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Archiv "Diskussionsbeiträge" (08.10.2004)

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Darstellung sollte realisiert werden

Den Autoren des Beitrages ist für ihre ausgewogene Darstellung ebenso zu danken wie für die Betonung des inter- disziplinären neurochirurgisch/radio- chirurgischen Therapieansatzes. Die stereotaktischen Bestrahlungsformen sind ein Beispiel wie der medizinische Fortschritt – hier markiert durch eine Verbesserung der therapeutischen Breite – durch fachgebietsübergreifen- de Synergien entwickelt werden kann.

Dies erscheint von besonderer Bedeu- tung in Zeiten mit eher restriktiv de- fensiven Paradigmen im Gesundheits- wesen. Der so genannte „Consensus der Deutschen Gesellschaft für Neuro- chirurgie (DGNC) und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie (DE- GRO) zur Qualitätssicherung bei der stereotaktischen Radiochirurgie“ aus dem Jahr 1996, in dem die stereotakti- sche Bestrahlung von Schädelbasis- meningeomen als experimentell ein- stuft wird, kann mit dem Erscheinen des Beitrags aus Heidelberg als über-

holt gelten. Der Fortschritt wird auch durch die zwischenzeitlich geltende DIN 6875-1 (Spezielle Bestrahlungs- einrichtungen – Teil 1: Perkutane ste- reotaktische Bestrahlung; Kennmerk- male und besondere Prüfmethoden) abgesichert. Im Entwurf des EBM 2000plus ist darüber hinaus auch die stereotaktische Strahlentherapie ein- geführt, leider aber nicht die Radio- chirurgie, die eine rein ambulante The- rapiemethode darstellt.

Zwei entscheidende Aspekte des Beitrags von Herrn Kollegen Thil- mann und Koautoren möchte ich hier noch etwas deutlicher herausheben:

Für den differenzierten Einsatz der stereotaktischen Bestrahlungsformen ist, neben biologischen und anatomi- schen Faktoren, das Volumen der zu behandelnden benignen Schädelba- sistumoren entscheidend. Wenn in die- sem Zusammenhang auch die Haupt- forderung der Strahlenschutzverord- nung (unter verschiedenen gleich wirksamen Formen der Strahlenthera- pie ist diejenige zu wählen, die den ge- ringsten Dosiseinsatz erfordert) berücksichtigt wird, entspricht dies konsequenter Weise einer Forderung, inoperable kleinvolumige Schädelba- sistumoren primär radiochirurgisch zu behandeln. Für die Radiochirurgie kann dabei ein Grenzwert des Tumor- volumens von etwa 10 cm3bis 12 cm3 angenommen werden.

Im Hinblick auf die Kostendiskussi- on im Gesundheitswesen kann schließ- lich den Ausführungen der Autoren zur Beschränkung der sehr kosteninten- siven Strahlentherapie mit geladenen Teilchen (Protonen, Kohlenstoffionen) auf höhergradige (maligne) Meningeo- me nur zugestimmt werden. Die Radio- chirurgie mit Photonen kann im Ver- gleich mit der Ionentherapie bei den meisten infrage kommenden Indikatio- nen als therapeutisch gleichwertig aber wesentlich kostengünstiger angesehen werden.

Zusammengefasst dokumentiert der Beitrag der Heidelberger Autoren den wissenschaftlichen Stand der stereo- taktischen und der radiochirurgischen Strahlenbehandlung zu einem Zeit- punkt, an dem wichtige strukturelle Entscheidungen im nationalen Ge- sundheitswesen getroffen werden. Es

wäre daher zu begrüßen, wenn die in- haltlichen Implikationen des Beitrags auch eine vollständige und stimmige formale Umsetzung erfahren würden.

Priv.-Doz. Dr. med. habil. Berndt Wowra Ingolstädter Straße 166

80939 München

Schlusswort

Herr Wowra streicht noch einmal die Problematik heraus, die sich aufgrund einer zunehmend einschränkenden Ge- sundheitsökonomie hinsichtlich der Umsetzung des medizinischen Fort- schritts ergibt. Da Ärzte bestrebt und verpflichtet sind, etablierte Therapie- abläufe weiter zu optimieren, werden Standards in der Medizin immer im Fluss bleiben. Um auf hohem Evidenz- niveau neue Erkenntnisse zu gewinnen und deren rasche Umsetzung zu errei- chen, ist nicht nur in der Patientenver- sorgung, sondern bereits in den Berei- chen einer patienten- und grundlagen- orientierten Forschung, eine enge Zu- sammenarbeit der unterschiedlichen Fachdisziplinen notwendig, da Erkennt- nisse gemeinsamer Forschungsanstren- gungen bevorzugt in strukturelle Ent- scheidungen im Gesundheitswesen ein- fließen werden.

Priv.-Doz. Dr. med. Christoph Thilmann Klinische Radiologie der Universität Heidelberg Im Neuenheimer Feld 400

69120 Heidelberg M E D I Z I N

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 418. Oktober 2004 AA2763

zu dem Beitrag

Stereotaktische Strahlenbehandlung schädelbasisnaher Meningeome und Schwannome

von

Priv.-Doz. Dr. med.

Christoph Thilmann Dr. med.

Daniela Schulz-Ertner Prof. Dr. med.

Andreas Unterberg

Prof. Dr. med. Dr. med. dent.

Michael Wannenmacher Prof. Dr. med. Dr. rer. nat.

Jügen Debus in Heft 15/2004

DISKUSSION

Diskussionsbeiträge

Zuschriften zu Beiträgen im medizinisch-wissen- schaftlichen Teil – ausgenommen Editorials, Kon- gressberichte und Zeitschriftenreferate – können grundsätzlich in der Rubrik „Diskussion“ zusam- men mit einem dem Autor zustehenden Schluss- wort veröffentlicht werden, wenn sie innerhalb vier Wochen nach Erscheinen der betreffenden Publikation bei der medizinisch-wissenschaftli- chen Redaktion eingehen und bei einem Umfang von höchstens einer Schreibmaschinenseite (30 Zeilen mit je 60 Anschlägen, Literaturverzeichnis mit bis zu vier Zitaten) wissenschaftlich begrün- dete Ergänzungen oder Entgegnungen enthalten.

Für Leserbriefe anderer Ressorts gelten keine be- sonderen Regelungen (siehe regelmäßige Hinwei-

se). DÄ/MWR

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