Schulpartnerschaften aus Mitteln des Auswärtigen Amts
K URZANTRAG 2022
Ergänzung zu einem im Jahr 2020 oder 2021 eingereichten Antrag für Zuschüsse zu Fahrt-, Programm- und/oder Projektkosten einer Austauschbegegnung im Zeitraum 01.01. – 31.12.2022
Programm
German American Partnership Program (GAPP) PS-Nummer (falls vorhanden):
Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) Staat:
Schulpartnerschaftsprogramm Israel
Deutsche Schule Name
Straße, Nr.
PLZ, Ort Bundesland
Name Koordinator/in E-Mail
Ausländische Schule Name
Ort, Staat
Version 1.2.2022 vom 01.03.2022
Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus, wenn Sie bereits 2020 oder 2021 einen Antrag für eine Begegnung beim PAD eingereicht und bewilligt bekommen haben, die Sie aufgrund der Corona-Pandemie
abgesagt hatten und 2022 mit demselben Thema durchführen möchten.
Wir bitten Sie, den Antrag am PC auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und zu stempeln und an- schließend einzuscannen. Reichen Sie dann den Antrag bis spätestens sechs Wochen vor Beginn
des Austauschs per E-Mail beim Pädagogischen Austauschdienst ein.
Anträge können bis zum 31.10.2022 gestellt werden
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Angaben zur Austauschbegegnung
Achtung: Das Thema und das Programm 2022 müssen mit dem Antrag des Jahres 2020 bzw. 2021 übereinstimmen!
Thema
Änderungen im Vergleich zum Antrag 2020 bzw. 2021
Falls sich Änderungen in Bezug zu Ihrem Antrag des Jahres 2020 bzw. 2021 ergeben haben (z. B. in Teilen des Programms der Begeg- nung, bzgl. der Teilnahme der Schüler am Unterricht oder der Unterbringung in Gastfamilien, Name/Kontakt der Koordinator/in an der Partnerschule), vermerken Sie diese bitte hier:
Angaben zur reisenden Schülergruppe 2022 (bitte pro Austauschbegegnung einen Antrag ausfüllen!)
Alter der Schülerinnen und Schüler Anzahl der begleitenden Lehrkräfte
Anzahl der Schülerinnen und Schüler Jahrgangsstufe der Schüler
Tag der Ankunft an der Partnerschule Tag der Abfahrt nach Deutschland
Beantragung eines vorzeitigen Vorhabenbeginns* (Die Beantragung ist zwin-
gend notwendig, wenn Ihre Austauschbegegnung vor dem 31.03.2022 beginnt.) Nein Ja
Voraussichtliche Fahrtkosten (pro Person) in Euro €
Wurden für die im Antrag genannte Begegnung zusätzlich Zuschüsse aus einem an-
deren Förderprogramm/Stiftung etc. beantragt? Nein Ja
Wenn ja, Name des Förderprogramms/der Stiftung:
Bei Mehrfachförderung dürfen 100% der tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschritten werden!
*Aus haushaltsrechtlichen Gründen sind Förderzusagen voraussichtlich nicht vor April 2022 möglich. Antragsteller, deren Austauschbegegnungen im ersten Quartal des Jahres 2022 beginnen (01.01.-31.03.2022), müssen deshalb hier einen vorzeitigen Vorhabenbeginn ankreuzen. Sie nehmen damit zur Kenntnis, dass die Entscheidung des PAD über die Förderung ggf. erst nach der geplanten Begegnung getroffen wird.
Ich beantrage folgende Zuschüsse für das Jahr 2022 (je nach Programm unterschiedliche Förderlinien)
Förderlinie möglich im Programm
Flug-/Fahrtkosten für die deutsche Schülergruppe PASCH, GAPP Ja Nein
hier: verwendete Fluglinie (Angabe nur bei GAPP erforder-
lich) GAPP
Flug-/Fahrtkosten für die ausländische Schülergruppe PASCH, Israel Ja Nein Versicherungskosten für die ausländische Schülergruppe PASCH, Israel Ja Nein Programmkostenzuschuss (für Aufenthalt der ausl. Schüler in
D) PASCH, Israel Ja Nein
Gastfamilienzuschuss Israel Ja Nein
Optional: Zuschuss zu Projektkosten
Den für das Jahr 2020 bzw. 2021 gestellten Projektantrag erhalte ich aufrecht, der Projektplan wird – mit geringen Änderungen (s. o.) - beibehalten und ich beantrage somit
einen Zuschuss zu den Projektkosten, die sich voraussichtlich auf folgenden Betrag belaufen
Projektthema
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Kontoverbindung der deutschen Partnerschule
Kontoinhaberin, Kontoinhaber (Zuname, Vorname) Name der Bank
IBAN (unbedingt angeben) BIC (unbedingt angeben)
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ist verpflichtet,
– die ausländische Partnerschule über die Förderbedingungen zu informieren und den Antrag in Abstimmung mit der ausländischen Partner- schule auszufüllen,
– einen vorzeitigen Vorhabenbeginn zu beantragen, falls die beantragte Austauschbegegnung im ersten Quartal des Jahres 2022 beginnt (01.01.-31.03.2022),
– den PAD über jegliche Änderungen (Aufenthaltsdauer, Teilnehmerzahl, Wechsel der Partnerschule) nach Kenntnisnahme sofort zu informie- ren,
– zu überprüfen, ob die Notwendigkeit besteht, die ausländische Gruppe zu versichern oder ob im Rahmen von Sozialversicherungsabkom- men eine Krankenversicherung besteht,
– alle Zuschüsse des PAD verwendungsgerecht für die beantragte Maßnahme einzusetzen und auf dem Abrechnungsformular zu dokumentie- ren,
– die Zuschüsse zu den Fahrtkosten der ausländischen Gruppe den Partnern bei ihrer Ankunft in Deutschland gegen Quittung auszuzahlen, – Zuwendungen durch andere Zuwendungsgeber dem PAD gegenüber unverzüglich anzugeben, wenn diese nicht bereits im Antrag aufge-
führt wurden,
– dem PAD bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes das Abrechnungsformular und einen Bericht über die Austausch- begegnung einzureichen,
– Originalbelege, mit denen die ordnungsgemäße Verausgabung der Mittel nachgewiesen werden kann (d. h. Rechnungen über die Fahrtkosten und Programmkosten, unterschriebene Teilnehmerliste, Rechnung über die Versicherung für die ausländischen Teilnehmer), sechs Jahre für eine stichprobenartige Prüfung durch den PAD oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) aufzubewahren und nach vorheri- ger Aufforderung dem PAD oder dem BfAA zur Verfügung zu stellen.
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller akzeptiert
– die im Merkblatt des PAD genannten Förderbedingungen,
– dass die Gesamtförderung durch den PAD und andere Zuschussgeber nicht mehr als 100% der tatsächlich entstandenen Kosten beträgt, – dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht,
– dass bei einer Änderung der Angaben im Antrag die Förderung teilweise oder ganz vom PAD zurückgefordert werden kann, – dass die Fördersätze entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gestaltet werden,
– die Verwendung bzw. Veröffentlichung des Berichts über die Austauschbegegnung in Publikationen und auf der Website des PAD (personen- bezogene Daten und Fotos werden nicht ohne vorherige Einverständniserklärung der Schule veröffentlicht).
– dass die in diesem Formular angegebenen Daten auf der Grundlage der aktuellen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhoben und verarbeitet werden. Unter Beachtung der Vorschriften der DS-GVO werden diese bei Bedarf auch an die zuständigen Kultusmini- sterien bzw. Senatsverwaltungen der Länder bzw. an am Programm beteiligten Partnerbehörden des PAD weitergeleitet.
Unterschrift deutsche Schulleitung Unterschrift deutsche Koordinatorin/deutscher Koordinator
Datum, Ort Schulstempel