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WanderungamStaufen Bitteeinreichen »WahreTrägerderPartnerschaft« Einwohner-versammlung

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Gemeindeverwaltung

Einwohner- versammlung

Gottmadingen. Die Gemeinde Gottmadingen lädt am Diens- tag, 12. Februar, um 19 Uhrzu einer Einwohnerversammlung in die Fahr-Kantine ein.

Berichtet wird zum Stand des geplanten Neubaus der Eichen- dorff-Realschule, wobei insbe- sondere auf die zum jetzigen Zeitpunkt absehbare voraus- sichtliche Entwicklung der Bau- kosten eingegangen wird.

Für die Einwohner besteht wie gewohnt die Möglichkeit, Wün- sche und Anfragen vorzutragen.

Narrenfahrpläne

Bitte einreichen

Gottmadingen (her). Um den Lesern vonGottmadingen aktu- elleinen Überblick über die viel- fältigen närrischen Veranstal- tungen zu ermöglichen, werden die Narrenvereinigungen gebe- ten, bis Freitag, 15. Februar, ein Programm ihrer Fasnetveran- staltungen an die Redaktion von Gottmadingen aktuellzu senden (info-kommunal@t-online.de oder Fax 07733/97231).

»Wahre Träger der Partnerschaft«

Gastschüler aus der Partnerstadt Champagnole waren beim Empfang im Rathaus

Gottmadingen (lö). Wenn das keine Punktlandung und ein gutes Omen für einen deutsch-französi- schen Schüleraustausch beim traditionellen Empfang im Rathaussaal war. Am 22. Januar 1963, auf den Tag genau vor 56 Jahren, unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulles in Paris im Élysée-Palast den deutsch-französischen Freund- schaftsvertrag.

Der Beginn einer Freundschaft, die bis heute währt und Keimzel- le und Motor ist für ein vereintes Europa. Daran erinnerte Axel Le- wandowski vom deutsch-fran- zösischen Freundeskreis beim Empfang der 22 Schüler/innen aus Champagnole mit ihren Gastschülern und Lehrern und verwies darauf, wie wichtig es sei, dass sich die Jugend treffe und den Freundschaftsgedanken weiterführe.

Ein Austausch, der auch Orts- geschichte schreibt, denn die 50-jährige Partnerschaft zwi- schen den beiden Gemeinden wurde im April letzten Jahres in Champagnole gefeiert, der Ge- genbesuch erfolgt in diesem Frühjahr. Zuvor aber hieß Bür- germeister Dr. Michael Klinger die Schülergruppe herzlich will- kommen. Nach wie vor sei der Schüleraustausch dank der gu- ten Organisation und des ab- wechslungsreichen und kurz-

weiligen Programms sehr be- liebt. »Schön, dass es wieder ge- klappt hat«, dankte der Bürger- meister den Lehrern der Eichen- dorff-Realschule, Dominik Ma- deo und Ruth Castor, ohne deren persönlichen Einsatz dieser Aus- tausch nicht möglich wäre.

Von französischer Seite wurde der Austausch von Sylvie Souf- fay und Sophie-Helene Rauch begleitet. Besonders erfreut zeigte sich der Bürgermeister von den verschiedenen Alters- gruppen von 13 bis 16 Jahren der Klassen 7 bis 10, die an dem Austausch teilnahmen. »Das ist eine gute Zeit, um Land und Leu- te und auch das Leben hier vor Ort und auch das Schulleben kennenzulernen. Damit der Aus- tausch zwischen den beiden Ländern lebendig bleibt, ist die Begegnung zwischen unserer Jugend ein zentraler Baustein«.

Der Bürgermeister zeigte sich überzeugt, dass die wahren Trä-

ger der Partnerschaft nicht die Offiziellen seien, sondern die Menschen, die diese Partner- schaft lebten, ganz besonders die junge Generation.

Seitens der Gemeinde wird der Schüleraustausch auch finan- ziell unterstützt, wofür Lehrer Dominik Castor seinen Dank aus- sprach.

Ein besonderes Lob verteilte der Bürgermeister den Gastfa- milien für ihre Bereitschaft, eine Woche lang den Schülern Gast- freundschaft zu gewähren.

Angesichts des vielseitigen Programms, das neben der Be- teiligung am Unterricht auch den Besuch des Technoramas in Winterthur, gemeinsames Spie- len, Sport und Tanzen in der Goldbühlhalle oder eine Ralley durch den Ort mit einschloss, wäre der Bürgermeister, so be- tonte er, am liebsten gerne bei allen Angeboten mit dabei ge- wesen.

Traditionell wurden die Schüler aus Champagnole und ihre Begleiter während ihres einwöchigen Schüleraus- tausches offiziell im Rathaus von Bürgermeister Dr. Michael Klinger empfangen. Foto: Löffler

Schwarzwaldverein

Wanderung am Staufen

Gottmadingen. Der Schwarz- waldverein bietet am Sonntag, 10. Februar, eine Wanderung

»Rund um den Staufen« an. Stö- cke und gute Wanderschuhe sind Voraussetzung. Dauer etwa ein bis eineinhalb Stunden.

Schlusseinkehr ist möglich.

Treffpunkt um 13.30 Uhr am Feuerwehrhaus mit Pkw oder 13.45 Uhr am Parkplatz auf dem Hohentwiel.

Führung: Heinz Val Faden, Tel.

07731/63480. Gäste sind wie immer willkommen.

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Tagesordnung

für die 2. öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Saal des Rathauses am

Dienstag, 19. Februar 2019, 18:00 Uhr 1. Fragestunde

2. Bekanntgabe derNiederschriftüber die 1. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22. Januar 2019

3. Vorberatung derWirtschaftspläne 2019der Eigenbetriebe a) Eigenbetrieb Wasserversorgung Gottmadingen

b) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gottmadingen c) Eigenbetrieb Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen 4. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für dieJahres-

rechnung 2018und für den Haushaltsplan 2020 5. Jahresabschluss 2018

a) Vorläufige Haushaltsreste 2018

b) Überblick über das vorläufige Jahresergebnis 2018 6. Neubau Eichendorff-Realschule

a) Stand Kosten und Finanzierung b) Baubeschluss

c) Vergaben (Erdarbeiten, Kanalarbeiten, Rohbauarbeiten, Sanitär-technische Anlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Kältetechnik, Raumlufttechnische Anlagen, Däm- mungsarbeiten, Elektroanlagen, Dachabdichtungsarbei- ten, Fassade - Holz mit Sonnenschutz, Fassade - Alumini- um)

7. Anhörung zur Fortschreibung desTeilregionalplansOber- flächennahe Rohstoffe des Regionalverbands Hochrhein- Bodensee

- Stellungnahme 8. Annahme vonSpenden 9. Fragestunde

10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gemeinderat

Tagesordnung

für die 2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt im Saal des Rathauses am

Dienstag, 19. Februar 2019, 17:30 Uhr 1. Fragestunde

2. Bekanntgabe derNiederschriftder 1. öffentlichen Sitzung vom 22. Januar 2019

3. BauanträgeundBauanfragen

a) Bauantrag zur baulichen und brandschutztechnischen Ertüchtigung von bisherigen Ausstellungs-, Lager- und temporären Veranstaltungsflächen, auf den Grundstü- cken Fl.Nrn. 5924, 5924/2 und 5925/2, Robert-Gerwig- Str. 13, Gottmadingen

b) Bauantrag zur Erstellung einer Containeranlage für Büroräume und Lagerhalle mit gebrauchten Containern, auf dem Grundstück Flst.Nr. 5903/Teil, Zeppelin-Str. 11, Gottmadingen

c) Bauantrag im vereinfachten Verfahren zum Anbau eines Wintergartens, auf dem Grundstück Flst.Nr. 4308, Bergstr. 26/5, Gottmadingen-Randegg

d) Bauantrag zum Um- und Erweiterungsbau des beste- henden Wohnhauses, auf dem Grundstück Flst.Nr.

3043/4, Alpenstr. 3, Gottmadingen

e) Bauantrag zum Neubau eines Carports, auf den Grund- stücken Flst.Nr. 19/6 und 19/8, Otto-Dix-Str.

Gottmadigen-Randegg

f) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes »Lärchenweg« zum Bau einer Terrasse außer- halb des Baufensters auf dem Grundstück Fl.Nr. 5458, Lärchenweg 7, Gottmadingen

4. Fragestunde

5. Verschiedenes,Wünscheund Anträge

Ausschuss

für Technik und Umwelt

Freitag, 8. Februar:

7 bis 12.30 UhrWochenmarkt Sonntag, 10. Februar:

13.30 Uhr Wanderung, Abfahrt Feuerwehrhaus, Schwarzwald- verein

Dienstag, 12. Februar:

19 UhrEinwohnerversammlung, Fahr-Kantine

Terminplaner

vom 7. bis 13. Februar Abfuhr-

termine Gelber Sack

Mi., 13. Februar, Ortsteile Do., 14. Februar, Gottmadingen

Bitte stellen Sie den gelben Sack erst am Abfuhrtag vor die Tür.

Biomüll

Fr., 15. Februar, Gottmadingen und Ortsteile Restmüll

Mi., 20. Februar, Gottmadingen und Ortsteile Blaue Tonne

Mo., 25. Februar, Gottmadingen und Ortsteile

Elektronikschrott-Kleingeräte-Anlieferung: Radio, Küchenge- räte und Ähnliches

Fr., 3. Mai, 16 bis 18 Uhr, Bauhof, Im Tal 28 Problemstoff-Sammlung

Mo., 20. Mai, 9 bis 11 Uhr, Parkplatz am Friedhof Mi., 26. Juni, 15 bis 17 Uhr, Bauhof, Im Tal 28

Sammlungen von örtlichen Vereinen und Organisationen Für Februar sind keine Sammlungen gemeldet

Schrottcontainer im Bauhof

Annahme von Schrott jeden Freitag von 16 bis 18 Uhr

Abfuhrtermine

Stromgeräte prüfen

Individuelle Beratung der Energieagentur

Gottmadingen. Weniger Ener- gie verschwenden, Ressourcen sinnvoll nutzen, das Klima scho- nen: Auch im Eigenheim lässt sich viel Energie sparen. Je nach Gebäude gibt es unterschiedli- che Möglichkeiten und Einspar- potentiale. Eine Bestandsauf- nahme der Stromgeräte in der Wohnung, die Prüfung der Fens- ter, Türen, das Dach oder die Hei- zungsanlage – all das kann unter

energetischen Aspekten geprüft und beurteilt werden. Die nächs- te Sprechstunde ist am Donners- tag, 14. Februar, um 16 Uhr im Rathaus Gottmadingen, Zimmer 206. Um die Beratung besser planen zu können, wird um vor- herige Anmeldung unter Tel.

07732/939-1234 oder per E-Mail unter info@energie- agentur-kreis-konstanz.de ge- beten.

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Dass Blut spenden Freude macht, beweisen hier Axel Fischer (34 Spen- den) aus Gailingen, Susanne Burger (47 Spenden) sowie Fabian We- ber. Er ist im wahrsten Sinne ein doppelter Helfer. Zum einen half er mit seinem Blut, Leben zu retten, zum anderen unterstützte er an- schließend als Mitglied des Jugendrotkreuzes nach einer kurzen Pause als Helfer die Blutspendenaktion. So wie Margret Lohmüller von der Bereitschaft, Sabine Mantel (Blutspendenzentrale) und im Hinter- grund Nicolas Steiert (stellvertretender Bereitschaftsleiter).

Foto: Löffler

Ein kleiner Pieks, der Leben rettet

Zahlreiche Spender kamen

zum Blutspenden in die Eichendorffhalle

Gottmadingen(lö). Es war der erste Blutspendetermin im Jahr, dem noch weitere zwei bis drei folgen werden. Für den DRK- Ortsverein ist es ganz selbstver- ständlich, bei diesem wichtigen Termin wieder mit allen Fach- diensten des Ortsverbandes eh- renamtlich mitzuwirken.

Die stolze Zahl von 221 Spen- dern, darunter 19 Erstspendern, war bereit, mit ihrer Blutspende Leben zu retten.

Anderen zu helfen und gleich- zeitig durch den Gesundheits- check aktuell über seine eigene Gesundheit Bescheid zu wissen, sind wichtige Gründe, Blut zu spenden.

Es tut gar nicht weh, wie alle bestätigen. Nur ein kleiner Pieks,

das war’s, der aber hilft, Leben zu retten.

Ein lecker angerichtetes Büffet hilft nach der Blutspende garan- tiert wieder auf die Beine. Zu Recht waren die Damen vom So- zialdienst und Ehrenbereit- schaftsleiter Hugo Rebholz stolz auf ihr appetitliches Werk.

Auch wenn noch einige Helfer mehr zuvor in der Küche im Ein- satz waren, sind jederzeit weite- re Helfer herzlich willkommen.

Denn viele helfende Hände sind nötig, um die leckeren Köstlich- keiten auf den Tisch zu bringen.

Treue Blutspender wissen zu schätzen, dass sie sich nach ihrer Blutspende an einem abwechs- lungsreichen Büffet stärken können.

Insolvenzantrag der BEV

Thüga Energie übernimmt die Versorgung

Hegau. Die Thüga Energie übernimmt in ihrem Versorgungsgebiet im Raum Hegau-Bodensee die Strom- und Erdgasversorgung der Kunden eines Anbieters, gegen den ein Insolvenzverfahren eröff- net wurde. Die BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH) kann – wie bereits vor Jahren Flexstrom und Care Energy - ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Deshalb beliefert die BEV ihre Kunden nicht mehr mit Strom und Gas, wie sie auf ihrer Websi- te mitteilt. In den Wochen davor hatten sich laut Verbraucher- zentrale Bayern vermehrt Ver- braucher über die BEV be- schwert. Boni und Guthaben wurden nicht ausgezahlt, die Preise erhöht. Deutschlandweit sind mehrere hunderttausend Kunden betroffen, im Versor- gungsgebiet der Thüga Energie im Bereich Hegau-Bodensee mehrere Hundert. In diesen Fäl- len springt die Thüga Energie jetzt als sogenannter »Ersatzver- sorger« ein und übernimmt au- tomatisch und lückenlos die Strom- und Erdgasversorgung.

Die Verbraucherzentrale Bayern rät Kunden: »Wenn man per Post informiert wird, dass die Ersatz- versorgung begonnen hat, sollte man gegenüber der BEV Energie die Sonderkündigung erklären und auch die Einzugsermächti-

gung kündigen – am besten mit Einschreiben«. Die Thüga Energie rät, von der gesetzlichen Ersatz- versorgung in einen günstigeren Tarif zu wechseln. »Wir empfeh- len ehemaligen BEV-Kunden, Kontakt mit uns aufzunehmen«, erläutert Regiocenter-Leiter Karl Mohr. Für Forderungen gegen- über der BEV ist der Insolvenz- verwalter zuständig. Die Rege- lung zur Ersatzversorgung ist gesetzlich verankert. Auch wenn die Thüga Energie die Versor- gung übernimmt, sind Forde- rungen gegenüber der BEV - etwa wegen bereits gezahlter Leistungen - sowie alle anderen rechtlichen Fragen direkt mit dem Insolvenzverwalter zu klä- ren.

Die Thüga Energie ist der regio- nale Strom- und Erdgasversor- ger für die Regionen Hegau-Bo- densee, Allgäu-Oberschwaben und Rhein-Pfalz. Infos unter www.thuega-energie.de.

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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019

1. Am Sonntag, 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt.

Dabei sind 22 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen; und zwar, da unechte Teilortswahl stattfindet, o 15 Vertreter für den Wohnbezirk Gottmadingen,

o 3 Vertreter für den Wohnbezirk Bietingen, o 1 Vertreter für den Wohnbezirk Ebringen, o 3 Vertreter für den Wohnbezirk Randegg.

2. Es ergeht hiermit die Aufforderung,Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Frau Marion Haas, Bürgermeisteramt, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen - schriftlich einzureichen.

2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht

mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei oder Wählervereinigung kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.

2.2 Ein Wahlvorschlag darf aufgrund der bestehenden unechten Teilortswahl für den Wohnbezirk Gottmadingen höchstens 15 Bewerber, für die Wohnbezirke Bietingen und Randegg jeweils höchstens 4 Bewerber und für den Wohnbezirk Ebringen höchstens 2 Bewerber enthalten. Ein Bewerber darf sich für eine Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.

2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungenmüssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2018 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen.

Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungenmüssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen.

Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde.

2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend.

2.4 Wählbarin den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen.

Nicht wählbarsind Bürger,

o die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahl- oder Stimmrecht nicht besitzen;

o für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;

dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;

o die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

o Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des

Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.

2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten

o den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten;

o Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber;

bei unechter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt wurde.

o Bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden.

Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge, nach Wohnbezirken getrennt, aufgeführt sein.

Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden.

2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.

Öffentliche Bekanntmachung

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2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Nieder- schrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer –vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunalwahlordnung –KomWO-).

2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem von 50 im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Dies gilt nicht für Wahlvorschläge

o von Parteien, die im Landtag oder bisher schon im Gemeinderat vertreten sind;

o von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon im Gemeinde- rat vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrie- ben ist, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören.

2.9.1 DieUnterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden, die auf Anforderung von der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt, Johann-Georg-Fahr-Straße 10 - kostenfrei geliefert werden.

Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von der genannten Person ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung sind der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.

2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und hand- schriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach § 22 des Meldege- setzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen dem Formblatt außerdem den Nach- weis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 KomWO anschließen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Haupt- wohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten.

2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unter- zeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.

2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge.

2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen

o eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zu- stimmungserklärung ist unwiderruflich;

o von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbar- keit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit. Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des § 22 Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o.g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten;

o eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhänger- versammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versamm- lung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchge- führt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind;

o die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner (vgl. 2.9.2).

Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; sie ist zur Abnahme der Versicherun- gen an Eides statt zuständig. Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gül- tigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt.

(6)

2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute be- nannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen.

2.12 Vordrucke für die Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustim- mungserklärungen sind auf Wunsch beim Bürgermeisteramt, Wahlamt, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen erhältlich.

3. Hinweis auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO

3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis ver- loren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwoh- nung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintra- gung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahl- recht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.

3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintra- gung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.

3.4 Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Ziffern 3.1-3.3) müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt Gottmadingen -Wahlamt-,

Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen eingehen.

Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen sind auf Wunsch dort erhältlich. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbe- nachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat.

Gottmadingen, 7. Februar 2019

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Do. 07.02. Hohentwiel-Apotheke Singen, Hegaustr. 14 Fr. 08.02. Hochrhein-Apotheke Gailingen, Rosenstr. 1 Hegau-Apotheke Steißlingen, Lange Str. 12 Sa. 09.02. Hilzinger Marien-Apotheke, Hauptstr. 61 So. 10.02. Stadt-Apotheke Tengen, Marktstr. 7

Sonnen-Apotheke Radolfzell, Hegaustr. 21 Mo. 11.02. Ring-Apotheke Singen, Ekkehardstr. 59c Di. 12.02. Martinus-Apotheke Singen, Uhlandstr. 48 Mi. 13.02. Scheffel-Apotheke Radolfzell, Alemannenstr. 5 Do. 14.02. Rosenegg-Apotheke Rielasingen, Hauptstr. 5

City-Apotheke Engen, Breitestr. 8

Apotheken-Notdienst

vom 7. bis 14. Februar

Infoveranstaltung

Tagesmütterverein lädt am 13. Februar ein

Hegau. Am Mittwoch, 13. Fe- bruar, um 19.30 Uhr, findet beim Tagesmütterverein Landkreis Konstanz, Kabisländer 7, 78315 Radolfzell-Böhringen, eine In- formationsveranstaltung für an der Tätigkeit als Tagesmutter/

-vater interessierte Frauen und Männer statt.

Der Tagesmütterverein Land- kreis Konstanz informiert über das Tätigkeitsfeld von Tagesel- tern beziehungsweise Kinderbe- treuern. An der Infoveranstal-

tung wird Auskunft über die Voraussetzungen, rechtlichen Grundlagen, Bezahlung sowie über die Qualifizierung erteilt.

Die Teilnahme ist unverbindlich und gebührenfrei, sie ist Voraus- setzung für die Qualifizierung zur Tagesmutter/-vater. Eine Anmeldung ist nicht erforder- lich.

Kontakt: Tagesmütterverein Landkreis Konstanz Tel. 07731/

793982 oder singen@tagesmu etterver ein.info.

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In Vorbereitung eingestiegen

FC Villingen 2 fordert GoBi am Samstag

Gottmadingen/Bietingen. Die 1. Mannschaft absolvierte am Donnerstag und Freitag die ersten Trainingseinheiten nach der verdienten Winterpause. Am Samstag war im ersten Vorbereitungsspiel der Landesligist SV Geisingen zu Gast auf dem Katzental.

Die abstiegsbedrohten Gäste hatten in der Winterwechselpe- riode nicht nur ihr Personal auf- gestockt, sondern auch den Trai- ner gewechselt. Es entwickelte sich ein starkes Spiel, in dem der SC GoBi über weite Strecken mehr Ballbesitz hatte. Nach ei- ner guten Kombination landete der Ball bei Bastian Schmitt- schneider, der entschlossen das 1:0 markierte. Das Manko der Gäste war der Torabschluss, denn zum Pech gesellte sich auch Unvermögen.

Glück hatte GoBi, als ein Schuss aus kurzer Distanz von der Lat- tenunterkante ins Spielfeld zu- rücksprang. Auch Bernard Suker, bisher erfolgreichster Torschüt- ze des Ligakonkurrenten Hattin-

ger SV, erhöhte die Torgefähr- lichkeit der Gäste nicht zwin- gend. So wurde der A-Junior im SC-Tor, Lars Strölin, nur einmal bezwungen. Ein missglückter Rückpass landete in der 28. Mi- nute im eigenen Netz. Der Gei- singer Torhüter parierte einen platzierten Schuss von Sven Fau- de, dann versemmelten die Gäste eine glasklare Möglichkeit. Auch beim Schuss von Felix Heuel in den Torwinkel war der Hüter auf dem Posten. In der Folge ließ GoBi einige Chancen aus. Nach einer Ecke gab es in der 81. Mi- nute beim Kopfball von Heuel nichts zu halten. Der 2:1-Sieg war unter dem Strich verdient.

Die Trainer werden aus den vier noch ausstehenden Testspielen

weitere Erkenntnisse ziehen. Mit dem Start waren sie auf jeden Fall zufrieden. Weiter geht es am Samstag um 14 Uhr auf dem Kunstrasen gegen die Reserve des FC Villingen. Ein Gegner der ebenfalls in der Landesliga spielt, aber im Rennen um den Aufstieg noch gute Chancen hat. Tore schießen ist ansonsten nicht ge- rade die Stärke der Schwarzwäl- der, aber das 6:1 in Stockach am Sonntag belegte anderes. Gera- dezu sensationell arbeitet die Abwehr im Ligabetrieb. Nur zehn Gegentore in 18 Spielen werden die GoBi-Angreifer vor interes- sante Aufgaben stellen.

Eine Woche später geht es an gleicher Stelle zur selben Zeit gegen den Schwarzwälder Be-

zirksligisten FV Marbach. Er steht dort auf Platz 2 und spielt aus- sichtsreich um den Aufstieg. In der Sommervorbereitung setzte es in Marbach eine 2:1-Niederla- ge für GoBi.

Ebenfalls schon am Testen sind dieB-Junioren. Am Samstag um 16 Uhr spielen sie gegen die SG Klettgau auf dem Kunstrasen in Erzingen.

Auch am folgenden Samstag sind sie im Einsatz. Um 18 Uhr geht es in Welschingen gegen den Hegauer FV.

Die Goldbühlhalle bleibt un- verändert ein beliebter Spielort.

So werden am Sonntag zwischen 9.30 Uhr und 13.30 Uhr zwei F-Junioren-Mannschaften des SC GoBi im Einsatz sein.

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Sieg gegen Singen

Gottmadinger Schachspieler erfolgreich

Gottmadingen. Die erste Mannschaft empfing die Schachfreunde aus Kuppenheim in der fünften Runde der Verbandsliga Südba- den. Die Kuppenheimer kamen zu siebt, so dass Gottmadingen mit einem Vorsprung von einem Brettpunkt in den Mannschafts- kampf starten konnte. Nach der Niederlage von Milos Milovanovic am siebten Brett, dem Sieg von Ingo Klaus am vierten Brett sowie den beiden Remis von Julian Schärer und Günther Jehnichen am ersten und sechsten Brett, hatte der Vorsprung von einem Brett- punkt noch immer Bestand.

Doch nach den Niederlagen von Stephan Fessler und Martin Leutwyler hatte sich der Vor- sprung in einen Rückstand ge- kehrt, und Kuppenheim führte mit einem Brettpunkt. Es kam auf die letzte Partie von Wolf- gang Steiger an, der alles auf eine Karte setzte. Er konnte nach über 60 Zügen und sechs Stun- den die Partie für sich entschei- den, so dass die Begegnung mit 4:4 endete.

Gottmadingen steht damit nach fünf Runden mit 7:3 Mannschaftspunkten auf dem vierten Tabellenplatz in der Ver- bandsliga Südbaden. In der sechsten Runde am 17. Februar kommt es zum Lokalderby in Konstanz. In der Bereichsliga kam es bereits an diesem Spiel- tag zu einem Lokalderby. Die bis dahin sieglose erste Mannschaft aus Singen empfing die zweite aus Gottmadingen. Nachdem Gottmadingen 2 aus den ersten vier Runden erst drei Mann- schaftspunkte erzielen konnte, war für Gottmadingen ein wich- tiges Spiel, sich vom Tabellenen- de abzusetzen.

An den vorderen Brettern er- zielten Tobias Schweitzer, Erwin Bayer und Victor Stolniceanu je- weils einen halben Punkt. Ri- chard Kupprion am siebten Brett

konnte seinen Gegner zu einem Fehler verleiten, der zum Da- menverlust führte, so dass dieser die Partie aufgab. Auch am ach- ten Brett von Paul Kuschminder und am fünften Brett, an dem Norbert Schneider spielte, sah es gut aus. Doch erreichte der Geg- ner von Paul Kuschminder durch Schachgebote eine dreimalige Stellungswiederholung, so dass die Partie mit Remis gewertet wurde, und auch Norbert Schneider konnte das Endspiel nicht für sich entscheiden. Seine Partie endete ebenfalls mit ei- nem Remis. Am vierten Brett konnte Michael Krüger schon früh ein materielles Überge- wicht erreichen. Sein Gegner wehrte sich, so dass die Partie erst nach über vier Stunden beendet war. Krüger erzielte da- mit das 4,5:2,5, und der Mann- schaftskampf war zu Gunsten von Gottmadingen entschieden.

So war die einzige Niederlage für Gottmadingens Zweite am sechsten Brett, die zum End- stand von 4,5:3,5 für Gottma- dingen 2 führte, unbedeutend.

Nach fünf Runden steht Gott- madingen 2 mit 5:5 Mann- schaftspunkten auf dem sechs- ten Tabellenplatz. Am 17. Febru- ar geht es zum Tabellenzweiten nach Radolfzell.

Herausgeber:Gemeinde Gottmadingen. Verantwortlich für die Nach- richten der Gemeinde und die Amtlichen Bekanntmachungen: Bürger- meister Dr. Michael Klinger oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt, die Herstellung, die Verteilung, Abo-Service und den Anzeigenteil:

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Impressum

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Die erste Schneeschuhtour der Naturfreunde Gottmadingen führte die Teilnehmer zum 1.776 Meter hohen Roggenstock bei Oberiberg.

Die Schneeschuhgeher konnten unter der Leitung von Marius Osswald bei herrlichem Winterwetter und Pulverschnee einen unvergesslichen Wintertag genießen. Nach der Mittagspause auf der urigen Berggast- stätte »Roggen-Fredy« erreichte man am frühen Nachmittag den Gip- fel. Alle waren begeistert von der grandiosen Aussicht in die Schwei- zer Bergwelt. Das Bild zeigt: (von links) Claudia Klopfer, Carmen Zirell, Ralph Zirell und Marius Osswald. Foto: Christian Klopfer

Landfrauen Konstanz

General- versammlung

Hegau. Der Landfrauenbezirk Konstanz lädt am Mittwoch, 13.

Februar, um 14 Uhr ins Hotel Sonne Gottmadingen zur Gene- ralversammlung mit Neuwahlen ein. Im Anschluss an die Ver- sammlung wird der Botaniker und Fotograf Hans-Dieter Meier den Bildvortrag »Die Insel Mai- nau im Wandel der Zeit« zeigen.

Die Veranstaltung wird im Auf- trag des Bildungs- und Sozial- werkes des Landfrauenverban- des Südbaden durchgeführt.

Pétangue Club

Hauptversammlung

Gottmadingen. Der Pétangue Club lädt am Dienstag, 19. Fe- bruar, um 19 Uhr zur Jahres- hauptversammlung in die Bou- legarage an der Fahr-Kantine ein. Unter anderem werden die Berichte über die Vereinsziele sowie die neuen Plätze vorge- stellt.

TTS Gottmadingen

Ergebnisse und Vorschau

Gottmadingen. Die Tischten- nisspieler Gottmadingen haben wie folgt gespielt: SC Kon- stanz-Wollmatingen V gegen TTS Gottmadingen IV 8:2 und SC Bohlingen II gegen TTS Gottma- dingen III 8:1.

Vorschau:

Samstag, 9. Februar:

13.30 Uhr: TTS Gottmadingen Jugend gegen TTC Stockach-Zi- zenhausen

16.30 Uhr: TTS Gottmadingen II gegen TTV Radolfzell II und TTS Gottmadingen IV gegen SV Il- mensee

20 Uhr: TTS Gottmadingen I ge- gen TTC Beuren II und TTS Gott- madingen III gegen TSV Mühlho- fen II.

VdK-Sozialverband

Sprechtage

Hegau.Die Sprechtage im Fe- bruar der Sozialrechtsreferentin Petra Mauch des Sozialverban- des VdK finden jeden Dienstag von 9 bis 15.30 Uhr und jeden Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr in der VdK-Geschäftsstelle Ra- dolfzell, Bleichwiesenstraße 1/1, statt.

Termine nur nach Vereinba- rung, Telefon 07732/92360. Die Beratung und rechtliche Vertre- tung umfasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen Sozialversi- cherungen.

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Katholische Kirchen:

Gottmadingen:

Donnerstag, 7.2. 18.30 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 10.2. 10.30 Uhr Eucharistiefeier Bietingen:

Sonntag, 10.2. 18.30 Uhr Eucharistiefeier

Evangelische Kirchen:

Gottmadingen:

Sonntag, 10.2. 10.00 Uhr Gottesdienst Freie Evangelische Gemeinde:

Sonntag, 10.2. 10.30 Uhr Gottesdienst und Kindergottes- dienst im Industriepark 200 Kirche des Nazareners:

Sonntag, 10.2. 10.30 Uhr Gottesdienst mit Kinderbe- treuung und Kindersonntags- schule in der Zeppelinstraße 4

Kirchliche Nachrichten

Aufgrund einer plötzlich auftretenden Rauchentwicklung aus dem Motorraum musste ein Autofahrer am Nachmittag des 1. Februars in der Hilzinger Straße anhalten. Rauch und Flammen schlugen bereits aus dem Motorraum. Unverzüglich wurde die Feuerwehr-Abteilung Gottmadingen alarmiert. Beim Eintreffen des Löschfahrzeugs stand das Fahrzeug bereits in Vollbrand. Mit Spezialschaum wurde das Feuer unter Atemschutz gelöscht. An dem Auto entstand Totalschaden. Der Fahrer kam mit dem Schrecken davon. Während der Löscharbeiten war die Hilzinger Straße voll gesperrt. Ein Abschleppunternehmen ent- sorgte das ausgebrannte Auto. Foto: Feuerwehr Gottmadingen

Unser neues Online-Modul enthält den gesamten Bestand unse- rer Bücherei. Der Zugriff erfolgt über das Internet!

www.gottmadingen.de > Freizeit & Tourismus > Bücherei Neues Leseprogramm für Kinder:

Die Veranstaltungstermine für das erste Halbjahr 2019 der Ge- meindebücherei Gottmadingen stehen fest. Es gibt wieder ein an- sprechendes und abwechslungsreiches Programm für Kinder, welches mit der Hilfe der überaus engagierten und ehrenamtli- chen Lesepaten auf die Beine gestellt wurde.

Die Lesungen sind für Kinder ab vier Jahren geeignet und finden jeweils am Donnerstag von 14.30 bis circa 15.30 Uhr in der Ge- meindebücherei statt.

Die Lesung von Michael Wieland findet am Mittwoch, 27. März, von 17 bis circa 18 Uhr statt. Die Lesungen gehen direkt in die re- gulären Öffnungszeiten über, wodurch die Kinder gleich im An- schluss bei Interesse Bücher ausleihen können.

Die Aufsicht der Kinder ist gewährleistet.

Dieerste Lesung des neuen Programms findet am Donnerstag, 21. Februar, statt. Hier lesen Elke Diener, Ingrid Mrochen und Bri- gitte Gollent aus dem Buch »So viele Beine!« von Jim Field und Kes Gray.

Die Programme sind im Rathaus sowie in der Gemeindebücherei Gottmadingen erhältlich. Nähere Informationen und das Pro- gramm finden Sie auch auf unserer Homepage www.gottmadin gen.de > Freizeit & Tourismus > Bücherei.

Die ehrenamtlichen Lesepaten sind Silvia Riedinger, Ulrike Blatter, Margrit Sieg, Ingrid Mrochen, Brigitte Gollent und Elke Diener.

Öffnungszeiten:

Montag 14 bis 17 Uhr

Dienstag 15 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 10.30 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Freitag 15 bis 18 Uhr

Gemeindebücherei

Hauptstr. 22, 78244 Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 97 88-80 e-mail: gemeindebuecherei@gottmadingen.de

Herrn Reinhard Kubon

Gottmadingen, zum 70. Geburtstag am 8. Februar Herrn Elmar Beck

Bietingen, zum 70. Geburtstag am 8. Februar Herrn Harald Beck

Randegg, zum 75. Geburtstag am 8. Februar Herrn Peter Hock

Randegg, zum 80. Geburtstag am 8. Februar

Herzlichen Glückwunsch

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Referenzen

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