M 215/2005 BVE 7. September 2005 49C Motion
2847 SVP (Siegenthaler, Rüti b.B.)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.09.2005
Die Berner Bevölkerung braucht sofort gezielte Hilfe, Hektik ist aber fehl am Platz
Der bernische Regierungsrat hat einen Rahmenkredit „Unwetterschäden“ vorzubereiten, der mit den vorgesehenen Krediten Prioritäten aufgezeigt. Diese Prioritäten belegen, wie der Regierungsrat aktiv wird zur Schadensbewältigung und zur Verhinderung weiterer Schäden.
Begründung
Die Berner SVP-Fraktion hat in ihrer gestrigen Sitzung zur Sessionsvorbereitung mit Betroffenheit davon Kenntnis genommen, welch grosse Schäden und welches Leid die anhaltenden Regenfälle im Kanton und der gesamten Schweiz verursacht haben. Das genaue Ausmass der Schäden sowie Ursachen werden klarer, sind aber immer noch nicht vollständig absehbar.
Kopflose Hektik oder billige Wahlpropaganda im Hinblick auf den kommenden Frühling statt überlegter Massnahmen sind jedoch fehl am Platz. Deshalb fordert die SVP-Fraktion Kanton Bern den Regierungsrat auf, mit einem Rahmenkredit aufzuzeigen, wie er all seine Handlungsspielräume ausnutzt, um seinen Unwettergeschädigten bestmögliche Hilfe zu bieten. Wert gelegt wird dabei auf konkrete Massnahmen und Direkthilfen.
Flächendeckende Geldausschüttungen nach dem Giesskannenprinzip werden abgelehnt.
Angesichts des riesigen Schadenausmasses sind rasch und unbürokratisch Massnahmen gefordert. Diese müssen sowohl die materiellen Schäden lindern helfen als auch den Betroffenen für die Bewältigung der Folgeschäden Mut machen.
In diesem Rahmen kann der Regierungsrat beispielsweise aufzeigen,
- wie die Prioritätenordnung angepasst wird bei den Investitionen (es kann beispielsweise nicht sein, wenn nun am einen Ort ein wenig benutzter Radweg erstellt wird, während andernorts die weggeschwemmte Strasse fehlt) oder
- prüfen, ob die Feuerwehren für die Zeit während der ausserordentlichen Lage den bundesrechtlichen Vorschriften der EO unterstellt werden können. Feuerwehrleute leisteten unzählige Stunden und Tage. Sie werden gemäss kommunalen Richtlinien entschädigt. Das hat zur Folge, dass Feuerwehrleute teils Ferien an ihren Einsatz geben müssen, damit sie nicht einen empfindlichen Ausfall des Erwerbseinkommens erleiden und es darf nicht sein, dass Helfende quasi im Nachhinein bestraft werden.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.09.2005
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Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat ist durch das Hochwasserereignis der letzten Woche sehr betroffen. Er anerkennt ausdrücklich, dass durch den gewaltigen Einsatz der zuständigen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter und die gute Koordination durch die Bezirksführungsorgane die schwer geprüften Gemeinden und ihre Einwohner bei der Ereignisbewältigung wesentlich unterstützt werden konnten. Die Zusammenarbeit und Vernetzung unter den verschiede- nen Dienststellen der kantonalen Verwaltung funktionierte ausgezeichnet.
Nachdem sich die Lage etwas beruhigt hat und die dringendsten Arbeiten ausgeführt sind, wird es darum gehen, die Phase 1 – Schadensbekämpfung / dringendste Aufräumarbeiten – abzuschliessen und mit den Wiederinstandstellungsarbeiten und damit der Phase 2 zu beginnen.
Der Regierungsrat setzt alles daran, dass die grossen Schäden, welche die Hochwasser- katastrophe in unserem Kanton angerichtet hat, nach Prioritäten schnell behoben werden können.
Der Wiederaufbau der zerstörten Infrastrukturen wird längere Zeit in Anspruch nehmen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alle Kräfte der zuständigen kantonalen Stellen rund um die Uhr mit den dringenden Notmassnahmen beschäftigt. Dabei kristallisiert sich auch her- aus, wo und welche Wiederaufbaumassnahmen in erster Priorität in Angriff genommen werden müssen. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat in der Novembersession für die bereits angelaufenen dringendsten Sofortmassnahmen die 1. Tranche eines Rahmenkre- dits vorlegen. Der entsprechende Antrag wird bereits in enger Zusammenarbeit zwischen BVE (Federführung), VOL, POM und FIN vorbereitet und soll Mitte September vom Regie- rungsrat verabschiedet werden. Basierend auf einer verlässlichen Schadenssumme wird dem Grossen Rat anschliessend in der Januarsession 2006 ein definitiver Rahmenkredit vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt kann auch abgeschätzt werden, welche geplanten Projekte zu Gunsten der Wiederaufbaumassnahmen zurückgestellt werden können. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass alle Massnahmen zur Verbesserung der Lage der Be- völkerung in den betroffenen Gebieten weiterhin schnell und unbürokratisch umgesetzt werden können. Wie bei den ersten Notmassnahmen werden die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung auch in Zukunft bei den Wiederaufbauarbeiten wo immer möglich vom Kanton unterstützt.
Die verschiedenen Wiederinstandsetzungsmassnahmen werden von einem Kantonalen Koordinationsstab koordiniert, welcher am 5. September 2005 den Kantonalen Führungs- stab für die anstehenden Phasen abgelöst hat. Der Koordinationsstab steht unter Leitung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, und es sind alle Ämter eingebunden, deren Auf- gabenbereich vom Hochwasser stark betroffen ist.
Neben den Wiederaufbaumassnahmen werden auch die Präventivmassnahmen vorange- trieben. So wird der Grosse Rat bereits in der kommenden Januarsession über den Kredit für den Hochwasserentlastungsstollens in Thun zu befinden haben. Die Direktorin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird schon am 12. September 2005 mit den 16 Ge- meinden zwischen Thun und Bern zusammenkommen, um festzulegen, wie die 24 ge- planten Schutz- und Renaturierungsmassnahmen entlang der Aare möglichst rasch reali- siert werden können. Daneben muss die Erarbeitung von Gefahrenkarten mit Hochdruck vorangetrieben und, wo nötig, bestehende Gefahrenkarten überprüft werden, wobei der Kanton Bern schweizweit gesehen relativ gut da steht. Auch das Ausscheiden von Risikozonen darf kein Tabu sein.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Geldbedarf für Massnahmen im Hochwasserschutz auf jeden Fall beträchtlich sein wird und dass die vorhandenen Budgetbeträge von Bund und Kanton über mehrere Jahre hinweg nicht ausreichen werden. Die Wasserbauträger können nur entlastet werden, wenn zusätzliche finanzielle Mittel nicht nur vom Kanton, sondern auch vom Bund gesprochen werden.
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Der Regierungsrat wird dafür sorgen, dass die Interessen des Kantons gegenüber dem Bund geltend gemacht werden.
Gestützt auf die gemachten Ausführungen beantragt der Regierungsrat die Motion anzu- nehmen
Antrag: Annahme der Motion
An den Grossen Rat