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Büro-, Schreib- und Schulbedarf Presse, Tabak POSTAGENTUR

Anneliese-Bilger-Platz 2 gegenüber dem Sudhausturm 78244 Gottmadingen Tel. (07731) 189 801 Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 und 14 - 18 Uhr Sa. 9 - 12.30 Uhr

SCHREIBWAREN KÖRNER

22. Jahrgang Nr. 6 6. Februar 2014 :

Neue Straßenbeleuchtung

Ausschreibung von Pilzleuchten und Kofferleuchten

Gottmadingen hol. Im Dezember hatte sich der Gemeinderat für neue Straßenleuchten entschieden. Die Pilzleuchten sollen dem- nach vor allem in Wohngebieten, die eher technisch wirkenden Kofferleuchten in Durchgangs- und Sammelstraßen eingesetzt werden. Nun stellte Patrick Pingitzer vom Bauamt dem Gemein- derat vor, auf welchen Straßen die Leuchten in Gottmadingen und den Ortsteilen verteilt werden sollen.

Zugleich präsentierte er zwei weitere Varianten, die den Ein- satz von weniger Kofferleuchten zugunsten der (dekorativeren) Pilzleuchten vorsehen. Werden mehr Pilzleuchten eingesetzt, beträgt die Kostendifferenz et- wa 40.000 Euro mehr. »Uns war wichtig zu sehen, was man ein- sparen kann. Hell ist es hinterher überall«, erläuterte Bürgermeis- ter Michael Klinger.

Im Gemeinderat sah man den Einsatz von mehr Kofferleuch- ten dagegen überwiegend kri- tisch: »Die Kofferleuchten haben doch einen sehr technischen Charakter«, betonte Daniel Bin- der (CDU), der für ausschließlich Pilzleuchten in den Wohngebie- ten plädierte. Er verwies zudem auf den Eingang des Alten Rat- hauses: »Da haben wir die güns- tige Variante gewählt. Mit der kann die Bevölkerung nur schwer leben«. Auch Bernhard Gassner (SPD) sprach sich für die

im vergangenen Jahr beschlos- sene Variante aus. »Es geht um unsere Wohngebiete, wir sollten Geld einsparen, aber auch auf Wohnlichkeit achten«, so Gass- ner. Er empfahl zudem, das Aus- schreibungsergebnis abzuwar- ten.

Joachim Geyer (FWG) rief da- gegen dazu auf, eine billigere Lösung zu überdenken. »Ange- sichts der geplanten Schulden- bremse sollten wir hier Kosten einsparen«, so Geyer. Man ge- wöhne sich an vieles, fügte er im Hinblick auf die Ästhetik der Kofferlampen hinzu. Klaus Sau- ter (CDU) konnte sich ebenfalls einen Seitenhieb nicht verknei- fen, indem er fragte ob der Ta- gesordnungspunkt 5 (Schulden- bremse) nun noch aktuell sei.

Nach längerer Diskussion be- schloss der Rat, sowohl die ur- sprüngliche Variante als auch eine Version mit mehr Pilzleuch- ten auszuschreiben.

Energie-Check für zu Hause

Beratungstermin am 13. Februar im Rathaus

Gottmadingen. Seit Monaten ist »Energiesparen« ein zentrales Thema – nicht nur in der Politik.

Bei vielen Bürgerinnen und Bür- gern wächst das Bewusstsein zum sorgfältigen Umgang mit Energieressourcen. Aber wo kann man Energie sparen, ohne auf den gewohnten Komfort zu verzichten? Und wo fängt man damit an? Diese Frage stellen sich immer mehr Verbraucher.

Bei diesen Fragen hilft ab so- fort ein neues Angebot der Ener- gieagentur Konstanz in Koope- ration mit der Verbraucherzen- trale – der Energie-Check. Der Energie-Check gibt den Ver- brauchern die Möglichkeit, sich einen Überblick über den eige- nen Energieverbrauch und die Einsparmöglichkeiten zu ver- schaffen, ehe man sich für eine

bestimmte Maßnahme entschei- det. Dazu kommt ein unabhän- giger Energieberater nach Hause und nimmt die Energiesituation und den Verbrauch unter die Lupe. Gemeinsam werden dann der Energieverbrauch und die Einsparpotentiale beurteilt. Je nach Wohnsituation werden auch verschiedene Checks ange- boten.

Der nächste Beratungstermin der Energieagentur Konstanz findet am Donnerstag, 13. Fe- bruar, um 16 Uhr im Rathaus Gottmadingen, Zimmer-Nr. 206, statt.

Um die Beratung besser planen zu können, wird um vorherige Anmeldung unter Telefon 07732 9391234 oder per E-Mail unter info@energieagenur-kreis-kon stanz.de gebeten.

Mit Karacho durchs wunderbare Farbenland: Bei der Lesung in der Gemeindebücherei Gottmadingen mit Ulrike Blatter und Ingrid Mro- chen machten die Kinder Bekanntschaft mit »Rosa und Bleistift« von Jens Rassmus. Was machen die Buntstifte eigentlich nachts, wenn alles schläft? Sie unternehmen abenteuerliche Reisen in den Kinder- bildern, die tagsüber gemalt wurden. Wie schön, wenn einem dafür ein schnittiges blaues Auto zur Verfügung steht! Staunend begleite- ten sechs Kinder Frau Rosa und Herrn Bleistift auf ihrer rasanten Fahrt, vorbei an seltsamen Tieren, durch traumschöne Landschaften, und mit viel Schwung ging es sogar über tiefe Abgründe hinweg. Die Fantasie trägt weit, erkannten die Kinder - sogar weit über die Gren- zen eines Blatt Papiers hinaus. Und natürlich durfte ein »Schreckli- ches Etwas« nicht fehlen ... Wie die Geschichte ausging, soll hier nicht verraten werden. Nur so viel: Der vorsichtige Herr Bleistift wurde auf einmal ganz mutig, und der Kontroll-Freak Radiergummi kann auch mal locker sein! Selbstverständlich wurden im Anschluss fleißig gemalt und die Stifte gespitzt, bis ihnen schwindelig wurde!

Narrenfahrpläne

Bitte einreichen

Gottmadingenher. Um den Le- sern von »Gottmadingen aktuell«

einen Überblick über die vielfäl- tigen närrischen Veranstaltun- gen zu ermöglichen, werden die Narrenzünfte und -vereinigun- gen gebeten, bis spätestens Frei- tag, 14. Februar, ein Programm ihrer Fasnetveranstaltungen an die Redaktion von »Gottmadin- gen aktuell« zu senden (Fax 07733/97231 oder info-kom munal@t-online.de), sofern nicht bereits geschehen.

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Tagesordnung

für die 3. öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Saal des Rathauses am

Dienstag, 11. Februar 2014, 18:00 Uhr 1. Fragestunde

2. Änderung der Besetzung des am 10. Dezember 2013 bestelltenGemeindewahlausschussesfür die Kommunal- wahl am 25. Mai 2014

3. Zukunft Höhenfreibad

- Ergebnisse der Bürgerbefragung 4. SanierungEichendorff-Schulverbund

- Vergabe Auftrag Beratungsbüro

5. Neufassung derErschließungsbeitragssatzung – Satzungserlass

6. Fragestunde

7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gemeinderat

Freitag, 7. Februar:

7 bis 12.30 UhrWochenmarkt

14.30 UhrJugendgruppe, »Der Bau kann beginnen«, Treffpunkt Bushaltestelle in Petersburg

Freitag, 7. Februar, bis Sonntag, 9. Februar:

15 UhrAbfahrt Naturfreunde »Snow and fun«, Schneeschuh- touren am Naturfreundehaus Feldberg, Treffpunkt Feuerwehr- haus Gottmadingen, Naturfreunde Gottmadingen

Samstag, 8. Februar:

9 Uhr Carving- und Snowboardkurse (Block 2), Wildhaus/

Schweiz, Talstation Sesselbahn Oberdorf, Ski-Maxi-Carving- schule

Mittwoch, 12. Februar:

14.30 UhrNärrischer Nachmittag, AWO-Café, VdK-Sozialver- band Gottmadingen

15 UhrKindergruppe II, acht bis zehn Jahre, Thema: »Fuchs du hast die Gans gestohlen?, Treffpunkt Parkplatz Fußballplatz Katzental, BUND-Ortsgruppe Gottmadingen

Terminplaner

vom 6. bis 12. Februar

Ab- fuhrter Biomüll

Fr., 14. Februar, Gottmadingen und Ortsteile Gelber Sack

Mi., 19. Februar, Ortsteile Do., 20. Februar, Gottmadingen

Bitte den gelben Sack erst am Abfuhrtag vor die Tür stellen Restmüll

Mi., 26. Februar, Gottmadingen und Ortsteile Blaue Tonne

Di., 4. März, Gottmadingen und Ortsteile Problemstoff-Sammlung

Di., 18. Februar, Gottmadingen, Bauhof, Im Tal, 15 bis 18 Uhr Elektronikschrott-Kleingeräte-Anlieferung:

Radio, Küchengeräte und Ähnliches

Fr., 4. April, Gottmadingen, Bauhof, 16 bis 18 Uhr

Sammlungen von örtlichen Vereinen und Organisationen Für Februar sind keine Sammlungen geplant.

Anmeldung E-Schrott-Großgeräte, Bildschirme, Kühlgeräte und Ähnliches

Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Entsorgungsmög- lichkeit besteht zweimal im Jahr.

Anmeldung Sperrmüllabfuhr

Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Anmeldung ist auch über das Internet möglich unter www.mzv-hegau.de. Die Ab- fuhrmöglichkeit besteht zweimal im Jahr.

Schrottcontainer im Bauhof

Annahme von Schrott jeden Freitag von 16 bis 18 Uhr.

Abfuhrtermine

Unser Online-Modul enthält den gesamten Bestand der Büche- rei. Der Zugriff erfolgt über das Internet!

www.gottmadingen.de> Leben in Gottmadingen > Infrastruk- tur > Bücherei

Öffnungszeiten

Montag 14.00 - 17.00 Uhr

Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag 15.00 - 18.00 Uhr

Gemeindebücherei

Hauptstr. 22, 78244 Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 97 88-80 e-mail: gemeindebuecherei@gottmadingen.de

Waldbiotop-Kartierung

Informationen vom Kreisforstamt

Hegau.Im Frühjahr und Som- mer 2014 sind die Waldbiotop- kartierer der Forstlichen Ver- suchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in den Staats-, Gemeinde- und Privat- wäldern des Landkreises unter- wegs. Sie werden unterstützt von den jeweils zuständigen Forstrevierleitern und dem Kreis- forstamt.

Im und am Wald gibt es zahl- reiche seltene und schutzwürdi- ge Biotope, die nach einheitlich vorgegebenen Kriterien zu er- fassen und darzustellen sind.

Zum Beispiel werden Orchi- deen-Buchenwälder, Eichen- Hainbuchenwälder oder Erlen- Eschen-Wälder an Bachläufen als schutzwürdige Biotope er- fasst. Daneben werden Felsen, Höhlen und geschützte Pflan- zenarten wie der Frauenschuh als Biotope kartiert.

Durch die Waldbiotopkartie- rung erhält der Waldbesitzer Kenntnis, aber auch Vorschläge

und Hilfe für die Pflege und Be- wirtschaftung von Biotopflä- chen. Die Beratung und Betreu- ung der Waldbesitzer nach er- folgter Waldbiotopkartierung ist Aufgabe des Kreisforstamtes.

Die Waldbiotope unterliegen Veränderungen, wie durch na- türliche Prozesse, Pflegemaß- nahmen oder Flächenzu- und -abgänge.

Daneben erfordern geänderte gesetzliche Rahmenbedingun- gen (FFH-Richtlinie, Novelle Na- turschutzgesetz, Umweltinfor- mationsgesetz) und die mit dem technischen Fortschritt gestie- genen Anforderungen an die Genauigkeit der Kartierung durch die GPS-Daten eine per- manente Anpassung der Wald- biotopkartierung.

Die Grunderhebung fand in den Jahren 1999 bis 2002 statt.

Die Fortschreibung der Waldbio- topkartierung wird nun im Jahr 2014 für den Landkreis Konstanz stattfinden.

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Keine »Schuldenbremse«

Auch ohnedies herrscht sparsame Haushaltsdisziplin

Gottmadingen hol. Der Gemeinderat hat sich in der jüngsten Sit- zung gegen den Erlass einer Schuldenbremse ausgesprochen.

Die Verwaltung hatte verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, nach denen eine Schuldenbremse beschlossen werden könne, darunter einen Entwurf für einen Gemeinderatsbeschluss zur kommunalen Schuldenbremse, einen Entwurf für eine Nachhal- tigkeitssatzung und einen Entwurf für eine Ergänzung in der Hauptsatzung. »Eine Schuldenbremse würde uns dazu bringen, über unser Investitionsaufkommen nachzudenken«, erläuterte Kämmerer Andreas Ley eingangs. Man gehe momentan recht großzügig mit dem Geld um. »Es kann auch sein, dass es nicht ganz reicht«, warnte er.

Bürgermeister Michael Klinger betonte, es sei gerade jetzt wich- tig, über das Thema nachzuden- ken: »In guten Zeiten fällt das Geldausgeben leicht. Deshalb sollten wir jetzt langfristige Per- spektiven entwickeln«, so Klin- ger. Viele Gemeinderäte sahen in der Diskussion dagegen keine Notwendigkeit.

»Mich stört der Begriff Schul- denbremse. Wir haben es ge- schafft, ein Bad bauen zu kön- nen, ohne Schulden zu machen«, so Herbert Buchholz (FWG). Ein einfacher Gemeinderatsbe- schluss zu einem verbindlichen Verzicht auf Neuverschuldung und die Einhaltung der Prioritä- tenliste müsse genügen. »Wir müssen nach außen hin ein kla- res Zeichen setzen, dass wir den Bau der Schule ohne Neuver- schuldung schaffen. Wichtig ist, wie wir diese Haltung leben«, so Buchholz.

Auch Kirsten Graf (SPD) sprach sich gegen eine Schuldenbremse aus: »Diese ist nötig, wenn schon Schulden existieren. Der Ge- meinderat hat sich immer an die Haushaltsdisziplin gehalten. Ich sehe keine Notwendigkeit für ei- nen solchen Erlass, zumal ja im- mer eine Hintertür offen bleibt«.

Auch Fraktionskollegin Nadine Bronke verwies auf die bisher gute Haushaltsführung: »Wir haben auch in der Vergangen- heit bei keinem Projekt das Geld rausgeworfen«.

Daniel Binder (CDU) appellierte dafür, statt einem Beschluss wichtige Entscheidungen mit Augenmaß zu treffen. Auch kön- ne die Situation sich ändern: »Es gibt Momente, wo es sinnvoll ist, Schulden zu machen«, so Binder.

»Ich frage mich, wie wir diese ganzen Projekte ohne Schulden schaffen wollen«, fügte Bern- hard Gassner (SPD) hinzu. »Brau- chen wir irgendeinen Beschluss, wenn es ziemlich wahrscheinlich ist, dass wir da wieder ausstei- gen?«. Markus Dreier (SPD) war ebenfalls dafür, flexibel zu blei- ben: »Wenn es schuldenfrei ver- läuft, ist es gut, aber wenn die Si- tuation kommt, dass wir Kredite aufnehmen müssen, sollten wir handlungsfähig bleiben«.

Eberhard Koch (FWG) sprach sich dagegen für einen Beschluss aus: »Jetzt ist der richtige Zeit- punkt, es stehen große Investi- tionen an. Unter guten bis nor- malen Bedingungen werden wir es schaffen, die Schule ohne Schulden zu bauen«.

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50 Prozent-Marke geknackt

Strammer Zeitplan für neues Bad bis Sommer 2015

Gottmadingen lö. Mit einer Beteiligung von 50,7 Prozent zur Bürgerbefragung Höhenfreibad wurde die 50 Prozent-Marke geknackt. »Gottmadingen kann stolz sein auf diese Beteiligung, die manche Bürgermeisterwahl nicht vorweisen kann«, freute sich Bürgermeister Michael Klinger über das »Wir-Gefühl«, das dieses Super-Ergebnis aufweist. Der Bürgermeister dankte allen, die diesen Prozess mitgetragen haben, den Bürgern, dem Ge- meinderat und nicht zuletzt dem Verwaltungsteam.

Grundsätzlich waren die Bür- ger mit 89 Prozent (3.713 Stim- men) bereit, für die Generalsa- nierung Höhenfreibad bis zu vier Millionen Euro auszugeben. Nur 11 Prozent (459) stimmten mit Nein. Ein klares Votum setzten die Bürger bei der Beantwortung der Grundsatzfrage »Wählen Sie Ihren favorisierten Entwurf«, die 93 Prozent beantwortet hatten:

57 Prozent (2.276 Bürger) stimmten für die Planung »bau- raum«, 43 Prozent (1.719) hätten sich »365 Grad« gewünscht. Die Entscheidung fällt in der Ge- meinderatssitzung am 18. Fe- bruar.

Merklich knapp wurde die Grundsatzfrage beantwortet, ob die Bürger bereit sind, eine Milli- on Euro mehr auszugeben. 51 Prozent (2.104 Bürger) waren dagegen, 49 Prozent (2.009) wä- ren bereit gewesen, eine Million mehr zu investieren. Diese Frage wurde von 96 Prozent beant- wortet. Im Eingangsbereich punktete »bauraum« mit 53 Pro- zent (2.049 Bürger) gegen »365 Grad« mit 47 Prozent (1.821 Stimmen). Dagegen fanden die Bürger mit 58 Prozent (2.269 Stimmen) die Lage des Kinderbe- ckens bei »365 Grad« besser, für

»bauraum« (das Kinderbecken wird nach oben verlegt) stimm- ten nur 42 Prozent (1.612 Stim- men). Hohe Zustimmung erfuhr

»bauraum« bei der Lage der Ga- stronomie mit 65 Prozent (2.499 Stimmen) gegen »365 Grad« mit 35 Prozent (1.361 Stimmen).

Es waren die fünfte Bahn im Schwimmerbecken und die vier- te Bahn im Multifunktionsbe- cken, die unter anderem den Ausschlag gaben für »bauraum«.

Wichtig war den Bürgern aber auch die Reifenrutsche, und auch der Aufzug fand seine Be- fürworter, der allerdings in den Plänen bei »365 Grad« vorgese- hen war.

Jetzt liegt es an der Verwaltung und dem Gemeinderat, dem Ent- scheidungsprozess Taten folgen zu lassen. Der Bürgermeister gab einen strammen Zeitrahmen be- kannt und zeigte sich überzeugt, dass sich die Arbeit im Vorfeld mit den verschiedenen Gruppie- rungen und die Bürgerbeteili- gung auf jeden Fall gelohnt habe. Schon spricht man von ei- nem »Gottmadinger Modell«, das Schule machen könnte und auch bei der Sanierung der Eichen- dorff-Schule zum Tragen kom- men soll.

Gespannt warteten die Bürger im Rathaussaal auf das Ergebnis der

Bürgerbefragung. Foto: Löffler

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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014

1. Am Sonntag, 25. Mai 2014, findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt.

Dabei sind 22 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen; und zwar, da unechte Teilortswahl stattfindet, o 15 Vertreter für den Wohnbezirk Gottmadingen,

o 3 Vertreter für den Wohnbezirk Bietingen, o 1 Vertreter für den Wohnbezirk Ebringen, o 3 Vertreter für den Wohnbezirk Randegg.

2. Es ergeht hiermit die Aufforderung,Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 27. März 2014 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Herrn Achim Hofmann, Bürgermeisteramt, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen - schriftlich einzureichen.

2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitglied- schaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Jede Partei oder Wählervereinigung kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.

2.2 Ein Wahlvorschlag darf aufgrund der bestehenden unechten Teilortswahl für den Wohnbezirk Gottmadingen höchstens 15 Bewerber, für die Wohnbezirke Bietingen und Randegg jeweils höchstens 4 Bewerber und für den Wohnbezirk Ebringen höchstens 2 Bewerber enthalten. Ein Bewerber darf sich für eine Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.

2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungenmüssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte ge- wählten Vertreter ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wäh- len und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen.

Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungenmüssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeit- punkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde.

2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend.

2.4. Wählbarin den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen.

Nicht wählbarsind Bürger,

o die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahl- oder Stimmrecht nicht besitzen;

o für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;

o die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

o Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.

2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten

o den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten;

o Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber;

bei unechter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt wurde.

o Bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden.

Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge, nach Wohnbezirken getrennt, aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden.

2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.

Öffentliche Bekanntmachung

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2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer –vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.

2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsbe- rechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunalwahlordnung –KomWO-).

2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem von 50 im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Dies gilt nicht für Wahlvorschläge

o von Parteien, die im Landtag oder bisher schon im Gemeinderat vertreten sind;

o von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon im Ge- meinderat vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören.

2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden, die auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen - kostenfrei geliefert werden. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von der genannten Person ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung sind der Name und ggf. die Kurz- bezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben.

Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.

2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Haupt- wohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach

§ 22 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen dem Form- blatt außerdem den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach

§ 3 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 KomWO anschließen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs.

1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten.

2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.

2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver- sammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.

2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge.

2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen

o eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat;

die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich;

o von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wähl- barkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitglied- staates über die Wählbarkeit. Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wähl- bar und nach den Bestimmungen des § 22 Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Meldere- gister eingetragen sind, müssen in der o.g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten;

o eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhän- gerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einla- dung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten;

außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teil- nehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind;

o die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner (vgl. 2.9.2).

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt.

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2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen.

2.12 Vordrucke für die Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustim- mungserklärungen sind auf Wunsch beim Bürgermeisteramt, Wahlamt, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadin- gen, erhältlich.

3. Hinweis auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.

3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Land- kreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintra- gung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Ge- meinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.

3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melde- register eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach

§ 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.

3.4 Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Ziffern 3.1-3.3) müssen schriftlich gestellt werden und spätes- tens bis Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich), beim Bürgermeisteramt Gottmadingen - Wahlamt -, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen, eingehen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen sind auf Wunsch dort erhältlich. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat.

Gottmadingen, 6. Februar 2014

Dr. Michael Klinger, Bürgermeister

... ist in Sachen Fußgängerüberführung über die Bahnlinie von der Burg-/Hebelstraße zur Johann-Georg-Fahr-Straße nach wie vor Geduld gefragt. Im Frühjahr vergangenen Jahres waren im Rahmen eines Förderprogramms des Landes Baden-Württem- berg endlich die Mittel für den mit insgesamt 1,8 Millionen Euro angesetzten Bau des Fußgängerstegs freigegeben worden. Die Ausschreibung für die Baumaßnahme sollte ursprünglich Ende 2013/Anfang 2014 erfolgen. Dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, liege daran, dass sich der Bauplan derzeit in einem Genehmigungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt befinde, begründet Bürgermeister Dr. Michael Klinger die weitere Verzö- gerung der beinahe unendlichen Geschichte. Er gehe davon aus, dass die Eisenbahnüberführung im kommenden Jahr gebaut werde. Die Verzögerung ändere aber nichts an der Finanzierung

durch das Land. Gabriele Hering

Übrigens ... Einbruchsicherung

Vortrag der Sparkasse am 19. Februar in Engen

Hegau. In den vergangenen Monaten nahm die Zahl der Wohnungseinbrüche in der Re- gion deutlich zu.

Passend zu dieser Thematik fin- det in der Sparkasse Engen- Gottmadingen am Mittwoch, 19.

Februar, um 19 Uhr in Engen eine Vortragsveranstaltung

»Einbruchsicherung in Haus und Wohnung« mit dem Referenten Polizeioberkommissar Armin Droth von der Kriminalpolizeili- chen Beratungsstelle des Poli-

zeipräsidiums Konstanz statt.

Armin Droth gibt Tipps, wie die eigenen vier Wände mechanisch ober elektronisch besser abgesi- chert werden können, da in den meisten Fällen schlecht gesi- cherte Türen oder Fenster aufge- brochen sowie andere Schwach- stellen am Haus von den Tätern ausgenutzt werden.

Kostenlose Eintrittskarten für den Vortrag gibt es ab sofort in allen Geschäftsstellen der Spar- kasse Engen-Gottmadingen.

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Seniorenbeirat

Vororttermine

Gottmadingenlö. Auch in die- sem Jahr setzt der Seniorenbei- rat seine Vororttermine fort.

Gerne nutzen die Mitglieder die Möglichkeit, mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen, um zu hö- ren, wo der Schuh drückt. Zum ersten Vororttermin lädt der Se- niorenbeirat die interessierten Bürger am Donnerstag, 13. Fe- bruar, um 16 Uhr in das AWO- Café in der Hauptstraße ein. Die Räte würden sich freuen, wenn möglichst viele Bürger die Orts- termine nutzten, um Vorschläge und Anregungen einzubringen.

Der nächste Vororttermin ist am Donnerstag, 3. April, um 16 Uhr im Bürgersaal in Randegg.

Naturfreunde

Zeppelin-Museum

Gottmadingen. Am Dienstag, 18. Februar, fahren die Natur- freunde Gottmadingen mit der Bahn nach Friedrichshafen und besuchen das Zeppelin-Mu- seum. Gäste sind willkommen.

Treffpunkt ist um 9:30 Uhr am Bahnhof Gottmadingen, Rück- kehr gegen 18:15 Uhr. Anmel- dung ist erforderlich bei Roland Jöchle, Tel. 07731/66154.

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Eichendorffschule

Statikgutachten

Gottmadingen hol. Auf der Zeitschiene des Umbaus Eichen- dorffschule geht es weiter voran.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, das statische Gutachten zu vergeben und in Gespräche mit Projektsteue- rungsbüros einzutreten. Der sta- tische Gutachter muss unter an- derem prüfen, ob die Schule die heutigen Erdbebenrichtlinien und die Vorgaben zum Brand- schutz erfüllt, ebenso ob eine Aufstockung möglich ist. Der Gemeinderat vergab den Auf- trag, der circa 7.000 Euro kosten soll, an das Ingenieurbüro Graf aus Bietingen.

Daneben wurde die Verwal- tung vom Rat einstimmig beauf- tragt, mit der Firma BPM GmbH aus Eggenfelden in Bayern wei- tere Gespräche über ein Angebot zu einer ersten Sanierungskon- zeption zu führen. Neben der Er- stellung einer Raumbedarfspla- nung werden Vertreter von BPM, ein mittelgroßes Unternehmen mit großer Referenzliste im Schulum- und -neubau, auch an der ersten Bürgerwerkstatt teil- nehmen.

BUND-Jugendgruppe

Bau kann beginnen

Gottmadingen. Nach der lan- gen Wanderung hat die BUND- Jugendgruppe zum Glück ihren neuen Lagerplatz am Risi zwi- schen Gottmadingen und Ran- degg gefunden. Doch allein mit einem Platz ist es noch lange nicht getan. Als Schutz gegen Wind und Wetter soll erst einmal ein Dach gebaut werden. Des- halb wird nun ein Entwurf ge- macht, und natürlich auch mit dem Bau begonnen. Was soll es werden? Vielleicht ein römisches Fort? Ein Tempel wie bei den Mayas, den Ureinwohnern von Mittelamerika? Oder doch lieber ein Baumhaus? Dabei sind kreativen Ideen keine Grenzen gesetzt. Bitte wetterfeste Klei- dung und feste Schuhe anziehen, die auch dreckig wer- den dürfen.

Eingeladen sind alle interes- sierten Jugendlichen im Alter von zehn bis 15 Jahren und auch deren Geschwister und Freunde.

Dafür muss man kein Mitglied beim BUND sein. Treffpunkt ist am Freitag, 7. Februar, um 14.30 Uhr an der Bushaltestelle in Pe- tersburg (die Randegger Straße weiter laufen bis zur Kreuzung zur L190). Die Veranstaltung en- det um 16.15 Uhr.

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155 gelebte Fasnetsjahre bei Gerstensäcken

Stehende Ovationen für Anton Ruh, Walter Benz und Hans Konrad Kessinger

Gottmadingen lö. Orden am laufenden Bande wurden bei der traditionellen Ordenssitzung der Narrenzunft Gerstensack an verdiente Zunftmitglieder ausgegeben. Im närrisch geschmückten proppenvollen Benzen-Narrenkeller galt es für Zeremonienmeister Matthias Schröder, 26 zunft- interne Ehrungen vorzunehmen. Gleichzeitig standen noch sechs hochkarätige Ehrungen verdien- ter Narren durch die Narrenvereinigung Hegau-Bodensee auf dem Programm, die Herbert Scho- ber, Landvogt der Landschaft Rosenegg, vornahm. Kein Wunder, dass sich dieser Ehrenmarathon bis spät in die Nacht hineinzog, begannen die Ehrungen doch schon für drei Jahre mit der Aus- zeichnung des Silbernen Gerstensack am Bändel für neun Zunftmitglieder.

Das Highlight des Abends aber war die Ehrung von Zunftrat An- ton Ruh, der schon 55 Jahre den Gerstensäcken die Treue hält.

Der »Toni« wurde 1957 im Spie- gelsaal »zum unteren Sternen«

als neuer Elfer eingekleidet und hat bis heute seine Freude an der Fasnet nicht verloren. Als höch- ste Ehrung wurde er 1997 von der Narrenvereinigung Hegau- Bodensee zum Obristen gekürt.

Hans-Konrad Kessinger und Walter Benz haben einiges ge- meinsam. Beide haben die Ge- schicke der Narrenzunft Gers- tensack als jeweilige Zunftmeis- ter entscheidend mitgeprägt, beide sind Ehrenzunftmeister, und beide sind schon ein halbes Jahrhundert Zunftmitglieder.

Walter Benz setzte noch einiges drauf und machte bei der Nar- renvereinigung Hegau-Boden- see Karriere, wo sein Engage- ment für die Fasnet mit dem höchsten zu vergebenen Groß- orden und dem Titel Senator ge- würdigt wurde. Somit waren al- ler närrisch guten Dinge Drei, die es zusammen auf stolze 155 Fas-

nachtsjahre bei den Gerstensä- cken bringen. Die Zunftskolle- gen gratulierten mit stehenden Ovationen.

45 Jahre ist Oskar Kramer bei den Holzern und sorgte in dieser Zeit für manche fürstlichen Ver- pflegungen, wenn er nicht gera- de auf den Meeren herumschip- perte. Mit den Zunfträten Klaus Sauter und Hans-Jürgen Schu- werk wurden zwei Erznarren für 40 Jahre geehrt. Als Zeremo- nienmeister a. D., begnadeter Verseschmied und exzellenter Büttenredner machte sich Sau- ter, genannt auch »de Städele«, einen Namen, während der Alt- bürgermeister seine Begeiste- rung für die Fasnet bei seinen jährlichen Gerstensackauftritten gemeinsam mit den »Sudhüs- lern« unter Beweis stellt. Allen Hochkarätern wurde mit einem Essensgutschein gedankt, eben- so der Schnägge der ersten Stunde, Andrea Muffler, für 35 Jahre und Zusle und Zunftkassier Andrea Rüede für 30 Jahre. Bei- de wurden gleichzeitig noch mit der Verbandsehrennadel der

Narrenvereinigung Hegau-Bo- densee ausgezeichnet, Andrea Rüede erhielt Silber und Andrea Muffler Gold. Der Goldene Ver- dienstorden mit Spange für 20 Jahre wurde an die Brust von Schnägge Michaela Beyl, Zunf- trat und Zunftfotograf Klaus Bölling sowie Zusle Sonja Weber geheftet.

Ein Vierteljahrhundert mit da- bei sind die Schnägge Christian Graf und Narrenpolizist Bernd Platz. Neben einer Urkunde und dem Goldenen Verbandsorden der Narrenvereinigung He- gau-Bodensee wurden sie mit dem beliebten und allzeit ge- schätzten großen Schneck in Bronze ausgezeichnet.

Den Verdienstorden der Nar- renvereinigung Hegau-Boden- see in Silber für 15 Jahre gab es für Zunftrat Thomas Binder, und mit dem Verdienstorden in Gold für je 25 Jahre wurden die Schnägge Christian Grauf und Narrenpolizist Bernd Platz ge- ehrt, während sich Yvonne Birk- ner über den Dackelorden freuen durfte.

Hochdekorierte Gerstensäcke: (von links, hinten) Zunftmeister Dr.

Peter Baur, Narrenpolizist Bernd Platz (25), Schnägge Christian Graf (25) und Zeremonienmeister Matthias Schröder sowie (vorne) die Ehrenzunftmeister Hans-Konrad Kessinger und Walter Benz (je 50 Jahre), Zusle Andrea Rüede (30), Schnägge Yvonne Birkner, Holzer Oskar Kramer (45) und (sitzend) Zunftrat Anton Ruh (55) mit Schnägge Andrea Muffler (35). Auf dem Bild fehlen Klaus Sauter (40) und Hans-Jürgen Schuwerk (40).

Kleintierzuchtverein

Mitglieder- versammlung

Gottmadingen. Der Kleintier- zuchtverein C560 Gottmadin- gen lädt alle aktiven und passi- ven Mitglieder zur Mitglieder- versammlung am Freitag, 7. Fe- bruar, um 19.30 Uhr ins Gast- haus »Zur Ratsstube« in der Bahnhofstraße ein. Auf der Ta- gesordnung steht die gesamte Jahresplanung.

Am 30. März ist der Verein Aus- richter der Landestagung der Frauen des Landesverbandes Ba- den in der Fahr-Kantine. Die Jahreshauptversammlung findet am 12. April im Siedlerheim statt. Am 18. Mai beteiligt sich der Kleintierzuchtverein wieder am »slowUp« in Gottmadingen.

NZ Gerstensack

Narrentreffen

Gottmadingen. Alle Gruppen der Narrenzunft »Gerstensack«

sowie die Gerstensackkapelle und der Fanfarenzug treffen sich am Sonntag, 9. Februar, um 9 Uhr am Feuerwehrhaus Gottma- dingen. Gemeinsam geht es mit drei Bussen zum Narrentreffen nach Rust. Für die Teilnehmer gibt es die Möglichkeit zum günstigen Mittagessen im Hotel

»Rust«.

Randenhalle Tengen

Fasnachts-

und Kleiderbasar

Hegau. Die Kindertagesstätte Tengen und der Elternbeirat ver- anstalten am Samstag, 15. Fe- bruar, ab 10 Uhr, erstmals für Selbstanbieter einen Fasnachts- und Kleiderbasar in der Randen- halle in Tengen. Tischreservie- rung bei F. Leste, Tel. 07736/

924498, oder F. Eule, Tel. 07736/

259009.

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Ein Super-Saubermann wird Ehrengerstensafter

Bieranstich-Superlativ mit Seufzer-Brücke und süffigem Narrenbier

Gottmadingen lö. Super-Stimmung, super Musik, Super-Promis, Super-Bier und ein Super-Saubermann-Ehrengerstensafter – auch der 36. Bieranstich in der altehrwürdigen Fahr-Kantine war vollgepackt mit Superlativen. »Es weiß die Politik, die Wirtschaft und die Presse, dä Bieranstich därf mer it vergesse«, sang Zunftmeister Peter Baur ein Loblied aufs eigene Narrenbier.

Was vor 36 Jahren im »Benzen- Keller« klein begann, ist heute zu einem Mega-Ereignis geworden.

Dass der Bieranstich regelmäßig Prominenz aus Wirtschaft, Poli- tik und der Narretei wie ein Magnet anzieht, wurde gleich zu Beginn in der bis auf den letzten Platz besetzten Fahr-Kantine mit rund 300 Gästen deutlich:

Seitenlang war die Begrüßungs- liste, die Zunftmeister Dr. Peter Baur abzuarbeiten hatte.

Neben dem Landtagsabgeord- neten Hans-Peter Storz und dem Bundestagskandidaten Tobias Volz, beide SPD, Landrat Frank Hämmerle und Hans-Peter Rep- nik war auch der Hilzinger Bür-

germeister Rupert Metzler mit von der Partie. Geballt vertreten war die Narrenvereinigung He- gau-Bodensee, darunter die Vor- sitzende des Fasnachtsmuseums, Carola Schäpke, und der neue Präsident des Fasnachtsmu- seums Michael Fuchs.

Sehen und gesehen werden hieß es da bei den gut gelaunten närrischen Besuchern, die neben dem süffigen Zunftbier und Weißwurst mit Brezel das tradi- tionelle Programm sowie die in Höchstform aufspielenden »Ori- ginal Aussteiger« genießen durf- ten und gespannt auf die Ausru- fung des 27. Ehrengerstensafters warteten.

Der Nachfolger von Minister Peter Friedrich ist ein hiesiger,

»ein Feiner, ein Edler, Reiner, nie Gemeiner«, wie er von Verse- schmied Klaus Sauter respektvoll angepriesen wurde. Spätestens nach dem Hinweis auf eine alte Gottmadinger Weisheit »Der lie- be Gott sieht alles, dem Emmin- ger g’hört alles und COWA putzt alles« fischte keiner mehr im Trü- ben, als Klaus Sauter verkünde- te: »Der neue Ehrengerstensafter heißt Thomas Conrady! Einem Fensterputzer gabt ihr den Se- gen! Lang wollt ich mich erweh- ren, ab heute werde ich halt Straßen kehren«. Ein Jahr lang darf sich Thomas Conrady nun mit dem Ehrengerstensafter- Stab schmücken, um allzeit ein waches Auge auf ihn zu haben.

Superstark nahm Klaus Sauter den barrierefreien Rathausein- gang ins Visier: »Da kann man, seid euch im Klaren, mit einem

Panzer drüber fahren. Im Detail liegt hier die Tücke: Etz hond mir eine „Seufzer-Brücke“!«. Beim bemerkenswerten Singener Maier-Museumstempel »mit ei- nem Planer, das sieht ein Blinder, dem Gottmadinger Daniel Bin- der«, verwies Sauter auf die Mo- ral von der Geschicht: »Soll Gro- ßes je gelingen, bruchts halt on vo Gottmadingen«!

Super-süffig war auch das Narrenbier – untergärig, natur- trübes, vollmundiges Märzen- bier mit einer Stammwürze von 13,8 Prozent! Ganz nach dem Geschmack des närrischen Pub- likums haben die Bierbrauer Christian Schopper und Stefan Huber ein im Antrunk sehr voll- mundiges Bier gebraut, das zum Weitertrinken anregte. Eine Pre- miere war das Dunkelbier, des- sen 50 Liter-Fass an diesem Abend bis auf den letzten Trop- fen vernichtet wurde.

Der Platz wird eng für die Namensschilder auf dem Stab, auf dem sich (von links) Thomas Conrady als 27. Ehrengerstensafter unter Anleitung von Ehrenzunftmeister Walter Benz und zur Freude von Zunftmeister Peter Baur sowie Vorgänger Peter Friedrich verewigen durfte.

Auch das ist der Bieranstich! Da sticht ein »Roter«, Peter Friedrich, gemeinsam mit Ehrenzunftmeister Walter Benz, Bierbrauer Christi- an Schopper, Zunftmeister Dr. Peter Baur und Bierbrauer Stefan Hu- ber ein 50 Liter-Fass »Schwarz«-Bier an.

Auch das ist der Bieranstich! Vor lauter Begeisterung, dass er als Eh- rengerstensafter 2006 in Erinnerung gerufen wurde, brach Landrat Frank Hämmerle beim überschwänglichen Schwingen der fuchs- schwanzbestückten Langensteinkappe deren Schwanz ab.

Fotos: Löffler

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Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes HEGAU-SÜD

§ 1 Mitglieder

Die Große Kreisstadt Singen (Hohentwiel) und die Gemeinden Gottmadingen, Hilzingen und Rielasingen-Worblingen sowie der Abwasserzweckver- band HEGAU-NORD bilden einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. Septem- ber 1974 (GBl. S. 408) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2004 (GBl. S 884).

§ 2 Name und Sitz

Der Zweckverband hat den Namen »Abwasserzweckverband HEGAU-SÜD« und hat seinen Sitz in Singen (Hohentwiel).

§ 3 Verbandsgebiet

Die Gemarkung der Verbandsmitglieder und die Gemarkung der Verbandsmitglieder des Zweckverbandes HEGAU-NORD bilden das Verbandsgebiet.

§ 4 Verbandsaufgaben

1. Der Abwasserverband HEGAU-SÜD hat die Aufgabe, zusammen mit dem gleichartig organisierten schweizerischen Abwasserver- band BIBERTAL die gemeinsame Abwasserreinigungsanlage in Ramsen und die dazugehörenden Kanäle (§ 5) zu bauen und zu betreiben. Die im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer, soweit sie zentral zu behandeln sind, werden übernommen und vor ihrer Einleitung in den Rhein in der Abwasserreinigungsanlage in Ramsen gereinigt. Die anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe werden regelmäßig und auf technisch und hygienisch einwandfreie Weise abgeführt.

2. Der Abwasserverband HEGAU-SÜD trifft mit dem Abwasserverband BIBERTAL die hierzu erforderlichen Vereinbarungen.

§ 5 Verbandsanlagen Verbandsanlagen sind:

1. Die Abwasserreinigungsanlage in Ramsen.

2. Der Sammelkanal von der ehemaligen Kläranlage Singen (Hohentwiel) bis zur Abwasserreinigungsanlage Ramsen.

3. Der Sammelkanal von Thayngen bis zum Anschlusspunkt an den Sammler Pkt. 2.

4. Der Ablaufkanal in den Rhein.

5. Die Abwassermesseinrichtungen einschließlich der Messgeräte im Einzugsgebiet für die einzelnen Gemeinden.

6. Allfällige zusätzliche Anlagen gemäß Vereinbarung mit dem Abwasserverband BIBERTAL.

§ 6

Anschluss an die Verbandsanlagen

Jeder Anschluss an die Verbandsanlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Zweckverbandes. Die Zustimmung des Zweckverban- des ist den Verbandsmitgliedern zu erteilen, wenn der Anschluss technisch einwandfrei hergestellt wird und den Verbandsinteressen sowie dem Ver- trag mit dem Abwasserverband BIBERTAL nicht zuwiderläuft.

§ 7

Aufgaben der Verbandsmitglieder

Die Verbandsmitglieder haben ihr Abwasser nach den vom Verband gemeinsam mit dem Abwasserverband BIBERTAL erlassenen Vorschriften abzu- leiten. Sie sind insbesondere verpflichtet:

1. Ihr Kanalisationsnetz auszubauen und ordnungsgemäß zu unterhalten.

2. Für die Befolgung der gegebenenfalls vom Verband zu erlassenden Anschlussvorschriften zu sorgen.

3. Die Art und Anzahl der Anschlüsse an ihre Kanalisation dem Verband jährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Ihre Kanalisationssatzungen den Anschlussvorschriften anzupassen.

§ 8

Beschaffenheit der Abwässer

Die den mit dem Abwasserverband BIBERTAL gemeinsam errichteten und betriebenen Anlagen zufließenden Abwässer müssen so beschaffen sein, dass sie die Anlagen nicht beschädigen und den Betrieb nicht stören. Die Verbandsgemeinden sind verpflichtet, den Verbandsanlagen nur solche häuslichen Abwässer zuzuführen, die im Schwemmverfahren anfallen. Industrielle, gewerbliche und andere Abwässer sind nach den gemeinsam mit dem Abwasserverband BIBERTAL erlassenen Vorschriften vorzureinigen.

§ 9

Kontrollrecht des Verbandes

Der Verband ist berechtigt, sämtliche private und öffentliche Anlagen, welche der Ableitung von Abwasser in die gemeinsam mit dem Abwasserver- band BIBERTAL errichteten und betriebenen Anlagen dienen, zu kontrollieren. Im Weiteren hat er das Recht, die Beschaffenheit der Abwässer und die Art und Weise ihrer Zuführung zu überwachen.

§ 10

Maßnahmen des Verbandes und der Mitglieder

1. Werden die gemeinsam mit dem Abwasserverband BIBERTAL errichteten und betriebenen Anlagen durch mangelhafte Erstellung, mangelhaften Unterhalt oder Betrieb von Abwasseranlagen eines Verbandsmitgliedes bzw. von Privaten oder durch unzulässige Zuleitung der Abwässer beschädigt oder gefährdet, so sind die Ursachen durch die verantwortlichen Verbandsmitglieder unverzüg- lich zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

2. Sind für die genehmigte Zuleitung besondere Abwässer, auch besondere Einrichtungen oder Maßnahmen an den Verbandsanla- gen erforderlich, so sind die daraus entstehenden Kosten vom zuleitenden Verbandsmitglied zu tragen.

3. Unterlässt es das verantwortliche Verbandsmitglied, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, so kann der Verbandsvorsitzende die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Verbandsmitgliedes durchführen lassen.

Öffentliche Bekanntmachung

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§ 11

Anzeigenpflicht der Verbandsmitglieder

1. Die Verbandsmitglieder haben den Zweckverband unverzüglich von Veränderungen zu benachrichtigen, die sich auf die Verbands- anlagen auswirken, deren Wirksamkeit beeinträchtigen oder die Erfüllung der Verbandsaufgaben erschweren kann.

2. Die Verbandsmitglieder haben den Zweckverband bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit Amtshilfe zu leisten.

§ 12

Haftung der Verbandsmitglieder

Die Verbandsmitglieder haften dem Verband gegenüber für Schäden, die ihm infolge schuldhafter Verletzung der in §§ 7, 8, 10 und 11 dieser Satzung übernommenen Aufgaben entstehen.

§ 13

Organe des Zweckverbandes Organe des Zweckverbandes sind:

1. Die Verbandsversammlung, 2. der Verbandsvorsitzende.

§ 14

Zusammensetzung der Verbandsversammlung und Stimmrecht

1. Die Verbandsversammlung besteht aus dem Oberbürgermeister und drei weiteren Vertretern der Stadt Singen (Hohentwiel), aus den Bürger- meistern der Gemeinden Gottmadingen, Hilzingen und Rielasingen-Worblingen sowie aus dem Vorsitzenden des

Abwasserzweckverbandes HEGAU-NORD mit Sitz in Engen. Stellvertreter sind die allgemeinen Stellvertreter oder ein beauftragter Bediensteter der Gemeinde.

2. Jedes Mitglied der Verbandsversammlung hat eine Stimme.

§ 15

Aufgaben der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit hierfür nicht der Verbandsvorsitzende kraft Ge- setzes oder dieser Satzung zuständig ist. Sie hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten:

1. Den Erlass und die Änderung von Satzungen.

2. Die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorsitzenden sowie die Bestellung des Wirtschaftsprüfers.

3. Die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters sowie die Zustimmung zur Bestellung des Geschäftsführers und des Verbandsrechners.

4. Den Beschluss der Geschäftsordnung.

5. Die Genehmigung wesentlicher Bauvorhaben.

Die Differenzierung erfolgt in der Geschäftsordnung.

6. Die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften.

7. Die Beschlussfassung über Aufwandsentschädigungen und/oder Vergütungen für den Verbandsvorsitzenden, seines Stellvertreters, der Geschäftsführung und des Verbandsrechners.

8. Die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und Grundstücksrechten.

9. Den Verzicht auf Ansprüche des Zweckverbandes im Wert von mehr als 1.000 Euro.

10. Die Aufnahme neuer Mitglieder, das Ausscheiden einzelner Verbandsmitglieder und die Auflösung des Zweckverbandes.

11. Die Aufsicht über die Einhaltung des Vertrages mit dem Abwasserverband BIBERTAL.

12. Den Erlass von Weisungen an den Vorsitzenden und an die Vertreter des Verbandes in der Aufsichtskommission gemäß Vertrag mit dem Abwasserverband BIBERTAL.

13. Die Beschlussfassung über die gemäß Vertrag mit dem Abwasserverband BIBERTAL den Abwasserverbänden selber vorbehaltenen Geschäfte, - die Zustimmung zur Erweiterung des räumlichen Wirkungsbereiches des Vertragspartners,

- die Stellungnahme zur Änderung der Verbandsordnung des Vertragspartners, - die Genehmigung der Bauabrechnung für die gemeinsamen Anlagen,

- die Festlegung des Kostenverteilers der beiden Verbände für den Bau und den Betrieb der gemeinsamen Anlagen,

- die Genehmigung der jährlichen Geschäftsberichte, der Betriebsrechnungen und der Voranschläge für die gemeinsamen Anlagen.

14. Die jährliche Berichterstattung an die Verbandsmitglieder.

15. Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Vertreter des Verbandes in den gemeinsamen Organen aus dem Vertrag mit dem Abwasserverband BIBERTAL.

§ 16

Geschäftsgang in der Verbandsversammlung

1. Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich, mit einer Frist von 14 Tagen, unter Angabe der Tagesordnung ein.

In dringenden Fällen kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen.

2. Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens zweimal einzuberufen.

3. Die Verbandsversammlung muss einberufen werden, wenn 1/4 der Verbandsmitglieder dies unter Angaben des Verhandlungsgegenstandes beantragt.

4. Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich, soweit nicht der Verhandlungsgegenstand die Nichtöffentlichkeit erfordert.

5. Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sind zu einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung die Mitglieder der Verbandsversammlung nicht in der für die Beschlussfassung erforderlichen Zahl erschienen, kann der Verbandsvor- sitzende unverzüglich eine zweite Sitzung einberufen, in der die Verbandsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschie- nenen Mitglieder über die nicht erledigten Angelegenheiten Beschluss fasst. Bei der Einberufung dieser zweiten Sitzung ist auf die Folge hinzuweisen, die sich für die Beschlussfassung ergibt.

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6. Die Verbandsversammlung beschließt durch Abstimmung und Wahlen. Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Mit Zustimmung aller Verbandsmitglieder kann in sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen im

Umlaufverfahren entschieden werden. Die Abstimmung muss dabei auch die ausdrückliche Zustimmung zum Umlaufver- fahren enthalten.

7. Über die Sitzungen der Verbandsversammlung und die dabei gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch den Vorsitzen- den, den Protokollführer und ein Mitglied der Verbandsversammlung, das an der Sitzung teilgenommen hat, zu unterzeichnen

sind.

8. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

§ 17

Der Verbandsvorsitzende

1. Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter im Vorsitz werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Scheidet ein Gewählter aus der Verbandsversammlung aus, so endet auch sein Amt als Vorsitzender bzw.

Stellvertreter. Die Verbandsversammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen Nachfolger zu wählen.

2. Der Verbandsvorsitzende ist Leiter der Verbandsversammlung. Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den Sitzun- gen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt die Vollziehung der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvor- sitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, dieser Satzung und der Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. Er bestellt mit Zustimmung der Verbandsversammlung den Geschäfts- führer und den Verbandsrechner.

3. In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben werden kann, entscheidet der Vorsitzende anstelle der Versammlung. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der Verbandsversammlung unverzüglich zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen.

§ 18

Verwaltungs- und Rechnungswesen; Wirtschaftsführung

1. Die Verbandsversammlung regelt das Verwaltungs- und Rechnungswesen. Dabei kann entweder eine Verbandsgeschäftsstelle errichtet oder eine Verbandsgemeinde mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben gegen Entgelt beauftragt werden.

Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung.

2. Der Verband ist berechtigt, hauptamtliche Beamte zu ernennen.

3. Für die Wirtschaftsführung sowie für das Kassen- und Rechnungswesen des Zweckverbandes gelten die für Eigenbetriebe maß- gebenden Bestimmungen und Vorschriften (Wirtschaftsplan, Buchführung und Jahresabschluss) sinngemäß. Von der Festsetzung eines Stammkapitals wird abgesehen.

§ 19

Grundsätze für die Deckung des Aufwandes

1. Der Verband ist zur Zahlung des auf ihn entfallenden Teils der Kosten für die gemeinsam mit dem Abwasserverband BIBERTAL errichteten und betriebenen Anlagen verpflichtet. Er haftet dem Abwasserverband BIBERTAL gegenüber für die finanziellen Verpflichtungen seiner Verbandsmitglieder.

2. Der Umfang der gesamten Bau- und Betriebskosten für die gemeinsamen Anlagen bestimmt sich nach dem Vertrag mit dem Abwasserverband BIBERTAL.

3. Die Verbandsmitglieder haben dem Zweckverband auf Anforderung Abschlagszahlungen nach Maßgabe des Kostenschlüssels zu leisten.

§ 20

Bau- und Betriebskosten

1. Die Bau- und Betriebskosten werden nach dem Gutachten Dr.-Ing. Jedele und Partner GmbH vom 22. Juni 2007 »Kostenvertei- lerschlüssel, Ermittlung einer verursachergerechten Kostenverteilung für die Kläranlage Bibertal-Hegau unter Beachtung vorliegen- der Messergebnisse« auf die Verbandsmitglieder verteilt. Das Gutachten ist Bestandteil dieser Satzung.

2. Der Schlüssel ist entsprechend den Messergebnissen jährlich zu aktualisieren.

§ 21 Satzungsbefugnis

1. Der Zweckverband erlässt für das gesamte Verbandsgebiet die Vorschriften, die zur Durchführung der Verbandsaufgaben erfor- derlich sind. Der Zweckverband kann im Geltungsbereich seiner Satzung alle zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen treffen.

2 Einschlägige Vorschriften der Verbandsmitglieder sind mit den entsprechenden Vorschriften des Zweckverbandes in Einklang zu bringen.

§ 22

Aufnahme weiterer Mitglieder

1. Der Verband kann, wenn dadurch der Verbandszweck nicht gefährdet wird, mit Zustimmung des Abwasserverbandes BIBERTAL neue Mitglieder aufnehmen oder durch vertragliche Abmachungen an die gemeinsamen Anlagen anschließen lassen.

2. Die neu aufzunehmenden bzw. vertraglich angeschlossenen Mitglieder haben dem Zweckverband einen Ausgleich für die bisherigen Ver- bandsaufwendungen zu leisten, über dessen Höhe die Verbandsversammlung mit Zustimmung des Abwasserverbandes

BIBERTAL entscheidet.

§ 23

Ausscheiden einzelner Verbandsmitglieder

1. Ein Verbandsmitglied kann nur mit Zustimmung aller Verbandsmitglieder und des Abwasserverbandes BIBERTAL unter Einhaltung einer zweijährigen Kündigungsfrist, auf Ende eines Geschäftsjahres aus dem Verband austreten.

2. Das ausscheidende Verbandsmitglied haftet für die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten des Zweckverbandes weiter.

Einen Rechtsanspruch auf Beteiligung am Verbandsvermögen hat es nicht.

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§ 24

Auflösung des Zweckverbandes

1. Der Zweckverband kann nur mit Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder und des Abwasserverbandes BIBERTAL aufgelöst werden.

2. Im Falle der Auflösung gehen das Vermögen und die Verbindlichkeit des Zweckverbandes auf die einzelnen Verbandsmitglieder im Verhältnis des zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses gültigen Kostenverteilers nach § 20 über.

3. Über die weitere Verwendung der hauptamtlichen Beamten sowie der unkündbaren Beschäftigten des Zweckverbandes beschließt die Verbandsversammlung.

4. Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit der Zweck der Abwicklung dies erfordert.

Die Verbandsversammlung entscheidet über die zur Abwicklung im Einzelnen notwendig werdenden Maßnahmen.

§ 25

Änderung der Verbandssatzung

Eine Änderung der Verbandssatzung kann von der Verbandsversammlung nur mit einer Mehrheit von 3/4 der satzungsmäßigen Mitglieder und im Benehmen mit dem Abwasserverband BIBERTAL beschlossen werden.

§ 26

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen, gemäß den Satzungen der einzelnen Verbandsgemeinden bezüglich den Re- gelungen über öffentliche Bekanntmachungen, in den amtlichen Mitteilungsblättern der jeweiligen Verbandsmitglieder.

Singen (Hohentwiel), den 18. Dezember 2013 Der Verbandsvorsitzende

gez. Bernd Häusler, Oberbürgermeister

Sechste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs

»Abwasserbeseitigung Gottmadingen«

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) sowie des § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen am 28. Januar 2014 folgende Satzung beschlossen:

I.

§ 4 der Betriebssatzung vom 22. Juni 2004 in der Fassung vom 15. Januar 2013 erhält folgende Neufassung:

Ȥ 4 Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 931.000,00 € fest- gesetzt.«

II.

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvorschriften beim Zustan- dekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht- lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Be- kanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel- tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gottmadingen, 29. Januar 2014

Dr. Michael Klinger, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Bürgerbüro Gottmadingen

Landes- familienpass

Gottmadingen.Ab sofort sind beim Bürgermeisteramt Gott- madingen, Bürgerbüro, Zimmer 003 und 004, die Gutscheinkar- ten 2014 für den Landesfami- lienpass erhältlich. Inhaber des Familienpasses erhalten die Gut- scheinkarten 2014 nach Vorlage des bisherigen Passes.

Der Landesfamilienpass be- rechtigt, verschiedene Schlösser, Burgen, Museen und sonstige Einrichtungen in Baden-Würt- temberg unentgeltlich oder mit ermäßigten Eintrittspreisen zu besuchen. Den Landesfamilien- pass erhalten:

- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.

- Familien mit nur einem El- ternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtig- ten Kind in häuslicher Ge- meinschaft leben.

- Familien mit einem kinder- geldberechtigten schwerbe- hinderten Kind mit mindes- tens 50 Prozent Erwerbs- minderung.

- Familien, die Hartz IV oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens ei- nem kindergeldberechtigen- den Kind in häuslicher Ge- meinschaft leben.

Landwirtschaftsamt

Gemeinsamer Antrag 2014

Hegau. Das Landwirtschafts- amt Landkreis Konstanz veran- staltet in Zusammenarbeit mit dem Badischen Landwirtschaft- lichen Hauptverband (BLHV) Stockach zwei Informations- abende zum Gemeinsamen An- trag 2014. Mit dem Gemeinsa- men Antrag erfolgt die Abwick- lung der Ausgleichsleistungen von EU, Bund und Land Baden- Württemberg in der Landwirt- schaft. An beiden Abenden in- formiert Jürgen Boschert vom Amt für Landwirtschaft über die Besonderheiten im Übergangs- jahr der EU-Agrarreform bei der Einheitlichen Betriebsprämie und beim Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) 2014 und stellt Neue- rungen im Online-Programm Flächeninformation- und Onli- ne-Antrag (FIONA) vor. Abge- rundet werden die Informa- tionsabende mit einem Über- blick über den aktuellen Stand der Agrarreform, die 2014 teil- weise und ab 2015 vollständig umgesetzt wird. Der BLHV und das Amt für Landwirtschaft la- den alle Interessierten zu diesen Informationsveranstaltungen am Montag, 10. Februar, 20 Uhr, Biberhalle in Tengen-Watterdin- gen, und am Dienstag, 18. Febru- ar, 20 Uhr, Lichtberghalle in Sto- ckach-Winterspüren, ein.

(14)

Wir liefern eine gute Show ab

Vorstandschaft bei Generalversammlung de Musikvereins Bietingen bestätigt

Bietingen.Mit dem »Montana Marsch« läutete der Bietinger Musikverein in der Generalver- sammlung am 24. Januar sein kommendes Vereinsjahr im Pro- belokal ein. Der Vorsitzende Da- niel Brachat konnte neben den Musikern Gäste, Ehren- und Pas- sivmitglieder, Vereinskollegen und Gemeinderäte willkommen heißen. Nach dem Bericht zum vergangenen Vereinsjahr durch Schriftführerin Diana Zolg tru- gen die beiden Kassiere Natalie Graf und Alexander Steybe ihren Kassenbericht vor. Ihnen wurde eine sorgfältige Kassenführung von den Prüfern Florian Liehn und Roland Klopfer bescheinigt.

Dirigent Gerd Bart zeigte sich für sein erstes Jahr beim MV Bie- tingen sehr zufrieden und ist neugierig auf 2014, wo er schon diverse Aktivitäten in Planung hat, beispielsweise ein Platzkon- zert mit den besten Stücken aus den letzten Konzerten.

Neben 41 Proben sowie ein in- tensiven Probenwochenende wurden 25 Auftritte absolviert.

Somit errechnete Werner Von- derach 66 Zusammenkünfte der Musiker mit 69-prozentigem Mitwirken. Für über 90-prozen-

tige Teilnahme konnte er Gerd und Petra Bart, Daniel Brachat, Pia und Jan Nielsen, Richard Bra- chat, Werner und Julian Vonde- rach auszeichnen.

»Die bisherigen Berichte haben es gezeigt, in unserem Vereinsle- ben läuft immer etwas, und so- mit bereichern wir die Bietinger Dorfgemeinschaft auf ganz viel- fältige Weise«, freute sich der Vorsitzende Daniel Brachat.

Der Musikverein Bietingen habe im vergangenen Vereins- jahr eine gutes Bild abgegeben.

Bei fast allen kirchlichen Veran- staltungen, bei vielen Vereins- festen und Aktivitäten gestalte der MVB maßgeblich mit und bereichere nicht zuletzt das Bie- tinger Vereins- und Dorfleben mit seinem abwechslungsrei- chen Angebot an Veranstaltun- gen wie Osterfunken und Früh- jahrsfest. »Diese Fülle an Aktivi- täten begleiten wir als Musikver- ein mit viel Kameradschaft, einer gesunden und ehrlichen Über- einstimmung, toller Stimmung, guter Laune und Spaß - um es auf den Punkt zu bringen: Wir liefern eine gute Show ab, ich bin sehr stolz darauf!«, so Bra- chat. Chancen lägen vor allem in

der Weiterentwicklung des Ver- eins und einer verantwortungs- vollen Jugendarbeit.

In diesem Zusammenhang be- dankte sich der Vorsitzende bei der Gemeinde Gottmadingen und dem Gemeinderat für die großzügige Jugend- und Ver- einsförderung, insbesondere auch für die Fördermittel aus dem Projekttopf der Vereinsför- derungen für das Jugendwo- chenende im vergangenen Jahr.

Gemeinderat Wolfgang Graf

überbrachte nach der einstim- migen Entlastung der Vorstand- schaft die Grüße der Gemeinde und dankte dem Verein für seine vielen Einsätze für das Dorf und die Bürger.

Der Vorschau für das kommen- de Jahr, 20. April Osterfunken, 1.

Mai »Musikalisches Wecken« und das Frühjahrsfest in Bietingen Ende Mai, schlossen sich Glück- wünsche der örtlichen Vereins- vorstände zur Neuwahl an.

Diana Zolg

Das Vorstandsteam des MVB hat sich nicht verändert. Daniel Brachat startet mit seinem bewährten Team ins neue Jahr: (von links, hinten) Dietmar Zangerle (Materialverwalter), Gerd Bart (Dirigent), Da- niel Brachat (Vorsitzender) und Thomas Barth (Notenwart) sowie (vorne) Werner Vonderach (stellver- tretender Vorsitzender), Alexander Steybe (2. Kassier), Irina Rämpitsch, Stephanie Feißt (Jugendleite- rin), Diana Zolg (Schriftführerin), Iris Rogosch (Aktiv-Beirat), Erich Feißt (Passiv-Beirat) und Natalie Graf (1. Kassiererin).

Die »Proben-Favoriten«: (von links, hinten) Daniel Brachat, Gerd Bart, Werner Vonderach, Jan Nielsen und Richard Brachat sowie

Bildungsakademie Singen

Karriereinfos für Frauen

Hegau. Wie geht es weiter nach der Familienphase? Welche Alternativen gibt es zum unge- liebten Studium? Wie ist eine Ausbildung auch mit Kind mög- lich? Antworten auf diese Fragen gibt es am Freitag, 7. Februar, von 9 bis 11.30 Uhr im Rahmen eines Karriereinformationstags speziell für Frauen in der Bil- dungsakademie Singen, Lange Straße 20 in Singen. Unter dem Motto »Frauen starten durch«

informieren Expertinnen rund um die Themen Karriereplanung und Weiterbildung, Vereinbar- keit von Familie und Beruf, Be- werbungen sowie den perfekten beruflichen Wiedereinstieg und die Möglichkeit einer Ausbil- dung in Teilzeit. Fachleute ste- hen zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.bildungsakademie.de.

Referenzen

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