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3.67 Bundesweite Aktion – Einsetzung eines Ausschusses zur Konzeption

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3. Jugend- und Gesellschaftspolitik

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3.67 Bundesweite Aktion – Einsetzung eines Ausschusses zur Konzeption

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2014

Die bundesweite 72-Stunden-Sozialaktion des BDKJ 2013 „Uns schickt der Himmel“ war ein großer Erfolg. Viele Gruppen wünschen sich eine neue – vergleichbare - Aktion. Die Marke „72-Stunden- Aktion“ ist sowohl in der Jugendpastoral als auch in der Öffentlichkeit positiv etabliert.

Basierend auf der gründlichen Auswertung und Evaluation der Aktion 2013 setzt die BDKJ- Hauptversammlung eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BDKJ-Bundesvorstandes ein. Dieser soll bis zur BDKJ-Hauptversammlung 2015 Folgendes prüfen:

• Ist es auch zukünftig sinnvoll, eine

bundesweite BDKJ-Kampagne/Großaktion mit Beteiligung aller Mitgliedsverbände und Gliederungen durchzuführen?

• Ist das 72-Stunden-Konzept nach wie vor tragfähig oder gibt es Alternativen?

• Welche Weiterentwicklung (inhaltlich oder räumlich) wären sinnvoll (z.B. ökumenisch, gemeinsam mit Nachbarländern, europäisch)?

• Welche Ressourcen (v.a. finanzielle und personelle) wären nötig und könnten diese organisiert werden?

• Organisationsform: Welche Aufgaben werden von Bundesebene erledigt, welche von Mitgliedsverbänden und welche von Landes- oder Diözesanebene?

• Möglicher Termin für eine neue bundesweite Aktion Kampagnenfähigkeit: Welche

Voraussetzungen muss es geben, damit eine möglichst gute Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen sowie zwischen den Strukturen (Mitgliedsverbände, Jugendorganisationen, BDKJ-Strukturen) gewährleistet ist?

• Wie kann man eine möglichst hohe Nachhaltigkeit erzielen?

Aus diesen Bausteinen erarbeitet die

Arbeitsgruppe ein Rahmenkonzept und legt dieses dem Hauptausschuss vor. Nach Beratung im Hauptausschuss zum Konzept legt die

Arbeitsgruppe einen Zeitplan für eine mögliche bundesweite Aktion des BDKJ vor. Konzept und Zeitplan werden der BDKJ-Hauptversammlung 2015 mit konkreten Empfehlungen zur

Entscheidung vorgelegt. Diese entscheidet dann, ob und - wenn ja - in welcher Form es wieder eine bundesweite Aktion geben soll. Die Arbeitsgruppe berichtet dem BDKJ-Hauptausschuss kontinuierlich über den Stand der Arbeit.

Die Arbeitsgruppe wird vom BDKJ-Bundesvorstand geleitet und besteht aus folgenden

Personengruppen: Vertreter/-innen aus Diözesanverbänden, Mitgliedsverbänden und Jugendorganisationen sowie aus BDKJ-Strukturen der „mittleren Ebene“. Die konkrete Berufung der Personen nimmt der BDKJ-Hauptausschuss vor. Die Geschäftsführung liegt beim Referat

Öffentlichkeitsarbeit der BDKJ-Bundesstelle.

Referenzen

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