Die Information:
Bericht und Meinung AUS DER DDR
Offene Klagen über Mängel in der
ärztlichen Versorgung
Klagen über Mängel in der ärztli- chen Versorgung der Bevölkerung häufen sich, wie das Informations- büro West berichtet, selbst in den zensierten Massenmedien der DDR. So berichtete der Fernseh- funk wiederholt, Fernsehteilnehmer
hätten sich über unzumutbar lan- ge Wartezeiten beschwert, vor al- lem bei Augenärzten und Zahnärz- ten, und eine Reihe von Ärzten leh- ne wegen Arbeitsüberlastung die Behandlung weiterer Patienten ab.
Stellvertretender Gesundheitsmini- ster, Prof. Dr. Spieß, hat in einem Fernsehbericht eingeräumt, daß es noch großer Anstrengungen zur Verbesserung des Gesundheitswe- sens bedürfe. Es werde noch eine Weile dauern, bis „gewisse Dispro- portionen in der Verteilung beson- derer Facharztdisziplinen in allen Territorien" überwunden werden können. zel
Erich Honecker:
Lücken im ambulanten Sektor schließen
In seinem Bericht vor dem 13. Ple- num des Zentralkomitees der SED erklärte der Erste Sekretär, Erich Honecker, es komme jetzt darauf an, daß die Bezirks- und Kreislei- tungen die Gesundheitspolitik noch konsequenter als untrennbaren und wichtigen Bestandteil der Ge- samtpolitik verwirklichen. Dabei
gehe es darum, „Lücken in der ambulant-medizinischen Betreuung vor allem in Arbeiterwohngebieten, einschließlich der Zentren des Wohnungsbaues, zu schließen", Mängel im baulichen Zustand man- cher Krankenhäuser, Polikliniken und Feierabendheime (so heißen in der DDR die Altersheime) und bei der Ausstattung der Patientenzim- mer zu beseitigen sowie größere Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun- gen der Ärzte und Schwestern zu unternehmen.
Viele dieser Probleme, sagte Ho- necker weiter, können nur schritt- weise gelöst werden. Es sei daher
um so notwendiger, die in den Volkswirtschaftsplänen festgeleg- ten Maßnahmen zur Werterhaltung und Erweiterung der Kapazitäten des Gesundheitswesens genau und
„ohne Reduzierung" durchzufüh- ren. Weitere Gesundheitseinrich- tungen sollen vorwiegend in frei- willigen Arbeitsstunden der Bevöl-
kerung geschaffen werden.
Der Erste Sekretär des Zentralko- mitees forderte die Parteileitungen der SED auf, dahin zu wirken, daß allen Bürgern die medizinischen Leistungen leichter zugänglich ge- macht würden und „das Niveau der medizinischen Betreuung" weiter
gehoben werde. zel
Staatsvertrag mit Österreich paraphiert
Im Rahmen eines offiziellen Besu- ches des österreichischen Mini- sters für Gesundheit und Umwelt- schutz, Frau Dr. Ingrid Leodolter, in der DDR ist ein Staatsvertrag auf dem Gebiet des Gesundheitswe- sens paraphiert worden. Im einzel- nen sollen der Erfahrungsaus- tausch in Leitung, Planung und Organisation des Gesundheits- schutzes und der medizinischen Betreuung der Bevölkerung, in der angewandten medizinischen For- schung und in der medizinischen Weiterbildung gepflegt werden.
Ein Informationsaustausch soll sich besonders auf den Infektionsschutz, die dringliche medizinische Hilfe, die Rehabilitation und die Betreu- ung älterer Bürger sowie psychisch Kranker konzentrieren. Auch auf dem Gebiet der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung im Gesundheitswesen ist eine Zu- sammenarbeit geplant.
Für Einzelheiten werden die Ge- sundheitsministerien der beiden Staaten einen über zwei Jahre lau- fenden Arbeitsplan ausarbeiten. gb
STEUERPRAXIS
Rentenversicherung der Tochter
Aufwendungen eines Steuerpflich- tigen für die gesetzliche freiwillige Rentenversicherung seiner Tochter sind nicht als Sonderausgaben ab- zugsfähig, weil es an der dafür er- forderlichen Verpflichtung beim Lei- stenden fehlt.
BFH, Urteil vom 9. 5. 74, Bd. 112,
Seite 371 DÄ
Kongreß im Rahmen einer Schiffsreise
Die Kosten der Teilnahme an einem Ärztekongreß im Rahmen einer Schiffsreise (schwimmender Kon- greß) können in Höhe der Kosten, die bei Durchführung im Inland entstanden wären, Betriebsausga- ben sein.
Finanzgericht Düsseldorf, Senate in Köln, Urteil vom 8. Mai 1974 — VIII 274/70 E — rechtskräftig veröf- fentlicht in „Entscheidungen der Finanzgerichte" 10/74, 459.
Abweichend von dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. Mai 1973 — IX 190/71 — veröffentlicht in DÄ 19/74, 1426 DÄ
Abschreibung eines anteiligen Praxiswerts
1. Eine (gleichmäßige) Abschrei- bung vom entgeltlich erworbenen Praxiswert ist nicht nur zulässig, wenn ein Freiberufler die Praxis ei- nes Berufskollegen übernommen hat, sondern auch dann, wenn er in dessen Praxis als Sözius einge- treten ist.
2. Für die Abschreibung dieses (an- teiligen) Praxiswerts erscheint bei weiterer Mitarbeit des älteren Be- rufskollegen ein Zeitraum von fünf Jahren angemessen.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 22. Mai 1973 — V 62/69 F —, veröffentlicht in „Entscheidungen der Finanzgerichte" 11/1973, Sei-
te 531 DÄ
190 Heft 4 vom 23.Januar 1975