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Trotzdem wurde es unterlassen, aus dem Vorfall „St

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M 335/2009 I 318/2009

POM POM

23. Dezember 2009 POM C

Motion

2241 SP-JUSO (Ammann, Meiringen)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 16.11.2009

Hat der Kanton seinen Straf- und Massnahmenvollzug im Griff?

Es gehört zum Verständnis eines Rechtsstaats, dass Verdächtigten ein fairer Prozess und ein faires Verfahren gewährt werden. Gleichzeitig erwarten aber Opfer, Gesellschaft und Öffentlichkeit, dass abgeurteilte Straftäter ihrer Strafe entsprechend behandelt werden.

Insbesondere wird vorausgesetzt, dass die von abgeurteilten, sich im Vollzug befindlichen Straftätern ausgehende Gefährdung der Bevölkerung auf ein Minimum reduziert ist.

In letzter Zeit ist der Strafvollzug – ausserhalb des Kantons Bern, aber gerade in den letzten Monaten auch hier – in Verruf geraten. Gemäss dem zuständigen Polizeidirektor passieren in unserem Strafvollzug „gravierende Fehler“. Trotzdem wurde es unterlassen, aus dem Vorfall „St. Johannsen“ vom August 2009 die nötigen Konsequenzen zu ziehen.

Offenbar blieb es bei einem unverbindlichen Brief des Polizeidirektors mit einer Empfehlung an den Untersuchungsrichter.

Der Polizeidirektor hat erst auf öffentlichen Druck hin eine Untersuchung angeordnet. Dies obwohl er gegenüber dem „Sonntags Blick“ von gravierenden Fehlern gesprochen hat.

Auch hat er noch am 2. November 2009 in einem Tagesanzeiger-Interview zu einer angeblichen Vergewaltigung Stellung genommen, obwohl dies offenbar nicht dem Sachverhalt entsprach.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Vollzugsanstalten im Kanton Bern grundsätzlich sicher sind, ob der Strafvollzug ein adäquater ist und ob die Polizeidirektion ihre Betriebe „im Griff“ hat. Diesbezüglich ist die Öffentlichkeit sensibilisiert.

Der Regierungsrat wird daher beauftragt, dem Grossen Rat Bericht zu erstatten,

• ob die Vollzugsanstalten und Gefängnisse des Kantons Bern grundsätzlich sicher sind;

• was es in den letzten fünf Jahren (ab 1. Januar 2005) an gravierenden, sicherheitsrelevanten Vorkommnissen gegeben hat;

• wie die Regierung die Aufsicht über diese Anstalten wahrnimmt;

• ob die Regierung die gegenwärtige Praxis im Straf- und Massnahmenvollzug als adäquat erachtet.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.11.2009

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I 318/2009 POM

Interpellation

Etter, Treiten (BDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.11.2009

Kein zweiter Fall St. Johannsen

Gemäss Medienberichten konnte im August ein Sexualstraftäter aus dem Massnahmenzentrum St. Johannsen unbemerkt entfliehen und ein junges Mädchen sexuell belästigen. Der Straftäter kehrte freiwillig wieder in die Strafanstalt zurück. Das Verschwinden wurde offenbar erst bemerkt, als die Polizei den Täter aufgrund der Beschreibung in St. Johannsen suchte.

Dieses betrübliche Beispiel hat die Bevölkerung im Seeland aufgeschreckt. Solche Taten sind abscheulich aber auch das Verhalten des Aufsichtspersonals ist äusserst fraglich. Es ist unverständlich, dass ein Schwerverbrecher während längerer Zeit unbeaufsichtigt bleibt und unbehelligt die Strafanstalt verlassen kann. Solche Machenschaften in unseren Strafanstalten sind für die Bevölkerung unbegreiflich und verbreiten Angst und Schrecken.

Im Seeland haben wir mit zwei Bernischen und einer Freiburgischen Strafanstalt innerhalb eines kleinen Kreises die grösste Dichte an Straftätern.

Die Informationspolitik der Justiz ist alles andere als vorbildlich. Hier wurde der angebliche Schutz des Opfers zum Täterschutz. Es ist unverständlich, dass die Medien solche schlimmen Vorfälle aufdecken müssen.

Fragen:

• Wie kann eine solche Flucht und eine derart verwerfliche Tat geschehen, ohne dass das Aufsichtspersonal während längerer Zeit davon Kenntnis nimmt.

• Welche Sanktionen hat der Polizeidirektor in diesem Fall getroffen?

• Wie können solche Ausbrüche von gemeingefährlichen Straftätern in Zukunft verhindert werden?

• Kann der Polizeidirektor der Bevölkerung in der Umgebung der Bernischen Strafanstalten zusichern, dass keine weiteren derartigen Vergehen durch Strafgefangene vorkommen.

• Welche Massnahmen sind angeordnet worden, damit die Informationspolitik der Justiz verbessert und die Anordnung des Polizeidirektors in Zukunft befolgt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.11.2009

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Artikel 75 des Strafgesetzbuches umschreibt das allgemeine Vollzugsziel für Strafen und Massnahmen wie folgt: Der Freiheitsentzug hat das soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit strafffrei zu leben. Als primäres Ziel definiert das Gesetz somit die Resozialisierung bzw. Reintegration. Als besondere Vollzugsgrundsätze nennt Artikel 75 zudem die Prinzipien der Normalisierung, Entgegenwirkung, Betreuung und Sicherung. Angesichts der grundsätzlich gegenläufigen Stossrichtungen der Resozialisierung und der Sicherung kommt es in der Vollzugpraxis naturgemäss immer wieder zu vollzugsimmanenten Zielkonflikten.

Zur Umsetzung der Ziele von Artikel 75 des Strafgesetzbuches kann auf den offenen Vollzug von Strafen und Massnahmen nicht verzichtet werden. Nur durch

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Vollzugslockerungen können jene Übungsfelder geschaffen werden, welche notwendig sind, damit sich die Insassen auf ihre in den meisten Fällen vorgesehene Entlastung vorbereiten können. Diese absichtliche, mit der Dauer des Vollzuges zunehmende Offenheit birgt jedoch immer auch das systemimmanente Risiko von Entweichungen in sich.

Innerhalb des Straf- und Massnahmenvollzuges ist zwischen Ausbrüchen und Entweichungen zu unterscheiden. Ein Ausbruch liegt vor, wenn Insassen bauliche oder technische Hemmnisse, mit oder ohne Einsatz von Hilfsmitteln, überwinden oder gar aktiv gegen Sicherheits- und Betreuungspersonal vorgehen, um sich dadurch dem Vollzug zu entziehen. Bei Entweichungen entziehen sich Insassen ohne Einsatz von Gewalt der Obhut/Aufsicht einer Vollzugsinstitution, z.B. indem sie bei der Feldarbeit davonlaufen oder aus einem Urlaub erheblich verspätet oder gar nicht zurückkehren.

Es trifft zu, dass der Straf- und Massnahmenvollzug, sowohl schweizweit als auch im Kanton Bern, in den letzten Monaten im Blickfeld der Öffentlichkeit stand. Das Massnahmenzentrum St. Johannsen (MSTJ) ist im November 2009 durch Medienberichte über Entweichungen in den Fokus des öffentlichen Interessens geraten. Die Polizei- und Militärdirektion hat sofort eine interne Untersuchung angeordnet und die Resultate den Medien vorgestellt. Basierend auf diesen Resultaten können die Fragen der Interpellation 318/2009 wie folgt beantwortet werden:

Wie kann eine solche Flucht und eine derart verwerfliche Tat geschehen, ohne dass das Aufsichtspersonal während längerer Zeit davon Kenntnis nimmt?

Vorab ist festzuhalten, dass es sich bei den im November 2009 genannten Fällen im MSTJ ausnahmslos um Entweichungen handelt. Aus dem gesicherten Bereich der Einrichtung ist seit Jahren kein Insasse mehr ausgebrochen.

Bei der Aufnahme eines Täters oder einer Täterin in den offenen Massnahmenvollzug werden seine/ihre Fluchtgefahr und die allfällige Gefährdung von Drittpersonen im Rahmen eines formalisierten Aufnahmeprozederes überprüft. Auch bei bestmöglich erstellten Gutachten handelt es sich immer um Wahrscheinlichkeitseinschätzungen. Aus diesem Grund können, trotz gründlicher Risikoabwägungen, Fehleinschätzungen nie ganz ausgeschlossen werden.

Im konkreten Fall bestanden weder aufgrund der damals vorliegenden Akten noch des vorgängigen Tatmusters Anhaltspunkte, welche auf eine Entweichung und die Gefahr eines unmittelbaren Übergriffs hätten schliessen lassen. Diese grundsätzliche, aber nicht voraussehbare Fehleinschätzung führte dazu, dass ein vom Mindeststandard abweichender Kontrollbedarf nicht erkannt wurde.

Eine lückenlose Überwachung kann schon rein aufgrund der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht sichergestellt werden. An Wochenenden ist nicht selten eine Betreuungsperson für 18 Eingewiesene zuständig. Ständige Kontrollen würden im Übrigen dazu führen, dass durch die Beschränkung der Freiräume und Übungsfelder die Zielsetzung eines deliktfreien Lebens nach der Entlassung unwahrscheinlicher wird, da die Täterschaft nicht genügend auf ein selbstverantwortlich geführtes und sozial integriertes Leben vorbereitet würde.

Welche Sanktionen hat der Polizeidirektor in diesem Fall getroffen?

Die vom Polizei- und Militärdirektor in Auftrag gegebene interne Untersuchung kommt zum Schluss, dass die Entweichungen aus dem offenen Massnahmenvollzug in St. Johannsen nicht auf gravierende Fehler oder Nachlässigkeiten des Personals zurückzuführen sind.

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Somit besteht kein Anlass zu Sanktionen gegenüber einzelnen Personen. Der Regierungsrat teilt diese Einschätzung des Polizei- und Militärdirektors. Der interne Untersuchungsbericht zeigt jedoch Handlungsbedarf in systemischer Hinsicht auf. Darauf wird mit sofortigen, mittelfristigen und langfristigen Massnahmen reagiert.

Wie können Ausbrüche von gemeingefährlichen Straftätern in Zukunft verhindert werden?

Nach jedem kritischen Ereignis folgt eine detaillierte interne Analyse, weshalb die Risikosituation entstehen konnte und welche Massnahmen bzw. Lehren daraus abzuleiten sind. Für das MSTJ wurden, gestützt auf diese Erkenntnisse, in den letzten 10 Jahren bereits markante bauliche und technische Verbesserungen vorgenommen:

• Umzäunung und Sicherung des inneren Rings

• Einrichtung der geschlossenen Beobachtungs- und Triagestation (BEOT)

• Einrichtung einer Videoüberwachung

• Personeller Ausbau des Sicherheitsdienstes von 7 auf 11 Vollzeitstellen

• Vernetzte Vollzugsplanung: Dank enger und bereichsübergreifender Beobachtung werden problematische Eingewiesene eher erkannt, wodurch frühzeitig interveniert werden kann.

Als Folge der im November 2009 abgeschlossenen internen Untersuchung werden folgende Massnahmen sofort umgesetzt:

• Bei Fällen im Grenzbereich wird im Zweifelsfall entschieden, dass vor dem Eintritt in das MSTJ eine therapeutische Vorbehandlung im geschlossenen Vollzug durchgeführt werden muss.

• Alle aktuellen Vollzugsfälle im MSTJ werden auf eine Rückversetzung in ein geschlossenes Regime überprüft.

• Für die so genannte Fischereizone des MSTJ wird ein restriktiveres Regime umgesetzt (u.a. Aufenthaltsverkürzung, mehr Kontrollen).

• Die Weisung i.S. Begleitung von Sport- und Freizeitaktivitäten wird überprüft.

Weitere Massnahmen mit mittelfristigem Horizont sind wie folgt zu prüfen bzw. umzu- setzen:

• Verfügung und Durchsetzung erweiterter Zutrittsverbote für Drittpersonen am äusseren Ring

• Vergitterung von Fenstern in Aufenthaltsräumen des inneren Rings

• Zusätzliche Sensibilisierung und Ausbildung der Mitarbeitenden für Fragen der Sicherheit

• Erhöhung der Stellendotation für den psychologisch-psychiatrischen Dienst und den Sicherheitsdienst des MSTJ

• vermehrter Einsatz technischer Hilfsmittel

Langfristig

• ist der Pflege und dem Ausbau des Netzwerkes Massnahmenvollzug (schweizweit) besondere Beachtung zu schenken.

• soll der Direktor MSTJ in die Konkordatliche Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern Einsitz nehmen.

Zudem hat der Polizei- und Militärdirektor entschieden, dass

• das MSTJ umgehend mit den an das Zentrum angrenzenden Gemeinden Kontakt aufnimmt, diese im Detail über die sofort umzusetzenden und übrigen geplanten Massnahmen informiert und diesen Informationsaustausch künftig institutionalisiert.

• im Jahr 2010 unter Beizug externer Fachkräfte ein Audit zum Themenbereich

„offener Vollzug“ durchzuführen ist.

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• innerhalb des Amtes für Freiheitsentzug ein Vollzugsreporting und –controlling für aussergewöhnliche Vollzugsfälle und –ereignisse aufzubauen und zu betreiben ist.

• dem Straf- und Massnahmenvollzug in der Öffentlichkeit durch gezielte Mass- nahmen vermehrt „ein Gesicht“ zu geben ist.

Kann der Polizeidirektor der Bevölkerung in der Umgebung der Bernischen Strafanstalten zusichern, dass keine weiteren derartigen Vergehen durch Strafgefangene vorkommen?

Nein. Aus den genannten Gründen ist es im heutigen System, welches auch den offenen Vollzug beinhaltet, nicht möglich, eine derartige Garantie abzugeben.

Richtig und zutreffend ist aber aus Sicht des Regierungsrates, dass die Gesellschaft einen Anspruch darauf hat, dass die im Amt für Freiheitsentzug und Betreuung zu- sammengefassten Aufgaben

• mit dem stets klar auf Sicherheit ausgerichteten Fokus wahr genommen werden,

• mit einer professionellen Grundhaltung erfüllt werden,

• interdisziplinär vernetzt sind,

• in grosser Eigenverantwortung erfüllt werden und dabei die neuesten Erkenntnisse der Kriminalwissenschaften berücksichtigt werden,

• mit ausreichenden und tauglichen Ressourcen erfüllt werden.

Welche Massnahmen sind angeordnet worden, damit die Informationspolitik der Justiz verbessert und die Anordnungen des Polizeidirektors in Zukunft befolgt werden?

Mit der Eröffnung eines Strafverfahrens liegt die Informationshoheit zum Verfahren vollumfänglich bei den Untersuchungsbehörden, die Vollzugsbehörden sind an deren Entscheide gebunden. Der in Ausübung seiner amtlichen Funktion zuständige und verwaltungsunabhängige Untersuchungsrichter hat somit eigenverantwortlich bis zum 29.

Oktober 2009 von der Möglichkeit nach Artikel 72 des Gesetzes über das Strafverfahren (Orientierung der Öffentlichkeit) nicht Gebrauch gemacht. Dem Polizei- und Militärdirektor kam und kommt keine Befugnis zu, gegenüber dem zuständigen Untersuchungsrichter Anordnungen zu erteilen.

Für den Bereich der Polizei- und Militärdirektion hat der zuständige Direktor jedoch eine Veränderung in der Informationspolitik wie folgt beschlossen:

• Ausbrüche aus dem baulich gesicherten und geschlossenen Vollzug werden immer publik gemacht. Dies gilt auch, wenn Insassen nicht aus dem Urlaub zurückkehren.

• Ausbrüche und Entweichungen von als gemeingefährlich geltenden oder ver- wahrten Insassen werden immer publik gemacht.

• Meutereien, Massenausbrüche oder Massenentweichungen, sowie schwere Unfälle, Brände etc . werden immer publik gemacht.

• Neu wird die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht, wenn ein Täter oder eine Täterin mit qualifizierter Gewalt- und Sexualdelinquenz aus dem offenen Massnahmenvollzug entweicht oder aus einem bewilligten Urlaub nicht zurückkehrt.

• Neu ist ebenfalls, dass bei einem aus Sicht der Vollzugsbehörden informations- würdigen Ereignis trotz Meinungsdifferenzen zwischen den Behörden der Strafverfolgung und des Strafvollzugs, die Vollzugsbehörden über ihren Teil in Eigenverantwortung informieren werden. Selbstverständlich soll damit die eigentliche Strafverfolgung nicht behindert werden.

Die genannte interne Untersuchung lieferte Antworten zu Fragen im Zusammenhang mit der Entweichung aus dem MSTJ vom August 2009. In seiner Antwort zur Motion 312/2009 spricht sich der Regierungsrat dafür aus, eine ausserhalb der kantonalbernischen

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Verwaltung stehende Fachperson mit speziellen Kenntnissen im Bereich des schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzuges mit den Abklärungen zu den gegen die Anstalten Witzwil erhobenen Vorwürfen zu beauftragen. Der Regierungsrat ist bereit, ein entsprechendes Mandat auf die in der vorliegenden Motion enthaltenen Fragestellungen auszudehnen.

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass Expertinnen bzw. Experten mit den aus Sicht des Regierungsrates erforderlichen umfassenden Kenntnissen nicht in grosser Anzahl zur Verfügung stehen und entsprechende Honorare in Rechnung stellen können. Der Regierungsrat rechnet für einen umfassenden Bericht zu Händen des Grossen Rates mit Kosten in der Höhe von mehreren 10'000 Franken.

Der detaillierte Prüfungsauftrag würde bei einer Annahme der vorliegenden Motion durch die Polizei- und Militärdirektion, in Zusammenarbeit mit dem fachlich zuständigen Amt für Freiheitsentzug und Betreuung, formuliert. Zur Sicherstellung der Qualität der geforderten Berichterstattung ist für die Abklärungen in sämtlichen Vollzugsanstalten und Gefängnissen des Kantons Bern genügend Zeit vorzusehen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass ein detaillierter Bericht – trotz des erweiterten Auftrags – noch auf Ende des Jahres 2010 erstellt werden kann.

Antrag Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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