Energie- und klimapolitische Geschäfte im Überblick
Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Totalrevision des Energiegesetzes, Teilrevisionen diverser weiterer Gesetze): Der Bundesrat setzt in erster Linie auf eine konsequente Erschliessung der vorhandenen Energieeffizienzpotenziale und in zweiter Linie auf die Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien. Die bestehenden fünf Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden.
Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020: Das geltende CO2-Gesetz umfasst die klimapolitischen Ziele und Massnahmen für den Zeitraum 2013 bis 2020. Die Revision des CO2-Gesetzes geht Mitte 2016 in die Vernehmlassung.
Die Vorschläge zielen im Wesentlichen auf eine Verstärkung der bestehenden Massnahmen ab
Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV): Mit der Revision werden verschiedene Aspekte der «Governance» der Fonds optimiert. Die Revision schliesst an eine bereits abgeschlossene Revision an, mit der eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen zur Festlegung der Beiträge, die von den Kern- anlagenbetreibern in die Fonds einbezahlt werden müssen – sowie die Einführung eines Sicherheitszuschlags – beschlossen wurde.
Sachplan geologische Tiefenlager: Für radioaktive Abfälle wird eine Standortsuche für geologische Tiefenlager durchgeführt. Sie erfolgt in drei Etappen.
2. Etappe Strommarktöffnung: Alle Stromkonsumenten in der Schweiz, also auch die Haushalte und das Gewerbe, sollen ihren Stromlieferanten selber wählen können.
Revision StromVG: Gesetz soll an aktuelle und zukünftige Bedürfnisse der Strommarktregulierung angemessen ange- passt werden (unter Beachtung Subsidiariätsprinzip).
Gasversorgungsgesetz: Geplant ist, in der neuen Legislaturperiode eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, in welcher die Rahmenbedingungen für die Gasversorgung und den Gasmarkt in der Schweiz festgelegt werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund der bestehenden Verbändevereinbarung zwischen der Gasbranche und den grösseren Industriekunden.
Emissionshandelssystem: Die Schweiz und die EU betreiben zurzeit getrennte Emissionshandelssysteme. Mit der Absicht, einen gemeinsamen CO2-Markt für emissionsintensive Unternehmen zu schaffen, verhandeln die Schweiz und die EU seit 2009 ein bilaterales Abkommen. Die Schweiz strebt eine Verknüpfung der beiden Systeme vor Ende 2020 an.
Stromverhandlungen mit EU: Mit dem geplanten Stromabkommen wollen die Schweiz und die EU die Teilnahme der Schweiz am europäischen Strommarkt rechtlich regeln und dadurch den grenzüberschreitenden Stromverkehr weiterent- wickeln sowie die Versorgungssicherheit erhöhen.
Atomausstiegsinitiative: Kernkraftwerke sollen ein Betriebsverbot erhalten und ihre maximale Laufzeit auf 45 Jahren be- schränkt werden. Die Energiewende soll auf Einsparungen, Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren basieren.
Stromeffizienz-Initiative: Durch verbindliche Effizienzziele soll der Stromverbrauch bis 2035 auf dem Niveau von 2011 stabilisiert werden.
* Zeitplan mit verlängerter Behandlungsfrist, Parlament nützt Frist vollständig aus.
Revision Wasserrechtsgesetz: Für den Zeitraum nach 2019 braucht es eine neue Wasserzinsregelung. Dabei gilt es die wirtschaftliche Lage der Wasserkraftwerke zu berücksichtigen. Auch die Förderungsmechanismen der Energiestrategie 2050 müssen beachtet werden.
Zweites Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050: In der Klima- und Energiepolitik soll ab 2021 ein Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Vorgeschlagen wird ein neuer Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben und entsprechende Übergangsbestimmungen.
Strategie Stromnetze: Für die bedarfs- und zeitgerechte Entwicklung der schweizerischen Stromnetze sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Vorgesehen sind Teilrevisionen des Elektrizitätsgesetzes (EleG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG).
Energiestrategie 2050
Klimapolitik post 2020
Internationales
Kernenergie
Volksinitiativen Marktregulierung
Erstes Massnahmenpaket
Revision CO
2-Gesetz
Revision SEFV
Atomausstiegsinitiative
Sachplan geologisches Tiefenlager
Stromeffizienzinitiative 2. Etappe Strommarktöffnung
Stromverhandlungen mit EU Emissionshandelssystem Zweites Massnahmenpaket KELS
Revision StromVG Strategie Stromnetze
Gasversorgungsgesetz Revision Wasserrechtsgesetz
2015 2016 2017 2018 2019
Parlament
Fakultatives Referendum Obligatorisches Referendum Bundesrat Vernehmlassung Abstimmung Anhörung Bundesratsbeschluss BRB
Auswertung der Vernehmlassung, Inkrafttreten 2017, erstmalige Anbieterwechsel möglich ab 2018 Inhalte und Zeitplan in Planung
Geplantes Inkrafttreten: 2018 Geplantes Inkrafttreten 2021 Inkrafttreten frühestens 2017
Erarbeitung der Grundlagen. Erlassprojekt vorgesehen für Legislaturplanung 2015–2019 Erarbeitung der Grundlagen. Zeitplan in Ausarbeitung. Inkrafttreten per 1.1.2020
Laufende Verhandlungen Laufende Verhandlungen
Etappe 2 Etappe 3
Geplantes Inkrafttreten: 1.1.2021
Inkrafttreten 2016