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Das Konzept bezweckt die flächendeckende Ausbreitung des Rothirsches im Kanton und sieht nur wenige Massnahmen für die Verhinderung von Schäden durch den Rothirsch vor

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I 272/2006 VOL 30. Mai 2007 VOL C

Interpellation

0976 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.11.2006

Verschwendung von öffentlichen wie privaten Mitteln in der Verjüngung und Pflege von Schutz- und Nutzwäldern durch Wildschäden – insbesondere Rothirsch Ausgangslage

Bund und Kantone haben im Waldprogramm Schweiz (WAP-CH) erkannt, dass der Schutzwald nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgabe effektiv zu erfüllen. Die Bewirtschaftung und insbesondere die Verjüngung der Schutzwälder hat damit eine hohe Priorität. Bund und Kantone investieren durch Subventionen Massnahmen im Schutzwald, um die Nachhaltigkeit zu verbessern und gewährleisten zu können.

Auch private Waldbesitzer investierten in der Vergangenheit Mittel in die Waldpflege.

Der Bernerwald wird durch verschiedenen Wildarten (neu auch Rothirsch) geschädigt.

Im Sommer dieses Jahres wurde das sog. „Rothirschkonzept“ für den Kanton Bern in Kraft gesetzt. Das Konzept bezweckt die flächendeckende Ausbreitung des Rothirsches im Kanton und sieht nur wenige Massnahmen für die Verhinderung von Schäden durch den Rothirsch vor.

Es muss befürchtet werden, dass öffentliche wie auch private Mittel, die man für die Verjüngung und Pflege des Waldes eingesetzt hat, zuerst durch Wildschäden zerstört werden muss, bis entsprechende Massnahmen ergriffen werden.

Ich bitte aus diesem Grund den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch waren die öffentlichen Mittel, die im Rahmen der Schutzwaldverjüngung und -pflege im Kanton Bern in den vergangenen 10 Jahren investiert wurden?

2. Welchen Anteil dieser Massnahmen wurden durch Wildverbiss zunichte gemacht?

3. Welche präventiven Massnahmen sieht der Regierungsrat zur Regulierung der Wilddichte – und damit zum Erhalt der investierten öffentlichen und privaten Mittel - im Bernerwald vor?

4. Ist es die Politik des Regierungsrates, dass auch bei der Ausbreitung des Rothirsches zuerst ein Schaden entstehen muss, und somit allenfalls zuerst investierte Mittel vernichtet werden müssen, bevor Massnahmen gegen den Rothirsch getroffen werden?

5. Welches sind die angestrebten Rothirschbestände im Kanton Bern?

6. In welchem Ausmass ist der Regierungsrat bereit, öffentliche wie private Mittel durch den Wildbestand vernichten zu lassen, um die Ausbreitung des Rothirsches zu ermöglichen?

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Antwort des Regierungsrates

Die Medien und die Bevölkerung wurden Ende Mai 2006 über das neue Rothirschkonzept informiert. Darin wird aufgezeigt, wie sich der Rothirsch im Kanton Bern weiter ausbreiten kann und gleichzeitig auch wie die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und am Wald auf einem tragbaren Mass gehalten werden sollen.

Der Wald gehört zum natürlichen Lebensraum der Schalenwildarten und Waldpflanzen sind Bestandteil ihrer Nahrung. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind gehalten, einfache und kostengünstige Schutzmassnahmen gegen Schäden von Rothirschen vorzusehen. Erst wenn diese Schutzmassnahmen nicht zum Erfolg führen, ist der Kanton als Inhaber des Jagdregals verpflichtet, die nötigen Massnahmen selber zu treffen und zu finanzieren. Dazu gehören vorab eine Wildbestandesregulierung auf Grund der Jagdplanung und eine Lebensraumverbesserung für die Wildtiere.

Dem Regierungsrat ist bewusst, dass zwischen der Ausbreitung des Schalenwildes und dem Fördern funktionstauglicher Wälder, welche u.a. auch vor Naturgefahren wie Lawinen und Steinschlag schützen, ein Interessenkonflikt entstehen kann. Im Konfliktfall gilt es die Situation vor Ort zu beurteilen und die wirksamen Massnahmen zu treffen, wie sie beispielsweise für den Rothirsch im Rothirschkonzept vorgesehen sind. Letztlich hat der Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren Vorrang.

Die zielgerichtete Bejagung ist eine der wichtigsten Massnahmen für einen vitalen, angepassten und gut strukturierten Wildbestand. Seit 2003, dem Inkrafttreten des neuen kantonalen Jagdgesetzes, erfolgt die Jagdplanung in 18 regionalen Wildräumen. Die Jagdplanung hat sich grundsätzlich auch für den Rothirsch bewährt.

Der Rothirsch reagiert sehr empfindlich auf Störungen und weicht dann auf andere Räume aus. Sollte es nicht gelingen, die Störungen auf ein für Rothirsche erträgliches Mass zu reduzieren, so dürfte dessen Ausbreitung ohne untragbare Schäden kaum möglich sein.

Das Ziel der kantonsweiten Ausbreitung des Rothirsches wäre gefährdet.

Neben Bejagung und Störungsreduktion gilt es, den Lebensraum für die Wildtiere zu verbessern und ihnen zu ermöglichen, aus dem Wald auszutreten und auch ausserhalb des Waldes Äsung aufzunehmen.

Der Regierungsrat beantwortet die konkreten Fragen des Interpellanten wie folgt:

1. Zwischen 1997 und 2006 wurden im Kanton Bern rund 36 Mio. Franken an Bundes- und Kantonsbeiträgen in die Schutzwaldverjüngung und -pflege investiert. In diesem Betrag sind die Aufwendungen für die Käferbekämpfung, die Seilkranförderung und die Wiederinstandstellungsarbeiten nach den Unwettern vom August 2005 nicht enthalten.

2. Zum Anteil, welcher durch Wildverbiss zerstört wurde, gibt es keine Zahlen und eine zuverlässige Schätzung ist kaum möglich. Entsprechende Erhebungen für die Zukunft wären sehr kostspielig. Der Anteil, welcher in vorbeugende Massnahmen zur Lebensraumverbesserung und Wildschadenverhütung gesteckt wurde, ist ebenfalls nicht bekannt.

3. Eine konsequente Bejagung, welche auf einer seriösen Jagdplanung basiert, ist entscheidend. Die Ziele der Jagdplanung sind wenn immer möglich auf der ordentlichen Jagd zu erreichen. Andere Kantone, wie Graubünden, haben auch mit örtlich und zeitlich konzentrierten Schwerpunktbejagungen gute Erfahrungen gemacht und damit regionale Probleme entschärfen können. Beim Rothirsch stellt es im Übrigen eine besondere Herausforderung dar, trotz des zu respektierenden Schutzes der Muttertiere die nötigen Abschüsse weiblicher Tiere zu erreichen. Die Verbesserung der Lebensräume ist ein weiterer wichtiger Punkt, um die Schäden auf einem tragbaren Mass zu halten.

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4. Das Ziel der Ausbreitung des Rothirsches wurde im Rothirschkonzept wie folgt umschrieben:

„Der Rothirsch kann sich unter Berücksichtigung von Artikel 1 des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz im Kanton Bern natürlich ausbreiten; dabei sind die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und am Wald auf ein tragbares Mass zu begrenzen, die potenziellen Lebensräume des Hirsches vor Störungen zu schützen und die nachhaltige Nutzung des Hirsches durch die Jagd zu gewährleisten.“

Der Rothirsch soll jene Lebensräume besiedeln, welche dazu tauglich sind; zudem müssen sich die (Wild-)Schäden dort auf ein tragbares Mass beschränken. Die Wälder zum Schutz vor Naturgefahren verdienen dabei ein besonderes Augenmerk. Das Rothirschkonzept hält denn auch klar fest, dass in den wichtigsten Schutzwäldern keine Schäden riskiert werden dürfen. Die Sicherheit der Bevölkerung ist letztlich wichtiger als die Ausbreitung des Rothirsches.

5. Das Rothirschkonzept sieht bewusst kein Bestandesziel vor. Auch für die anderen Schalenwildarten gibt es im Kanton Bern keine quantitativen Bestandesziele.

6. Nicht jeder Wildverbiss ist immer als Schaden zu taxieren. Die Frage, ob Verbiss, Fegen oder Schälen ein Schaden ist, muss immer in Verbindung mit dem örtlichen Ziel der Waldbewirtschaftung beurteilt werden. Der Regierungsrat will Schäden aber grundsätzlich vermeiden. Die Jagdplanung ist daher so konzipiert, dass rechtzeitig gehandelt werden kann.

An den Grossen Rat

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