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Falls der Autobahnzubringer Emmental von den eidgenössischen Räten nicht ins Nationalstrassennetz aufgenommen wird, ist das Projekt zu stoppen

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BVE 30 2012.0716

Abänderungsanträge Version 2 3. September 2012 / hud

Autobahnzubringer Emmental: Kantonsstrasse Nr. 23 Kirchberg - Burgdorf - Ramsei - Huttwil; Gemeinden: Burgdorf, Hasle bei Burgdorf, Lyssach, Oberburg, Rüti bei Lyssach; 10273; Vorprojekt; mehrjähriger Verpflichtungskredit

Grüne, Grimm Rückweisung mit der Auflage, den Projektierungskredit auf der Basis der Vari-

ante Null+ auszuarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen.

Eventualanträge:

- Falls der Autobahnzubringer Emmental von den eidgenössischen Räten nicht ins Nationalstrassennetz aufgenommen wird, ist das Projekt zu stoppen.

- Falls der Autobahnzubringer Emmental von den eidgenössischen Räten ins Nationalstrassennetz aufgenommen wird, muss sichergestellt werden, dass die Zufahrtsstrasse weder als grossräumige Umfahrungsstrasse der Agglomerati- on Bern Richtung Oberland der A1 (Verbindung Mittelland – Berner Oberland) noch als Verbindungsstrasse für den Fernverkehr dienen darf.

FIKO, Freiburghaus Im Rahmen des Kredits sind auch Möglichkeiten der Verbesserung des Ist-

Zustandes und Alternativen zu prüfen und zu erarbeiten.

EVP, Kipfer (Thun) Wird das Projekt bis Ende 2012 nicht in den nationalen Netzbeschluss aufge-

nommen, sind im Vorprojekt prioritär Entlastungsmassnahmen zu planen, welche durch den Kanton auch finanzierbar sind.

Referenzen

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