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B27-Studie von Herrn Gerhard Böhm

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Projekt B27 Anschluss / Binswanger Straße

Neckarsulm, 18.04.2019

B27-Studie von Herrn Gerhard Böhm

(April 2019) Herren Becker, Heer

Anmerkungen der Stadtverwaltung

Die Vorschläge von Herrn Gerhard Böhm befassen sich im Wesentlichen mit 3 Themen:

1. dem Anschluss der B 27 an die Binswanger Straße (städtische Maßnahme)

2. dem vierspurigen Ausbau der B 27 mit Nordanschluss (Baulastträger RP Stuttgart in Auf- tragsverwaltung des Bundes) sowie

3. dem Südanschluss (B27 / Heilbronner Straße) und zuletzt noch ergänzt um Vorschläge zum ÖPNV.

Herr Böhm konnte seine Ausführungen auf Einladung von OB Steffen Hertwig persönlich im Rathaus vorstellen. An diesem Gespräch nahm neben dem OB auch der Projektleiter Herr Heer teil. Dabei wurde Herrn Böhm zugesagt, dass die Stadt seine Ideen an das zuständige Regie- rungspräsidium Stuttgart (RPS) weiterleitet. Dies erfolgte im Anschluss an das Gespräch.

Im Rahmen der Planung des B 27-Anschlusses hat die Stadtverwaltung alle möglichen Pla- nungsansätze und -varianten geprüft bzw. wurde von Seiten des Bundes zu dieser Prüfung auf- gefordert. Für die Planung gelten bestimmte Richtlinien, die bei allen möglichen Alternativen zu berücksichtigen waren. Insofern ist ein enger rechtlicher Rahmen vorgegeben. Das RP Stuttgart hat bestätigt, dass die eingereichten Planungsunterlagen der Stadt vollständig den geltenden Richtlinien entsprechen. In umfangreichen Vorprüfungen ist das RPS sowie das Landesver- kehrsministerium zu dem Ergebnis gelangt, dass die von der Stadt vorgelegte Planung als einzig mögliche Variante verbleibt. Das RPS hat die Stadt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf weitere bzw. alternative Planungen und weitergehende Untersuchungen dahingehend verzichtet werden kann, was bei Projekten dieser Größenordnung und mit Beteiligung des Bundes nur dann vorkommt, wenn ausgeschlossen werden kann, dass keine weitere Alternativen in Frage kommen können um ein vergleichbares oder besseres Ergebnis erreichen zu können.

Die Planungen sind inzwischen soweit fortgeschritten, dass Alternativplanungen zu einem kom- pletten Neustart des Projekts führen würden.

Der vierspurige Ausbau der B 27 liegt in der Verantwortung des RPS, das hier im Auftrag des Bundes handelt. Insofern hat die Stadt die Vorschläge von Herrn Böhm zum B 27-Ausbau an die zuständige Behörde weitergeleitet, und zwar sowohl in der Ursprungsfassung als auch in einer aktualisierten Version.

Die Vorschläge von Herrn Böhm werden allesamt in den Fachdialog zum Themenkomplex B 27- Ausbau einfließen. An dieser Gesprächsrunde nehmen auch Experten des RPS teil, die in die- sem Rahmen bereits mitgeteilt haben, dass viele Überlegungen von Herrn Böhm rechtlich und technisch leider nicht realisierbar sind. Auch hierfür gelten die zuvor erwähnten Richtlinien. So ist beispielsweise eine „intelligente Dreispurigkeit“ richtlinienkonform nicht möglich, nachdem ein Mitteltrennstreifen unverzichtbar ist.

Die weiteren Vorschläge von Herrn Böhm zur Nordtangente, Südtangente und zum innerstädti- schen Verkehr werden bei der weiteren Ausarbeitung des städtischen Mobilitätskonzepts Be- rücksichtigung finden. Hier sind einige interessante Denkansätze zusammengetragen, die si- cherlich auch in der weiteren Planung vereinzelt Berücksichtigung finden können. Die Ertüchti-

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gung der Nordtangente sowie des Streckenzuges Neckartalstraße – Brückenstraße – Wehrbrü- cke – Südtangente sind darüber hinaus als Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätspaktes für den Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckarsulm ohnehin vorgesehen. Nachdem hier allerdings die Planungen noch nicht begonnen haben, kann zum heutigen Zeitpunkt nachfolgend noch keine Wertung dieser Informationen erfolgen.

Nachfolgend noch einige Anmerkungen zu einzelnen Folien der Studie:

Folie 1  Verkehrssituation:

Die Stadt Neckarsulm hat Ende 2017 eine Verkehrsuntersuchung zum Thema Anschluss B27 / Binswanger Straße in Auftrag gegeben. Im Rah- men dieser Beauftragung wurden umfangreiche Verkehrszählungen und Kennzeichenerhebungen zur Verfolgung von Verkehrsströmen (Ziel-, Quell-, Durchgangsverkehre) im gesamten Stadtgebiet von Neckarsulm vorgenommen. Die beauftragten Gutachter BS-Ingenieure, Ludwigsburg, konnten darüber hinaus für diese städtische Untersuchung auf einen um- fassenden Datenpool der letzten Jahre für das Stadtgebiet sowie das nä- here regionale Umland zurückgreifen. Auf dieser Grundlage wurde auf der Basis eines regionalen Verkehrsmodells, welches für den Mobilitätspakt HN – NSU erstellt wurde, ein differenziertes, städtisches Verkehrsmodell weiterentwickelt. In einem differenzierten Bearbeitungsprozess wurde die- ses Verkehrsmodell auf die Ist-Situation des Jahres 2018 geeicht, d.h. das Verkehrsmodell liefert für das aktuelle Verkehrsgeschehen hinsichtlich Verkehrsmengen und -verteilungen (Verkehrsströme) ein getreues Abbild.

Auf der Basis absehbarer siedlungsstruktureller Entwicklungen, wie sie im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt definiert, bzw. im regionalen Umfeld bekannt sind, wurde dieses Analyse-Verkehrsmodell für den Prognosehorizont 2030 weiterentwickelt.

Dieses städtische Verkehrsmodell liefert somit eine belastbare Daten- und Bearbeitungsgrundlage für zukünftige Fragestellungen zum motorisierten Individualverkehr.

 Planungsstand / Verkehrliche Auswirkungen

Einzelne Fragestellungen zur verkehrlichen Wirksamkeit des B27- Anschlusses / Binswanger Straße sowie zu einem möglichen Entfall des Halbanschlusses Neuenstädter Str. / Spitalstr. wurden bereits untersucht und der Öffentlichkeit in zwei Bürgerdialog-Veranstaltungen vorgestellt.

Die, in der Böhm-Studie geschilderte Verkehrssituation ist vor diesem Hin- tergrund umfassend abgebildet und berücksichtigt.

Folie 2  Planfeststellungsverfahren

Sowohl die städtische Maßnahme „Anschluss Binswanger Str. an die B27“

als auch das Bundesvorhaben „Weiterer 4-streifiger Ausbau der B27 zwi- schen Anschlussstelle BAB A6 und dem Knoten B27 / L1095 (Amorbach- knoten)“ werden auf Grundlage eines Planfeststellungsverfahrens durch- geführt. In jedem Planfeststellungsverfahren muss eine umfassende Ab- wägung aller Belange erfolgen. Abschließende Entscheidung ist der Plan- feststellungbeschluss. Ziel des Verfahrens ist es möglichst alle Interessen unter einen Hut zu bringen. Die zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Ref. 24 beim RP Stuttgart. Vorhabensträger für das Bundesvorhaben

„Weiterer 4-streifiger Ausbau der B27 zwischen Anschlussstelle BAB A6 und dem Knoten B27 / L1095 (Amorbachknoten)“ ist in Auftragsverwal-

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tung des Bundes das Ref. 44, RP Stuttgart.

 Verfahren bisher

Die Stadt hat die Unterlagen, den so genannten RE-Entwurf beim Regie- rungspräsidium eingereicht. Das Ziel dieses Entwurfs ist der sog. Gese- hen-Vermerk des Bundes, der die endgültige Beteiligung des Bundes auch der Höhe nach beschließt. Nach der anschließenden Genehmi- gungsplanung soll der Planfeststellungsbeschluss erreicht werden.

Folie 3  Verkehrssituation im Überblick

Wie bereits zu Folie 1 ausgeführt, bildet das städtische Verkehrsmodell die aktuelle und prognostische Verkehrssituation ab und beinhaltet damit die dargestellte, aktuelle Verkehrssituation, insbesondere in den Spitzen- zeiten am Morgen und am Nachmittag.

Der in der vorliegenden Studie befürchtete, zusätzliche Stau auf der B27 bei einem Anschluss der Binswanger Str. / B27 wird in der aktuellen Pla- nung durch Signalsteuerung mit Rückstaudetektion ausgeschlossen.

Folie 4  Die verkehrliche Wirksamkeit des Anschlusses Binswanger an die B27 wurde durch die aktuelle Verkehrsuntersuchung bestätigt. Die dargestellte Entwurfsplanung mit einer, auf früheren Untersuchungen und prognosti- schen Annahmen beruhenden Dimensionierung (Länge und Anzahl von Aufstellspuren) wird im Rahmen der neuen Verkehrsuntersuchung durch differenzierte Leistungsfähigkeitsberechnungen überprüft und ggfs. Im Rahmen der Genehmigungsplanung angepasst.

 Aus baulichen aber auch aus städtebaulichen Gründen sind einzelne Fahrbeziehungen am zukünftigen Anschluss Binswanger Str. / B27 nicht möglich. Diese sind: Die Auffahrt auf die B27 aus der Binswanger Str. / Stadtmitte kommen nach Norden sowie die direkte Abfahrt aus Richtung B27 / BAB A6 kommend in Richtung Binswanger Str. / Stadtmitte.

Verkehrsteilnehmer mit diesen Fahrtrouten sollen aus städtebaulichen Gründen ihre heute Routenwahl beibehalten.

Folie 5  Eine Führung von „Bundesstraßen-Verkehren“ durch den städtischen

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Freizeitbereich AQUAtoll / Sulmtal / Wilfenseeweg stellt keine städtebau- lich verträgliche Alternative zum geplanten Anschluss der Binswanger Str.

an die B27 dar.

Folie 6  Verkehrssituation Nordanschluss B27 (Amorbachknoten)

Die aktuelle Verkehrssituation am Nordanschluss (Amorbachknoten) mit Rückstauereignissen in unterschiedlichen Richtungen zu den morgendli- chen bzw. Nachmittäglichen Spitzenzeiten ist offensichtlich und bekannt.

Im Rahmen des Mobilitätspakte HN – NSU wurden als Sofortmaßnahmen durch das zuständige Landratsamt Optimierungen an der Signalsteuerung durchgeführt. Diese haben sich allerdings als noch nicht ausreichend er- wiesen. Mittelfristig werden deshalb, ebenfalls im Rahmen des Mobilitäts- paktes, durch die Baulastträger Land/Landkreis (Landes-/ Kreisstraßen) weitere Umbaumaßnahmen an diesem Knotenpunkt erfolgen (bspw. Ver- längerung von Aufstellspuren).

Folie 7  Unterschiedliche Verkehrsbelastungen (Pendler- und Wirtschafts- verkehre)

Der mit dem Land vereinbarte Mobilitätspakt HN – NSU verfolgt einen ganzheitlichen, multimodalen Ansatz zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Dabei gilt die Vorgabe des Landes bei allen Ausbau- Maßnahmen im Straßennetz und den prognostischen siedlungsstrukturel- len Entwicklungen zunächst eine Reduzierung des MIV- Verkehrsaufkommens von -8 %. Die soll durch eine Erhöhung der Ver- kehrsleistung des Radverkehrs und des ÖPNV erreicht werden. Im städti- schen Mobilitätskonzept ist es Aufgabe der Stadt Neckarsulm durch die Attraktivitätssteigerung von Radrouten und des Stadtbus-Angebotes zur Vermeidung von MIV-Verkehren beizutragen.

Folie 8  Notwendige Dimensionierung B27

Die regionale Verkehrsuntersuchung (Mobilitätspakt HN – NSU) sowie die städtische Verkehrsuntersuchung, geben Anhaltspunkte für die erforderli- che Dimensionierung des weiteren Ausbaus der B27. Die konkreten Pla- nungen hierzu durch das RPS sind allerdings noch nicht begonnen wor- den. Es wird aber durch das RPS bereits heute ausgeschlossen, dass für diesen Abschnitt der B27 zwischen BAB A6 und des Nordknotens (Amor- bachknoten) eine intelligente 3-Spurigkeit durch variable Spuraufteilung beider Fahrtrichtungen inklusive der Mittelstreifennutzung aus verkehrssi- cherheitstechnischen Gründen umgesetzt werden kann. Die Richtlinien lassen auf Grund der zu erwartenden Verkehrsbelastungen keine Zu- sammenlegung der beiden Richtungsfahrbahnen zu. Eine bauliche Tren- nung ist unverzichtbar.

Folie 9, 12, 13, 14, 16, 15/2

 Knotenpunkt B27 / L1095 (Amorbachknoten)

Der Nordanschluss B27 / Amorbachknoten (L1095) wir im Zuge der weite- ren Planungen zum 4-streifigen Ausbau der B27 bis zu diesem Knoten - und darüber hinaus in einer 3-streifigen Fortführung bis Kochendorf – auf seine verkehrliche Leistungsfähigkeit hin überprüft werden.

Die letztendlich prognostische erforderliche Dimensionierung hängt von der Entscheidung über den Anschluss B27 / Binswanger Str. und einer Festlegung zum Entfall oder der Beibehaltung des Halbanschlusses in der Neuenstädter Straße / Spitalstraße ab.

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Unter Zugrundelegung der daraus resultierenden Verkehrsverteilung kann dann eine rechnerische Bestimmung notwendiger Ausbaumaßnahmen er- folgen.

Folie 10  „Zusatzspur“

Entsprechend der, für eine Bundesstraße anzuwendenden Richtlinien ist es vor dem Hintergrund der prognostischen Verkehrsmengen der Regel- querschnitt RQ 25, d.h. 25 m Breite anzuwenden. Abschnittsweise kann auf die beiden Standstreifen verzichtet werden, sodass sich die Quer- schnittsbreite auf 20 m reduziert. Vgl. Anmerkungen zu Folie 8.

Folie 11  Knotenpunkt B27 / L1095 (Amorbachknoten) und weiterer Verlauf Die räumlichen Abstände zwischen aufeinanderfolgenden Zu- und Abfahr- ten hat bei Bundesstraßen nach entsprechenden Richtlinien zu erfolgen.

Die hier skizzierte, theoretische weitere Abfahrt folgt allerdings in sehr ge- ringem Abstand der Ausfahrt nach Amorbach / Neuenstadt.

Wie zu Folie 9 bereits ausgeführt, wird im Zuge des Ausbaus der B27 auch der gesamte Bereich des Nordanschlusses auf seine verkehrliche Leistungsfähigkeit hin überprüft.

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass der Vorhabens- träger, das Regierungspräsidium Stuttgart in Auftragsverwaltung des Bun- des die Maßnahme plant und baut und in diesem Zusammenhang alterna- tive Ansätze geprüft werden.

Folie 15  Spitalstraße / Gymnasiumstraße

Mit dem Bau des Anschlusses B27 / Binswanger Str. und der daraus re- sultierenden Verkehrsentlastung im Streckenzügen Neuenstädter Str. / Spitalstr. wird es möglich sein die Kreuzung Spitalstr. / Gymnasiumstr. zu einem Kreisverkehr umzubauen, wie dies bereits in der Vergangenheit vorgesehen war.

Folie 17  Im Rahmen des Fachdialogs werden mit Vertretern des Regierungspräsi- diums, der Bürgerinitiative sowie Vertretern des Gemeinderats alternative Lösungsansätze zum 4-streifigen Ausbau der B27 diskutiert.

Variantenüberlegungen sind ein zwingender Bestandteil im bevorstehen- den Planungsprozess zum weiteren Ausbau der B27 und vom Vorhaben- träger dem Bund durch das RPS durchzuführen.

Folie 18-20  Der Bereich der Südtangente (L1101) und des Südanschlusses B27 / Heilbronner Straße ist heute bereits überlastet.

Mit der Realisierung des Anschlusses B27/ Binswanger Straße wird dieser Bereich eine deutliche Verkehrsentlastung erfahren. Vor dem Hintergrund weiter gewerblicher Entwicklungen entsprechend des Flächennutzungs- planes, werden in Abhängigkeit vom Ausgang des Bürgerentscheids zum Anschluss B27, Lösungsansätze untersucht werden.

Dies ist im Rahmen einer Fortschreibung des Mobilitätspaktes HN-NSU bereits vereinbart.

Folie 21  Bereits in der Vorprüfung zur Planung des Anschlusses B27 / Binswanger Straße wurde die Variante den Anschluss über einen Kreisverkehr abzu- wickeln vom Bund als nicht realisierbar zurückgewiesen.

Ein Kreisverkehr (Durchmesser ca. 55m) bietet durch die fehlende Signa-

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lisierung keine Möglichkeit den Verkehrsfluss zu steuern und Rückstau auf der B27 zu vermeiden.

Durch die vorhandene Höhenabwicklung wären zur aktuellen Planung vergleichbare Rampenbauwerke und Abwicklungslängen erforderlich.

Folie 28  Im Rahmen des Mobilitätspaktes werden für das Hauptverkehrsnetz im Raum Heilbronn – Neckarsulm ganzheitliche Lösungsansätze erarbeitet (z.B. Streckenzug Neckartalstraße (L1100) – Brückenstraße (L1101) – Wehrbrücke – Kanalstraße – Südtangente.

Dies immer bereits vor dem Hintergrund einer vorausgesetzten Verlage- rung vom motorisierten Individualverkehr hin zum ÖPNV und Radverkehr.

Folien 29 -

32  Mit der Neuausschreibung des Stadtbusverkehrs wird die Stadt Neckarsulm die Möglichkeit ergreifen, die Erschließung der südlichen Ge- werbegebiete in der Vernetzung von Bus und Bahn weiter zu verbessern.

Dies schließt Überlegungen zu Shuttle-Verkehren ausdrücklich mit ein, insbesondere um Pkw-Pendler bereits am Rand des Stadtgebiets abzu- fangen.

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