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Archiv "Kuba: Systemwechsel verdient" (15.06.2007)

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A1736 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 24⏐⏐15. Juni 2007

B R I E F E

vorsichtig erfolgen muss

(www.emea.europa.eu/pdfs/human/

press/pr/20776605en.pdf) . . .

Dr. Hans Gnahn, Dr. Claus Briesenick,

INVADE gGmbH, Karl-Böhm-Straße 32, 85598 Baldham

PATIENTENVERFÜGUNG

Die Empfehlungen der Bundesärzte- kammer haben die politische Diskussi- on stark beeinflusst (DÄ 13/2007: „BÄK empfiehlt ausführli- che Beratung“ von Samir Rabbata).

Abgeordnete nicht ausreichend informiert

Mit der Verabschiedung der „Emp- fehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ bekräftigt die verfasste deutsche Ärzteschaft die entscheidenden medizinischen, ethischen und persönlichkeitsrechtli- chen Rationalen, die der bereits gel- tenden Rechtslage zu Patientenverfü- gungen und medizinischen Behand- lungsbegrenzungen zugrunde liegen.

Anlässlich der ersten Aussprache des Deutschen Bundestags zur derzeit ebenfalls geplanten gesetzlichen Re- gelung der Patientenverfügung zeig- te sich jedoch, dass große Teile des Parlaments zu diesen Fragen noch nicht ausreichend informiert sind:

Tatsächlich liegen dem Parlament Gruppenanträge vor, die zum Teil weit hinter die bereits geltende Rechtslage zurückfallen. Dies wird weder in der Medizin, noch in der Rechtspflege, geschweige denn in der breiten Öffentlichkeit verstanden oder gebilligt und birgt das Risiko, noch sehr viel unheilvollere Verwir- rung, Unsicherheiten sowie gesell- schaftspolitische Konflikte als bisher in Bezug auf diese schwierigen Fra- gen zu stiften. Insbesondere eine

„Reichweitenbegrenzung“ der Gül- tigkeit der Patientenverfügung oder auch der Zulässigkeit der Behand- lungsbegrenzung auf die Phase der unmittelbaren Todesnähe läuft auf eine in jeder Hinsicht höchst frag- würdige, gesetzlich verordnete Pflicht- oder gar Zwangsbehandlung

hinaus: Diese müsste – entgegen der eigenen, nicht zuletzt auch medizi- nisch-objektiv meist sehr gut be- gründbaren Überzeugungen – von Patienten erduldet und von Ärzten durchgeführt werden. Dies würde je- doch eine unverhältnismäßige Ein- schränkung sowohl von Selbstbe- stimmungsrechten von Patienten als auch der ärztlichen Berufsfreiheit darstellen. Etliche der derzeit disku- tierten formaljuristischen Hürden würden ebenfalls die Möglichkeiten massiv einschränken, wirksame Pati- entenverfügungen abzufassen und differenzierte Entscheidungsprozes- se am Lebensende zu moderieren. Im Sinne der Ermutigung aller Beteilig- ten zur bejahenden Annahme einer ärztlichen wie auch gesamtgesell- schaftlichen Ethik der Verantwor- tung und der Verantwortungsbereit- schaft sollte auch seitens des Gesetz- gebers dem ausgewogenen Beispiel der Bundesärztekammer gefolgt wer- den und keine Gesetzesinitiative Zu- stimmung finden, die hinter die in der Bundesrepublik Deutschland be- reits jetzt geltende sowie allgemein anerkannte Rechtslage zurückfällt.

Priv.-Doz. Dr. med. Meinolfus W. M. Strätling, Klinik für Anästhesiologie der Universität zu Lübeck, Campus Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck

Dr. med. Franz Bartmann,

Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg

Vorbild Österreich

Seit Jahren streiten in Deutschland hohe Gremien wie Enquete- und

„Kutzer“-Kommission, Ethikrat, Justizministerium und natürlich auch Vereine, die Medien, die Kir- chen und die Öffentlichkeit über In- halt und Form eines Gesetzes zu Patientenverfügungen. Abstrakt wird gestritten über die Bedeutung von Grunderkrankung, Patienten- wille, Reichweite, vormundschafts- richterlicher Überprüfung etc. – Nun stehen wieder parlamentari- sche Initiativen mit Gruppenanträ- gen bevor, bei denen sich die Be- fürworter rigiden oder liberalen Umgangs mit „der Patientenverfü- gung“ gegenüberstehen. Liest man die Bundestagsdebatte dazu, beein- drucken Redundanz und viele rein

private Ansichten „über das Le- ben“. Auf diese Weise ist es durch- aus möglich, dass in Deutschland parlamentarisch-mehrheitlich eine Position zum Gesetz wird, die den derzeitigen Spielraum für Indivi- dualentscheidungen sogar verklei- nert. – Ärzte, Krankenschwestern in Pflegeheimen und die Erkrankten selbst werden alleingelassen . . . Ein Blick über die Grenze täte gut:

In Österreich gibt es seit 2006 ein Gesetz nicht über die Bedeutung von „der Patientenverfügung“, son- dern es werden zwei Kategorien ge- bildet: eine beachtliche und – wenn bestimmte Kriterien wie eine doku- mentierte umfassende ärztliche Aufklärung, eine notarielle oder an- waltliche Bestätigung und eine zeit- liche Erneuerung erfüllt sind – eine verbindliche Variante unterschie- den. Dadurch ist gesichert, dass ei- ne Verbindlichkeit mit all ihren Konsequenzen nur erlangt wird, wenn der Kontext stimmig ist, wenn Fremdeinflüsse weitgehend ausgeschaltet sind etc. Wenn ich dieses Gesetz als onkologisch täti- ger Arzt lese, kann ich nur noch den Kopf schütteln über die Praxisferne der gesetzgebenden Gremien in Deutschland und zugleich den Ärz- ten und Patienten in Österreich gra- tulieren zu diesem aus der Praxis für die Praxis geschriebenen Gesetz . . .

Dr. Heinrich Günther,Lönsstraße 12, 01259 Dresden

KUBA

Seit Monaten halten die Spekulationen um den Gesund- heitszustand Fidel Castros an (DÄ 12/

2007: „Der kubani- sche Patient“ von Harald Neuber).

Systemwechsel verdient

Warum wird ein solches Aufheben um den kubanischen Diktator Castro gemacht? Gewiss, er ist ein kranker Mensch, aber zugleich auch einer der letzten stalinistischen Ge- waltherrscher auf dieser Erde, und ich glaube nicht, dass außer seinen

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 24⏐⏐15. Juni 2007 A1737

B R I E F E

Günstlingen ein Mensch nach sei- nem Tod Castro eine Träne nach- weint. Dass sich die USA verstärkt Gedanken um ein Szenario nach Castro machen, scheint nur allzu verständlich. Die USA sehen mit nicht ganz unbegründeter Besorgnis die Gefahr aufziehen, dass Castros Familienclan, bzw. die Parteinomen- klatura nach dessen Tod sein Terror- regime perpetuiert. Ein System- wechsel, so glaube ich, kann nur mit sanfter Unterstützung von außen nach Castros Tod vollzogen werden.

Einen solchen Systemwechsel haben die leidgeprüften Kubaner gewiss verdient.

Oec. med. Dr. med. Wolfgang Ermes, Vorm Kleekamp 4-6, Beth Maimonides, 58840 Plettenberg

ARZNEIMITTEL

Aus der Zulassungs- behörde wird die Deutsche Arzneimit- tel- und Medizinpro- dukteagentur (DÄ 13/2007: „Arznei- mittelagentur: Sorge um die Unabhängigkeit“ von Heike Kor- zilius).

Lobbyismus

Wie Frau Korzilius richtig anmerkt, ist man mit diesem Gesetzesvorha- ben dabei, den gleichen Irrsinn zu begehen wie die USA vor Jahren.

Die FDA wurde damals erheblich schneller in ihren Zulassungsverfah- ren, die Qualität der Überprüfung von Arzneimitteln litt aber sehr, nachzulesen in dem bemerkenswer- ten Buch der ehemaligen Herausge- berin des New England Journal of Medicine, Marcia Angell („The truth about the drug companies – how they deceive us and what to do about it“; Random House Verlag 2005, als TB ca. 13 Euro). Das nimmt nicht wunder, gibt die Phar- maindustrie doch gigantische Sum- men nicht nur für die „Betreuung“

Niedergelassener und Klinikärzte aus, sondern auch für Lobbyarbeit.

Genau danach riecht dieser Geset- zesvorschlag.

Dr. med. Martin Langer,Ludwigstraße 12, 72072 Tübingen

GKV-WAHLTARIFE

Die Krankenkassen gehen mit neuen Ta- rifangeboten auf Kundenfang (DÄ 16/

2007: „Freiheit für Versicherte, Arbeit für Ärzte“ von Timo Blöß, Samir Rabbata und Sabine Rieser).

Freiheit oder Gerechtigkeit

Freiheit für alle Besserverdienenden oder Gerechtigkeit eines solidari- schen sozialen Systems für alle, das ist die Frage, die schon entschieden ist. „Versicherte können sich freuen“

– heißt es. Worüber? Behandlungs- kosten selbst zahlen oder auslegen, wer soll das können? Rabatte oder Bonussystem sind asozial – alles dient nur Besserverdienenden. Wer überblickt Gesundheit, Krankheit, Arbeit – wie schnell kann sich alles ändern? . . . Wahltarife sind weder sozial noch solidarisch, noch vom einzelnen Laien überblickbar.

Rückerstattungen, in welcher Form auch immer, entsprechen ebenfalls nicht solidarischer Gerechtigkeit.

Das ganze „Reformsystem“ ist büro- kratisch schwachsinnig, wie fast al- les, was aus dem Bundesministerium für Gesundheit kommt, auch weil dort kein Arzt aus dem Alltag arbei- tet und Briefe von Ärzten und Pati- enten nicht ernst genommen werden.

Dr. med. Ch. Höver,Am Danewend 7, 13125 Berlin

DEUTSCHE SPRACHE

Eine Initiative der Stiftung Deutsche Sprache in Berlin soll dazu beitragen, die Sprache als Kulturgut zu schüt- zen (DÄ 17/2007:

„Stiftung Deutsche Sprache: Engagement für die Mutter- sprache“).

Denglisch

Ich habe mich gefreut, nun auch im DÄ eine Nachricht zu lesen, dass es an der Zeit ist, auch in Deutschland sich auf das Kulturgut Sprache zu besinnen . . . Mit Betrübnis musste

Referenzen

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