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Begründung: Die Kalte Progression führt dazu, dass Steuerzahler mehr Steuern zahlen müssen, obschon die Kaufkraft ihrer Gelder gar nicht höher ist

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M 088/2007 FIN

Motion

Guggisberg, Kirchlindach (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.03.2007

Jährlicher Ausgleich der Kalten Steuerprogression

zurückgezogen am 09.05.2007

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass die Kalte Progression jährlich ausgeglichen wird.

Begründung:

Die Kalte Progression führt dazu, dass Steuerzahler mehr Steuern zahlen müssen, obschon die Kaufkraft ihrer Gelder gar nicht höher ist. Für den Steuerzahler sind dies also von Jahr zu Jahr Steuererhöhungen. Der Kanton und die Gemeinden können für ihre Voranschläge mit zusätzlichen Geldern rechnen und müssen dann beim 5%-Ausgleich wieder zurückbuchstabieren.

Dieser Mechanismus ist stossend und nicht sachgerecht sowohl für die öffentliche Hand wie für den Steuerzahler.

Die Kalte Progression trifft vor allem den Mittelstand, weil die Belastungskurve bis zu einem Bruttoeinkommen von 150'000.- Franken sehr steil verläuft.

Gemäss Auskunft des Steuerverwalters des Kantons Bern sind jährlich um die Teuerung nach oben korrigierte Tarife technisch möglich.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 22.03.2007

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