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Gewalt-Schutz-Gesetz: Der Täter muss gehen Der Täter muss die gemeinsame Wohnung verlassen.

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Academic year: 2022

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Gestaltung: Marta Daul / www.creativejuice.eu

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und Stiftung Pro Kind AlltagRecht und Rat/ 30405 (2. Aufl.)

In manchen Beziehungen gibt es Gewalt.

Wer schlägt, ist ein Täter.

Mein Partner hat mich geschlagen.

Ich habe Angst: Mein Partner tut es wieder.

Mein Partner soll die Wohnung verlassen.

Ich rufe die Polizei.

Die Polizei kommt und entscheidet:

Der Täter muss sofort die Wohnung verlassen.

Der Täter gibt die Schlüssel ab.

Das Wohnungs-Verbot gilt nur für kurze Zeit.

Bis zu 14 Tagen.

Ich kann auch einen Antrag beim Familien-Gericht stellen.

Das Gericht wendet das Gewalt-Schutz-Gesetz an.

Das Gericht kann bestimmen:

• Der Täter muss gehen.

• Der Täter muss ausziehen.

Das heißt: Ich darf die Wohnung für mich haben.

Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:

- Ich bin allein Mieter.

Dann gilt das Wohnungs-Verbot für immer.

- Der Täter ist Mieter.

Oder wir sind beide gemeinsam Mieter.

Dann gilt das Wohnungs-Verbot nicht länger als 6 Monate.

In dieser Zeit kann ich mir eine neue Wohnung suchen.

• Der Täter darf keinen Kontakt haben.

Das bedeutet:

Der Täter darf nicht in die Nähe der Wohnung kommen.

Gewalt-Schutz-Gesetz: Der Täter muss gehen

Der Täter muss die gemeinsame Wohnung verlassen.

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