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Einwohner-Gemeindeversammlung

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Academic year: 2022

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Einladung

zur

Einwohner-Gemeindeversammlung

Freitag, 25. Juni 2021, 19.30 Uhr

Turnhalle Schüppel

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

In dieser vereinfachten Weisung wird auf die jeweiligen Traktanden und die dazugehörigen Anträge der Einwohner- Gemeindeversammlung hingewiesen.

Aktenauflage

Die vollständigen Akten, Anträge und das Stimmregister liegen ab 4. Juni 2021 während den Bürozeiten auf der Ge- meindekanzlei, Dorfstrasse 164, zur Einsicht auf. Die Weisung ist zudem auf der Homepage www.siglistorf.ch abrufbar.

COVID-19 Bestimmungen

Aufgrund der geltenden Bundesverordnung über Massnahmen in besonderen Lagen zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie vom 19. Juni 2020 (Stand 13. Mai 2021) bitten wir Sie, an der Versammlung die Einhaltung der Abstandre- geln von 1.5 Meter einzuhalten und Ihre persönliche Gesichtsmaske mitzubringen. Während der Versammlung muss die Gesichtsmaske durchgehend getragen werden. Der Gemeinderat ist bemüht, den Abstand und die geltenden Hy- gienevorschriften einzuhalten.

Mit Contact Tracing kann die Ansteckung von Covid-19 nachverfolgt und entsprechend eingedämmt werden. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Telefonnummer auf dem Stimmrechtsausweis zu vermerken.

Telefonnummer:

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

GEMEINDERAT SIGLISTORF

Stimmrechtsausweis

Dieses Deckblatt gilt gleichzeitig als Stimmrechtsausweis. Es ist abzureissen und am Eingang abzugeben.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Siglistorf, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

(2)

Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 2

Traktanden

1. Protokoll der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 20. November 2020 2. Rechenschaftsbericht 2020

3. Erfolgsrechnung und Bilanz 2020

4. Genereller Entwässerungsplan; Verpflichtungskredit brutto inkl. MwSt.

CHF 120'300.--

5. Anpassung Personalreglement

6. Gesamtrevision Entsorgungsreglement

7. Erneuerung der Drainageleitungen; Verpflichtungskredit brutto inkl. MwSt.

CHF 780'000.-- (Gemeindeanteil CHF 360'000.--) 8. Verschiedenes und Umfrage

Traktandum 1

Protokoll der Einwohner-Gemeindeversammlung vom 20. November 2020

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November 2020 kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Antrag

Der Versammlung wird beantragt, das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2020 zu genehmigen.

Traktandum 2

Rechenschaftsbericht 2020

Gestützt auf § 37 des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat alljährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen.

Der Bericht ist auf der Homepage (www.siglistorf.ch) veröffentlicht und kann bei der Gemeindekanzlei eingesehen oder angefordert werden.

Antrag

Der Versammlung wird beantragt, den Rechenschaftsbericht des Gemeinderates über das Amtsjahr 2020 in zustim- mendem Sinne zur Kenntnis zu nehmen.

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Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 3

Traktandum 3

Erfolgsrechnung und Bilanz 2020

Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 299‘725.65 ab, budgetiert war eine ausgeglichene Rechnung. Der betriebliche Aufwand der Rechnung 2020 beträgt CHF 2‘459‘672.81 (Budget: CHF 2‘434‘065.00). Der betriebliche Ertrag beträgt CHF 2‘701‘818.46 (Budget: CHF 2‘374‘840.00). Die Investitionsrechnung weist Nettoausgaben von CHF 324‘445.73 aus. Budgetiert waren keine Ausgaben. Das Eigen- kapital der Einwohnergemeinde beträgt per 31. Dezember 2020 infolge gesetzlicher Neubewertung aufgrund des neuen Rechnungsmodels (HRM2) CHF 3‘452‘453.68. In der Dienststelle «Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe» ist der Aufwand gegenüber dem Budget höher ausgefallen. Die Anzahl der unterstützungsbedürftigen Personen betrug am Jahresende 3 (Vorjahr 3). Einzelne abgeschlossene Sozialhilfeempfänger zahlen monatlich ihre bezogenen Fürsor- gegelder zurück. In zwei Fällen wurden rückwirkend IV-Gelder gutgeheissen. Dadurch ist in der Dienststelle «Ge- setzliche wirtschaftliche Hilfe» der Ertrag gegenüber dem Budget deutlich höher. Im vergangenen Rechnungsjahr mussten keine Alimente bevorschusst werden. Bei den Gemeindesteuern wurden CHF 8‘856.50 aufgrund vorlie- genden Verlustscheinen abgeschrieben. Aus dem innerkantonalen Finanzausgleich erhielt die Gemeinde im Rech- nungsjahr 2020 CHF 287‘000.00 und CHF 14‘800.00 als Ausgleichsbeitrag der Spitalfinanzierung.

Der Eigenwirtschaftsbetrieb der Wasserversorgung weist einen Aufwandüberschuss von CHF 32‘434.60 auf. Bud- getiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 20‘670.00. Die Investitionsrechnung weist Nettoeinnahmen von CHF 10‘344.08 aus (budgetiert waren Nettoeinnahmen von CHF 20‘000.00). Das Nettovermögen per 31. Dezem- ber 2020 beträgt CHF 441‘106.96.

Aus der Abwasserbeseitigung resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 48‘715.30. Budgetiert war ein Ertrags- überschuss von CHF 37‘050.00. Bei der Investitionsrechnung betragen die Nettoausgaben CHF 150‘305.25 (bud- getiert waren Nettoausgaben von CHF 300‘000.00). Per Ende 2020 betrug das Nettovermögen CHF 993‘522.16.

Die Betriebsrechnung Abfallbewirtschaftung verzeichnet einen Ertragsüberschuss von CHF 25‘526.40. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 11‘420.00. Es wurden keine Investitionen getätigt. Durch den Ertragsüber- schuss hat die Abfallbewirtschaftung neu ein Nettovermögen per 31. Dezember 2020 von CHF 33‘256.45.

(Anhang auf den Seiten 10 - 13) Antrag

Der Versammlung wird beantragt, die Erfolgsrechnung und Bilanz 2020 zu genehmigen. Die Finanzkommission empfiehlt dem vorliegenden Rechnungsabschluss 2020 zuzustimmen.

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Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 4

Traktandum 4

Genereller Entwässerungsplan; Verpflichtungskredit brutto inkl. MwSt. CHF 120'300.--

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) legt für die Siedlungsentwässerung das massgebende Konzept fest und zeigt über einen Planungshorizont von 15 Jahren die entsprechenden Massnahmen auf. Mit diesem wichtigen Pla- nungsinstrument sollen Investitionen möglichst effektiv getätigt werden, mit dem Ziel, den Gewässerschutz sach- gemäss zu gewährleisten. Der GEP 1. Generation stammt aus dem Jahr 1997 und hat somit seinen Planungshori- zont erreicht. Eine Überarbeitung ist angezeigt. Der GEP 2. Generation berücksichtigt die Veränderungen auf dem Gemeindegebiet und die neuen Anforderungen an den Gewässerschutz.

Als Grundlage dazu wurde bereits die öffentliche Kanalisation gespült und deren baulicher Zustand erfasst. Der Abwasserkataster inkl. den Hausanschlüssen wird gegenwärtig aktualisiert. In einem nächsten Schritt (GEP- Phase 1) sollen nun alle Grundlagen systematisch erhoben und dokumentiert werden. Darauf basierend wird das Entwässerungskonzept formuliert (GEP-Phase 2). In der GEP-Phase 3 werden konkrete Massnahmen für den Ge- wässerschutz und den Werterhalt definiert.

Für den GEP 2. Generation liegt ein durch die Abteilung für Umwelt (AfU) Kanton Aargau genehmigtes Pflichten- heft vor. Dies ist die Voraussetzung für den finanziellen Beitrag des Kantons von 20% an die beitragsberechtigten GEP-Kosten.

Basierend auf dem Pflichtenheft hat der Kanton einen Staatsbeitrag von CHF 34'000.-- zugesichert.

Zusammenstellung der Kosten Leistungen GEP-Ingenieur:

- Phase 1: Zustandsberichte CHF 34‘000.--

- Phase 2: Entwässerungskonzept CHF 29‘000.--

- Phase 3: Vorprojekte Massnahmen CHF 20‘000.--

Leistungen Hydrogeologe

- Phase 1: Zustandsbericht Versickerung CHF 9’000.--

Leistungen Kataster-Ingenieur

- Phase 1: Abwasserkataster CHF 5'000.--

Unvorhergesehenes 10% von CHF 97’000.--

(Koordination mit Dritten, Auflagen AfU aus Vorprüfung, Schnittstellen,

etc.) CHF 9'700.--

Nebenkosten (Druck- und Plot) CHF 5'000.--

Total (exkl. MwSt.) CHF 111’700.--

Mehrwertsteuer 7.7%, Rundung CHF 8’600.--

Total inkl. MwSt. CHF 120’300.--

Antrag

Der Versammlung wird beantragt für die Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) 2. Generation einen Verpflichtungskredit von brutto inkl. MwSt. CHF 120'300.-- zu genehmigen.

(5)

Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 5

Traktandum 5

Anpassung Personalreglement

Das geltende Personalreglement stammt aus dem Jahr 2014. Seither haben sich einige gesetzliche Bestimmungen verändert. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Reglement anzupassen.

Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass dem heutigen und zukünftigen Personal attraktive, motivierende und zukunfts- gerichtete Rahmenbedingungen für einen modernen Arbeitsplatz geboten werden. Nachstehend sind die wichtigs- ten Änderungen und Bestimmungen aufgelistet:

Vaterschaftsurlaub

An der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub mit 60.3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird der Urlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Vorlage trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Diese Änderung muss nun auch im Per- sonalreglement der Gemeinde Siglistorf übernommen werden.

Kündigungsfristen

Die bestehende Kündigungsfrist für Kadermitarbeiter, welche ab dem 3. Anstellungsjahr 6 Monate beträgt, ist nicht mehr zeitgemäss. Die Umfrage der Gemeindekanzlei bei den umliegenden Gemeinden im Kanton Aargau ergab, dass diese für die Kadermitarbeiter der Verwaltung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorsehen. Deshalb sollte die Kündigungsfrist des Verwaltungspersonals der Gemeinde Siglistorf den hiesigen Gegebenheiten angepasst und auf 3 Monate verkürzt werden. Es sollen die Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung sowie des Obligationen- rechts angewandt werden.

Alt Neu

Art. 18 Kündigung

Es gelten die Bestimmungen des kantonalen Personalgeset- zes (PersG) in Verbindung mit denjenigen des Obligationen- rechts (OR).

Für das Kader beträgt die Kündigungsfrist ab dem 3. Dienst- jahr sechs Monate. Der Gemeinderat bezeichnet die ent- sprechenden Funktionen.

Art. 18 Kündigung

Es gelten die Bestimmungen der kantonalen Gesetz- gebung in Verbindung mit denjenigen des Obligatio- nenrechts (OR). Für alle Mitarbeitenden gilt eine Kün- digungsfrist von drei Monaten.

Art. 46 Schwangerschaftsurlaub

Es gelten die Bestimmungen gemäss kant. Personalgesetz (PersG).

Art. 46 Mutterschaft / Vaterschaft

Es gelten die Bestimmungen der kantonalen Gesetz- gebung.

Das Reglement ist auf der Homepage (www.siglistorf.ch) veröffentlicht und kann auf der Gemeindekanzlei eingese- hen werden.

Antrag

Der Versammlung wird beantragt, die Anpassungen im Personalreglement zu genehmigen.

(6)

Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 6

Traktandum 6

Gesamtrevision Entsorgungsreglement

Das aus dem Jahre 1992 stammende Entsorgungsreglement ist einer Gesamtrevision zu unterziehen. Nur so kann es in rechtlicher und ökonomischer Hinsicht den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Der Gemeinderat setzt sich für eine qualitativ einwandfreie Abfallbewirtschaftung ein. Umfangreiche Anpassungen im kantonalen Musterreglement bewogen den Gemeinderat dazu, das Reglement einer Gesamtrevision zu unterziehen. Das aktu- elle Entsorgungsreglement ist seit 1. Januar 1995 in Kraft. Neben dem Gebührentarif wurden im aktuellen Regle- ment verschiedene Artikel angeglichen und dem kantonalen Musterreglement angepasst. Der Gemeinderat ist über- zeugt, mit der Gesamtrevision des Entsorgungsreglementes die bestehenden Rechtsgrundlagen hinsichtlich der veränderten Rahmenbedingungen zu optimieren. Die neue Fassung wird ermöglichen, die Aufgaben im Bereich Abfallbewirtschaftung weiterhin verursachergerecht, kostendeckend und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.

Das Reglement ist auf der Homepage (www.siglistorf.ch) veröffentlicht und kann auf der Gemeindekanzlei eingese- hen werden.

Antrag

Der Versammlung wird beantragt, das neue Entsorgungsreglement zu genehmigen.

Traktandum 7

Erneuerung der Drainageleitungen; Verpflichtungskredit brutto inkl. MwSt. CHF 780'000.-- (Gemeindeanteil CHF 360'000.--)

In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts sind in der Gemeinde Siglistorf die Drainagen im Rahmen der Güter- regulierung gebaut worden. Diese Leitungen sind seit mehr als 50 Jahren in Betrieb. Trotz periodischen Unter- haltsarbeiten sind die Leitungen wegen massivem Kalkeintrag in unterschiedlichem Zustand. Werterhaltungs- massnahmen sind unabdingbar.

Der Bund stellt finanzielle Mittel zur Erneuerung der bestehenden Drainagen im Landwirtschaftsgebiet zur Verfü- gung. Entsprechend werden auch durch die Landwirtschaft Aargau, Sektion Strukturverbesserungen und Raum- nutzung (SSR), Kredite auf kantonaler Ebene bereitgestellt. Da sich die Gemeinde Siglistorf in der landwirtschaftli- chen Hügelzone befindet, belaufen sich diese Beiträge auf 30% der beitragsberechtigten Kosten.

Daraus resultierend hat die Firma Steinmann Ingenieure und Planer AG, Brugg, die Drainageleitungen mittels Ka- nalfernsehaufnahmen und Begehungen analysiert und Massnahmen zur Sanierung definiert. Hervorgetreten sind die Abschnitte, welche mit höchster Priorität erneuert werden müssen. Die Massnahmen sichern die Funktionstüch- tigkeit der Drainageleitungen für die nähere Zukunft.

Ziel

Die Funktionstüchtigkeit der Drainageleitungen wird aufrechterhalten und der langfristige Schutz und Werterhalt der landwirtschaftlichen Entwässerungsanlagen wird angestrebt. Um die Beiträge von Bund und Kanton einzuholen, ist ein Gemeindeversammlungsbeschluss über den Verpflichtungskredit von brutto inkl. MwSt. CHF 780’000.-- (Ge- meindeanteil CHF 360‘000.--), basierend auf dem Bauprojekt und dem darin enthaltenen Kostenvoranschlag, not- wendig.

(7)

Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 7

Projekt (2021 – 2024) Drainageleitungen:

Anhand der Zustandsaufnahme durch Kanalfernsehen wurden die Abschnitte, welche mit höchster Priorität saniert werden müssen, erörtert. Die Auswahl beinhaltet rund 2.5 km Leitungen. Davon sind rund 350 m Bachdolungen (Erlenmoosbach), welche inwendig saniert werden. Die Kontrollschächte werden in diesem Zusammenhang eben- falls instand gestellt oder teilweise ersetzt.

Die Leitungen werden in regional abhängige Abschnitte aufgeteilt, welche nach ihrer Dringlichkeit instand gestellt werden. Die Instandstellung wird zeitlich mit der Aussaat und Ernte der landwirtschaftlichen Flächen koordiniert.

Im westlichen Gemeindegebiet wird der Abschnitt D1 saniert, welcher das Gebiet Barishalde entwässert. Die Lei- tungen sind durch starken Kalkeintrag und punktuell bauliche Schäden gezeichnet. Es ist ein Teilersatz und eine Innensanierung geplant.

Der Abschnitt D16 entwässert die Gebiete Buchstock, Schüppel und Chrüzächer. Die Betonleitung weist komplexe Rissbildungen auf und muss teilweise ersetzt werden.

Der Abschnitt D19 entwässert die Gebiete Steilbrunne, Birchwise, Gottsächer und Häsler. Auf der gesamten Länge sind harte Ablagerungen vorhanden, welche die Abflusskapazität beeinträchtigen. Diese wachsen im letzten Teil vor dem Baugebiet stark an, sodass ein Ersatz der Leitung notwendig ist.

Das Gebiet Letten wird durch den Abschnitt D20 entwässert. Der Leitungsabschnitt ist fast vollständig mit Kalk gefüllt. Der ganze Abschnitt wird ersetzt.

Der Abschnitt D21 entwässert die Gebiete Schwalmeweier und Holi Buech. Im oberen Abschnitt im Gebiet Schwal- meweier sind die Leitungen durch Kalkeintrag und feine Wurzeleinwüchse gezeichnet. Diese reduzieren die Ab- schlusskapazität, können jedoch durch Innensanierung entfernt werden. Im unteren Abschnitt kurz vor dem Bauge- biet wachsen die Ablagerungen an. Hinzu kommen komplexe Rissbildungen und versetzte Rohrverbindungen, wel- che einen Ersatz der unteren Leitungen erfordern.

Kosten und Finanzierung

Durch die Firma Steinmann Ingenieure und Planer AG, Brugg wurde folgender Kostenvoranschlag zusammenge- stellt:

Die Gesamtkosten inkl. MwSt. belaufen sich auf CHF 769'500.00. Für die Bruttokreditgenehmigung werden die Gesamtkosten auf CHF 780'000.00 gerundet.

Der Bund und Kanton zahlen jeweils 30% der beitragsberechtigten Kosten. Dadurch entsteht für die Gemeinde einen Nettoanteil der Kosten von rund CHF 355’000.00. Der Gemeindeanteil wird auf CHF 360'000.00 gerundet.

Antrag

Der Versammlung wird beantragt für die Durchführung des Projekts «Erneuerung der Drainagen ausserhalb Bau- gebiet» einen Verpflichtungskredit von brutto inkl. MwSt. CHF 780'000.-- (Gemeindeanteil CHF 360'000.--) zu ge- nehmigen.

Drainagen Länge Baumeister

Honorar,

Unvorhergesehenes Verschiedenes

Total inkl.

MWST

Beitragsberechtigte Kosten

Beiträge Bund inkl.

MWST

Beiträge Kanton inkl.

MWST

Kosten Gemeinde inkl. MWST Abschnitt

Erlenmoosbach 240 46'100.00 15'900.00 62'000.00 62'000.00 18'600.00 18'600.00 24'800.00 Abschnitt D1 360 58'350.00 15'150.00 73'500.00 67'840.00 20'352.00 20'352.00 32'796.00 Abschnitt D16 585 150'675.00 30'825.00 181'500.00 181'500.00 54'450.00 54'450.00 72'600.00 Abschnitt D19 825 95'800.00 19'700.00 115'500.00 89'704.00 26'912.00 26'912.00 61'676.00 Abschnitt D20 275 133'200.00 24'800.00 158'000.00 140'000.00 42'000.00 42'000.00 74'000.00 Abschnitt D21 760 102'300.00 20'700.00 123'000.00 97'717.00 29'315.00 29'315.00 64'370.00 Abschnitt D22 75 43'100.00 12'900.00 56'000.00 56'000.00 16'800.00 16'800.00 22'400.00 Total 3'120 629'525.00 139'975.00 769'500.00 694'761.00 208'429.00 208'429.00 352'642.00

(8)

Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 8

Traktandum 8

Verschiedenes und Umfrage

Die Versammlung kann unter diesem Traktandum das Anfrage-, Vorschlags- und Antragsrecht geltend machen.

(9)

Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 9

Anhang Traktandum 3

Erfolgsrechnung / Bilanz u. Investitionsrechnung 2020

(10)

Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 10

Anhang Traktandum 3

Erfolgsrechnung / Bilanz u. Investitionsrechnung 2020

(11)

Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 11

Anhang Traktandum 3

Erfolgsrechnung / Bilanz u. Investitionsrechnung 2020

(12)

Kurzweisung Einwohner-Gemeindeversammlung 25.06.2021 Seite 12

Anhang Traktandum 3

Erfolgsrechnung / Bilanz u. Investitionsrechnung 2020

Referenzen

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