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Genauso könnte heute ein Modell im Bereich der Jugendgewalt aussehen

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M 150/2007 ERZ 24. Oktober 2007 ERZ C Motion

1783 SP-JUSO (Blaser, Heimberg)

Weitere Unterschriften: 24 Eingereicht am: 04.06.2007

Massnahmen gegen Jugendgewalt

Bei der Jugendgewalt stehen wir heute vor ähnlichen Fragestellungen wie sie sich in den 80er Jahren in der Drogenpolitik stellten. Auch damals stiess man mit den bekannten Lösungsmodellen an Grenzen. Erfolgreich war dann ein neuer Ansatz: die unter dem Namen „Vier-Säulen-Modell“ bekannt gewordene Kombination aus Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression. Genauso könnte heute ein Modell im Bereich der Jugendgewalt aussehen. Deshalb wird der Regierungsrat beauftragt:

Ein umfassendes Konzept gegen Jugendgewalt, welches auf den Säulen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression aufbaut, um gegen die Jugendgewalt mit einem Massnahmenkatalog entgegenzutreten zu erstellen. Das Konzept soll aufzeigen, wie die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulen, Lehrbetrieben, Fachstellen, Sozialbehörden und der Polizei und allenfalls weiteren Beteiligten realisiert werden kann, um der Jugendgewalt entgegenzuwirken.

Begründung:

Schlagzeilen mit Gewaltdelikten von Jugendlichen sind leider an der Tagesordnung.

Betroffen sind Städte, Agglomerationen aber auch kleinere Gemeinden. Jugendgewalt darf nicht toleriert werden. Wenn ihr erfolgreich entgegentreten werden soll, braucht es jedoch umfassende Massnahmen in den Bereichen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression

Zur Prävention gehören Schulen, die die Chancengleichheit fördern und sie nicht zerstören.

Dazu braucht es unter anderem kleinere Klassen, pädagogische Fördermassnahmen, Unterstützungsangebote für schwächere Schülerinnen und Schüler, Gefässe für Hochbegabte und flächendeckende bezahlbare Tagestrukturen (Krippen, Tagesschulen, Mittagstische etc). Die Gesundheitsförderungsprogramme (Gesundheitsdienste für Kinder und Jugendliche, spezifische Projekte im Zusammenhang mit Gewaltprävention, Erstellung von Gesundheitsberichten) haben einen wichtigen Stellenwert. Zum Massnahmenpaket gehören auch genügend Lehrstellen und weiterführende Schulen, aber auch Arbeits- und Praktikumsstellen für junge Berufsleute und StudienabgängerInnen.

In den Bereich der Therapie, gehören Beratungs- und Unterstützungsangebote für Jugendliche und ihre Eltern, die Probleme haben und Probleme machen oder entsprechend gefährdet sind. Ein Schwerpunkt muss für die Integration von Jugendlichen und ihren Eltern mit Migrationshintergrund geschaffen werden.

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Die Schadenminderung ist ein weiteres Standbein. Jugendliche Straftäter sollen lernen, mit ihrem Gewaltpotenzial umzugehen und Aggressionen zu überwinden. Dies mit dem Ziel, eine Ausbildung zu absolvieren und damit in die Gesellschaft und Arbeitswelt integriert zu werden.

Repression kann Freiraum schaffen, indem die Grenzen klar gezogen werden. Die Gesellschaft zeigt deutlich, dass Sie Gewalt nicht akzeptiert. Die Polizei, die Jugendgerichte, die Schulen und die Sozialarbeit müssen eng zusammenarbeiten.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 07.06.2007

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt das Thema Jugendgewalt ernst. Obwohl in verschiedenen Kantonen die neusten Kriminalstatistiken einen Rückgang der Straftaten aufweisen (Kanton Bern minus 7 Prozent), zeigt sich, dass die Gewaltbereitschaft und der Anteil von jugendlichen Täterinnen und Tätern steigen. Die aktuellste Studie „Prävention Jugendgewalt“, die 2006 von der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) herausgegeben wurde, hält fest, dass bei Raub und Körperverletzung Jugendliche heute mehr als dreimal häufiger als Tatverdächtige registriert werden als Mitte der 80er Jahre. Bei Drohung und Nötigung sind die Zahlen achtmal höher. Lediglich im Bereich der Eigentumsdelikte sind die Zahlen stabil geblieben.

Diese Zahlen werden in der Studie insofern relativiert, als die Zunahme der registrierten Jugendgewalt zu einem wesentlichen Teil die Folge einer grösseren Anzeigetendenz in der Bevölkerung sowie einer umfassenderen Registrierung durch die Polizei ist. Zudem fehlen differenzierte Statistiken zu Jugendgewalt, da gesamtschweizerisch keine einheitliche Praxis gilt, wie die Ausübung von Straftaten registriert wird.

Der Kanton Bern verfügt bereits heute über ein grosses Angebot an Beratungsmöglichkeiten und Präventionsmassnahmen im Bereich Jugendgewalt:

§ Die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern hat Anfang 2005 ihre Prävention bei der Kantonspolizei neu organisiert und strukturiert. Dabei wurden Synergien genutzt und die Zusammenarbeit mit verschiedensten Partnern wie zum Beispiel den Schulen gefördert. Die Mehrheit aller laufenden Präventionsprojekte betrifft den Bereich „Jugendgewalt“ und „Gewaltprävention an Schulen“. Im ersten Quartal 2007 führten die Mitarbeitenden des Bereichs Prävention der Kantonspolizei 120 Lektionen

„Gewaltschulung“ an Schulen und Kindergärten durch.

§ Gewaltprävention fängt früh an. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ist deshalb im Rahmen ihrer Zuständigkeit in verschiedenen Bereichen aktiv. Zum Beispiel im Frühbereich mit den Angeboten der familienexternen Betreuung und der Mütter- und Väterberatung, im Schul- und Jugendalter mit den Angeboten der offenen Jugendarbeit und den Projekten der Berner Gesundheit. Im Bereich der Gesundheitsförderung/Prävention ist Gewaltprävention bei Jugendlichen ein Schwerpunkt im Rahmen der kantonalen Planung 2006-09.

§ Die Kantonale Kindschutzkommission (KSK) der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion hat im Internet einen „Wegweiser Kindesschutz BE“ zum Thema Kindesschutz erstellt (www.be.ch/kja). Dieser berät Private und Fachpersonen bei festgestellten Gefährdungen des Kindswohls, worunter auch Gewaltvorfälle gehören, bezüglich des weiteren Vorgehens. Für Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen

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und Kindergärtner besteht die interdisziplinär zusammengesetzte Anlaufstelle „Fil rouge Kindesschutz“ beim kantonalen Jugendamt.

§ Die Jugendgerichte betreiben mit dem Besuch von Schulklassen Prävention. Die Jugendgerichtspräsidentinnen und -präsidenten zeigen dabei den Schülerinnen und Schülern einerseits die Konsequenzen strafrechtsrelevanter Regelverletzungen auf, andererseits erfahren die Schülerinnen und Schüler auch, welchen Schutz ihnen das Strafrecht bietet.

§ Gewalt und Gewaltprävention ist zudem ständiges Thema im Unterricht auf der Sekundarstufe I. Im kantonalen Lehrplan sind im Fach „Natur Mensch Mitwelt“

entsprechende Unterrichtsziele verankert. Ebenfalls auf der Sekundarstufe II ist Behandlung von Jugendgewalt im Unterricht ein Thema. Ebenso wichtig wie das Thematisieren der Jugendgewalt im Unterricht ist es, dass die Schulen in den vergangenen Jahren mehrheitlich eine Kultur des Hinschauens und Intervenierens entwickelt haben.

Aus Sicht des Regierungsrates wird es künftig darum gehen, die verschiedenen Bereiche noch besser zu vernetzen. Er hat deshalb im Sinne der Motion bereits Ende Dezember 2006 reagiert und eine interdirektionale Arbeitsgruppe Jugendgewalt eingesetzt. Sie besteht aus Mitgliedern der Erziehungsdirektion, der Polizei- und Militärdirektion, der Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion sowie der Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Die Arbeitsgruppe hat in der Zwischenzeit die oben beschriebenen Angebote des Kantons Bern analysiert und dem Regierungsrat Vorschläge für weitere Massnahmen unterbreitet und gleichzeitig die Erarbeitung eines Konzepts gestartet. Bei den weiteren Arbeiten werden alle beteiligten Direktionen miteinbezogen.

Antrag: Annahme

An den Grossen Rat

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