• Keine Ergebnisse gefunden

(Teil-)Erneuerung von Strassen inkl. öffentliche Beleuchtung und Kanalisationssanierungen; Kreditvorlage

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "(Teil-)Erneuerung von Strassen inkl. öffentliche Beleuchtung und Kanalisationssanierungen; Kreditvorlage"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gemäss Beschluss des Ratsbüros wird diese Vorlage an die Sachkommission Mobilität und Versorgung (SMV) überwiesen.

www.riehen.ch

Reg. Nr. 10.2.2.6 Nr. 10-14.235.01

(Teil-)Erneuerung von Strassen inkl. öffentliche Beleuchtung und Kanalisationssanierungen; Kreditvorlage

Kurzfassung:

Der Zustand der Strassen in der Gemeinde Riehen wird periodisch aufgenommen. An- schliessend werden anhand dieser Bewertung die erforderlichen Massnahmen definiert und in die Mehrjahresplanung aufgenommen. Damit die erforderlichen Erhaltungsmassnahmen an der bestehenden Strasseninfrastruktur (Strasse/Kanalisation/Werkleitungen) möglichst effizient durchgeführt werden können, sind diese mit den verschiedenen Eigentümerinnen und Eigentümern koordiniert. In Absprache mit den verantwortlichen Fachpersonen der Wärmeverbund Riehen AG, der Industriellen Werke Basel und der Swisscom (Schweiz) AG wird jeweils gemeinsam der optimale Zeitpunkt für die notwendigen Massnahmen ermittelt.

Dies gilt auch für alle mit dieser Vorlage beantragten Massnahmen (Baubeginn ab 2015).

Der Gemeinderat beantragt mit dieser Vorlage Investitionskredite für die (Teil-) Erneuerung folgender Strassen:

Erneuerung Bäumliweg; Inzlingerstrasse bis Steingrubenweg: CHF 712‘000

inkl. öff. Beleuchtung

Erneuerung Hackbergstrasse; Grenzacherweg bis Bettingerstrasse: CHF 1‘617‘000

inkl. öff. Beleuchtung

Erneuerung Siegwaldweg; Morystrasse 53C bis Grenzacherweg: CHF 591‘000

inkl. Ersatz der Deckschicht im Bereich der Sackgasse /

inkl. öff. Beleuchtung im ganzen Siegwaldweg / inkl. Sanierung Kanalisation im ganzen Siegwaldweg

Erneuerung Sonnenbühlstrasse; Kilchgrundstrasse bis Essigstrasse: CHF 859‘000

inkl. öff. Beleuchtung / inkl. Sanierung Kanalisation

Politikbereich:: Mobilität und Versorgung Auskünfte erteilen: Thomas Meyer, Gemeinderat

Tel.: 061 601 09 77

Roger Sommerhalder, Leiter Fachbereich Tiefbau Tel.: 061 646 82 77

März 2014

(2)

Seite 2 Einleitung

Die periodische Zustandserfassung im Jahr 2010 hat gezeigt, dass die in dieser Vorlage enthaltenen Strassen aufgrund des Ausmasses und der Schwere der Schadensbilder teil- weise erneuert werden müssen. Im Bereich der Fahrbahn sind durchwegs strukturelle Schäden sowie Belagsschäden vorhanden. Optisch zeigen sich die Fahrbahnabschlüsse grösstenteils in einem „ausreichenden“ bis „schlechten“ Zustand (Indexbewertung). Die Er- fahrung zeigt jedoch, dass sich der Fundamentbeton der Abschlüsse u.a. durch die Einwir- kung von Frost und Frosttausalz in der Regel zersetzt. Deshalb ist jeweils eine Erneuerung über die ganze Strassenfläche angebracht. Die Bewertungen der Aufnahmen im Jahr 2013 bestätigen die obigen Ausführungen.

Die Zustandsbewertung von Strassen orientiert sich an folgendem Schema:

Indexbewertung „Oberflächenschäden“ gemäss Schweizer Norm SN 640 925b Zustandsindex Bandbrei-

te

Zustandsbewertung Erforderlicher Handlungsbedarf (Interpretation der Zustandsbewertung)

0 0 keine Schäden keine Massnahmen (neue Strasse)

1 0-1 gut keine grössere Massnahme innert 10 Jahren

2 1-2 mittel grössere Massnahme in 5-10 Jahren

3 2-3 ausreichend grössere Massnahme in 2-5 Jahren

4 3-4 kritisch grössere Massnahme in 1-2 Jahren

5 4-5 schlecht Sofortmassnahme

grössere Massnahmen = z.B. Deckbelagsersatz, Belagsersatz (Trag- und Deckschicht), Gesamterneuerung (je nach Bedarf werden auch Risssanierung, Oberflächenbehandlungen etc. ausge- führt)

Bemerkung: Anhand der Zustandsbewertung aus dem Jahr 2010 wurden die erforderlichen Massnahmen in den betroffenen Strassenabschnitten in die Mehrjahresplanung aufgenommen. Zurzeit werden die Strassenbauprojekte der 5-Jahresplanung der Geschäftsstelle Infrastruktur des Kantons Basel- Stadt gemeldet und gegebenenfalls mit den anfallenden Werkleitungsmassnahmen der Industriel- len Werke Basel, der Wärmeverbund Riehen AG und der Swisscom (Schweiz) AG koordiniert.

Im Bereich der öffentlichen Beleuchtung arbeitet die Gemeinde Riehen sehr eng mit den Industriellen Werken Basel zusammen, welche für die öffentliche Beleuchtung in der Stadt Basel verantwortlich sind. Sowohl die Netzplanung als auch die Beleuchtungstechnik wer- den im Auftrag der Gemeinde von den Spezialisten der IWB auch für das Gemeindegebiet Riehen durchgeführt. Die in den betreffenden Strassenzügen sinnvollerweise auszufüh- renden Arbeiten werden jeweils von den IWB vorgeschlagen und berechnet. Die Ausfüh- rung erfolgt koordiniert mit den Arbeiten am Elektroversorgungsnetz ebenfalls durch die IWB.

Beleuchtungstechnik: Ende der 90er-Jahre wurde beschlossen, im ganzen Gemeindege- biet in den Quartierstrassen die öffentliche Beleuchtung umzurüsten. Leuchten mit „ener- giefressenden“ Quecksilberdampflampen wurden durch Leuchten mit „energiesparenden“

Kompaktsparlampen ersetzt. Diese nun vorhandene Beleuchtung in Quartierstrassen ist sehr zurückhaltend und erfüllt die in den Richtlinien geforderten Werte grösstenteils nicht.

(3)

Seite 3 Im neuen Leistungsauftrag 2014-2017 für die Produktgruppe 6, Mobilität und Versorgung, wurde die öffentliche Beleuchtung folgendermassen thematisiert:

Vorwort des Gemeinderats: Bei Strassenerneuerungen wird die öffentliche Beleuch- tung soweit sinnvoll mit energiesparenden Leuchten umge- rüstet.

Programmatisches Ziel: Die öffentliche Beleuchtung braucht möglichst wenig Ener- gie und ist bezüglich Funktion und Energieverbrauch auf dem modernsten Stand.

Leistungsziel: Die Beleuchtung wird bei Strassenerneuerungen nach den Schweizer Normen und energiesparend ausgeführt.

Aufgrund dieser Ausgangslage ist vorgesehen, die vorhandenen Leuchten, welche ihre Funktionsdauer noch nicht erreicht haben, zu ersetzen. Die Kosten dafür sind in den jewei- ligen Kostenzusammenstellungen separat ausgewiesen. Mit dem Einsatz neuer Leuchten kann die Beleuchtungsstärke erhöht werden und die in den Richtlinien geforderten Werte werden erreicht. Punkto Beleuchtungstechnik und Energieverbrauch ist die Beleuchtung damit auf dem modernsten Stand. Anzumerken bleibt, dass mit diesem Vorgehen kaum Energie eingespart werden wird. Es wird aber dank der neuen LED-Technik mit gleichviel Energie eine wesentlich bessere Ausleuchtung erreicht.

Je nach Bedarf werden in Koordination mit den Arbeiten für den Strassenbau die Wärme- verbund Riehen AG für das Fernwärmenetz, die Industriellen Werke Basel für die Wasser- und Elektrizitätsversorgung sowie die Swisscom (Schweiz) AG für ihr Kommunikationsnetz neue Leitungen verlegen. Für das Kommunikationsnetz Riehen werden situationsbedingt kleinere Anpassungen und wenn nötig Sanierungen am Rohrtrassee vorgenommen. Diese Kosten werden direkt über das Unterhaltsbudget des Produkts abgerechnet.

Kostenvoranschläge

Auf dem Gemeindegebiet werden noch die Richtlinien des Tiefbauamts Basel-Stadt für die Kostenteiler bei Strassen- und Werkleitungsbauten vom 7. April 2003 angewendet und ent- sprechend bei den Kostenvoranschlägen berücksichtigt. Bei einer erforderlichen Erneuerung der Fahrbahn und der Trottoirs werden die Strassenbaukosten (Fundations-, Trag- und Deckschicht) durch die Gemeinde getragen. Im Bereich der Fahrbahn betrifft dies eine Schicht von 60 cm, in den Trottoirs eine Schicht von 30 cm. Leistungen für Werkleitungsgrä- ben, die tiefer gehen als die oben erwähnten Schichten, werden dem jeweiligen Bauherrn (Werkeigentümer) verrechnet.

Bei allen in dieser Vorlage enthaltenen Strassen können der Belagsaufbruch und der Aus- hub mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sein. PAK- Verbindungen sind für Mensch und Umwelt problematisch. Sie treten in alten Strassenbelä- gen auf. Früher wurden teerhaltige Bindemittel (Kohleprodukt) eingesetzt; heute sind diese durch (nicht PAK-haltige) bituminöse Bindemittel (Erdölprodukt) abgelöst. Bei hohen PAK- Konzentrationen muss das Aufbruch- und Aushubmaterial gegen hohe Gebühren in Son- dermülldeponien entsorgt werden. Auf vorgängige Untersuchungen wurde verzichtet, weil durch die Untersuchungsschlitze die Struktur der Strasse zusätzlich beschädigt wird. Die

(4)

Seite 4 Erfahrung zeigt auch, dass die Resultate der Laboruntersuchungen vielmals nicht für die gesamte Fläche zutreffen und deshalb oft zufällig sind. In den Kostenvoranschlägen sind die Entsorgungsgebühren nur für einen Teil des Materials eingerechnet. Sollte sich in einer Strasse unerwartet das gesamte Material als stark PAK-haltig erweisen, könnte der bean- tragte Kredit allenfalls nicht ausreichen.

Die Kostenvoranschläge der Bauarbeiten zu Lasten der Einwohnergemeinde Riehen sind mit einer Kostengenauigkeit von +/- 20% gerechnet (Stand 2013).

Erneuerung Bäumliweg (Inzlingerstrasse bis Steingrubenweg) Strassenbau

Der Bäumliweg wurde bis ins Jahr 1964 erstellt. Die Fahrbahn besteht grösstenteils noch aus einem Steinbett als Fundationsschicht. Im Bereich der Fahrbahn ist der Aufbau des Steinbetts unter anderem durch Leitungsbauten in seiner Struktur gestört und deshalb nicht mehr vollständig tragfähig. Aufgrund der vorhandenen strukturellen Schäden (Setzungen/

Längs-, Netz- und Belagsrandrisse) und der zusätzlichen Belagsschäden ist ein Ersatz des gesamten Oberbaus erforderlich. Der betroffene Strassenabschnitt wurde im Jahr 2010 mit einem Zustandsindex von 2.8 bewertet. In den vergangenen Jahren wurden der Bau einer Fernwärmeleitung ab Höhe Liegenschaften Bäumliweg 30/40 bis in den Steingrubenweg (Anschluss Riehen Classic/ohne Deckschicht) sowie die Umgestaltung des Einmündungsbe- reichs Bäumliweg/Inzlingerstrasse ausgeführt. Mit der Umsetzung dieser Massnahmen konnte der Zustand - in diesen Bereichen - verbessert werden. Dies widerspiegelt sich auch im aktuellen Zustandsindex, welcher bei der Zustandserfassung im 2013 mit 2.5 berechnet wurde.

Mit einem Zustandsindex von 2.5 ist die Fahrbahn noch in einem ausreichenden Zustand.

Aufgrund der anstehenden Arbeiten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch die Industriellen Werke Basel sowie den angemeldeten Massnahmen der Wärmeverbund Riehen AG und der Swisscom (Schweiz) AG ist eine koordinierte Ausführung mit den vorge- zogenen Strassenbaumassnahmen jedoch angebracht.

Öffentliche Beleuchtung

Koordiniert mit den Arbeiten am Elektroversorgungsnetz der IWB wird die alte Schaltstelle Ri23 im Bereich Bäumliweg/Steingrubenweg durch eine neue ersetzt. Im Bereich zwischen Inzlingerstrasse und Schulhaus Hinter Gärten wird die alte OeB-Netzkabelleitung durch eine neue ersetzt. Die sechs alten Betonkandelaber sind teilweise beschädigt und werden durch Stahlkandelaber ersetzt. Die OeB-Netzkabelleitung und die Kandelaber im Bereich des Schulhauses Hinter Gärten wurden bereits zum Zeitpunkt des Schulhausneubaus er- neuert. Die vorhandenen Leuchten wurden im Jahr 2001 montiert und könnten noch weiter verwendet werden. Um den Vorgaben im Leistungsauftrag gerecht zu werden, ist vorge- sehen, die vorhandenen Leuchten durch neue Leuchten mit moderner Technik zu erset- zen.

Kanalisation

Die öffentliche Kanalisation im Bäumliweg befindet sich im Gewässerschutzbereich A. Sie wurde mit Eiprofilen der Grösse 500/750 mm erstellt. Die Kanalisation weist in einem Ab- schnitt leichte Ablagerungen auf. Ansonsten wurden bei der letzten Inspektion keine weite-

(5)

Seite 5 ren Schäden aufgenommen. Die vorhandenen Ablagerungen sollen bei den nächsten Un- terhaltsarbeiten am öffentlichen Kanal entfernt werden. Die anfallenden Kosten von ca.

CHF 5‘000 werden direkt dem Produkt belastet.

Werkleitungen

Die Wärmeverbund Riehen AG wird im Fahrbahnbereich eine Fernwärme-Versorgungs- leitung ab Höhe der Liegenschaften Bäumliweg 30/40 bis zur Inzlingerstrasse erstellen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit werden die Industriellen Werke Basel im Bereich des Trottoirs „links“ (ungerade Hausnummern) ein neues Elektro-Trassee erstellen. Zusätz- lich wird die Swisscom (Schweiz) AG in der Fahrbahn die nötigen Anpassarbeiten am be- stehenden Netz vornehmen. Der Ausbau der Anschlüsse der Liegenschaften für die Licht- wellenleiter-Technologie (Glasfaserkabel/Ausbau FTTH) und die damit verbundenen Arbei- ten auf der Allmend und auf den Privatparzellen erfolgen koordiniert.

Kosten zu Lasten der Gemeinde:

(inkl. Honorar und MwSt./Baupreisindex BFS, Strassenbau Nordwestschweiz, Stand Okto- ber 2013 = 105.1 Punkte)

Strassenbau CHF 625‘000

OeB (Trassee, Netzleitungen, Kandelaber) CHF 80‘000

OeB (Leuchten) CHF 7‘000

Total inkl. MwSt. CHF 712’000

Kosten zu Lasten der beteiligten Bauherren (inkl. Honorar und MwSt.):

Wärmeverbund Riehen AG; Fernwärme CHF 220‘000 * Industrielle Werke Basel; Elektrizität CHF 294‘000 Swisscom (Schweiz) AG; Kommunikation CHF 65 ‘000

* ohne Hausanschlüsse

Erneuerung Hackbergstrasse (Grenzacherweg bis Bettingerstrasse) Strassenbau

Die Hackbergstrasse wurde in den Jahren 1956/1957 erstellt. Hier besteht die Fundations- schicht im Bereich der Fahrbahn ebenfalls noch grösstenteils aus einem Steinbett. Die Struktur des Steinbetts ist infolge diverser baulicher Massnahmen gestört und hat ihre Stabi- lität verloren. Die strukturellen Schäden zeigen sich in Setzungen sowie Belagsrand- und Netzrissen. Zusätzlich wurden anlässlich der Zustandserhebung erhebliche Belagsschäden aufgenommen. Auch in dieser Strasse ist ein Ersatz des ganzen Oberbaus notwendig. Die Strasse wurde in ihren Abschnitten wie folgt bewertet (Zustandsindex 2010):

Abschnitt Grenzacherweg bis Unterm Schellenberg = 2.7 Abschnitt Unterm Schellenberg bis Dörnliweg = 3.8 Abschnitt Dörnliweg bis Bettingerstrasse = 4.2

Durch die Ausführung der dringlichen Sofortmassnahmen im 2010 (Risssanierungen/

teilweise Belagsersatz) wurde der Zustand der Strasse im Abschnitt Unterm Schellenberg bis Bettingerstrasse leicht verbessert (Zustandserfassung 2013; Index: 2.8, 3.4 und 3.6).

(6)

Seite 6 Kanalisation

Die öffentliche Kanalisation (Steinzeug) in der Hackbergstrasse befindet sich ebenfalls im Gewässerschutzbereich A. Sie weist in einzelnen Haltungen kleinere Schäden (versetzte Muffen / Scherbenbildung etc.) auf. Die vorhandenen Kreisprofile mit Durchmesser 250 mm bis 300 mm werden bei den nächsten Unterhaltsarbeiten am öffentlichen Kanal mittels Ro- botertechnik instand gestellt werden. Die anfallenden Kosten von ca. CHF 15‘000 werden direkt dem Produkt belastet.

Öffentliche Beleuchtung

Koordiniert mit den Arbeiten am Elektroversorgungsnetz der IWB sind folgende Arbeiten für die OeB geplant: Zwei Umschaltkästen beim Dörnliweg und bei der Oberen Wenken- hofstrasse sind alt und sollen ersetzt werden. Im Abschnitt zwischen Unterm Schellenberg und Dörnliweg wird ein neues Trassee mit einem Kabelschutzrohr erstellt. Im Bereich Dörnliweg wird eine Strassenquerung mit zwei neuen Kabelschutzrohren erstellt. In die- sem Bereich zwischen Schaltstelle 37 am Unterm Schellenberg und Umschaltkasten beim Dörnliweg wird das alte OeB-Netzkabel durch ein neues ersetzt. Zwischen Dörnliweg und Bettingerstrasse erfolgt kein Trasseebau. Das vorhandene OeB-Netzkabel bleibt beste- hen. Auf die ganze Länge der Hackbergstrasse werden die alten Stahlkandelaber durch neue ersetzt. Die vorhandenen Leuchten wurden im Jahr 2002 montiert und könnten noch weiter verwendet werden. Um den Vorgaben im Leistungsauftrag gerecht zu werden, ist vorgesehen, die vorhandenen Leuchten durch neue Leuchten mit moderner Technik zu ersetzen.

Werkleitungen

Die Industriellen Werke Basel werden im Bereich der Trottoirs - Abschnitt Unterm Schellen- berg bis Liegenschaft Hackbergstrasse 56 - ein Elektro-Trassee erstellen. Zusätzlich müs- sen diverse Hausanschlussleitungen der Gas- und Wasserversorgung erneuert werden.

Die Swisscom (Schweiz) AG wird im Bereich der Fahrbahn die nötigen Anpassarbeiten am bestehenden Netz vornehmen. Der Ausbau der Anschlüsse der Liegenschaften für die Lichtwellenleiter-Technologie (Glasfaserkabel/Ausbau FTTH) wurde grösstenteils bereits ausgeführt. Die Arbeiten für die ausstehenden Anschlüsse sollen auf der Allmend und auf den Privatparzellen koordiniert mit den Werk- und Strassenbauarbeiten ausgeführt werden.

Kosten zu Lasten der Gemeinde:

(inkl. Honorar und MwSt./Baupreisindex BFS, Strassenbau Nordwestschweiz, Stand Okto- ber 2013 = 105.1 Punkte)

Strassenbau CHF 1‘400‘000

OeB (Trassee, Netzleitungen, Kandelaber) CHF 200‘000

OeB ( Leuchten) CHF 17‘000

Total inkl. MwSt. CHF 1‘617’000

Kosten zu Lasten der beteiligten Bauherren (inkl. Honorar und MwSt.):

Industrielle Werke Basel; Elektrizität CHF 350‘000 Industrielle Werke Basel; Gas / Wasser CHF 94‘000 Swisscom (Schweiz) AG; Kommunikation CHF 30‘000

(7)

Seite 7 Koordiniert mit den Werkleitungs- und Strassenbaumassnahmen im Unterm Schellenberg wird in der Hackbergstrasse im Abschnitt Grenzacherweg bis Unterm Schellenberg eine Fernwärme-Versorgungsleitung erstellt. Diese Arbeiten werden vorgezogen im 2014 ausge- führt.

Teilerneuerung Siegwaldweg (Strassenbau: Morystrasse 53C bis Grenzacherweg) (Kanalisation: Morystrasse bis Grenzacherweg) Strassenbau

Der Siegwaldweg zwischen der Morystrasse und dem Grenzacherweg wurde wahrscheinlich bis Mitte der 30er-Jahre erstellt. Wie viele Strassen aus dieser Zeit besteht die Fundations- schicht im Bereich der Fahrbahn aus einem Steinbett. Im Abschnitt Liegenschaft Morystras- se 53C bis Grenzacherweg ist die Tragfähigkeit des Steinbetts infolge diverser baulicher Massnahmen an den Werkleitungen geschwächt. Dies zeigt sich an den vorhandenen struk- turellen Schäden (Setzungen/Längs-/Netz- und Belagsrandrisse). Anlässlich der Zustands- aufnahmen im Jahr 2010 wurden auch diverse Arten von Oberflächenglätte bzw. Belags- schäden festgestellt. In diesem Abschnitt ist der Ersatz des Oberbaus angezeigt. Im Ab- schnitt Morystrasse bis Liegenschaft Morystrasse 53C sind keine Strassenbaumassnahmen nötig. Zusätzlich soll nach dem Werkleitungsbau in der „Sackgasse“ des Siegwaldwegs die Deckschicht ersetzt werden.

Die Strasse wurde in ihren Abschnitten wie folgt bewertet (Zustandsindex 2010):

Abschnitt Liegenschaft Morystrasse 53C bis Grenzacherweg = 3.4 bzw. 3.0 Abschnitt Morystrasse bis Liegenschaft Morystrasse 53C = 0.2

Abschnitt „Sackgasse“ = 2.8

Bei der aktuellen Zustandserfassung im 2013 wurden folgende Werte berechnet: 3.8 bzw.

3.2 / 0.3 und 3.3.

Öffentliche Beleuchtung

Koordiniert mit den Arbeiten am Elektroversorgungsnetz der IWB wird auf die ganze Län- ge zwischen Morystrasse und Grenzacherweg sowie in der Sackgasse ein neues Kabel- schutzrohr verlegt. Die alte OeB-Netzkabelleitung wird durch eine neue ersetzt. Die alten Betonkandelaber sind teilweise stark beschädigt und werden durch neue Stahlkandelaber ersetzt. Die vorhandenen Leuchten wurden im Jahr 1995 montiert, haben ihre Funktions- dauer erreicht und werden durch neue Leuchten mit moderner Technik ersetzt.

Kanalisation

Die öffentliche Kanalisation im Siegwaldweg inkl. Sackgasse befindet sich ebenfalls im Ge- wässerschutzbereich A. Sie wurde mit Kreis- und Eiprofilen erstellt. Die bestehenden Eiprofi- le in der Dimension 500/700 mm weisen kleine Schäden auf, die mittels Robotertechnik sa- niert werden müssen. Die Kreisprofile mit Durchmesser 300 mm müssen aufgrund diverser Risse mit einem Inliner saniert werden.

Vorgängig sollen die Grundstückanschlussleitungen der Liegenschaftsentwässerung auf Kosten der Einwohnergemeinde Riehen auf allfällige Schäden untersucht werden. Bei Un- dichtheit der Hausanschlussleitung sind diese durch die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer zu sanieren. Die Begleitung der Arbeiten (Koordination/Bauleitung etc.) zur Sa-

(8)

Seite 8 nierung der Hausanschlüsse sollen durch ein externes Ingenieurbüro im Auftrag der Ein- wohnergemeinde Riehen wahrgenommen werden.

Werkleitungen

Die Industriellen Werke Basel haben im Abschnitt Morystrasse bis in die Sackgasse ihren Bedarf für eine neue Wasser-Versorgungsleitung sowie im Abschnitt Liegenschaft Sieglin- weg 6 bis Grenzacherweg für ein neues Elektro-Trassee angemeldet. Gleichzeitig werden diverse Gas- und Wasser-Hausanschlüsse erneuert. Die Swisscom (Schweiz) AG wird die nötigen Anpassarbeiten am bestehenden Netz vornehmen sowie den Ausbau der Anschlüs- se der Liegenschaften für die Lichtwellenleiter-Technologie (Glasfaserkabel/Ausbau FTTH) fertig erstellen.

Kosten zu Lasten der Gemeinde:

(inkl. Honorar und MwSt./Baupreisindex BFS, Strassenbau Nordwestschweiz, Stand Okto- ber 2013 = 105.1 Punkte)

Strassenbau CHF 380‘000

OeB (Trassee, Netzleitungen, Kandelaber) CHF 98‘000

OeB ( Leuchten) CHF 8‘000

Öffentliche Kanalisation CHF 64‘000

Liegenschaftsentwässerung:

Untersuchung Hausanschlussleitungen CHF 7‘000 Begleitung Sanierung Hausanschlüsse CHF 34‘000

Total inkl. MwSt. CHF 591‘000

Kosten zu Lasten der beteiligten Bauherren (inkl. Honorar und MwSt.):

Industrielle Werke Basel; Elektrizität CHF 210‘000 Industrielle Werke Basel; Gas / Wasser CHF 316‘000 Swisscom (Schweiz) AG; Kommunikation CHF 5‘000

Erneuerung Sonnenbühlstrasse (Strassenbau: Kilchgrundstrasse bis Essigstrasse) (Kanalisation: Kilchgrundstrasse bis Essigstrasse) Strassenbau

Die Erstellung der Sonnenbühlstrasse erfolgte Anfang der 30er-Jahre. Die Fundations- schicht im Fahrbahnbereich wurde seinerzeit mit einem Steinbett ausgeführt. Unter anderem durch bauliche Massnahmen an den Werkleitungen wurde das Gefüge des Steinbetts stark beeinträchtigt. Die Aufnahmen des Zustands zeigen strukturelle Schäden (Setzungen/Netz- und Belagsrandrisse) sowie massive Belagsschäden. Die Sonnenbühlstrasse wurde im Jahr 2010 mit einem Zustandsindex von 3.6 bewertet. Mit den diversen Werkleitungsmassnah- men ist ein Ersatz des Oberbaus auf der ganzen Länge angezeigt. Im Jahr 2013 wurde die Strasse mit einem Zustandsindex von 3.4 bewertet.

Öffentliche Beleuchtung

Koordiniert mit den Arbeiten am Elektroversorgungsnetz der IWB wird auf der ganzen Länge zwischen Kilchgrundstrasse und Essigstrasse ein neues Kabelschutzrohr verlegt.

Die alte OeB-Netzkabelleitung wird durch eine neue ersetzt. Die alten Betonkandelaber sind teilweise stark beschädigt und werden durch neue Stahlkandelaber ersetzt. Die vor-

(9)

Seite 9 handenen Leuchten wurden im Jahr 2000 montiert und könnten noch weiter verwendet werden. Um den Vorgaben im Leistungsauftrag gerecht zu werden, ist vorgesehen, die vorhandenen Leuchten durch neue Leuchten mit moderner Technik zu ersetzen.

Kanalisation

Die öffentliche Kanalisation in der Sonnenbühlstrasse befindet sich in der Grundwasser- schutzzone Slll. Sie wurde mit Eiprofilen der Grösse 500/750 mm erstellt. Aufgrund von di- versen Längs- und Querrissen muss die undichte Kanalisation mit einem Inliner saniert wer- den.

Wie beim Siegwaldweg sollen die Grundstückanschlussleitungen der Liegenschaftsentwäs- serung zu Lasten der Einwohnergemeinde Riehen auf allfällige Schäden untersucht werden.

Bei Undichtheit werden die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, die Hausanschlussleitung auf ihre Kosten zu sanieren. Die Sanierung der Hausanschlüsse sol- len in Begleitung (Koordination/Bauleitung etc.) eines externen Ingenieurbüros im Auftrag der Einwohnergemeinde Riehen erfolgen.

Werkleitungen

Im Fahrbahnbereich zwischen der Kilchgrundstrasse und der Liegenschaft Sonnenbühl- strasse 40 wird die Wärmeverbund Riehen AG eine Fernwärme-Versorgungsleitung erstel- len. Die Industriellen Werke Basel werden im Bereich der beiden Trottoirs im Abschnitt Kilchgrundstrasse bis Essigstrasse eine neue Wasserleitung verlegen sowie ein neues Elektro-Trassee erstellen. Gleichzeitig sind diverse Hausanschlussleitungen der Elektrizi- täts- und Wasserversorgung zu erneuern. Die Swisscom (Schweiz) AG wird im Fahrbahnbe- reich Anpassungen am bestehenden Netz vornehmen.

Kosten zu Lasten der Gemeinde:

(inkl. Honorar und MwSt./Baupreisindex BFS, Strassenbau Nordwestschweiz, Stand Okto- ber 2013 = 105.1 Punkte)

Strassenbau CHF 587‘000

OeB (Trassee, Netzleitungen, Kandelaber) CHF 118‘000

OeB (Leuchten) CHF 9‘000

Öffentliche Kanalisation CHF 123‘000

Liegenschaftsentwässerung:

Untersuchung Hausanschlussleitungen CHF 5‘000 Begleitung Sanierung Hausanschlüsse CHF 17‘000

Total inkl. MwSt. CHF 859’000

Kosten zu Lasten der beteiligten Bauherren (inkl. Honorar und MwSt.):

Wärmeverbund Riehen AG; Fernwärme CHF 200‘000 * Industrielle Werke Basel; Elektrizität CHF 420‘000 Industrielle Werke Basel; Wasser CHF 421‘000 Swisscom (Schweiz) AG; Kommunikation CHF 12‘000

* ohne Hausanschlüsse

(10)

Seite 10 Finanzielle Auswirkungen (Folgekosten)

Bei den beschriebenen Investitionen handelt es sich um Ersatzinvestitionen des Verwal- tungsvermögens. Ersatzinvestitionen haben für die betroffenen Vermögenswerte (Strassen, Kanalisation, öffentliche Beleuchtung) keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Folgekos- ten. Die Abschreibungen und die Kapitalkosten ändern sich nur, wenn diese Vermögensteile periodisch in der Bilanz neu bewertet werden müssen. (Das Verwaltungsvermögen wird zu Tageswerten in der Bilanz geführt.)

Termine

Sämtliche Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten in den genannten Strassen sollen im 2015 beginnen. Aufgrund des heutigen Projektstands können keine verbindlichen Angaben über den jeweiligen Baubeginn, die Gesamtbauzeit resp. das Bauende gemacht werden. In den Projekten mit umfangreichen Werkleitungsmassnahmen werden sich die Arbeiten je- doch bis ins Jahr 2016 hineinziehen.

Kommunikation

Die Anwohnenden und die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer werden mit ei- nem Schreiben über die geplanten Werkleitungs- und Strassenbaumassnahmen in den be- troffenen Strassen in Kenntnis gesetzt.

Vor Baubeginn sollen die Anwohnenden mittels Steckzettel über den Umfang der Bauarbei- ten sowie den zeitlichen Ablauf orientiert werden. Allfällige Behinderungen infolge Sperrun- gen, Verkehrsregimeänderungen etc. werden während der Bautätigkeit laufend kommuni- ziert.

(11)

Seite 11 Antrag

Die beschriebenen Erneuerungen stehen im Zusammenhang mit den angemeldeten bauli- chen Werkleitungsmassnahmen und den entsprechenden Mehrjahresplanungen. Für sämtli- che Strassen ist ein eigener Beschluss formuliert, wobei diese Beschlüsse je dem fakultati- ven Referendum unterliegen.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat die Annahme der nachstehenden Beschlussesentwürfe.

Riehen, 4. März 2014

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Willi Fischer Andreas Schuppli

Beilagen: 1 Situationsplan Bäumliweg 2 - 3 Situationspläne Hackbergstrasse 4 Situationsplan Siegwaldweg 5 Situationsplan Sonnenbühlstrasse

(12)

Seite 12

Beschluss des Einwohnerrats betreffend Bewilligung eines Kredits zur Erneu- erung des Strassenoberbaus inkl. öffentliche Beleuchtung des Bäumliwegs

„Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats [und der zuständigen Sachkom- mission] für die Erneuerung des Strassenoberbaus und der öffentlichen Beleuchtung des Bäumliwegs einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 712'000.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“

Riehen,

Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Das Ratssekretariat:

Heinrich Ueberwasser

(Ablauf Referendumsfrist)

(13)

Seite 13

Beschluss des Einwohnerrats betreffend Bewilligung eines Kredits zur Erneu- erung des Strassenoberbaus inkl. öffentliche Beleuchtung der Hackbergstras- se

„Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats [und der zuständigen Sachkom- mission] für die Erneuerung des Strassenoberbaus und der öffentlichen Beleuchtung der Hackbergstrasse einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 1‘617'000.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“

Riehen,

Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Das Ratssekretariat:

Heinrich Ueberwasser

(Ablauf Referendumsfrist)

(14)

Seite 14

Beschluss des Einwohnerrats betreffend Bewilligung eines Kredits zur Erneu- erung des Strassenoberbaus eines Teilstücks des Siegwaldwegs inkl. Ersatz der Deckschicht im Bereich der Sackgasse sowie zur Erneuerung der öffentli- chen Beleuchtung und zur Sanierung der Kanalisation im Siegwaldweg

„Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats [und der zuständigen Sachkom- mission] für die Erneuerung des Strassenoberbaus des Siegwaldwegs im Abschnitt Liegen- schaft Morystrasse 53C bis Grenzacherweg inkl. Ersatz der Deckschicht im Bereich der Sackgasse sowie zur Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und für die Sanierung der Kanalisation im Siegwaldweg einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 591'000.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“

Riehen,

Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Das Ratssekretariat:

Heinrich Ueberwasser

(Ablauf Referendumsfrist)

(15)

Seite 15

Beschluss des Einwohnerrats betreffend Bewilligung eines Kredits zur Erneu- erung des Strassenoberbaus sowie zur Sanierung der Kanalisation der Son- nenbühlstrasse

„Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats [und der zuständigen Sachkom- mission] für die Erneuerung des Strassenoberbaus sowie für die Sanierung der Kanalisation der Sonnenbühlstrasse einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 859'000.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“

Riehen,

Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Das Ratssekretariat:

Heinrich Ueberwasser

(Ablauf Referendumsfrist)

(16)
(17)
(18)
(19)
(20)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats und der zuständigen Sachkom- mission Mobilität und Versorgung (SMV) für die Erneuerung des Strassenoberbaus, für die

„Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Mobilität und Versorgung für die Erneuerung des Strassenoberbaus, für die Erneuerung der öffentli-

„Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats für die Erneuerung des Strassen- oberbaus, der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sanierung der Kanalisation von In den

Da nach der Strassenerneuerung ein Aufgrabungsstopp für die nachfolgenden 5 Jahre gilt, werden die öffentliche Beleuchtung wie auch die Kanalisation, die an vielen Or- ten am

Das Projekt der Wärmeverbund Riehen AG zur Erstellung einer Übergabe- und Umfor- merstation auf dem Areal des Schulhauses Bäumlihof in Basel, einschliesslich Bau der für den

Erneuerung Bäumliweg; Inzlingerstrasse bis Steingrubenweg: CHF 712’000 Erneuerung Hackbergstrasse; Grenzacherweg bis Bettingerstrasse: CHF 1'617’000 Erneuerung

a) Die geplanten Strassensanierungen fallen zu einem Zeitpunkt an, bei welchem gleichzei- tig andere gewichtige Strassenbautätigkeiten stattfinden (Aeussere Baselstrasse,

Neben den Strassenbaumassnahmen im Lachenweg und in der Kornfeldstrasse - Abschnitt Mühlestiegstrasse bis Lachenweg - enthält diese Kreditvorlage auch die Erneuerung der