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3.72 Prekäre Arbeitsverhältnisse Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2015

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3. Jugend- und Gesellschaftspolitik

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3.72

3.72 Prekäre Arbeitsverhältnisse

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2015

Wir sehen mit Besorgnis, dass junge Menschen zu oft prekären Arbeitsverhältnissen

ausgesetzt sind. Die Ausprägungen und Auswirkungen für die Lebensgestaltung und – realität sind vielfältig.

Wir nehmen wahr, dass junge Menschen

• im Anschluss an eine befristete Beschäftigung zu oft befristet weiter beschäftigt werden: Das hindert sie daran, ihr Leben langfristig zu gestalten. Eine eigene Familienplanung, ehrenamtliches Engagement und eine sichere

Lebensplanung sollten jedem jungen Menschen möglich sein. Dies ist mit befristeten Arbeitsverhältnissen häufig nicht gegeben, besonders wenn die Arbeitsverträge nur ein Jahr, wenige Monate oder noch kürzere Zeiträume bis hin zu Tagen umfassen.

• zu oft in Leih- und

Zeitarbeitsverhältnissen1 arbeiten müssen.

Damit haben sie meist deutlich

schlechtere Arbeitsbedingungen als die jeweilige Stammbelegschaft: Sie haben weniger Rechtsschutz, andere

Urlaubsregelungen, verdienen weniger und müssen die Stelle wieder verlassen. Sie wollen nicht schlechter als die

Stammbelegschaft behandelt werden. Sie wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit, soziale Sicherheit und eine berufliche Perspektive. Wir sind überzeugt: Diese Grundbedingungen stehen jeder

Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer zu.

• zu oft auf Basis eines Werkvertrags arbeiten und dabei Stammbelegschaften ersetzen.2 Sie tragen selbst das

unternehmerische Risiko für ihre Arbeit.

Nicht selten werden ihnen dennoch Arbeitsanweisungen erteilt oder Arbeitszeiten vorgeschrieben. Diese

1 Holst u.a. 2009; Siebenhüter 2011; IG Metall 2012

2http://www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/initiative/aktuelle- meldungen/2011/huber-werkvertraege-sind-neue-krankheit-des- arbeitsmarkts/Zugriff: 07.10.2014.

„Scheinselbstständigkeit“ stellt eine Unterwanderung der

Sozialversicherungssysteme dar. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen Verantwortung für ihre Mitarbeitenden und für die Gesellschaft und müssen diese auch wahrnehmen.

Wir nehmen einen wachsenden Druck und eine Unsicherheit wahr, welche viele junge

Menschen prägen.

Wir treten entschieden für eine Arbeitswelt ein, in der jeder junge Mensch sein Leben langfristig gestalten kann und dabei arbeitsrechtlich geschützt ist.

Wir sind außerdem überzeugt, dass unsere Gesellschaft von gerechten und sicheren Arbeitsbedingungen profitiert. Junge Menschen sind nicht nur unsere Zukunft, sondern auch unsere Gegenwart. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen es ermöglichen, dass junge Menschen frei von Angst ihre Entscheidungen treffen, Lebenswege gehen, eine Familie gründen und sich in der

Gestaltung unserer Gesellschaft und

engagieren können. Nur so können sie daran mitwirken, dass das Reich Gottes in unserer Welt sichtbarer wird.

Wo der BDKJ-Bundesvorstand in Treffen mit Verantwortlichen in Politik und Kirche und mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren eigene Themen auf die Themenliste setzen kann, wird er beauftragt, das Thema

„Prekäre Arbeitsverhältnisse“ einzubringen.

Das Thema „Prekäre Arbeitsverhältnisse“ soll in der U28-Strategie deutlich sichtbar platziert und mit Nachdruck in das ökumenische

Jugendsozialwort eingebracht werden.

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