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3.78 Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Digitale Lebenswelten“ Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2016

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3. Jugend- und Gesellschaftspolitik

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3.78

3.78 Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Digitale Lebenswelten“

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2016

Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Digitale Lebenswelten“

Um der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerecht zu werden, müssen sich alle Kinder- und Jugendverbände mit dem Thema „Digitale Lebenswelten“ beschäftigen und in diesem Bereich sprachfähig sein.

Daher richtet die Hauptversammlung für zwei Jahre die Arbeitsgruppe „digitale Lebenswelten“

ein.

Die Arbeitsgruppe soll insbesondere…

• eine Grundlage zur differenzierten

Auseinandersetzung in den Themen Medien- und Netzpolitik sowie Medienrecht und Jugendmedienschutz schaffen.

• eine medien- und netzpolitische

Positionierung vor dem Hintergrund einer werteorientierten Haltung erarbeiten und gegebenenfalls davon abgeleitete politische Forderungen verfassen.

• Handlungsfelder im Bereich von

Medienkompetenzen und Medienpädagogik ableiten.

Die Ergebnisse aktueller Studien (u.a. Sinus-Studie 2016) hinsichtlich Mediennutzung,

Medienaneignung und Medienwirkung soll Grundlage der Arbeit der Arbeitsgruppe sein. Die Arbeitsgruppe soll interne und externe

Expertinnen und Experten zu Beratungen hinzuziehen, sowie die Mitglieds- und Diözesanverbände des BDKJ aktiv beteiligen.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden vom Hauptausschuss benannt. Die Arbeitsgruppe soll aus 7 benannten Personen, sowie einem Mitglied des Bundesvorstandes bestehen.

Die Arbeitsgruppe berichtet dem Hauptausschuss in geeigneter Weise.

Referenzen

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