I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R
U M W E L T A K U S T I K B Ü R O S T U T T G A R T Schloßstraße 56
70176 Stuttgart Tel: 0711 / 218 42 63-0 Fax: 0711 / 218 42 63-9 Messstelle nach
§29 BImSchG für Geräusche
B Ü R O F R E I B U R G Engelbergerstraße 19 79106 Freiburg i. Br.
Tel: 0761 / 154 290 00 Fax: 0761 / 154 290 99
B Ü R O D O R T M U N D Ruhrallee 9
44139 Dortmund Tel: 0231 / 177 408 20 Fax: 0231 / 177 408 29 Email: info@heine-jud.de
THOMAS HEINE · Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz
AXEL JUD · Dipl.-Geograph von der IHK Region Stuttgart
Schalltechnische Untersuchung BV „Errichtung zweier Märkte“
in Willstätt-Sand
Projekt:
2835/1 - 6. August 2020
Auftraggeber:
PMG GmbH Hölzlestraße 44 72336 Balingen
Bearbeitung:
Carolyn McQueen, M.Sc.
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgabenstellung ... 1
2 Unterlagen... 2
2.1 Projektbezogene Unterlagen...2
2.2 Gesetze, Normen und Regelwerke ...2
3 Beurteilungsgrundlagen ... 4
3.1 Immissionsrichtwerte der TA Lärm ...4
3.2 Verkehrsgeräusche – Grenzwerte der 16. BImSchV ...5
3.3 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit ...6
4 Beschreibung des geplanten Betriebs ... 7
5 Bildung der Beurteilungspegel ... 9
5.1 Verfahren ‒ TA Lärm ...9
5.2 Emissionen der maßgeblichen Schallquellen ... 10
5.3 Spitzenpegel ... 18
5.4 Ausbreitungsberechnung ... 19
5.5 Qualität der Prognose ... 20
6 Ergebnisse und Beurteilung ... 21
6.1 Bestehende Bebauung ... 21
6.2 Exkurs: Geplante Bebauung (Bebauungsplangebiet „Krummäcker“) .. 23
7 Zusammenfassung ... 24
8 Anhang ... 25
Die Untersuchung enthält 25 Seiten, 23 Anlagen und 2 Karten.
Stuttgart, den 6. August 2020
Fachlich Verantwortliche/r Projektbearbeiter/in Dipl.-Geogr. Axel Jud Carolyn McQueen, M.Sc.
1 Aufgabenstellung
Es ist die Errichtung zweier Märkte auf den Flurstücken 2542-2552 in Willstätt- Sand vorgesehen. Geplant ist sowohl ein Discountmarkt (ALDI) als auch ein Dro- geriemarkt (dm).
Im Rahmen des Genehmigungsantrags sind die schalltechnischen Auswirkun- gen der geplanten Märkte zu untersuchen und zu beurteilen.
Beurteilungsgrundlage ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)1 mit den darin genannten Regelwerken und Richtlinien. Bei Über- schreiten der gültigen Richtwerte sind Lärmschutzmaßnahmen zu konzipieren.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte:
o Erarbeiten eines Rechenmodells anhand von Literatur- und Betreiberanga- ben und Bestimmung der Abstrahlung aller relevanten Schallquellen, o Ermittlung der Beurteilungspegel an der angrenzenden Bebauung,
o Konzeption von Minderungsmaßnahmen bei Überschreitung der zulässigen Richtwerte,
o Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten, o Textfassung und Beschreibung der Ergebnisse.
1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.
2 Unterlagen
2.1 Projektbezogene Unterlagen
Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen:
o Flächennutzungsplan Willstätt, Maßstab: o. A., Stand: o. A., per Mail von Seebacher Architekten am 25.06.2020.
o Erschließungsvorschlag Variante, Entwicklungsgebiet Krummäcker in Will- stätt-Sand, Maßstab: 1:1.000, Stand: 10.09.2019, RS-Ingenieure.
o Lageplan Errichtung von zwei Märkten, Maßstab: 1:500, Stand: 12.09.2019, Albrecht Seebacher, freier Architekt.
2.2 Gesetze, Normen und Regelwerke
o Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfeh- lungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. über- arbeitete Auflage.
o Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (12.2001): Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen.
o Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (2017): LAI-Hin- weise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm) in der Fassung des Beschlusses zur TOP 9.4 der 133. LAI-Sitzung am 22. und 23. März 2017.
o DIN 45687 - Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräu- schimmissionen im Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmun- gen. Mai 2006.
o DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996). Oktober 1999.
o Knothe, Ekkehard (1995): Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Ausliefe- rungslagern und Speditionen. Wiesbaden: Hess. Landesanst. für Umwelt.
o Lenkewitz, Knut; Müller, Jürgen (2005): Technischer Bericht zur Untersu- chung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgelän- den von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbraucher- märkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrau- chermärkten. Wiesbaden: HLUG.
o Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz- gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26.
August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekannt- machung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.
o Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist.
3 Beurteilungsgrundlagen
3.1 Immissionsrichtwerte der TA Lärm
Zur Beurteilung der Schallimmissionen werden die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)1 herangezogen. Fol- gende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden:
Tabelle 1 – Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von Gebäuden
Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in dB(A)
tags (6-22 Uhr) lauteste Nachtstunde
a) Industriegebiete 70 70
b) Gewerbegebiete 65 50
c) Urbane Gebiete 63 45
d) Kern-, Misch-, Dorfgebiete 60 45
e) Allgemeine Wohngebiete
und Kleinsiedlungsgebiete 55 40
f) Reine Wohngebiete 50 35
g) Kurgebiete, Krankenhäu-
ser, Pflegeanstalten 45 35
Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 dB(A) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 dB(A) über- schreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr, sonntags 6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskate- gorien e) bis g) ein Zuschlag von 6 dB(A) zum Mittelungspegel in der entspre- chenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgeblich.
Die Richtwerte gelten für alle Anlagen/Gewerbebetriebe gemeinsam, d.h. die Vorbelastung durch die ansässigen Betriebe muss berücksichtigt werden. Nach Nr. 3.2.1 der TA Lärm gilt als Irrelevanz-Kriterium für die Vorbelastung eine Un- terschreitung des Immissionsrichtwerts um 6 dB(A) durch den Beurteilungspe- gel der Anlage.
1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.
3.2 Verkehrsgeräusche – Grenzwerte der 16. BImSchV
Der Zu- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen wird gemäß der TA Lärm1 ebenfalls erfasst. Lärmschutzmaßnahmen organisatorischer Art sind hiernach für Kur-, Wohn- und Mischgebiete vorzusehen, wenn:
o der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um 3 dB(A) erhöht wird, o keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
o die Grenzwerte der 16. BImSchV2 erstmals oder weitergehend überschrit- ten sind.
Die Bedingungen gelten kumulativ, das heißt, nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, sind organisatorische Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.3
Tabelle 2 – Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
Gebietsnutzung Immissionsgrenzwert in dB(A)
tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und
Altenheime 57 47
Wohngebiete 59 49
Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 54
Gewerbegebiete 69 59
1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.
2 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs- lärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist.
3 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (2017): LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm) in der Fassung des Beschlusses zur TOP 9.4 der 133. LAI-Sitzung am 22. und 23. März 2017.
3.3 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit
Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festset- zungen in den Bebauungsplänen. Der Schutzcharakter der bestehenden Bebau- ung entspricht im Süden und Westen der eines Gewerbegebiets, im Osten be- findet sich eine als Misch-/Dorfgebiet ausgewiesene Bebauung1. Das Bauvorha- ben selbst liegt in einem, als geplantes allgemeines Wohngebiet ausgewiese- nen Bereich, für den es aktuell (Stand Juli 2020) nur einen Erschließungsvor- schlag gibt (siehe Abbildung 1)2.
Abbildung 1 – schematische Darstellung der Gebietsausweisung und Lage der maßgeblichen Immissionsorte
1 Flächennutzungsplan Willstätt, Maßstab: o. A., Stand: o. A., per Mail von Seebacher Architek- ten am 25.06.2020.
2 Erschließungsvorschlag Variante, Entwicklungsgebiet Krummäcker in Willstätt-Sand, Maß- stab: 1:1.000, Stand: 10.09.2019, RS-Ingenieure.
4 Beschreibung des geplanten Betriebs
Das geplante Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Discountmarktes (ALDI) und eines Drogeriemarktes (dm).
Folgende Tätigkeiten und Angaben sind für die schalltechnische Untersuchung von Bedeutung1:
o Öffnungszeiten (ALDI und dm) werktags zwischen 700 und 2200 Uhr.
o Netto-Verkaufsfläche: ALDI ca. 1.200 m²; dm ca. 630 m² o Lieferverkehr ausschließlich tags
ALDI: Zu- und Abfahrt sowie Rangiertätigkeiten von vier Lkw, wovon alle Lkw ein Kühlaggregat besitzen, alle Lkw verfügen über Rückfahrwarnein- richtungen (Verladegeräusche der Lkw von jeweils 37 Paletten)
ALDI: Zu- und Abfahrt sowie Rangiertätigkeiten von einem Transporter (Tafel) (Verladegeräusche von 4 Rollwägen)
dm: Zu- und Abfahrt sowie Rangiertätigkeiten von einem Lkw (Verladege- räusche von 30 Paletten)
o Kundenverkehr auf dem Parkplatz (112 Stellplätze): 700 Kunden (ALDI) und 300 Kunden (dm), ergeben ca. 2.000 Bewegungen tags (600 bis 2200 Uhr).
Zwischen 2200 und 2300 Uhr werden zusätzlich 20 Bewegungen auf dem Park- platz angenommen (letzte Kunden und Mitarbeiter).
o Einkaufswagenboxen (jeweils für ALDI und dm) auf dem Parkplatz, pro Kunde zwei Stapelvorgänge.
o Technik (24 Stunden Betrieb):
ALDI: Klimatechnik Backraum, Splitanlage sowie Lüfter/Gaskühler auf dem Boden im Norden des Gebäudes.
dm: Lüftungsgerät sowie Wärmepumpe auf dem Boden zwischen den Ge- bäuden des ALDI- und dm-Marktes.
1 Angaben laut Herr Eberhart (PMG), per Mail und Telefon am 15.07.2020 und 17.07.2020.
Die Lage der Schallquellen ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 2 - Lage der maßgeblichen Schallquellen1
1 Lageplan Errichtung von zwei Märkten, Maßstab: 1:500, Stand: 12.09.2019, Albrecht Seeba- cher, freier Architekt.
5 Bildung der Beurteilungspegel 5.1 Verfahren ‒ TA Lärm
Die Beurteilungspegel wurden nach dem in der TA Lärm1 beschriebenen Ver- fahren „detaillierte Prognose“ ermittelt. Zur Bestimmung der künftigen Situa- tion wurde ein Rechenmodell auf der Basis von Literaturangaben sowie Anga- ben zur Auslastung seitens des Auftraggebers erarbeitet.
Entsprechend den einschlägigen Regelwerken und Verordnungen werden nur die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände betrachtet und den Richtwerten ge- genübergestellt. Sobald sich ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum befin- det, unterliegt es einer gesonderten Betrachtung und Beurteilung.
Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche werden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshal- tigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Die Beurteilungspegel wer- den nach dem Verfahren der TA Lärm nach folgender Gleichung bestimmt:
Lr = 10 ∙ lg[1
Tr ∑Tj ∙ 100,1(LAeq,j - Cmet + KT,j + KI,j + KR,j)
N
j=1
] dB(A)
Mit:
Tr Beurteilungszeitraum, 16 Stunden tags und 1 Stunde nachts
Tj Teilzeit j
N Zahl der gewählten Teilzeiten
LAeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit j Cmet meteorologische Korrektur
KT,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI,j Zuschlag für Impulshaltigkeit
KR,j Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.
5.2 Emissionen der maßgeblichen Schallquellen 5.2.1 Parkplatz
Die Schallleistung auf den Stellplätzen für Pkw wird nach dem Normalfall (sog.
zusammengefasstes Verfahren) der Parkplatzlärmstudie1 wie folgt bestimmt:
LW’’ = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (B N) - 10 lg (S / 1 m2) dB(A)/m²
Mit:
LW’’ flächenbezogener Schallleistungspegel des Parkplatzes
LW0 Ausgangsschallpegel, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde LW0 = 63 dB(A)
KPA Zuschlag für die Parkplatzart, hier: Discountmarkt +3 dB(A) KI Zuschlag für die Impulshaltigkeit, hier +4 dB(A)
KD Zuschlag für den Durchfahranteil, hier +5,03 dB(A)
KStrO Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, hier 0 dB(A) (Fahrgassen: As- phalt)
B Bezugsgröße, hier 112 Stellplätze
N Bewegungshäufigkeit, hier 1,11 Bewegungen je Stellplatz und Stunde tags2; 0,18 Bewegungen je Stellplatz und lauteste Nacht- stunde (2200 bis 2300 Uhr)3
S Gesamtfläche
Der in den Anlagen dargestellte Schallleistungspegel für den Parkplatz bezieht sich auf den gesamten Parkplatz bei einer Bewegung je Stellplatz und Stunde.
(Schallquelle im Rechenmodell: Parkplatz)
1 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berech- nung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage.
2 Ergibt bei 112 Stellplätzen und 16 Stunden (600 bis 2200 Uhr) ca. 2.000 Bewegungen.
3 Ergibt bei 112 Stellplätzen und 1 Stunde (2200 bis 2300 Uhr) ca. 20 Bewegungen.
5.2.2 Parkplatz Zu- und Abfahrten
Für die Zu- und Abfahrt der Pkw zu bzw. von dem Parkplatz über das Betriebs- gelände wurde ein längenbezogener Schallleistungspegel von 47,5 dB(A)1 je Meter angesetzt.
Berücksichtigt werden 2.000 Bewegungen im Tagzeitraum und 20 Bewegungen in der lautesten Nachtstunde.
(Schallquelle im Rechenmodell: Pkw Fahrweg) 5.2.3 Lkw Fahrwege und Rangieren
Im Tagzeitraum werktags werden für den ALDI-Markt vier Lkw berücksichtigt, die Waren anliefern. Alle Lkw verfügen über eine Rückfahrwarneinrichtung. Der dm-Markt wird werktags im Tagzeitraum mit einem Lkw beliefert.
Für die Zu- und Abfahrt der Lkw wurde in den Berechnungen jeweils ein längen- bezogener Schallleistungspegel von 63 dB(A)/m2 mit 2 Bewegungen (Zu-/Ab- fahrt) während der Betriebszeit zugrunde gelegt.
Der Lkw-Rangiervorgang setzt sich aus mehreren Einzelereignissen wie Rangie- ren, Betriebsbremsen, Türenschlagen, Anlassen sowie dem Einsatz von akusti- schen Rückfahrwarneinrichtungen zusammen (vgl. Tabelle 3).
Diese Einzelereignisse wurden im Rechenmodell zu einer Flächenschallquelle mit einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel von 89,5 dB(A) (mit Rück- fahrwarneinrichtung) zusammengefasst. Das Rangieren der Lkw wurde vor den Anlieferungszonen jeweils einmal tags berücksichtigt.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Einzelereignisse, aus denen sich ein Rangiervorgang zusammensetzt, die Anzahl und Einwirkzeit der Ereignisse, den Korrekturwert, den Schallleistungspegel sowie den Teilpegel der einzelnen Quellen.
1 Der Emissionspegel wurde nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminis- terium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 ermittelt und nach dem in der Park- platzlärmstudie 2007 angegebenen Verfahren auf einen längenbezogenen Schallleistungspe- gel umgerechnet.
2 Lenkewitz, Knut; Müller, Jürgen (2005): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusche- missionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungsla- gern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbeson- dere von Verbrauchermärkten. Wiesbaden: HLUG.
Tabelle 3 – Teilpegel der Rangiervorgänge für 1 Lkw mit Rückfahrwarner Anzahl Einwirkzeit
je Ereignis
LWA
dB(A)
Korrektur Einwirkzeit
dB(A)
Teilpegel
dB(A)
Rangieren Lkw 1 2 Min. 99 -14,8 84,2
Betriebsbremse 2 5 Sek. * 108 -25,6 82,4
Türenschlagen 2 5 Sek. * 100 -25,6 74,4
Anlassen 1 5 Sek. * 100 -28,6 71,4
Rückfahrwarner 1 1 Min. 1041 -17,8 86,2
Auf die Beurteilungszeit (1 Std.) bezog. Schallleistungspegel LWA,1h 89,5 dB(A)
* Bezogen auf einen „5-Sekunden-Takt“, damit wird von vornherein die Impulshaltigkeit berücksichtigt.
(Schallquellen im Rechenmodell: Lkw Fahrweg an/ab ALDI; Lkw Fahrweg an/ab dm; Lkw Rangieren mit RFW ALDI; Lkw Rangieren dm)
5.2.4 Kühlaggregat
Die anliefernden Lkw für den ALDI-Markt sind mit Kühlaggregaten ausgestattet.
Der anlagenbezogene Schallleistungspegel für das Kühlaggregat wird mit 97 dB(A) angegeben.2 Der Betrieb des Kühlaggregats wurde mit einer Einwirk- zeit von 15 Minuten je Lkw berücksichtigt. Zusätzlich wurde während des Ran- giervorgangs eine Einwirkzeit von 2 Minuten je Lkw angesetzt.
Bei den Berechnungen wurde davon ausgegangen, dass das Kühlaggregat bei der Zu- und Abfahrt der Lkw in Betrieb ist. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 10 km/h errechnet sich daraus ein längenbezogener Schallleistungspegel von 57 dB(A)/m für den Fahrweg eines Kühlaggregats.
(Schallquellen im Rechenmodell: Kühlaggregat, Lkw Rangieren Kühlaggregat ALDI, Lkw Fahrweg Kühlaggregat an/ab ALDI)
1 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (12.2001): Verwendung von akustischen Rückfahr- warneinrichtungen.
2 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berech- nung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage.
5.2.5 Transporter Fahrwege und Rangieren
Im Tagzeitraum findet die Abholung von Waren für die Tafel mittels Transpor- tern (Sprinter-Klasse) statt.
Die Abholung wird in der Anlieferzone des ALDI-Marktes stattfinden. Für die Zu- und Abfahrt der Transporter wurde in den Berechnungen jeweils ein längenbe- zogener Schallleistungspegel1 von 53 dB(A)/m mit 2 Bewegungen (Zu- / Abfahrt) pro Transporter im Tagzeitraum zugrunde gelegt.
Der Transporter-Rangiervorgang setzt sich aus mehreren Einzelereignissen wie Rangieren, Türenschlagen und Anlassen (vgl. Tabelle 4) zusammen. Diese Ein- zelereignisse wurden im Rechenmodell zu einer Flächenschallquelle mit einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel von 78,3 dB(A) zusammengefasst. Das Rangieren wurde von einem Transporter im Tagzeitraum angesetzt.
Die Tabelle 4 enthält die Einzelereignisse, aus denen sich ein Rangiervorgang zusammensetzt, die Anzahl und Einwirkzeit der Ereignisse, den Korrekturwert, den Schallleistungspegel sowie den Teilpegel der einzelnen Quellen.
Tabelle 4 – Teilpegel der Rangiervorgänge für 1 Transporter (Sprinter-Klasse) An-
zahl
Einwirk- zeit je Ereignis
LWA
dB(A)
Korrektur Einwirkzeit
dB(A)
Teilpegel dB(A)
Rangieren Transporter 1 2 Min. 89 -14,8 74,2
Türenschlagen 2 5 Sek. * 100 -25,6 74,4
Anlassen 1 5 Sek. * 100 -28,6 71,4
Auf die Beurteilungszeit (1 Std.) bezog. Schallleistungspegel LWA,1h 78,3 dB(A)
* Bezogen auf einen „5-Sekunden-Takt“, damit wird von vornherein die Impulshaltigkeit berücksichtigt.
(Schallquelle im Rechenmodell: Transporter Rangieren ALDI, Transporter Fahr- weg an/ab ALDI)
1 Erfahrungsgemäß liegen die Schallemissionen von Transportern rund 10 dB(A) unter denen von Lkw.
5.2.6 Verladetätigkeiten
Die Emissionen durch Verladetätigkeiten werden anhand von Literaturangaben ermittelt1. Je Verladevorgang berechnet sich der Schallleistungspegel LWAr wie folgt:
LWAr = LWAT,1h + 10 lg n - 10 lg (Tr / Std.) dB(A) Mit:
LWAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr
Tr Beurteilungszeit in Stunden
Es werden pro Lkw 37 Paletten für den ALDI-Markt, pro Lkw 30 Paletten für den dm-Markt und pro Transporter 4 Rollwägen für die Tafel angesetzt.
Für die Verladetätigkeiten wird das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Be- und Entladen mit Rollwagen bzw. Palettenhubwagen über die fahrzeug- eigene Ladebordwand sowie die Rollgeräusche auf dem Wagenboden der Lkw im Rechenmodell in einem auf die Beurteilungszeit von 1 Stunde bezogenen Schallleistungspegel zusammengefasst (vgl. Tabelle 5 bis 7). Die folgende Ta- belle enthält die Einzelereignisse, aus denen sich ein Verladevorgang zusam- mensetzt, die Anzahl und Einwirkzeit der Ereignisse, den Korrekturwert, den Schallleistungspegel sowie den Teilpegel der einzelnen Quellen.
Tabelle 5 – Teilpegel der Verladevorgänge ALDI Anzahl Einwirkzeit
je Ereignis
LWA
dB(A)
LWA,1h
dB(A)
Korrektur Einwirkzeit
dB(A)
Teilpegel dB(A) Öffnen / Schließen
Ladebordwand 2 15 Sek. 98 - - 20,8 77,2
Palettenhubwagen
über Ladebordwand 74 - - 88 + 18,7 106,7
Rollgeräusche
Wagenboden 74 - - 75 + 18,7 93,7
Auf die Beurteilungszeit (1 Std.) bezogener Schallleistungspegel LWAr,1h 106,9 dB(A)
1 Knothe, Ekkehard (1995): Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Wiesbaden:
Hess. Landesanst. für Umwelt.
Tabelle 6 – Teilpegel der Verladevorgänge dm Anzahl Einwirkzeit
je Ereignis
LWA
dB(A)
LWA,1h
dB(A)
Korrektur Einwirkzeit
dB(A)
Teilpegel dB(A) Öffnen / Schließen
Ladebordwand 2 15 Sek. 98 - - 20,8 77,2
Palettenhubwagen
über Ladebordwand 60 - - 88 + 17,8 105,8
Rollgeräusche
Wagenboden 60 - - 75 + 17,8 92,8
Auf die Beurteilungszeit (1 Std.) bezogener Schallleistungspegel LWAr,1h 106,0 dB(A)
Tabelle 7 – Teilpegel der Verladevorgänge ALDI (Tafel) Anzahl Einwirkzeit
je Ereignis
LWA
dB(A)
LWA,1h
dB(A)
Korrektur Einwirkzeit
dB(A)
Teilpegel dB(A) Rollwagen über
Ladebordwand 8 - - 78 + 9,0 87,0
Rollgeräusche
Wagenboden 8 - - 75 + 9,0 84,0
Auf die Beurteilungszeit (1 Std.) bezogener Schallleistungspegel LWAr,1h 88,8 dB(A) (Schallquelle im Rechenmodell: Verladung ALDI; Verladung dm; Verladung Tafel ALDI)
5.2.7 Einkaufswagenbox
Die Einkaufswagenboxen befinden sich zentral auf dem Parkplatz.
Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schalleistungspegel LWAr für die Einkaufs- wagen-Sammelbox errechnet sich nach:
LWAr = LWAT,1h + 10 lg n - 10 lg (Tr / Std.) dB(A) Mit:
LWAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde. Für die Wagenart „Metallkorb“ wird von einem Schall- leistungs-Mittelungspegel von 72 dB(A) ausgegangen1.
n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr (ALDI: 1.400;
dm: 600 )2
Tr Beurteilungszeit in Stunden, 1 Stunde.
(Schallquelle im Rechenmodell: Einkaufswagenbox ALDI; Einkaufwagenbox dm)
1 Lenkewitz, Knut; Müller, Jürgen (2005): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusche- missionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungsla- gern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbeson- dere von Verbrauchermärkten. Wiesbaden: HLUG.
2 Die Bewegungen ergeben sich aus den Parkbewegungen für den Markt mit 2.000 Parkbewe- gungen tags, aufgeteilt auf 700 Kunden (ALDI) und 300 Kunden (dm). Je Parkbewegung wurde eine Einkaufswagenbewegung angesetzt.
5.2.8 Technik
Die technischen Anlagen befinden sich im Norden der Gebäude und werden jeweils 24 Stunden berücksichtigt. Für die technischen Anlagen wird auf die Da- tenblätter der Planung für den ALDI-Markt und den dm-Markt sowie auf Anga- ben seitens des Auftraggebers zurückgegriffen1,2:
Tabelle 8 – Teilpegel der Technik ALDI An-
zahl
Einwirk- zeit je Ereignis
LWA
dB(A)
Korrektur Einwirkzeit
dB(A)
Teilpegel dB(A) Klimatechnik
Backraum 1 24 h 56 - 56,0
Splitanlage 1 24 h 52 - 52,0
Anlage H 55 1 24 h 77 - 77,0
Gaskühler 1 24 h 65 - 65,0
Auf die Beurteilungszeit (24 Std.) bezog. Schallleistungspegel LWA,24h 77,3 dB(A) Tabelle 9 – Teilpegel der Technik dm
An- zahl
Einwirk- zeit je Ereignis
LWA
dB(A)
Korrektur Einwirkzeit
dB(A)
Teilpegel dB(A)
Wärmepumpe 1 24 h 81 - 81,0
Lüftungsgerät
Ansaugung 1 24 h 66 - 66,0
Lüftungsgerät Ausblas 1 24 h 83 - 83,0
Auf die Beurteilungszeit (24 Std.) bezog. Schallleistungspegel LWA,24h 85,2 dB(A) (Schallquelle im Rechenmodell: Technik ALDI; Technik dm)
1 Datenblätter (siehe Anlage A21 bis A23)
2 Email von Herrn Meyer (Seebacher Architekten) vom 03.08.2020.
5.3 Spitzenpegel
Maßgeblich sind Geräuschspitzen durch Vorgänge im Freien. Demnach ist mit folgenden Schallleistungspegeln für Einzelereignissezu rechnen:
Türen schlagen Pkw1 97,5 dB(A)
Betriebsbremse Lkw2 108,0 dB(A)
Türenschlagen Transporter2 100,0 dB(A) Verladung Palettenhubwagen3 116,0 dB(A) Verladung Rollcontainer3 112,0 dB(A)
Einkaufswagenbox2 106,0 dB(A)
1 Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berech- nung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage.
2 Lenkewitz, Knut; Müller, Jürgen (2005): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusche- missionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungsla- gern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbeson- dere von Verbrauchermärkten. Wiesbaden: HLUG.
3 Knothe, Ekkehard (1995): Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Wiesbaden:
Hess. Landesanst. für Umwelt.
5.4 Ausbreitungsberechnung
Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan auf der Basis der DIN ISO 9613-21. Das Modell berücksichtigt:
o die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassa- den oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell), gerechnet wurde bis zur 3. Reflexion,
o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption,
o Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung, es wird für den gesamten Untersuchungsraum ein Bodenfaktor von 0,4 und 0,8 für Grünflächen (0,0 = schallhart; 1,0 = schallweich) berücksichtigt, o Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten
(Mehrfachreflexionen und Abschirmungen),
o einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperatu- rinversion, die beide die Schallausbreitung fördern,
o Die Minderung durch die meteorologische Korrektur Cmet wurde im Sinne einer „Worst Case“-Betrachtung mit 0 dB(A) angesetzt.
Die Ergebnisse der Berechnungen sind in den Lärmkarten im Anhang darge- stellt. In einem Rasterabstand von 5 m und in einer Höhe von 8 m über Gelände (ca. 2. OG) wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Farbabstufung wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtö- nen die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete überschritten wer- den.
Die Lärmkarten können aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Reflexi- onen nur eingeschränkt mit Pegelwerten aus Einzelpunktberechnungen vergli- chen werden. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzel- punktberechnungen (siehe Anhang A5-A16).
1 DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Be- rechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996). Oktober 1999.
5.5 Qualität der Prognose
Folgende Einflussfaktoren haben Auswirkungen auf die Qualität der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung:
o Die Angaben zu den Emissionsansätzen basieren auf einer Maximalauslas- tung („Worst Case“-Ansatz):
Die Emissionsansätze für die Liefertätigkeiten wurden dem „Techni- schen Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Be- triebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditio- nen“ entnommen. Darin werden keine Angaben zur „Qualität“ ge- macht, sie liegen aber erfahrungsgemäß auf der „sicheren Seite“.
Den Lkw wird unterstellt, dass 100 % beim Rückwärtsfahren/-rangie- ren akustische Rückfahrwarneinrichtungen einsetzen. In der Regel verfügen nur 50 % der Lkw über eine Rückfahrwarneinrichtung, die restlichen verfügen über Kameras.
Nach Ladenschluss werden zusätzlich 20 Parkierungsbewegungen auf dem Parkplatz für letzte Kunden und Mitarbeiten angenommen.
Bei der Technik wird unterstellt, dass alle Anlagen durchgängig 24 Stunden in Betrieb sind.
Es wird davon ausgegangen, dass alle Kunden einen Einkaufswagen nutzen.
o Die Berechnungen der Schallimmissionen wurden mit dem EDV-Programm SoundPlan in der Version 8.1 durchgeführt. Das Programm erfüllt die Qua- litätsanforderungen der DIN 456871.
Mit den gewählten Ansätzen befinden sich die in dieser Untersuchung ermittel- ten Beurteilungspegel voraussichtlich an der oberen Grenze der zu erwarten- den Schallimmissionen.
1 DIN 45687 - Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. Mai 2006.
6 Ergebnisse und Beurteilung 6.1 Bestehende Bebauung
Anhand eines Rechenmodells wurden die Schallimmissionen ermittelt, die durch die geplanten Märkte (ALDI und dm) auf die bestehende Bebauung im Umfeld des Geltungsbereichs einwirken (Immissionsort 08 bis 11). Die Beurtei- lung erfolgt mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm1. Es treten folgende Beurteilungspegel an der bestehenden Bebauung auf (detaillierte Ergebnisse siehe Anlage A5-A16, Pegelverteilung siehe Karten 1 und 2):
Tabelle 10 – Beurteilungspegel an der bestehenden Bebauung, ausgewählte Im- missionsorte
Immissionsort Beurteilungspegel dB(A)
Immissionsricht- wert dB(A)
Überschreitung dB(A) tags / nachts
Immissionsort 08 EG, SO 46 / 30
65 / 50 - / -
Immissionsort 09 EG, NO 49 / 39 - / -
Immissionsort 10 EG, NW 45 / 33
60 / 45 - / -
Immissionsort 11 EG, NW 43 / 30 - / -
Am nächstgelegenen Immissionsort im bestehenden Dorf-/Mischgebiet treten Beurteilungspegel bis 45 dB(A) tags und bis 33 dB(A) in der lautesten Nacht- stunde auf. Im angrenzenden Gewerbegebiet ergeben sich Beurteilungspegel tags bis 49 dB(A) und bis 39 dB(A) in der lautesten Nachtstunde.
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Dorf-/Mischgebiete von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) sowie für Gewerbegebiete von tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) werden an allen Immissionsorten eingehalten.
1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.
Spitzenpegel
An der umliegenden bestehenden Bebauung werden im ungünstigsten Fall Pe- gelspitzen bis 64 dB(A) tags und bis 45 dB(A) in der lautesten Nachtstunde im Dorf-/Mischgebiete und bis 62 dB(A) tags und bis 51 dB(A) in der lautesten Nachtstunde im Gewerbegebiet erreicht. Die Forderung der TA Lärm1, dass Ma- ximalpegel die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten sollen (Dorf-/Mischgebiete 90 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts; Gewerbegebiete 95 dB(A) tags und 70 dB(A) nachts), wird eingehalten.
Berücksichtigung der Vorbelastung
An der nächstgelegenen bestehenden Bebauung liegen die Beurteilungspegel tags und nachts mindestens 6 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten, so dass die Vorbelastung gemäß dem „Irrelevanz-Kriterium“ der TA Lärm nicht detail- liert zu betrachten ist.
Fahrverkehr im öffentlichen Straßenraum
Die Immissionen durch den Fahrverkehr im öffentlichen Straßenraum, bedingt durch den Betrieb, sind ebenfalls zu betrachten und nach den Grenzwerten der 16. BImSchV2 zu beurteilen. Maßnahmen sind nach der TA Lärm vorzusehen, wenn die in Kapitel 3.2 dargestellten Bedingungen kumulativ erfüllt werden3. Durch den Zusatzverkehr von ca. 2.000 Pkw und 6 Lkw werden die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV an allen Immissionsorten eingehalten (siehe An- lage A17 bis A20).
Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden nicht überschritten. Es sind keine Maßnahmen organisatorischer Art gegenüber dem betriebsbedingten Fahrver- kehr im öffentlichen Straßenraum erforderlich4.
1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.
2 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs- lärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist.
3 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (2017): LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm) in der Fassung des Beschlusses zur TOP 9.4 der 133. LAI-Sitzung am 22. und 23. März 2017.
4 Die Bedingungen in Kapitel 3.2 gelten kumulativ, das heißt, nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, sind organisatorische Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.
6.2 Exkurs: Geplante Bebauung (Bebauungsplangebiet „Krummäcker“) Es treten folgende Beurteilungspegel an der geplanten Bebauung (Immissions- ort 01 bis 07) auf (detaillierte Ergebnisse siehe Anlage A5-A16, Pegelverteilung siehe Karten 1 und 2):
Tabelle 11 – Beurteilungspegel an der geplanten Bebauung, ausgewählte Im- missionsorte
Immissionsort Beurteilungspegel dB(A)
Immissionsricht- wert dB(A)
Überschreitung dB(A) tags / nachts
Immissionsort 01 1.OG 55 / 40
55 / 40
- / -
Immissionsort 02 1.OG 52 / 35 - / -
Immissionsort 04 2.OG 46 / 37 - / -
Immissionsort 07 2.OG 52 / 34 - / -
Am nächstgelegenen Immissionsort im geplanten allgemeinen Wohngebiet tre- ten Beurteilungspegel bis 55 dB(A) tags und bis 40 dB(A) in der lautesten Nacht- stunde auf (Immissionsort 01).
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) werden an allen Immissionsorten eingehalten.
Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird tags und in der lautesten Nacht- stunde an allen Immissionsorten an der geplanten Bebauung eingehalten.
Hinweis: Im geplanten allgemeinen Wohngebiet werden die Immissionsricht- werte tags und nachts eingehalten und das Spitzenpegelkriterium erfüllt. Im späteren Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich auch eine detaillierte Erhebung der umliegenden Gewerbeflächen (inkl. ALDI- und dm-Markt) erfor- derlich.
7 Zusammenfassung
Die schalltechnische Untersuchung zum BV „Errichtung zweier Märkte“ in Will- stätt-Sand kann wie folgt zusammengefasst werden:
o Zur Beurteilung der künftigen Situation wurden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm1 herangezogen. Für die nächstgelegene schutzbedürftige Be- bauung wurden die Richtwerte für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A), für Dorf-/Mischgebiete von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) und für Gewerbegebiete von tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) herangezogen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Tagrichtwert um nicht mehr als 30 dB(A) und den Nachtrichtwert um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
o Es wurde die Abstrahlung der maßgeblichen Schallquellen bestimmt und zum Beurteilungspegel zusammengefasst, unter Berücksichtigung der Ein- wirkzeit, der Ton- und Impulshaltigkeit und der Pegelminderung auf dem Ausbreitungsweg. Grundlage hierfür waren Literaturangaben sowie Anga- ben seitens des Auftraggebers.
Bestehende Bebauung
o Es treten an der bestehenden Bebauung im Dorf-/Mischgebiet Beurtei- lungspegel bis 45 dB(A) tags und bis 33 dB(A) nachts und im Gewerbegebiet Beurteilungspegel bis 49 dB(A) tags und bis 39 dB(A) nachts auf. Die Immis- sionsrichtwerte der TA Lärm werden tags und nachts eingehalten.
o Die Forderung der TA Lärm hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums wird er- füllt.
o Das „Irrelevanz-Kriterium“ der TA Lärm wird erfüllt, so dass die Vorbelas- tung nicht detailliert zu betrachten ist.
o Es sind keine Maßnahmen organisatorischer Art gegenüber dem betriebs- bedingten Fahrverkehr im öffentlichen Straßenraum erforderlich.
Exkurs: Geplante Bebauung (Bebauungsplangebiet „Krummäcker“)
o Es treten an der geplanten Bebauung im allgemeinen Wohngebiet Beurtei- lungspegel bis 55 dB(A) tags und bis 40 dB(A) nachts auf. Die Immissions- richtwerte der TA Lärm werden tags und nachts eingehalten.
o Die Forderung der TA Lärm hinsichtlich des Spitzenpegelkriteriums wird er- füllt.
1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-gesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.
8 Anhang Ergebnistabellen
Rechenlaufinformation Anlage A1 A2
Liste der Schallquellen Anlage A3 A4
Teilpegelliste und Ausbreitungsberechnung Anlage A5 A16
Eingangsdaten Zusatzverkehr Anlage A17 A18
Einzelpunktberechnung Zusatzverkehr Anlage A19 A20
Datenblatt Technik Anlage A21 A23
Lärmkarten
Pegelverteilung tags Karte 1
Pegelverteilung nachts Karte 2
Projektbeschreibung
Projekttitel: BV "Errichtung zweier Märkte" in Willstätt-Sand
Projekt Nr.: 2835
Projektbearbeiter: AJ-CM
Auftraggeber: PMG GmbH
Beschreibung:
Rechenlaufparameter
Reflexionsordnung 3
Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m
Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m
Suchradius 5000 m
Filter: dB(A)
Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB
Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Nein
Richtlinien:
Gewerbe: ISO 9613-2: 1996
Luftabsorption: ISO 9613-1
regulärer Bodeneffekt (Kapitel 7.3.1), für Quellen ohne Spektrum automatisch alternativer Bodeneffekt Begrenzung des Beugungsverlusts:
einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB
Seitenbeugung: Veraltete Methode (seitliche Pfade auch um Gelände)
Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung Umgebung:
Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 °C
Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0;
Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein Beugungsparameter: C2=20,0
Zerlegungsparameter:
Faktor Abstand / Durchmesser 8 Minimale Distanz [m] 1 m Max. Differenz Bodendämpfung + Beugung 1,0 dB Max. Iterationszahl 4
Minderung
Bewuchs: ISO 9613-2
Bebauung: ISO 9613-2
Industriegelände: ISO 9613-2
Parkplätze: ISO 9613-2: 1996
Emissionsberechnung nach: Parkplatzlärmstudie 2007 Luftabsorption: ISO 9613-1
regulärer Bodeneffekt (Kapitel 7.3.1), für Quellen ohne Spektrum automatisch alternativer Bodeneffekt Begrenzung des Beugungsverlusts:
einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB
Seitenbeugung: Veraltete Methode (seitliche Pfade auch um Gelände)
Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung Umgebung:
Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 °C
Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0;
Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein Beugungsparameter: C2=20,0
Zerlegungsparameter:
Faktor Abstand / Durchmesser 8
Minimale Distanz [m] 1 m Max. Differenz Bodendämpfung + Beugung 1,0 dB Max. Iterationszahl 4
Minderung
Bewuchs: ISO 9613-2
Bebauung: ISO 9613-2
Industriegelände: ISO 9613-2
Bewertung: TA-Lärm 1998/2017 - Werktag
Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt Geometriedaten
1. Gewerbe.sit 04.08.2020 12:41:50 - enthält:
BE001-Bodeneffekt.geo 04.08.2020 11:47:04 F001-Rechengebiet.geo 21.07.2020 09:40:26 GE001-Gebietsnutzung.geo 21.07.2020 09:40:26 H001-Hoehen.geo 21.07.2020 09:40:26
IO001-Immissionsorte Bestand.geo 21.07.2020 09:40:26 IO001-Immissionsorte Planung.geo 04.08.2020 08:34:40 K001-Kataster.geo 21.07.2020 09:40:26
Q001-Parkplatz.geo 21.07.2020 09:40:26 Q002-Lkw Aldi.geo 04.08.2020 12:21:20 Q003-Lkw dm.geo 04.08.2020 12:21:20
Q004-Einkaufswagenbox.geo 21.07.2020 09:40:26
Q006-Transporter ALDI.geo 04.08.2020 11:03:58 Q007-Technik.geo 04.08.2020 08:05:34 R001-Gebäude Bestand.geo 21.07.2020 09:40:26 R003-Gebäude FMZ.geo 21.07.2020 09:40:26 T001-Text1.geo 17.07.2020 13:07:26
RDGM0999.dgm 23.06.2020 12:23:46
Legende
Name Quellname
Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
dH m Höhe der Quelle über Gelände (Punktquelle oder geländefolgend)
Lw dB(A) Schallleistungspegel pro Anlage
L'w dB(A) Schallleistungspegel pro m, m²
KI dB Zuschlag für Impulshaltigkeit
KT dB Zuschlag für Tonhaltigkeit
LwMax dB(A) Maximalpegel
63Hz dB(A) Schallleistungspegel dieser Frequenz 125Hz dB(A) Schallleistungspegel dieser Frequenz 250Hz dB(A) Schallleistungspegel dieser Frequenz 500Hz dB(A) Schallleistungspegel dieser Frequenz 1kHz dB(A) Schallleistungspegel dieser Frequenz 2kHz dB(A) Schallleistungspegel dieser Frequenz 4kHz dB(A) Schallleistungspegel dieser Frequenz 8kHz dB(A) Schallleistungspegel dieser Frequenz
Name Quelltyp l oder S
m,m² dH
m
Lw
dB(A)
L'w
dB(A) KI
dB KT
dB
LwMax
dB(A)
63Hz
dB(A)
125Hz
dB(A)
250Hz
dB(A)
500Hz
dB(A)
1kHz
dB(A)
2kHz
dB(A)
4kHz
dB(A)
8kHz
dB(A)
Einkaufswagenbox ALDI Fläche 18 1,0 72,0 59,6 0,0 0,0 106,0 48,2 55,2 60,2 67,2 67,2 64,2 59,2 54,2
Einkaufswagenbox dm Fläche 18 1,0 72,0 59,6 0,0 0,0 106,0 48,2 55,2 60,2 67,2 67,2 64,2 59,2 54,2
Kühlaggregat Punkt 3,0 97,0 97,0 0,0 0,0 78,6 82,6 86,6 89,6 92,6 90,6 85,6 80,6
Lkw Fahrweg ab ALDI Linie 167 1,0 85,2 63,0 0,0 0,0 65,6 68,6 74,6 77,6 81,6 78,6 72,6 64,6
Lkw Fahrweg ab dm Linie 93 1,0 82,7 63,0 0,0 0,0 63,0 66,0 72,0 75,0 79,0 76,0 70,0 62,0
Lkw Fahrweg an ALDI Linie 120 1,0 83,8 63,0 0,0 0,0 64,1 67,1 73,1 76,1 80,1 77,1 71,1 63,1
Lkw Fahrweg an dm Linie 53 1,0 80,2 63,0 0,0 0,0 60,6 63,6 69,6 72,6 76,6 73,6 67,6 59,6
Lkw Fahrweg Kühlaggreagt an ALDI Linie 120 3,0 77,8 57,0 0,0 0,0 59,4 63,4 67,4 70,4 73,4 71,4 66,4 61,4
Lkw Fahrweg Kühlaggregat ab ALDI Linie 167 3,0 79,2 57,0 0,0 0,0 60,8 64,8 68,8 71,8 74,8 72,8 67,8 62,8
Lkw Rangieren dm Fläche 196 1,0 89,5 66,6 0,0 0,0 108,0 69,8 72,8 78,8 81,8 85,8 82,8 76,8 68,8
Lkw Rangieren Kühlaggregat ALDI Fläche 456 3,0 97,0 70,4 0,0 0,0 78,6 82,6 86,6 89,6 92,6 90,6 85,6 80,6
Lkw Rangieren mit RFW ALDI Fläche 456 1,0 89,5 62,9 0,0 0,0 108,0 69,8 72,8 78,8 81,8 85,8 82,8 76,8 68,8
Parkplatz Parkplatz 3901 0,5 95,5 59,6 0,0 0,0 97,5 78,9 90,5 83,0 87,5 87,6 88,0 85,3 79,1
Pkw Fahrweg Linie 50 0,5 64,5 47,5 0,0 0,0 49,4 53,4 55,4 57,4 59,4 57,4 52,4 44,4
Technik ALDI Punkt 1,0 77,3 77,3 0,0 0,0 44,8 62,4 71,4 70,8 69,0 70,2 67,5 63,9
Technik dm Punkt 1,0 85,2 85,2 0,0 0,0 52,7 70,3 79,3 78,7 76,9 78,1 75,4 71,8
Transporter Fahrweg ab ALDI Linie 167 1,0 75,2 53,0 0,0 0,0 55,6 58,6 64,6 67,6 71,6 68,6 62,6 54,6
Transporter Fahrweg an ALDI Linie 120 1,0 73,8 53,0 0,0 0,0 54,1 57,1 63,1 66,1 70,1 67,1 61,1 53,1
Transporter Rangieren ALDI Fläche 462 1,0 78,3 51,7 0,0 0,0 100,0 58,6 61,6 67,6 70,6 74,6 71,6 65,6 57,6
Verladung ALDI Fläche 31 1,0 106,9 92,0 0,0 0,0 116,0 80,0 87,8 93,3 98,2 101,9 102,2 98,3 85,5
Verladung dm Fläche 18 1,0 106,0 93,4 0,0 0,0 116,0 79,1 86,9 92,4 97,3 101,0 101,3 97,4 84,6
Verladung Tafel ALDI Fläche 31 1,0 88,8 73,9 0,0 0,0 112,0 70,7 79,3 82,9 83,0 81,3 80,1 74,0 66,2
Legende
Schallquelle Name der Schallquelle
l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
S m Mittlere Entfernung Schallquelle - Immissionsort
Lw dB(A) Schallleistungspegel pro Anlage
L'w dB(A) Schallleistungspegel pro m, m²
KI dB Zuschlag für Impulshaltigkeit
KT dB Zuschlag für Tonhaltigkeit
Ko dB Zuschlag für gerichtete Abstrahlung
Adiv dB Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung
Agr dB Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt
Abar dB Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung
Aatm dB Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption
dLrefl dB Pegelerhöhung durch Reflexionen
Ls dB(A) Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort
dLw(LrT) dB Korrektur Betriebszeiten
dLw(LrN) dB Korrektur Betriebszeiten
ZR(LrT) dB Ruhezeitenzuschlag (Anteil)
LrT dB(A) Beurteilungspegel Tag
LrN dB(A) Beurteilungspegel Nacht