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Archiv "Überperfektioniert" (26.06.1995)

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DER KOMMENTAR

Überperfektioniert

Der Anstieg der Kosten für die stationäre Behandlung macht Versi- cherungen und Gesundheitspolitikern die meisten Sorgen. Von 1984 bis 1992 stiegen die ambulanten Arztkosten von 19,1 auf 29,2 Milliarden DM, die Krankenhauskosten von 34 auf 56,4 Milliarden DM. Im Gesundheits-Re- formgesetz von 1989 wurde der Kran- kenhausbereich noch von wirksamen Kostendämpfungsmaßnahmen ver- schont, mit dem Kostenstrukturgesetz galt auch für ihn die Kostendeckelung mit dem Basiswert von 1992. Die Bud- getierung läuft Ende 1995 aus, eine Nachtragsspringflut wird erwartet, wobei der Klinikbereich mit seiner stärkeren Interessenvertretung sicher bevorzugt werden wird.

Die Personalkosten machen fast 70 Prozent des Pflegesatzes aus, wo- von wiederum 36 Prozent für den ei- gentlichen Pflegesektor aufgewandt werden. Die Pflegeversicherung war seinerzeit nur mit der Zusage durch- zusetzen, daß 17 000 neue Pflegestel- len geschaffen werden sollen. Artikel 13 des Gesundheitsstrukturgesetzes regelt Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege. Damit soll eine „aus- reichende, zweckmäßige, wirtschaftli- che und ganzheitliche Pflegekonzepti- on" stationär oder teilstationär sicher- gestellt werden.

Mit deutscher Gründlichkeit wur- de das Problem angegangen. Noch un- ter dem Patronat der alten Bundesge- sundheitsministerin Gerda Hasselfeld trafen sich im Jahr 1990 Experten in einem Kloster in Waldbreitbach und arbeiteten die Pflegepersonalregelung für Erwachsene und Kinder aus. Alle Patienten im Krankenhaus werden hinsichtlich des Pflegeaufwandes klas- sifiziert. Man unterscheidet Allgemei- ne (A) und spezielle (S) Pflege und bei dieser wiederum Grund-, erweiterte und besondere Leistungen. Zur Er- mittlung des Bedarfs an Fachpersonal für die Krankenpflege werden die Pa- tienten für jeden Krankenhaustag von 12.00 bis 20.00 Uhr einer von neun Gruppen (A1/S1 bis A3/S3) mit einem Minutenwert von 52 bis 215 zugeord- net. Diese Zuordnung erfolgt in

Selbsteinschätzung auf einem amtli- chen Fragebogen mit 157( !) Kästchen.

Die Differenzierung ist recht weitgehend: In der Pflegestufe Al heißt es beispielsweise

—zur Körperpflege: „Informatio- nen geben, Handtuch, Seife zur Verfü- gung stellen."

—zur Ernährung: „Essenswün- sche erfragen, Tablett bringen, abräu- men usw."

—zur Ausscheidung: „Informa- tionen, Hinweise geben."

—zu Bewegung und Lagerung:

„Informationen geben, Bettmachen usw."

Oder in der Pflegestufe A2:

—zur Ernährung: „Neben der Serviceleistung (A1) muß das Essen und Trinken für den Patienten mund- gerecht zubereitet werden. Beim Es- sen und Trinken braucht er jedoch kei- ne Hilfen."

Die Krankenkassen können zwar eine Plausibilitätskontrolle fordern, und ein Krankenhausvergleich ist möglich, dennoch erscheint das Sy- stem überperfektioniert und breitge- treten. Es entspricht auch nicht der un- mittelbaren Anschauung bei der Kran- kenhausbegehung. Bedenkt man, daß von der Selbsteinschätzung Stellen- plan, Arbeitsplatzsicherheit und Ar- beitstempo abhängen, ist sehr fraglich, ob mit dieser Methodik der exakte Pflegebedarf wirklich ermittelt wird.

Diese Überlegungen gelten für den gesamten Pflegesektor. Die durchschnittlichen Pflegekosten in Altenheimen sind von 1980 von 1 900 DM/Monat auf 4 500 DM monatlich im Jahr 1993 gestiegen, ohne daß Komfort und komplizierte Fälle sich so erheblich geändert hätten. Patien- ten mit Luftröhrenschnitt oder Appa- liker (schwer Gehirngeschädigte) sind nach wie vor schwer unterzubringen.

Sowohl bei der Krankenversiche- rungsreform wie bei der Durch- führung des stationären Teils der Pfle- geversicherung sollten Maßstäbe und Feststellungsverfahren von unabhän- gigen, sachkundigen Wirtschaftsprü- fungsgesellschaften überarbeitet wer- den. Dr. med. Karl-Heinz Weber,

Mülheim/Ruhr

POLITIK Bayotensin./-mite Wirkstoff: Nitrendipin

Zusammensetzung: Arzneilich wirksame Bestandteile: 1 Tablette Bayo- tensin enthält 20 mg Nitrendipin; I Tablette Bayotensin mite enthält 10 mg Nitrendipin. Sonstige Bestandteile: Maisstärke, mikrokristalline Cellulose, Poly(1-viny1-2-pyrrolidon) 25, Natriumdodecylsulfot, Magnesiumstearat;

Bayotensin mite zusätzlich: lactose - 1H20, Eisen-oxid rot (E 172).

Anwendungsgebiete: Bluthochdruck.

Gegenanzeigen: bekannte Nitrendipin-Überempfindlichkeit, Schwanger- schaft u. Stillzeit.

Nebenwirkungen: Häufig (insbes. zu Beginn der Behandl. u. meist vor- übergehend): Gesichts- (Flush) bzw. Hautrötung mit Wärmegefühl (Ery- - them). Gelegentlich: Kopfschmerzen, Tachykardie, Palpitationen, Unter- schenkelödeme (aufgrund Erweiterung der Blutgefäße), Schwindel, Müdig- keit, Parästhesien, hypotone Kreislaufreaktionen oder Magen-Darmstörun- gen (Übelkeit, Völlegefühl, Durchfall. Selten: Nervosität, Hautüberempfind- lichkeitsreaktionen (Pruritus, Urtikaria, Exantheme), Mehrausscheidung der täglichen Urinmenge (in den ersten Behandlungswochen), Myalgie, Tremor, geringfügige vorübergehende Änderungen der optischen Wahrnehmung,

paradoxe" Zunahme von pektanginösen Beschwerden (in diesem Fall soll- te das Medikament abgesetzt werden, sofern ein kausaler Zusammenhang zu vermuten ist). In Einzelfällen: Gingiva-Hyperplasie (unter längerer Be- handlung; vollständige Rückbildung nach Absetzen des Medikamentes zu erwarten), Gynäkomastie (vor allem bei älteren Patienten unter einer Lang- zeittherapie; vollständige Rückbildung nach Absetzen des Medikamentes), Leberenzymerhöhungen (alkalische Phosphatase und/oder SGOT, SGPT;

nach Absetzen reversibel).

Wechselwirkungen: Bayotensin/-mite/blutdrucksenkende Arzneimit- tel: Verstärkung des blutdrucksenkenden Effektes. -/Beta-Rezeptorenblok- ker: verstärkte blutdrucksenkende Wirkung; regelmäßige Überwachung der Patienten angezeigt. -/Cimetidin, Ranitidin (in geringerem Ausmaß): Ver- stärkung der Nitrendipin-Wirkung. -/Digoxin: Anstieg der Digoxin-Plasma- spiegel mögl.; vorsorgl. auf Symptome einer Digoxin-Überdosierung achten, ggf. Digoxin-Plasmaspiegel bestimmen u. — falls notwendig — Reduzierung der Glykosid-Dosis vornehmen. -/Rifampicin: könnte die Wirksamkeit von Nitrendipin abschwächen; Dosisanpassung von Nitrendipin, ggf. auch eine Therapieergänzung könnte notwendig werden. -/Grapefruit-Saft. verstärkte Blutdrucksenkung.

Dosierung: Individuell noch dem Schweregrad der Erkrankung. Erw.: bei Bluthochdruck 1 x tägl. (morgens) 1 Tab!. Bayotensin oder 2 x tägl. (mor- gens u. abends) 1 Tabl. Bayotensin mite. Falk höhere Dos. notwendig sind, ist stufenweise Erhöhung der Tagesdosis auf 2 x 1 Tab!. Bayotensin (insge- samt 40 mg Nitrendipin) mögl. Bei Patienten mit thron. Lebererkrank. insbes.

bei älteren Patienten (über 65 Jahre), kann der Abbau des Medikamentes verzögert sein, wodurch es zu an-erwünschter Hypotension kommen kann.

Die Dos. bei Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion sollte daher zu- nächst mit Bayotensin mite (10 mg Nitrendipin) unter häufiger Blutdruck- kontrolle erfolgen. Sollte dennoch der Blutdruck zu stark absinken, ist ggfs.

ein Präparatewechsel erforderlich.

Handelsformen und Preise: 20 Tbl. (N1) DM 41,06, 50 Tbl. (N2) DM 90,75, 100 Tbl. (N3) DM 165,35, 20 Tbl. mite (N1) DM 28,00, 50 Tbl. mite (N2) DM 61,87, 100 Tbl. mite (N3) DM 112,73.

Stand: Dezember 1994.

Verschreibungspflichtig. Bayer

Bayer AG, 51368 Leverkusen Pharma Deutschland

A-1820 (18) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 25/26, 26. Juni 1995

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