• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Modellprogramm Psychiatrie: „lnstitutsambulanzen''" (13.05.1983)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Modellprogramm Psychiatrie: „lnstitutsambulanzen''" (13.05.1983)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

reitschaftsdienste gleichsam als Ersatz und Alternativkostendämp- fung einzuführen. Entsprechende Entwürfe von Erlassen kursieren seit geraumer Zeit in Nordrhein- Westfalen, in Niedersachsen und in Bayern.

.... Zudem versuchen viele Arbeit- geber, die Arbeitsleistung wäh- rend der Bereitschaftsdienste da- durch zu reduzieren, indem sie zeitversetzte Dienste oder geteilte Dienste anordnen, um so prak- tisch zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.

Indem man die Zeiten, die wäh- rend des Bereitschaftsdienstes be- sonders arbeitsintensiv waren, als Vollarbeit anordnet, will man eine Verkürzung der Dauer des Bereit- schaftsdienstes erreichen und ei- ne Voraussetzung für die Gewäh- rung von Ruhezeit streichen. Da- neben läßt man nicht aus dem Au- ge, daß sich ein kürzerer Bereit- schaftsdienst gegebenenfalls auf die Stufenzuteilung auswirkt und so die Kosten für den Bereit- schaftsdienst sinken. Dies führt in einigen Fällen dazu, daß der Arzt 7Y2 Stunden Vollarbeit bis 21.00 Uhr abends leistet, anschließend 11 Stunden Bereitschaftsdienst in der Stufe C bis 8.00 Uhr morgens hat und dann wiederum mit einem 7Y2stündigen Arbeitstag beginnt.

Auch kleinere und mittlere Hospi- täler fühlen sich bestärkt, solche Dienste anzuordnen, bei denen Ärzte Patienten in ihnen fachfrem- den Gebieten versorgen müssen.

Rückenwind haben diese Maßnah- men durch ein noch nicht rechts- kräftiges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Akten- zeichen: 21 B 460/79- M 215 VIV 75) vom 12. November 1981 erhal- ten. Danach wurde entschieden, daß die Krankenkassen Mehrko- sten, die sich aus rein fachspezi- fisch organisierten Bereitschafts- diensten ergeben, nicht durch den Pflegesatz abgelten müssen. Auch der Verwaltungschef der Universi- tätskliniken München, Freiberger, hat bereits Ende 1981 - trotz der Bedenken der Ärzte und des Pfle-

gepersonals - darauf hingewie- sen, daß künftig interdisziplinär organisierte Bereitschaftsdienste aus Kostenersparnisgründen

durchgeführt werden müssen. Nur

diese würden es ermöglichen, die Bereitschaftsdienste und Über- stunden durch Freizeit auszuglei- chen und hohe Überstundenver- gütungen zu vermeiden.

Viele Krankenkassen lehnen es neuerdings unter Berufung auf das angegebene Urteil und die umstrittenen Anweisungen ab, Ko- sten dann in den Pflegesatz einzu- beziehen, wenn Bereitschaftsdien- ste in verschiedenen Abteilungen nebeneinander anstelle von fach- übergreifenden Diensten einge- richtet werden. Demgegenüber moniert der Marburger Bund aus haftungsrechtlichen (zivil rechtli- chen) Gründen solche Dienste. Fachübergreifende Dienste seien häufig schon deshalb nicht zuläs-

sig, weil die durchschnittliche Ar-

beitsbelastung der Diensthaben- den im Bereitschaftsdienst das zu- lässige Maß von 49 Prozent der Bereitschaftsdienstzeit überstei- gen dürfte und die dienstplanmä- ßige Anordnung regelmäßiger Überstundenleistungen nicht zu-

lässig ist. HC

Modellprogramm Psychiatrie:

, , lnstitutsambulanzen''

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat nach Res- sortabsprachen mit dem mitbetei- ligten Bundesministerium für Ju- gend, Familie und Gesundheit so- wie der Finanzen für die nächsten drei Jahre - bis 1985 - die von diesem Ministerium dirigierten Schwerpunkte bei der Umsetzung des im Jahr 1979 unter der "alten"

Koalition verabschiedeten und von der Bundesregierung zusam- men mit fünf Bundesländern 1980 gestarteten "Modellprogramms zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychothera-

peutischen/psychosomatischen Bereich" neu umrissen.

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen KURZBERICHTE

Bis]ang sind für das sogenannte Modellprogramm 115 Millionen DM Bundesmittel zur Verfügung gestellt worden, und zwar im Haushaltsjahr 1980 20 Millionen DM, 1981 40 Millionen DM und 1982 55 Millionen DM. 1983 betra- gen die Mittel für die Psychiatrie- Modellerprobung 50 Millionen DM. Für die Jahre 1984 und 1985 sind - ·vorbehaltlich der Zustim- mung des Parlaments- 55 Millio-·

nen DM für 1984 und 45 Millionen DM für 1985 veranschlagt worden.

Von diesen Bundesmitteln stehen 20 Prozent für "ergänzende Maß- nahmen im Krankenhausbereich"

zur Verfügung, die ausschließlich vom Bundesarbeitsministerium di- rigiert werden.

Im laufenden Jahr beträgt der An- teil des BMA 11 ,5 Millionen DM, 1984 werden weitere 12,5 Millio- nen DM sowie 1985 9 Millionen DM bereitgestellt. Daneben wer- den für Modellprojekte der berufli- chen Rehabilitation psychisch Kranker und Behinderter fünf Pro- zent der Gesamtmittel eingesetzt, für die ebenfalls das Bundesar- beitsministerium verantwortlich und zutei Iu ngsberechtigt ist.

Anläßlich der jüngsten Arbeitsta- gung der Sektion "Krankenhaus- fragen" des ärztlichen Sachver- ständigenbeirates beim Bundesar- beitsministerium sind vom Bun- desarbeitsministerium für die kommenden drei Jahre die Schwerpunkte im Krankenhausbe- reich umrissen worden:

C> Verbesserung des therapeuti-

schen Angebots, insbesondere im Bereich der Arbeits- und Beschäf- tigungstherapie;

C> Einrichtung und Erprobung

von Institutsambulanzen an psychiatrischen Krankenhäusern;

C> Einrichtung und Erprobung

von sogenannten Tageskliniken als teilstationäre Einrichtungen und

C> sogenannte Humanisierungs-

maßnahmen.

Die vom Bund geförderten Einzel- projekte werden in den Ländern Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 19 vom 13. Mai 1983 93

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen KURZBERICHTE

Berlin, Hamburg, Hessen, Nord- rhein-Westfalen und im Saarland durchgeführt.

Im einzelnen sollen die Modell- maßnahmen auf dem Gebiet der Arbeits- und Beschäftigungsthera- pie darauf abzielen, die Verweil- dauer in den psychiatrischen Krankenhäusern abzukürzen und einen Großteil der Dauerpatienten aus ihrer „menschenunwürdigen Verwahrsituation" herauszufüh- ren. Eine spezielle Arbeitsgruppe

„Arbeitstherapie und Werkstätten in psychiatrischen Krankenhäu- sern" soll ventilieren, wie ein Ge- samtkonzept für die Gestaltung der arbeitstherapeutischen Maß- nahmen entwickelt, vermehrt Spe- zialarbeitsplätze eingerichtet und die damit auftauchenden rechtli- chen und Kostenfragen geklärt werden können. Bisher sind aus Mitteln des BMA zehn Modellpro- jekte mit einem Gesamtaufwand von 4,2 Millionen DM gefördert worden. „Institutsambulanzen"

(im Sinne des § 368 n Absatz 6 Satz 2 RVO) sollen dafür Gewähr bieten, daß künftig nur noch Pa- tienten hospitalisiert werden, die aufgrund der Schwere der Krank- heit nicht ausreichend und quali- tativ gleichwertig ambulant ver- sorgt werden können. Zur Zeit werden 13 Institutsambulanzen mit einem Aufwand von bisher 6,25 Millionen DM gefördert.

Tageskliniken sollen prüfen, in- wieweit durch eine teilstationäre Versorgung und Betreuung von psychiatrischen Patienten vor al- lem in Ballungszentren eine Hos- pitalisierung vermeiden lassen.

Bisher ist eine solche Modellklinik mit einem Betrag von 0,92 Millio- nen DM gefördert worden. Die

„Humanisierungsmaßnahmen"

zielen auf eine verbesserte räumli- che Unterbringung (vor allem Ver- kleinerung der Räume) sowie eine Anpassung im stationären Bereich an die heutigen Anforderungen der Grundhygiene ab. Bislang sind 15 Projekte mit einem Betrag von 6,67 Millionen DM gefördert worden. HC

Beim totalen Krankenhausaufnahme- vertrag ohne Zusatzvertrag hat der Pa- tient grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt, insbesondere vom Chefarzt persönlich, behandelt und operiert zu werden. Die Wirksamkeit seiner Einwilligung in die Operation hängt daher nicht davon ab, ob er über die Person seines Opera- teurs aufgeklärt worden ist.

Urteil vom 2. 3. 1981 — 1 U 22/80 — OLG Celle (rechtskräftig).

Der Sachverhalt (verkürzte Darstellung)

Die Klägerin suchte am 24. Januar 1975 den Beklagten zu 2, der Chef- arzt des vom Beklagten zu 1 unter- haltenen Krankenhauses ist, in der ambulanten Sprechstunde auf, um mit ihm über Möglichkeit und Zeit- punkt einer Schilddrüsenopera- tion zu sprechen. Sie wurde dar- aufhin am 13. März 1975 als Kas- senpatientin stationär aufgenom- men und am folgenden Tage vom Beklagten zu 3, der sich in der Weiterbildung zum Facharzt der Chirurgie befand, unter Assistenz eines Oberarztes operiert. Infolge dieses Eingriffs trat bei der Kläge- rin eine linksseitige Stimmband- lähmung ein, die sich auch nach einer Elektrotherapie nicht zu- rückbildete und als bleibend anzu- sehen ist.

Die Klägerin hat die Beklagten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes mit der Begründung in Anspruch genommen, sie sei ohne wirksame Einwilligung operiert worden, weil

man ihr vorher nicht gesagt habe, daß nicht der Beklagte zu 2 per- sönlich, sondern ein Assistenzarzt den Eingriff vornehmen werde.

Die Beklagten haben demgegen- über eingewandt, die Klägerin ha- be seinerzeit nicht zum Ausdruck gebracht, daß sie nur vom Beklag- ten zu 2 operiert zu werden wün- sche.

Die Klage blieb in beiden Instan- zen erfolglos.

Aus den Gründen:

Entgegen der Ansicht der Klägerin war ihre Einwilligung in die Opera- tion nicht deswegen unwirksam, weil ihr der Name ihres Operateurs vor dem Eingriff nicht mitgeteilt worden war.

Ob eine solche Mitteilungspflicht besteht, hängt in erster Linie da- von ab, welche Vertragsbeziehun- gen zwischen dem Patienten ei- nerseits und dem Krankenhausträ- ger sowie dem behandelnden Arzt andererseits zustande gekommen sind. Wird ein sogenannter ge- spaltener Krankenhausaufnahme- vertrag geschlossen, so kommt, was die ärztliche Behandlung be- trifft, ein unmittelbarer Vertrag mit dem Chefarzt der betreffenden Krankenhausabteilung zustande, gegen den persönlich der Patient einen Anspruch auf ärztliche Be- handlung erhält. Er kann daher davon ausgehen, daß eine etwa er- forderliche Operation von seinem ärztlichen Vertragspartner ent- sprechend dessen vertraglicher Bei totalem Krankenhausaufnahmevertrag ohne Zusatzvertrag

Kein Anspruch auf Behandlung und Operation

durch einen bestimmten Arzt

Harald Franzki

RECHT FÜR DEN ARZT

94 Heft 19 vom 13. Mai 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zur Abschätzung dieses Einflusses habe ich empfohlenl, die Knickkraft des Bogens im Verhältnis ( ] T—j— ] F) : ] f zu erhöhen ( ] T und ] F : Trägheitsmomente von Trag- wand

Nach aktuellen Zahlen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsfor- schung lagen im Jahr 2003 die Innovationsaufwendun- gen im Fahrzeugbau mit 24 Milliarden Euro sowie der Umsatz

Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen und Fortbildungsprüfungsregelungen durch den Senator für Finanzen als zuständige Stelle im Bereich des

Die erstmalige Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse wurde mit Verfügung vom 24.

  3.   eine aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung für den Agenten, die Geschäftsleiter des Agenten und die für die

Dem Freistaat Bayern sowie der Freien Hansestadt Bremen wird gemeinsam die Aufgabe übertragen, für die Identifizierung und Authentifizierung von juristischen Personen,

Heinrich Reiter soll zwar daran im Prinzip festgehalten werden; während seiner kürzlichen Jahrespressekonferenz in Kassel — bei der er einen Überblick über die Bilanz des

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen wie auch der zu- ständige Arbeitsausschuß hatten die schwierige Aufgabe, nach § 368 p Absatz 1 RVO Richtlinien „über die