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

17

Nr. 82

Brände in Fabriken, Um- weltkatastrophen im Berg- bau – freiwillige Verpflich- tungen der Unternehmen genügen nicht. Eine breit angelegte Kampagne fordert nun einen gesetzlichen Rahmen

Wir wollen ein Gesetz!

Wenn sich Unternehmen in ihren Lieferketten freiwillig für die Ein- haltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt einsetzen, ist das gut – aber es genügt nicht.

Brennende Textilfabriken, Umwelt- katastrophen bei der Ölförderung oder im Bergbau, Kinderarbeit auf Plantagen, Hungerlöhne für Arbei- terinnen und Arbeiter, blutige Nie- derschlagung von Streiks und Ver- folgung von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern – immer wie- der werden schockierende Missstän- de auch aus dem Umfeld deutscher Unternehmen bekannt und machen deutlich: Gegen Gewissenlosigkeit und Leichtfertigkeit hilft nur noch ein gesetzlicher Rahmen!

Kampagne startet im September

Eine von zahlreichen kirchlichen, gewerkschaftlichen, entwicklungs- und umweltpolitischen Organisa- tionen getragene Kampagne setzt sich ab September für ein Liefer- kettengesetz in Deutschland ein. Es soll Unternehmen verbindlich dazu verpflichten, die Menschenrechte zu achten und die Umwelt zu schüt- zen – in den eigenen Betrieben, aber auch im Umfeld ihrer gesamten Ge- schäftstätigkeit überall auf der Welt.

Es soll festlegen, dass Unternehmen, die das nicht tun, mit rechtlichen

Konsequenzen rechnen müssen.

Und es soll Betroffenen von Men- schenrechtsverletzungen im Umfeld deutscher Unternehmen Zugang zu Gerichten auch hierzulande ermög- lichen.

Die Chance, dass ein solches Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, besteht. Im Na- tionalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vom Dezem- ber 2016 hatte die Bundesregierung die Erwartung geäußert, „dass min- destens 50 % aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die […]

beschriebenen Elemente menschen- rechtlicher Sorgfalt in ihre Unter- nehmensprozesse integriert haben.“

Sofern keine ausreichende Umset- zung erfolgt, werde die Bundesre- gierung „weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen […]

prüfen“. Im Koalitionsvertrag von 2018 ist für diesen Fall ausdrück- lich angekündigt, dass die Bundes- regierung national gesetzlich tätig werden und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen will.

Widerstand der Wirtschaft wächst

Doch den Befürwortern in der Re- gierung, insbesondere im Entwick- lungs- und im Arbeitsministerium, bläst inzwischen der Wind ins Ge- sicht. Reflexartig bringen sich die Wirtschaftsverbände gegen ein Ge- setz in Stellung. Als „Unsinn“ be- zeichnete Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer das Vorhaben, men- schenrechtliche Sorgfalt verbindlich zu verankern.

Hinzu kommt ein Gezerre um die Methodik zur Überprüfung der 50 % -Marke: Das Wirtschaftsministeri- um bemüht sich nach Kräften, mit durchsichtigen Tricks den Anteil der „Nicht-Erfüller“ kleinzurechnen

und so dafür zu sorgen, dass das Ziel erreicht wird und das Dogma der Freiwilligkeit unangetastet bleibt.

Die Kampagne fordert deshalb ein Lieferkettengesetz ganz unabhängig vom Ausgang des NAP-Monitorings.

Es kann nicht angehen, dass ein großer Teil der hier ansässigen Un- ternehmen Menschenrechtsverlet- zungen und Umweltschäden leicht- fertig in Kauf nimmt, dadurch Kosten spart und sich damit einen Kostenvorteil gegenüber vorbild- lichen Unternehmen verschafft.

Rückhalt für ein Lieferkettengesetz

Vor diesem Hintergrund geht es im Moment in erster Linie darum, den politischen Kräften den Rücken zu stärken, die für verbindliche men- schenrechtliche Sorgfaltspflichten eintreten, und die zivilgesellschaft- lichen Organisationen und Initiati- ven zu mobilisieren, die dieses Anlie- gen unterstützen. Um die Kampagne in Baden-Württemberg in die Fläche zu bringen, hat sich auch hier ein Netzwerk von kirchlichen, gewerk- schaftlichen, entwicklungs- und um- weltpolitischen Organisationen zu- sammengefunden. Dazu gehört auch der Dachverband Entwicklungspoli- tik Baden-Württemberg, DEAB.

Uwe Kleinert, Werkstatt Ökonomie

Wirtschaft

Workshop zur Kampagne

Informationen zur Kampagne, Impulse für Aktionsformen, ein Argu- mentationstraining und Angebote zu Lobby- und Bildungsarbeit bietet ein Mobilisierungs-Workshop.

Termin und Ort: 11. Oktober, Hospitalhof, Stuttgart. Information:

Uwe Kleinert, uwe.kleinert@woek.de www.woek.de/veranstaltungen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dass die Menschen im Kinzigtal nicht nur traditionsbewusst sind, sondern auch offen für Neues, hat der Hamburger Unternehmensbera- ter Helmut Hildebrandt erkannt.. Seine auf

(3) Stellt eine zuständige Behörde einen Umweltschaden fest, der nicht innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates

Bei den Antrieben und Motoren gilt ebenso wie beim Druckluft- Werkzeug: Je intensiver diese genutzt werden, desto grösser sind die Energiekosten und desto interessanter ist es,

Das Projekt VERDI (Bewertung von Umweltef- fekten gentechnisch veränderter Pflanzen – ökologische und ethische Entscheidungs- kriterien für deren Regulierung) hat zum Ziel,

Die Vertragsarztzulassung darf lediglich eine Voraussetzung für den Erwerb der Praxis sein, damit die Abschreibung auch wirklich auf den vollen Kaufpreis vorgenommen wer-.

Können mit einer besseren Koordination die Wirkungen der Massnahmen der kanto- nalen Wirtschaftsförderung sowie der BEKB erhöht werden.. Welche konkreten Schritte sieht

Mit dem Ziel, kompetente Mitarbei- ter zu gewinnen, die Umweltschutz- konzepte erarbeiten, starteten die AOK Rheinland, das Arbeitsamt Es- sen und die Management Akademie Essen

Da verschiedene Kostenberechnungen (Nydegger und Wirleitner 2014) gezeigt haben, dass die Trocknung mit Sonnenkollektoren am kostengünstigsten ist, sollten Anlagen so ausgelegt