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Standpunkt. zivile Sicherheit. Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit

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Standpunkt

zivile Sicherheit

Nummer 7 . Juli 2015

Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit

Alexis Below . Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH

(2)

IMPRESSUM

Die Brandenburgische Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) gGmbH ist ein unabhän- giges, überparteiliches und nicht-gewinnorien- tiertes wissenschaftliches Institut, das zu gesell- schaftswissenschaftlichen Fragen ziviler Sicherheit forscht.

Das BIGS publiziert seine Forschungsergebnisse und vermittelt diese in Veranstaltungen an eine interessierte Öffentlichkeit. Das BIGS entstand im Frühjahr 2010 in Potsdam unter der Beteiligung der Universität Potsdam und ihrer UP Transfer GmbH so- wie der Unternehmen Airbus, IABG und Rolls-Royce.

Alle Aussagen und Meinungsäußerungen in diesem Papier liegen in der alleinigen Verantwortung des Autors bzw. der Autoren.

Verfasser der Studie:

Alexis Below Titel der Studie:

Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit

Herausgeber:

Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH Dr. Tim H. Stuchtey (V.i.S.d.P.) ISSN: 2191-6748

BIGS Standpunkt Nr. 7, Juli 2015 Titelbild: Colorlife/shutterstock.de

Weitere Informationen über die Veröffentli- chungen des BIGS befinden sich auf der Webseite des Instituts: www.bigs-potsdam.org.

Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH Geschäftsführender Direktor:

Dr. Tim H. Stuchtey Dianastraße 46 14482 Potsdam

Telefon: +49-331-704406-0 Telefax: +49-331-704406-19 E-Mail: info@bigs-potsdam.org www.bigs-potsdam.org

Die Publikation „Aus- und Weiterbildung im Bereich der zivilen Sicherheit“ ist im Zuge des Verbund- projekts „fit4sec – Schwerpunktzentrum Sicherheit und Technologie“ entstanden, das vom Bundesmi- nisterium für Bildung und Forschung im Rahmen der Maßnahme „Deutsche Antragsteller fit für Europa“ gefördert wird. Wir danken herzlich für die Unterstützung.

Das diesem Bericht zugrunde liegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzei- chen 13N12808 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.

Copyright 2015 © Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion, Speicherung oder Übertragung (online oder offline) des Inhalts der vorliegenden Publikation ist nur im Rahmen des privaten Gebrauchs gestattet. Kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie die Inhalte darüber hinaus verwenden.

(3)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 3

INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung 5

2 Der Ausbildungsatlas im Rahmen von fit4sec 6

2.1 Hintergrund: Das System der Aus- und Weiterbildung in Deutschland 6

2.1.1 Duale Berufsausbildung 6

2.1.2 Berufsausbildung in Schulen 7

2.1.2 Weiterbildung 8

2.2 Vorgehen und Methodik 11

3 Staatlich geregelte Aus- und Weiterbildungsabschlüsse

in der zivilen Sicherheit 14

3.1 Ausbildung 14

3.1.1 Fachkraft für Schutz und Sicherheit 14 3.1.2 Servicekraft für Schutz und Sicherheit 16

3.1.3 Werkfeuerwehrmann/-frau 18

3.1.4 Notfallsanitäter/-in 20

3.1.5 Fachkraft für Hygieneüberwachung 22

3.2 Weiterbildung 24

3.2.1 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 24 3.2.2 Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit 26 3.2.3 Elektrotechnikmeister/in mit Schwerpunkt

Kommunikations- und Sicherheitstechnik 28

3.2.4 Geprüfte Brandschutzfachkraft 30

3.2.5 Geprüfte/r Werkfeuerwehrtechniker/in* 32

3.2.6 Geprüfte/r Brandschutzmeister/in 34

3.2.7 Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Brandschutz 36 4 Andere ausgewählte Teilqualifizierungen im Bereich ziviler Sicherheit 38 5 Wissen(schafft) Sicherheit? Ansätze für einen verbesserten

Wissenstransfer zwischen Sicherheitsforschung und Berufsbildung 41

6 Fazit 43

Glossar der Fußnoten 44

(4)

TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Tabelle 1: Erstellung und Ergebnisse des Ausbildungsatlas 13

Tabelle 2: Absolventenzahlen Fachkraft für Schutz und Sicherheit 14 Tabelle 3: Absolventenzahlen Servicekraft für Schutz und Sicherheit 16

Tabelle 4: Absolventenzahlen Werkfeuerwehrmann/-frau 18

Tabelle 5: Absolventenzahlen Fachkraft für Hygieneüberwachung 20 Tabelle 6: Absolventenzahlen Rettungsassistent/-in seit 2007 22 Tabelle 7: Erfolgreiche Prüfungen Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 24 Tabelle 8: Erfolgreiche Prüfungen Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit 26

Abbildung 1: Das System der dualen Berufsausbildung 7

Abbildung 2: Arten der Weiterbildung 9

Abbildung 3: Abschlüsse in der beruflichen Weiterbildung 10

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung

BIGS Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag HwK Handwerkskammer

HwO Gesetz zur Ordnung des Handwerks (kurz Handwerksordnung) IHK Industrie- und Handelskammer

IS Interventionsstellen

KldB 2010 Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit KMK Kultusministerkonferenz

NSL Notruf- und Service-Leitstellen SRM SecurityResearchMap

VdS VdS Schadenverhütung GmbH

WIS Weiterbildungs-Informations-System der Industrie- und Handelskammern ZVEH Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie

(5)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 5

1 EINLEITUNG

Ergebnisse und Trends aus dem jungen For- schungsfeld der zivilen Sicherheit fließen bisher nur marginal in die betriebliche Aus- und Wei- terbildung ein. Dabei lassen sich vielfältige An- knüpfungspunkte mit zentralen Themen der Si- cherheitsforschung identifizieren und durch einen verbesserten Wissenstransfer Synergien zwischen beiden Bereichen schaffen. Forschungsbedarf zur Analyse und Weiterentwicklung von Kompetenzen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten besteht zwei- fellos. So wird seitens der Sicherheitswirtschaft seit Längerem der Mangel an ausreichenden und geeigneten Fachkräften thematisiert.1 Infolge von Vorkommnissen in Deutschland stand zuletzt auch das Qualifikationsniveau des Sicherheits- personals in Flüchtlingsheimen, an Flughäfen und in Fußballstadien in der öffentlichen Kritik.2 Insbesondere die Sicherheit im Flugverkehr so- wie bei Großveranstaltungen sind wesentliche Themen der anwendungsorientierten Forschung in der zivilen Sicherheit, bei der auch Aspekte der Aus- und Fortbildung in einzelnen Verbundpro- jekten bereits untersucht werden.3 Neben diesen Beispielen gibt es noch eine Vielzahl anderer For- schungsergebnisse, die die Ausbildung und Lehre für Tätigkeiten mit Sicherheitsbezug bereichern können.

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bil- dung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts fit4sec sollen mit einer ersten Kartografierung und Analyse einschlägiger Aus- und Weiterbildungs- angebote der Wissenstransfer von der Forschung in die Ausbildung und Lehre unterstützt werden.

Die Erstellung eines „Ausbildungsatlas“ soll die- sen Dialog erleichtern und als Ergänzung zu In- formationsangeboten im akademischen Bereich wie dem Studienführer Sicherheitsforschung des Forschungsforums Öffentliche Sicherheit dienen.4 Die Informationen werden ebenfalls in der Secu- rityResearchMap des BMBF allen Interessierten zugänglich gemacht (www.securityresearchmap.de).

In dieser Begleitpublikation werden nicht nur Vor- gehen und Methodik bei der Zusammenstellung der Bildungsangebote erläutert, sondern auch da- rüber hinausgehende Erkenntnisse verarbeitet, die durch Literaturrecherchen, etwa 30 Hintergrundge- spräche mit Vertretern der Aus- und Weiterbildung, sowie einen im November 2014 durchgeführten Expertenworkshop zum Thema Wissenstransfer zwischen Sicherheitsforschung und Aus-/Weiterbil- dung gewonnen werden konnten.

(6)

Zum besseren Verständnis werden im Folgenden die Grundlagen des sehr komplexen Systems der dualen und schulischen Berufsausbildung sowie der Weiterbildung in Deutschland dargestellt.

Darauf aufbauend wird anschließend die Metho- dik erklärt, mit der Ausbildungsberufe und Wei- terbildungsabschlüsse für den Ausbildungsatlas identifiziert wurden.

2 DER AUSBILDUNGSATLAS IM RAHMEN VON FIT4SEC

Die außerschulische berufliche Bildung ist in Deutschland wesentlich durch das Bundesberufs- bildungsgesetz (BBiG) geregelt. Die Berufsaus- bildung wird dabei als „dual“ bezeichnet, wenn die Ausbildung an zwei Lernorten durchgeführt wird – in einem Betrieb der Wirtschaft und in der Berufsschule.5 Für die Berufsausbildung im Handwerk gilt in Verbindung mit dem BBiG au- ßerdem die Handwerksordnung (HwO). Jugend- liche unter 18 Jahren dürfen in Deutschland nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO betrieblich ausgebildet werden.

Damit soll ein bundeseinheitlicher verbindlicher Qualitätsstandard gewährleistet werden, der die für die „Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten […] in einem geordneten Aus- bildungsgang“ vermittelt sowie „den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglicht.“ (§1 Absatz 3 BBiG)

Für anerkannte Ausbildungsberufe werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- logie (BMWi) oder einem anderen zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Ausbildungsordnungen erlassen. Sie definieren die Berufsbezeichnung, Ausbildungs- dauer (zwei bis dreieinhalb Jahre), zu vermitteln- de Inhalte, die sachliche und zeitliche Gliederung sowie Prüfungsanforderungen für die betriebliche Ausbildung. Die Anforderungen für den berufs- schulischen Unterricht werden hingegen von den Ländern in jeweiligen Rahmenlehrplänen fest- gelegt. Die an berufsbildenden Schulen durchge- führte Berufsbildung untersteht somit den Schul- gesetzen der Länder und nicht dem BBiG oder

der HwO. In einem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verfahren werden Ausbildungsord- nungen und Rahmenlehrpläne dabei aufeinander abgestimmt. An der Planung und Vorbereitung neuer oder zu modernisierender Berufe sind ne- ben Bund und Ländern auch Vertreter der Arbeit- geber (Unternehmen und Kammern) und Arbeit- nehmer (Gewerkschaften) paritätisch beteiligt.6 Die Durchführung der Berufsausbildung in den Betrieben und öffentlichen Verwaltungen nach BBiG/HwO wird von den „zuständigen Stellen“

kontrolliert. Als zuständige Stellen gelten die Kammern (Industrie- und Handelskammern/

IHK, Handwerkskammern/HwK, Landwirtschafts- kammern, Kammern der freien Berufe wie die Ärztekammern) sowie die zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes, der Kirchen und son- stiger Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.7 Die zuständigen Stellen haben die Auf- gabe, die Berufsausbildung zu überwachen, die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbil- dungspersonals zu kontrollieren, die Betriebe in allen Ausbildungsfragen zu beraten, die Zwi- schen- und Abschlussprüfungen abzunehmen, Statistik über Ausbildungsverhältnisse zu führen und die Durchführung von Auslandsaufenthalten zu begleiten.8 Der Ordnungsrahmen für die duale Berufsausbildung wird in Abbildung 1 dargestellt.

2.1 Hintergrund: Das System der Aus- und Weiterbildung in Deutschland 2.1.1 Duale Berufsausbildung

(7)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 7 Derzeit gibt es 329 anerkannte Ausbildungsberufe

in Deutschland, die bundeseinheitlich nach BBiG/

HwO geregelt sind. Im Vergleich zu 2004 (350) ist die Zahl der anerkannten oder als anerkannt geltenden Berufe etwas gesunken.10 Bundesweit waren im Dezember 2013 knapp 1,39 Millionen Auszubildende in einem dualen Ausbildungsver- hältnis gemeldet.11 Aufgrund des demografischen Wandels ist die Zahl der Auszubildenden seit den

1990er-Jahren leicht rückläufig (1995: 1,58 Mil- lionen). Außerdem stammen rund 86 Prozent der Auszubildenden aus den westlichen und 14 Pro- zent aus den östlichen Bundesländern, wobei sich aufgrund des besonders starken demografischen Einbruchs in der jugendlichen Bevölkerung in Ostdeutschland die regionalen Anteile zuneh- mend verschieben.12

Neben der dualen Berufsausbildung nach BBiG/

HwO gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Berufen, die durch andere Rechtsvorschrif- ten geregelt werden und im Rahmen von voll- zeitschulischen Ausbildungsgängen an berufsbil-

denden Schulen zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. So unterliegt zum Beispiel die Berufsausbildung im Gesundheits- und Pflegebe- reich landesrechtlichen Vorschriften oder Bun- desgesetzen wie dem Notfallsanitätergesetz.

2.1.2 Berufsausbildung in Schulen

Darstellung nach BiBB 2011, S. 109

Abbildung 1: Das System der dualen Berufsausbildung

Ausbildung Betrieb Berufsschule

Bund Länder

Ausbildungsvertrag Berufsschulpflicht

Ausbildungsordnung Rahmenlehrplan

Zuständige Stellen

(Kammern) Schulaufsicht

Ausbildungsbetrieb Länder

Facharbeiter/-in Fachangestellte/-r

Gesellin/Geselle Staatlich geordnet durch

Begründet durch

Inhaltlich festgelegt in

Überwacht durch

Finanziert durch

Ausbildungsdauer in der Regel 3-31/2 Jahre

(8)

Die Ausbildung an den berufsbildenden Schu- len ist sehr heterogen. Sie kann zum einen un- terschieden werden nach der Regelungsebene (Bundes- oder Landesrecht) oder dem Berufsbe- reich (Gesundheitsberufe, Beamtenausbildung).

Die Berufe im Gesundheits-, Pflege- und Sozial- wesen sind dabei zahlenmäßig der mit Abstand größte Bereich in der schulischen Ausbildung.

Vereinfacht dargestellt existieren derzeit fol- gende vollzeitschulische Ausbildungsformate:13

• Vollzeitschulische Berufsausbildung nach

§ 50 BBiG/§ 40 HwO an Berufsfachschulen, die der dualen Ausbildung gleichgestellt ist – bundesweit an derzeit sieben Schulen

• Berufe des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens

- 17 bundesrechtlich geregelte Berufe - 50 landesrechtlich geregelte Berufe

• Assistentenausbildungen nach Landesrecht mit oder ohne Hochschulzugangsberechti- gung („Staatlich geprüft…“) – ca. 90 Berufe14 Ziele, Inhalte und Abschlüsse der schulischen Ausbildungen werden durch die Kultusminister- konferenz (KMK) in bundesweiten Rahmenverein- barungen festgelegt. Die Ausbildungen werden an verschiedenen Schultypen vermittelt, wobei die Bezeichnungen in den Ländern teilweise va- riieren. Häufige Schultypen sind Berufskollegs, Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachschulen sowie Schulen des Sozial- und Gesundheitswe- sens.15

2.1.3 Weiterbildung

Der Bereich der Weiterbildung in Deutschland ist deutlich heterogener als die Berufsausbildung. In einer Darstellung des deutschen Bildungswesens der KMK heißt es:

„Wie in keinem anderen Bildungsbereich hat sich in der Weiterbildung ein Nebeneinander – aber auch ein notwendiges Miteinander – von staat- lichen und privaten, gemeinnützigen und ge- winnorientierten, betrieblichen und öffentlichen Bildungseinrichtungen und -angeboten heraus- gebildet.“16

Die Betriebe sind dabei die wichtigsten Träger be- ruflicher Weiterbildung. Betriebsexterne Anbieter sind weitestgehend in privater Trägerschaft, so- dass dem Staat (anders als im Bereich der Be- rufsausbildung) nur eine subsidiäre Rolle in der überwiegend marktwirtschaftlich organisierten beruflichen Weiterbildung zukommt. Damit ver- bunden sind allerdings auch mangelnde Trans- parenz der Weiterbildungsangebote für Interes- sierte und fehlende Qualitätskontrollen in vielen Teilbereichen. Aus diesen Gründen werden für die vorliegende Studie nur staatlich geregelte über- betriebliche Weiterbildungsangebote untersucht, wenngleich sie nur einen kleinen Teil im Gesamt- spektrum beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen darstellen.17

Ähnlich wie in der Berufsausbildung muss in der Weiterbildung zwischen Regelungsebene (Bund, Land, zuständige Stelle) und der Art der Weiter- bildung (zum Beispiel Aufstiegsfortbildung, An- passungsfortbildung, Umschulung) unterschie- den werden. Weiterbildung kann dabei allgemein als Form des organisierten Lernens definiert wer- den. Gesetzlich definiert sind darüber hinaus die Begriffe der beruflichen Fortbildung, der beruf- lichen Umschulung und der beruflichen Weiter- bildung:

• Berufliche Fortbildung nach BBiG/HwO – Erhaltung, Anpassung und Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit.

• Berufliche Umschulung nach BBiG/HwO – Befähigung zu anderer beruflicher Tätigkeit, muss zu einem beruflichen Abschluss führen.

• Berufliche Weiterbildung nach dem So- zialgesetzbuch (SGB III) – Leistung der Ar- beitsförderung, die Arbeitnehmer/Arbeitgeber und Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen erhalten können.

In Abbildung 2 sind die wichtigsten Arten der Weiterbildung grafisch dargestellt.

(9)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 9 Hinsichtlich der für den Ausbildungsatlas wich-

tigen Frage nach der beruflichen Fortbildung ist zwischen den Begriffen der Anpassungsfortbildung („erhalten und anpassen“) und der Aufstiegsfort- bildung („erweitern und beruflich aufsteigen“) zu unterscheiden. Die Anpassungsfortbildung soll die vorhandene berufliche Handlungsfähigkeit im bisherigen Berufsumfeld erhalten und anpassen, zum Beispiel durch Kurse und Seminare im Rah- men betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen, die häufig ohne Prüfung oder Abschluss enden.

Die Aufstiegsfortbildung hingegen zielt darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwei- tern und auf die Wahrnehmung von Funktionen in einem merklich größeren Verantwortungsbereich vorzubereiten. Es handelt sich um geregelte Bil- dungsgänge, die üblicherweise mit einer Prüfung vor einer zuständigen Stelle (zum Beispiel Kam- mer, Länder) abschließen und zum Tragen einer anerkannten Berufsbezeichnung berechtigen.

Nur die Fortbildung im Sinne der Aufstiegsfortbil- dung ist auf Bundesebene gesetzlich geregelt.19 Öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungen in Deutschland können in die folgenden drei Be- reiche eingeteilt werden:

• Bundesrechtlich geregelte Prüfungen nach

§ 53 BBiG/§42 HwO

• Prüfungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 54 BBiG/§ 42a HwO

• Landesrechtlich geregelte oder staatlich an- erkannte Prüfungen

Fortbildungsordnungen des Bundes werden durch das BMBF im Einvernehmen mit dem zu- ständigen Fachministerium (zum Beispiel BMWi) und in Absprache mit Vertretern der Sozialpartner erlassen. Sie definieren vor allem Mindeststan- dards für die Zulassung zur Prüfung und die Prü- fungsanforderungen. Anders als die Ausbildungs- ordnungen im dualen System enthalten sie aber kein Curriculum; vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und von Experten der Sozialpartner erstellte Rahmenpläne haben nur Empfehlungscharakter. Gegenwärtig existieren 222 bundeseinheitliche Regelungen und Rechts- verordnungen für die berufliche Fortbildung und Umschulung auf Grundlage von BBiG/HwO. Da- rin enthalten sind unter anderem Abschlüsse für Handwerksmeister/innen (94 Berufe), Indus- trie- und andere Meister/innen (48 Berufe) sowie

Darstellung nach BIBB 2013, S. 1018

Abbildung 2: Arten der Weiterbildung

Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung

Allgemeine Weiterbildung (kulturelle/politische/

gesellschaftliche Bildung)

Wissenschaftliche Weiterbildung

Fortbildung Umschulung Lernen im Prozess der Arbeit

Anpassungs-

fortbildung Aufstiegs- fortbildung

Anerkannte Ausbildungs-

berufe

Erwerbsberufe, berufliche

Tätigkeit

Formelles

Lernen Informelles Lernen

(10)

weitere anerkannte Fortbildungsabschlüsse nach BBiG/HwO (71 Berufe).20

Kammerregelungen bzw. Fortbildungsprü- fungsregelungen der zuständigen Stellen werden häufig erlassen, um auf regionale oder branchenspezifische Qualifikationsbedarfe zu reagieren. Sie können so lange gelten, bis sie durch eine Bundesregelung gemäß BBiG/HwO ersetzt werden (Bundesrecht bricht Kammer- recht) oder im Falle einer Befristung außer Kraft treten. Die Kammern sind mit der Durchführung der Prüfungen beauftragt und entscheiden damit über die Prüfungszulassung der Bewerber, zum Beispiel ob bei Aufstiegsfortbildungen eine aus- reichende Berufserfahrung der Bewerber/innen vorliegt. Gleichzeitig bieten die Bildungsinstitute der IHK und HwK häufig passende Lehrgänge an.

Durch den paritätisch besetzten Berufsbildungs- ausschuss einer Kammer sind bei der Erstellung der Prüfungsordnungen ebenfalls die Sozialpart- ner eingebunden. Von den zuständigen Stellen

existieren derzeit etwa 2.879 Rechtsvorschriften für 763 Fortbildungsberufe in Deutschland.21 Weiterhin existieren eine hohe Anzahl landes- rechtlicher Prüfungsregelungen, die insbe- sondere die Fortbildung an den Fachschulen der Länder regeln. Im Moment gibt es 225 Weiter- bildungsregelungen allein für Berufe im Gesund- heits-, Pflege- und Sozialwesen. Darüber hinaus existieren in den einzelnen Ländern eine hohe Zahl an schulischen Fortbildungen in Bereichen wie Technik und Gestaltung.

Wie eingangs beschrieben existieren abseits der staatlich geregelten Weiterbildung durch Bund, Länder und zuständige Stellen eine Vielzahl von Abschlüssen, Zertifikaten, Lehrgängen und Kursen, die aufgaben- und themenspezifische Qualifizierungsbedarfe adressieren und einen eigenen, de facto unüberblickbaren Bereich dar- stellen. Zum besseren Verständnis ist die Vielfalt der Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland in Abbildung 3 grafisch dargestellt.

Weiterbildungsabschlüsse mit

öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungsvorschriften

Weiterbildungs- abschlüsse

ohne öffentlich-rechtlich

geregelte Prüfungs- vorschriften (z.B. Zertifizierung

durch private Bildungsträger)

Maßnahmen ohne Prüfung

und Zeugnis, aber mit Teilnahme- bescheinigung

Bundesrechtlich geregelte Prüfungen

Prüfungsregelung der zuständigen

Stellen

Landesrechtlich geregelte oder

staatlich anerkannte

Prüfungen

Träger-/

Einrichtungs- spezifische

Prüfung

Themen-/

Aufgaben- spezifische Weiterbildung

Fortbildung nach

§ 53 BBiG/§ 42 HwO z.B. Gepr. Industrie- meister/in, Gepr.

Handwerksmeister/- in, Gepr. Fachwirt/-in Umschulung nach

§ 58 BBiG/

§ 42e HwO

Fortbildung nach

§ 54 BBiG/§ 42 HwO z.B. Fachwirt/-in, Fachkauffrau/Fach-

kaufmann Umschulung nach

§ 59 BBiG/

§ 42f HwO

z.B. Fortbildung an Fachhochschulen (im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich Technik

und Gestaltung)

z.B. (Kammer-) Zertifikate ohne

gesetzliche Grundlage Hersteller- oder Sprachzertifikate

z.B. (betriebliche) Seminare, Kurse oder Unterweisungen

Darstellung nach Borowiec et al. 2012, S. 2522

Abbildung 3: Abschlüsse in der beruflichen Weiterbildung

(11)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 11

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2.2 Vorgehen und Methodik

Auswahlkriterien und Datenquellen für Aus- und Weiterbildungsangebote Angesichts der sehr heterogenen Landschaft der

Aus- und Weiterbildung in Deutschland war es notwendig, klare Analysekriterien für beide Be- reiche zu identifizieren. Für den Bereich Ausbil- dung wurden alle dualen und vollzeitschulischen Ausbildungsberufe nach Bundes- und Landes- recht in die Recherche einbezogen. Die Grund- gesamtheit beträgt damit etwa 486 Ausbildungs- berufe.

Für den Bereich Weiterbildung wurden nur öffentlich-rechtlich geregelte Weiterbildungsab- schlüsse untersucht, das heißt bundesrechtliche Regelungen nach BBiG/HwO, Regelungen der zu- ständigen Stellen (zum Beispiel IHK, HwK) so- wie landesrechtlich geregelte Fortbildungen. Die Grundgesamtheit beläuft sich damit auf minde- stens 1210 Fortbildungsregelungen.23

Von der Recherche explizit ausgenommen wa- ren beamtenrechtlich geregelte Berufe des öf- fentlichen Dienstes (Verwaltung, Polizei, Justiz- vollzug etc.). Außerdem sind in dieser Auswahl gesetzlich oder anderweitig vorgeschriebene Qualifizierungen für Tätigkeiten im Sicherheits- und Safety-Bereich nicht enthalten, die unter anderem im Beauftragtenwesen und in Form diverser Sach- und Fachkundeprüfungen gere- gelt sind (beispielsweise Fachkraft für Arbeits- sicherheit, Brandschutz-, Strahlenschutz- oder Hygienebeauftragte/r). Ausgenommen sind da- mit alle Weiterbildungsabschlüsse und -zertifikate ohne öffentlich-rechtliche Prüfungsvorschriften, insbesondere von privaten Bildungsträgern.

Für die Recherche wurden in einem ersten Schritt einschlägige Übersichtswerke und Online- Datenbanken für Aus- und Weiterbildung mit einer stichwortbasierten Suche ausgewertet. Daten- quellen waren das Lexikon der Ausbildungsberufe (2014/2015)24 und das Online-Portal BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (http://berufenet.

arbeitsagentur.de/berufe/), das vom Bundesinsti- tut für Berufsbildung herausgegebene Verzeich- nis der anerkannten Ausbildungsberufe (2014)25 sowie das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern (http://wis.ihk.de/). Zur besseren Vergleichbar- keit mit den Angeboten des Studienführers Si-

cherheitsforschung wurden die Bildungsangebote auf Grundlage derselben deutschen Schlagworte ermittelt, die für die Zusammenstellung der Stu- dienangebote genutzt wurden (siehe Endnote).26 Es wurden dementsprechend alle Aus- und Wei- terbildungsangebote zusammengetragen, deren Berufsbezeichnungen, Tätigkeitsbeschreibungen sowie Ausbildungs- oder Prüfungsordnungen eine einfache Übereinstimmung mit den Stichworten aufwiesen.

In einem zweiten Schritt wurden die Inhalte der Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnungen der ermit- telten Angebote dahingehend untersucht, ob ein wesentlicher inhaltlicher Bezug zum Rahmenpro- gramm für zivile Sicherheitsforschung der Bun- desregierung herzustellen ist. Hierfür wurden in einer stichwortbasierten Suche alle abgeschlos- senen und laufenden Sicherheitsforschungspro- jekte in Deutschland sowie auf EU-Ebene auf eine Übereinstimmung mit den Ausbildungsinhal- ten untersucht.27 Ausbildungsberufe wie Schorn- steinfeger/in, Schädlingsbekämpfer/in und Büch- senmacher/in, die prinzipiell einen Sicherheits- bezug aufweisen, wurden in diesem zweiten Rechercheschritt aussortiert, da ihnen eine An- bindung an die Inhalte der zivilen Sicherheits- forschung fehlt. Im Handwerk existieren eben- falls diverse Ausbildungsberufe mit einem Bezug zur Sicherheits- und Gefahrenmeldetechnik (zum Beispiel Metallbauer/in und Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik), die jedoch auf- grund ihres breiten Tätigkeitsprofils nicht schwer- punktmäßig dem Bereich der zivilen Sicherheit zugeordnet werden können. Das gilt auch für die Berufe Versicherungskaufmann/-frau, Fachwirt/

in für Umweltschutz oder diverse landesrechtlich geregelte Berufe im Gesundheitswesen.

Auf Grundlage dieser Vorgehensweise wurden fünf Ausbildungsberufe und sieben Fort- bildungsabschlüsse ermittelt. In Gegenüber- stellung zur Anzahl der Studienangebote mit Sicherheitsschwerpunkt mag diese Zahl klein erscheinen. Dieser Eindruck relativiert sich je- doch angesichts des deutlich größeren Angebots an grundlegenden und weiterführenden Studien-

(12)

gängen in Deutschland (mehr als 16.000) und den strukturellen Unterschieden zwischen beiden Bildungsbereichen. So ist beispielsweise die Ver- fahrensweise für die Erarbeitung und Umsetzung von Ausbildungsordnungen deutlich komplexer und langwieriger als die Erstellung und Akkredi- tierung eines neuen Studiengangs.28 Im Bereich der Weiterbildung haben sich die Sozialpartner auch auf vergleichsweise hohe Voraussetzungen geeinigt, unter denen einzelne Kammerregeln auf Antrag beim zuständigen Bundesministerium in eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung über- führt werden können.29 Gleichzeitig ist die Zahl der Absolventen einzelner Aus- und Weiterbil- dungsgänge mitunter auch um bis zu zwei Grö- ßenordnungen höher als die einzelner Studien- gänge.

Wichtige Tätigkeiten in den Bereichen „Security“

und „Safety“ sind zudem, wie bereits oben er- wähnt, durch gesetzliche Vorgaben und Verord- nungen außerhalb von BBiG/HwO und landes- rechtlichen Prüfungsvorschriften geregelt. Einige

dieser Tätigkeiten weisen wiederum eindeutige Bezüge zum Sicherheitsforschungsprogramm der Bundesregierung auf (zum Beispiel in der Hafen-, Flughafen- und Veranstaltungssicherheit). Im In- teresse einer allgemeinen Darstellung relevanter Qualifizierungsanforderungen in der zivilen Si- cherheit werden daher in Abschnitt 4 gesetzlich oder branchenintern vorgeschriebene Qualifizie- rungen auszugsweise erläutert.

Die Angaben zu den Bildungsangeboten wurden aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen und dem Lexikon der Berufe (Berufsbild und Aus- bildungsinhalte) sowie den Prüfungsordnungen (Aufgaben und Tätigkeiten, Prüfungsinhalte) zusammengestellt. Auf eine Klassifizierung der einzelnen Angebote wurde verzichtet, da weder eine Aufteilung nach gesetzlicher Zuständigkeit (Industrie und Handel, Handwerk etc.) noch eine Gruppierung auf Grundlage der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit (KldB 2010) einen wesentlichen Mehrwert generiert hätte.30

Abbildung in der SecurityResearchMap

Anders als im universitären Bereich, in dem ein Studienangebot in der Regel eine Universität re- präsentiert, ist eine einheitliche Abbildung der Aus- und Weiterbildungsangebote auf der Se- curityResearchMap (SRM) des BMBF nicht ohne Weiteres möglich. Für die Berufsausbildung wurde entschieden, die Berufsschulen (dual) bzw.

Berufsfachschulen (vollzeitschulisch) als geogra- fische Referenzen in die SRM aufzunehmen. Für die duale Berufsausbildung ist zu beachten, dass die Auszubildenden in der Regel durch ihren Aus- bildungsbetrieb in der zuständigen Berufsschule des Landes angemeldet werden. Bei einer vollzeit- schulischen Ausbildung steht die Wahl der Berufs- fachschule den Schüler/innen jedoch frei.

Im Bereich der Weiterbildung ist das erfolgreiche Bestehen der jeweiligen Fortbildungsprüfung ent- scheidend. Die Teilnahme an Vorbereitungskursen ist bei fast allen Angeboten nicht vorgeschrieben.

Daher wurde entschieden, die prüfenden Insti- tutionen bzw. die zuständigen Stellen als Daten- punkte in die SRM aufzunehmen – anstelle von schulenden Institutionen wie den Ausbildungsaka- demien der Kammern oder den privaten Bildungs- trägern, die in Anzahl und Qualität im Rahmen dieser Arbeit nicht zu bemessen sind.

Die relevanten Berufs(fach)schulen und zustän- digen Stellen wurden auf Grundlage folgender Quellen ermittelt:

• Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit: Liste aller relevanten Landesbe- rufsschulen, bereitgestellt durch den bundes- weiten Arbeitskreis zur Lernfeldumsetzung

& Neuordnung der Sicherheitsberufe Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit (Stand: 2014);

• Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Si- cherheit: Prüfungsstatistik aufgeschlüsselt nach Industrie- und Handelskammern, be- reitgestellt vom DIHK (Stand: März 2015);

• Elektrotechnikmeister/-in mit Schwer- punkt Kommunikations- und Sicher- heitstechnik: Online-Recherche der Hand- werkskammern mit dem Prüfungsangebot Elektrotechnikmeister, anschließend telefo- nische Nachfrage, ob der Prüfungsschwer- punkt angeboten wird;

• Notfallsanitäter/-in: Übersicht der Ret- tungsdienstschulen in Deutschland des S+K

(13)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 13

Quelle: sct-24.com/pixelio.de

Verlages für Notfallmedizin (http://www.

skverlag.de/rettungsdienstschulen/rettungs- dienstschulen.html), telefonische Nachfrage bei allen Schulen, ob gegenwärtig oder künf- tig die Ausbildung angeboten wird;

• Fachkraft für Hygieneüberwachung, Werkfeuerwehrmann/-frau, Geprüfte/r Werkfeuerwehrtechniker/in, Geprüf- te Brandschutzfachkraft, Geprüfte/r Brandschutzmeister/in, Geprüfte/r In- dustriemeister/in – Fachrichtung Brand-

schutz: Online-Recherche der einschlägigen Berufsfachschule bzw. Kammer, gefolgt von telefonischer Validierung des Online-Ange- bots.

Das Vorgehen und die Ergebnisse bei der Re- cherche des Ausbildungsatlas sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Im folgenden Abschnitt wer- den die einzelnen Aus- und Weiterbildungsberufe vorgestellt sowie ihre Entstehung und aktuellen Entwicklungen kurz erläutert.

Auswahlkriterium

Tabelle 1: Erstellung und Ergebnisse des Ausbildungsatlas

AusbildungWeiterbildung

• Duale Ausbildungs- berufe nach BBiG/

HwO (329)

• Berufe im Gesund- heits- und Sozialwe- sen auf Bundes- und Landesebene (67)

• Weitere vollzeitschu- lische Ausbildungs- berufe nach Landes- recht (ca. 90)

• Bundesrechtlich geregelte Prüfungen (222)

• Prüfungsregelungen der zuständigen Stellen (763)

• Landesrechtlich geregelte Prüfungen (225+)

• Verzeichnis der anerkannten Ausbil- dungsberufe (2014)

• Lexikon der Aus- bildungsberufe (2014/2015) und BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit

• Ausbildungs- ordnungen

• Verzeichnis der aner- kannten Ausbildungs- berufe (2014)

• BERUFENET der Bun- desagentur für Arbeit

• Weiterbildungsdaten- bank der Industrie- und Handelskammern (WIS)

• Prüfungsordnungen

• 3 x Berufe in Industrie- und Handel

• 2 x Berufe im Gesund- heitswesen

• 6 x Fort- bildungs- abschlüsse im Bereich Industrie- und Handel

• 1 x Fort- bildungs- abschluss im Handwerk

• Berufs- schulen im Bundesgebiet

• Berufsfach-(22) schulen im Gesundheits- und Pflege- wesen (109)

• Prüfende Industrie- und Handels- kammern

• Prüfende (25) Handwerks- kammern (6) Abbildung

auf SRM Quelle Ergebnis nach

Zuständigkeit

(14)

Entstehung und aktuelle Entwicklung

Im Zuge der Professionalisierung der Sicherheits- branche und der Einführung erster formaler Fort- bildungsabschlüsse in den 1970er und 1980er Jahren bemühten sich die Sozialpartner in der Folgezeit um die Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs für die Branche. Diese An- strengungen mündeten in der dreijährigen Aus- bildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die im Herbst 2002 erstmals angeboten wurde.

Als sogenannter Monoberuf ohne Spezialisie- rungen werden bereichsübergreifende Grundqua- lifikationen in den Themen Sicherheit, Recht und kaufmännische Tätigkeiten vermittelt, um alle wesentlichen Tätigkeiten des Sicherheitsgewer- bes abdecken zu können. 2008 wurde der Beruf mit der Einführung der zweijährigen Servicekraft für Schutz und Sicherheit modernisiert.31

Die Ausbildung wird dual an den Lernorten Be- trieb und Berufsschule durchgeführt. Der Un- terricht an den Berufsschulen erfolgt dabei in Landesfachklassen im Blockunterricht an 19 Standorten in Deutschland. Bisher wurden etwa 6400 Fachkräfte für Schutz und Sicherheit in Deutschland ausgebildet (Tabelle 2). Die jähr- liche Absolventenzahl verharrt dabei seit Jahren auf einem relativ niedrigen Niveau, außerdem hat die Fachkraft eine der höchsten Lösungsquo- ten unter Ausbildungsberufen bundesweit (2013:

48,3 Prozent).32

Auch wenn die Einführung einer dreijährigen Be- rufsausbildung einen Beitrag zu Professionalisie- rung und verbesserter Personalgewinnung der Sicherheitswirtschaft geleistet hat, sieht sich die Berufsausbildung seit ihrer Einführung diversen Problemen gegenüber. Dazu gehören unter an- derem unzureichende Ausbildungsbedingungen, insbesondere im Betrieb, zu geringe Nachfrage der Fachkräfte durch Auftraggeber, mangelnde betriebliche Entwicklungsperspektiven und das niedrige Lohnniveau.33 Ein etwaiger Reformbe- darf des Ausbildungsberufes wird bis Ende 2015

im Rahmen einer Evaluierung unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) un- tersucht, deren Ergebnisse als Grundlage für wei- tere bildungspolitische Maßnahmen in der Sicher- heitsbranche dienen werden.34

Tabelle 2: Absolventenzahlen Fachkraft für Schutz und Sicherheit35

Jahr Absolventen/-innen

2004 3

2005 231

2006 495

2007 715

2008 627

2009 734

2010 755

2011 728

2012 691

2013 737

2014 697

Gesamt 6413

Quelle: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: März 2015)

Berufsbild

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen Personen, Objekte, Anlagen und Vermögens- werte. Sie planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr aus, beurteilen Gefährdungspotentiale und leiten ent- sprechende Sicherheitsmaßnahmen ein. Sie kön- nen ebenfalls zuständig sein für Koordination und Einsatzplanung von Sicherheitskräften. Sie ken-

3 STAATLICH GEREGELTE AUS- UND WEITERBILDUNGS- ABSCHLÜSSE IN DER ZIVILEN SICHERHEIT

3.1 Ausbildung

3.1.1 Fachkraft für Schutz und Sicherheit

(15)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 15 nen Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial

von Waffen und überprüfen Schutz- und Sicher- heitstechnik. Darüber hinaus prüfen Fachkräfte für Schutz und Sicherheit die Einhaltung objekt- bezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, z.B. Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umwelt- schutz und Datenschutz.

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Wer- te- und Personenschutzes, bzw. in Unternehmen mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu gehö- ren z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesellschaf- ten des öffentlichen Nahverkehrs oder Unter- nehmen im Bereich des Facility-Managements.

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich eben- falls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder auch Speditionen für Werttransporte.

Ausbildungsinhalte

Berufsprofilgebende Kenntnisse und Fähigkeiten:

• Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste

• Sicherheitsdienste

- Sicherheitsbereiche

- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik

- Qualitätssichernde Maßnahmen

• Kommunikation und Kooperation - Teamarbeit und Kooperation - Kundenorientierte Kommunikation

• Schutz und Sicherheit

• Verhalten und Handeln bei Schutz- und Si- cherheitsmaßnahmen

• Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel

• Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation

• Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen

- Markt- und Kundenorientierung - Risikomanagement

- Betriebliche Angebotserstellung - Auftragsbearbeitung

• Teamgestaltung

Integrative Kenntnisse und Fähigkeiten:

• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbe- triebes

• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ar- beit

• Umweltschutz

Zulassungsvoraussetzungen

Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Pra- xis stellen Betriebe zu etwa gleichen Teilen Aus- zubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder mit Hauptschulabschluss ein.

Quelle: Mr Pics/Shutterstock.de

(16)

Entstehung und aktuelle Entwicklung

Die zweijährige duale Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit wurde 2008 mit dem Ziel eingeführt, einen praxisnahen „modifizierten Massenberuf“ für die Sicherheitswirtschaft zu eta- blieren. Aufgrund der bis dahin unbefriedigenden Erfahrungen mit der Fachkraft für Schutz und Si- cherheit wurde insbesondere von den Fachver- bänden ein zusätzlicher, operativ ausgerichteter Ausbildungsgang mit weniger kaufmännischen Inhalten und einer kürzeren Ausbildungsdauer gefordert. Die Arbeitnehmervertreter standen diesem Ansatz kritisch gegenüber und setzten demgegenüber auf eine Modernisierung der drei- jährigen Ausbildung.36

Die Ausbildung zur Servicekraft wird dual an den Lernorten Betrieb und Berufsschule durchgeführt.

Der Unterricht an den Berufsschulen erfolgt da- bei in Landesfachklassen im Blockunterricht an 19 Standorten in Deutschland. Die Lehrinhalte der Servicekraft sind identisch mit den ersten beiden Jahren der Fachkraft, das heißt, bereits erfolgte Leistungen sind im Falle eines Wechsels anrechenbar und ein Übergang in die dreijährige Ausbildung problemlos möglich. Bisher wurden etwa 1100 Servicekräfte für Schutz und Sicher- heit in Deutschland ausgebildet (Tabelle 3), wo- mit die Absolventenzahlen deutlich unter denen der Fachkraft liegen. In der zweijährigen Ausbil- dung ist die hohe Abbruchquote ebenfalls proble- matisch (2013: 50,6 Prozent).37

Die Erwartung aus der Sicherheitswirtschaft, mit der Servicekraft für Schutz und Sicherheit einen massentauglichen Ausbildungsberuf einzuführen, hat sich demnach nicht erfüllt. Im Rahmen der bis Ende 2015 laufenden Evaluierung der beiden Ausbildungsberufe im Sicherheitsgewerbe wird schwerpunktmäßig die Servicekraft für Schutz und Sicherheit untersucht. Die Ergebnisse sollen dazu dienen, „Schlüsse zu ziehen für eine ggf.

notwendige Neu- bzw. Umgestaltung des Be- rufes“ und „erforderlichenfalls die Neuausrich- tung der bestehenden Berufe im Bereich Schutz und Sicherheit vor dem Hintergrund sich wan- delnder Servicekonzepte und Aufgaben in den Blick zu nehmen.“38

Tabelle 3: Absolventenzahlen Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Jahr Absolventen/-innen

2009 9

2010 140

2011 233

2012 219

2013 176

2014 310

Gesamt 1087

Quelle: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: März 2015)

Berufsbild

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit sind daran beteiligt, Personen, Objekte und Vermö- genswerte zu sichern und zu schützen. Sie un- terstützen die Analyse von Gefährdungspotenti- alen sowie die Umsetzung von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr. Sie nehmen Sicherheitskontrollen vor und führen Kontrollgänge in Gebäuden und auf dem Gelän- de durch. Dabei prüfen sie auch, ob betriebliche und gesetzliche Vorschriften, beispielsweise im Arbeits-, Brand- und Umweltschutz, eingehalten werden. Auch wirken Servicekräfte für Schutz und Sicherheit bei der Installation und Inbetrieb- nahme von sicherheitstechnischen Einrichtungen mit und überprüfen regelmäßig, ob diese ein- wandfrei funktionieren.

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbei- ten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unterneh- men mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesell- schaften des öffentlichen Nahverkehrs oder Un- ternehmen im Bereich des Facility-Managements.

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich eben- falls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder auch Speditionen für Werttransporte.

3.1.2 Servicekraft für Schutz und Sicherheit

(17)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 17 Ausbildungsinhalte

Berufsprofilgebende Kenntnisse und Fähigkeiten:

• Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste

• Sicherheitsdienste - Sicherheitsbereiche

- Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik

- Qualitätssichernde Maßnahmen

• Kommunikation und Kooperation - Teamarbeit und Kooperation - Kundenorientierte Kommunikation

• Schutz und Sicherheit

• Verhalten und Handeln bei Schutz- und Si- cherheitsmaßnahmen

• Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel

Integrative Kenntnisse und Fähigkeiten:

• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbe- triebes

• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ar- beit

• Umweltschutz

Zulassungsvoraussetzungen

Es ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Pra- xis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss ein.

Quelle: 24Novembers/Shutterstock.de

(18)

BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015

18

3.1.3 Werkfeuerwehrmann/-frau Entstehung und aktuelle Entwicklung

In Deutschland liegen die Zuständigkeit für Brand- und Katastrophenschutz einschließlich der Aus- bildung von Feuerwehrkräften bei den Ländern.

Traditionell können Werkfeuerwehren ihre Be- schäftigten ausschließlich aus Berufsfeuerwehren rekrutieren oder nach den landesrechtlichen Vor- gaben und in Analogie zu den Ausbildungsgän- gen der öffentlichen Feuerwehren ausbilden. Die Bewerber/innen durchlaufen hierfür in der Regel eine 18-monatige feuerwehrtechnische Ausbildung und müssen über eine abgeschlossene Berufsaus- bildung in einem relevanten Bereich (zum Beispiel Handwerk) verfügen. In Nordrhein-Westfalen wur- de diese Voraussetzung auf Initiative der Berufs- feuerwehr Düsseldorf 2006 erstmals gelockert und probeweise eine dreijährige öffentlich-rechtliche Feuerwehrausbildung für Schulabgänger/innen er- möglicht.

Damit auch die Werkfeuerwehren der Industrie diese Ausbildung anbieten können, wurde 2009 in einer Erprobungsverordnung der duale Ausbil- dungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau ins Leben gerufen. In diesem zweistufigen Ausbildungsgang folgt auf eine 18-monatige handwerkliche Ausbil- dung, die mit einer Prüfung vor der Handwerks- kammer abschließt, eine feuerwehrtechnische Ausbildung, die mit der Laufbahnprüfung nach drei Jahren beendet wird. Mit der Etablierung einer auf Werkfeuerwehrqualifikationen zugeschnittenen Ausbildung, der Erschließung neuer Bewerber- kreise (Schulabgänger/innen) und der Verkürzung der Gesamtausbildungsdauer von viereinhalb bis fünf Jahren auf drei Jahre sollten Nachwuchskräfte schneller und zielgerichteter in den Beruf gebracht und damit eine Verbesserung der Altersstruktur und Sicherung des Fachkräftebestandes der Werk- und Betriebsfeuerwehren erreicht werden.39 Seit 2009 wurden in Deutschland etwa 130 Werk- feuerwehrmänner und -frauen erfolgreich ausge- bildet. Die Ausbildung wird derzeit in Nordrhein- Westfalen, Hessen und Bayern angeboten; ein erster Ausbildungsgang in Niedersachsen ist für 2016 geplant. Nach einer erfolgreichen Evaluierung der Erprobungsverordnung unter Federführung des BiBB wird die leicht modernisierte Ausbildung zum 1. August 2015 endgültig als anerkannter Ausbildungsberuf bundesweit eingeführt.40

Tabelle 4: Absolventenzahlen Werkfeuerwehrmann/-frau

Jahr Absolventen/-innen

2010 9

2011 9

2012 21

2013 48

2014 44

Gesamt 131

Quellen: BiBB (2009-2013); DIHK Prüfungsstatistik (2014)

Berufsbild

Werkfeuerwehrleute nehmen Aufgaben im Brand- und Gefahrenschutz in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wahr. Im Notfall führen sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung und medizi- nischen Notfallversorgung durch. Dabei stimmen sie die Schutzmaßnahmen individuell auf die Be- sonderheiten des Betriebes ab und sorgen da- für, dass Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrgeräte stets betriebsbereit sind. Ziel ist es, Brände, Ex- plosionen oder Unfälle zu verhindern. Im Ernst- fall führen sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung durch, sichern die Gefahrenstelle, führen Ber- gungsarbeiten durch und übernehmen die medi- zinische Notfallversorgung. Ihre Aufgabe ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter/innen zu gewähr- leisten, aber auch die Schäden an betrieblichen Anlagen möglichst gering zu halten. Weiterhin leisten Werkfeuerwehrleute technische Hilfe und führen ggf. Einsätze zur Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren durch.

Werkfeuerwehrleute arbeiten hauptsächlich in Wirtschaftszweigen und Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, z.B. in der chemischen In- dustrie, in der Metall- und Elektroindustrie, bei Automobilherstellern, in Kraftwerken, an Häfen und Flughäfen und in Krankenhäusern.

(19)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 19

Quelle: Alexandra H./pixelio.de

Ausbildungsinhalte

Berufsprofilgebende Kenntnisse und Fähigkeiten:

• Rechtliche Grundlagen des Feuerwehrdiens- tes

• Anforderungen an den Beruf

• Brandgeschehen, Löschmittel und Löschver- fahren

• Fahrzeuge und Geräte

• Atemschutz

• Einsatzlehre

- Einrichten, Sichern und Betreiben von Einsatzstellen

- Sichern, Retten und Bergen - Brandbekämpfung

- Technische Hilfeleistung - ABC-Einsatz

- Rettungssanitäter-Einsatz

• Vorbeugender Brandschutz

Integrative Kenntnisse und Fähigkeiten:

• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbe- triebes

• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

• Umweltschutz

• Information, Kommunikation und Arbeitsor- ganisation

- Kommunikation und Teamarbeit

- Erstellen und Anwenden technischer Unterlagen

- Kommunikations- und Informationssy- steme

- Planen der Arbeit

• Handwerkliche Tätigkeiten

- Elektrotechnische Arbeiten für den Feu- erwehreinsatz

- Metall-, sanitär-, heizungs- und klima- technische Arbeiten für den Feuerwehr- einsatz

- Holzarbeiten für den Feuerwehreinsatz

Zulassungsvoraussetzungen

Es ist neben der gesundheitlichen Eignung keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hoch- schulreife ein.

Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de

(20)

BIGS Standpunkt Nr. 7 / Juli 2015

20

3.1.4 Notfallsanitäter/-in

Entstehung und aktuelle Entwicklung

Eine gesetzlich geregelte Ausbildung für nich- tärztliches Fachpersonal im Rettungsdienst wurde in Deutschland erstmals 1989 mit dem Rettung- sassistentengesetz eingeführt. Die Ausbildung geriet allerdings, insbesondere wegen der unge- regelten Ausbildungsvergütung und der Aushöh- lung der Regelausbildung von zwei Jahren auf fünf bis sechs Monate, von vielen Seiten der Not- fall- und Rettungsmedizin in die Kritik. Mit dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes zum 1.

Januar 2014 wurde die Berufsausbildung für Ret- tungsassistenten/innen schließlich modernisiert.

Wesentliche Neuerungen sind die dreijährige al- ternierende Ausbildung, eine Ausbildungsvergü- tung, ein Abschlussexamen sowie eine deutlich präzisere Beschreibung des Ausbildungsziels.

Das neue Berufsbild soll nicht nur gestiegenen medizinischen Anforderungen gerecht werden, sondern vor allem die Attraktivität und Fachkräf- tegewinnung des Rettungsdienstes verbessern.41 Die Ausbildung wird im Unterricht an staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen (1920 Stun- den) sowie durch praktische Einsätze in Einrich- tungen des Rettungsdienstes (1960 Stunden) und Krankenhäusern (720 Stunden) durchge- führt. Für bereits aktive Rettungsassistenten/

innen bestehen diverse Übergangsregelungen, zum Beispiel die Möglichkeit einer Ergänzungs- prüfung bei mehr als fünf Jahren Berufserfah- rung. Auch wenn die landesrechtliche Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes bis Mai 2015 in al- len Bundesländern formal abgeschlossen wurde, existieren bei der praktischen Umsetzung noch deutliche Unterschiede. Während in einigen Bun- desländern bereits seit Herbst 2014 ausgebildet wird, sind in anderen Ländern bisher nur Ergän- zungsprüfungen möglich. Vielerorts sind die Fi- nanzierung und Ausbildungsinhalte noch nicht geklärt, sodass mit einem flächendeckenden Aus- bildungsbeginn vor 2016 nicht zu rechnen ist.42 Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir uns dennoch entschieden, alle uns bekannten staat- lich anerkannten Rettungsdienstschulen in die SecurityResearchMap aufzunehmen, auch wenn die Ausbildung dort noch nicht begonnen hat.

Bisher liegen keine aggregierten Ausbildungs- zahlen für den Notfallsanitäter vor. Im Vor-

gängerberuf Rettungsassistent/-in wurden in Deutschland zuletzt über 3000 neue Fachkräfte pro Jahr ausgebildet. Inwiefern die modernisier- te Berufsausbildung diese Quote halten oder so- gar erhöhen kann, bleibt abzuwarten. Bisherige Rettungsassistenten/-innen dürfen die Berufsbe- zeichnung „Notfallsanitäter/-in“ führen, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes die staatliche (Er- gänzungs-)Prüfung bestanden haben.

Tabelle 6: Absolventenzahlen

Rettungsassistent/-in seit 2007

Jahr Absolventen/-innen

2007 3080

2008 3023

2009 2008

2010 3241

2011 3266

2012 3745

2013 3650

Gesamt 22013

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 2 sowie diverse Zusammenfassungstabellen der Sozial- und Gesund- heitsdienstberufe

(21)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 21 Berufsbild

Notfallsanitäter/innen beurteilen bei medizi- nischen Notfällen den Gesundheitszustand von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Per- sonen, und rufen nötigenfalls einen Arzt. Bis zum Eintreffen eines Arztes bzw. bis zum Transport der Patienten führen sie die medizinische Erst- versorgung durch und ergreifen ggf. lebensret- tende Sofortmaßnahmen. Sie stellen die Trans- portfähigkeit der Patienten her und betreuen sie während der Fahrt zum Zielort (z.B. ins Kranken- haus). Sie überwachen die lebenswichtigen Kör- perfunktionen der Patienten und erhalten diese aufrecht. Nachdem sie die Patienten in die statio- näre Weiterbehandlung übergeben haben, stellen Notfallsanitäter/innen die Einsatzfähigkeit ihrer Fahrzeuge wieder her, säubern und desinfizieren die Rettungsmittel und erstellen Transportnach- weise, Einsatzberichte und Notfallprotokolle.

Notfallsanitäter/innen sind üblicherweise im Ge- sundheitswesen tätig, z.B. bei Rettungs- und Krankentransportdiensten, Blutspendediensten oder medizinischen Dienstleistungsunterneh- men. Ferner können sie bei Feuerwehren und der Bundeswehr (Zentraler Sanitätsdienst), bei Kata- strophenhilfswerken und kommunalen Rettungs- wachen, oder bei großen Industrieunternehmen zur Erstversorgung bei Unfällen arbeiten.

Ausbildungsinhalte

Theoretischer und praktischer Unterricht:

• Notfallsituationen bei Menschen aller Alters- gruppen sowie Gefahrensituationen erken- nen, erfassen und bewerten

• Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maß- nahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten

• Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebe- dürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte

• Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkon- zepte integrieren und anwenden

• Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und

interdisziplinär innerhalb vorhandener Struk- turen organisieren

• Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskri- terien ausrichten, die an rechtlichen, wirt- schaftlichen und ökologischen Rahmenbedin- gungen orientiert sind

• Bei der medizinischen Diagnostik und Thera- pie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen

• Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewäl- tigen

• Auf die Entwicklung des Berufsbildes Notfall- sanitäter im gesellschaftlichen Kontext Ein- fluss nehmen

• In Gruppen und Teams zusammenarbeiten

Während der praktischen Ausbildung im Kran- kenhaus bzw. auf der Rettungswache werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und angewendet. Die Schüler/innen nehmen an Ret- tungseinsätzen teil und assistieren dem Notarzt bzw. dem Krankenhauspersonal, zum Beispiel in der allgemeinen Krankenpflege, in der Notauf- nahme, im Operationsbereich sowie auf der In- tensiv- oder Wachstation.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Ausbildung ist neben der gesundheitlichen Eignung ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schul- bildung erforderlich. Bewerber/innen mit einem Hauptschulabschluss können zugelassen werden, wenn Sie eine Berufsausbildung mit einer vorge- sehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen haben.

(22)

3.1.5 Fachkraft für Hygieneüberwachung Entstehung und aktuelle Entwicklung

Im Bereich der Gesundheits- und Hygieneauf- sicht werden Fachkräfte traditionell im Rahmen von Erwachsenenqualifizierungen zwischen sechs und 24 Monaten auf Basis der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer geschult (derzeit bundesweit an drei Standor- ten).43 Bemühungen seit den 1960er-Jahren, eine bundeseinheitliche Ausbildung für Gesundheits- aufseher und Hygieneinspektoren zu etablieren, sind bisher stets an den föderalen Strukturen im Gesundheitswesen gescheitert. In der DDR existierte für diesen Aufgabenbereich der Fach- schulberuf des Hygieneinspektors, der nach 1990 jedoch nicht weitergeführt wurde. Auf Initiative der neuen Bundesländer wurde im Jahr 2004 die dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Hygiene- überwachung in Anlehnung an die frühere DDR- Ausbildung ins Leben gerufen, um qualifizierten Nachwuchs insbesondere für den öffentlichen Ge- sundheitsdienst auszubilden.44

Seit der Einführung des Berufsbildes wurden rund 150 Fachkräfte für Hygieneüberwachung ausge- bildet. Die vollzeitschulische Ausbildung, die nur an der Staatlichen Berufsbildenden Schule Ge- sundheit, Soziales und Sozialpädagogik Gera in Thüringen angeboten wird, umfasst 2290 Stun- den theoretischen Unterricht und eine praktische Ausbildung von 2240 Stunden in Form von Prak- tikumseinsätzen, beispielsweise in Gesundheits-, Umwelt-, Lebensmittelüberwachungs-, Veteri- närämtern und Krankenhäusern.

Berufsbild

Fachkräfte für Hygieneüberwachung führen Hy- gienekontrollen in öffentlichen, gewerblichen und privaten Bereichen durch und nehmen be- ratende Aufgaben wahr. In der Gesundheitshy- giene überwachen sie angeordnete Maßnahmen zur Seuchenverhütung und -bekämpfung. Sie prüfen Anlagen und Einrichtungen auf Einhaltung der gesetzlichen Hygieneanforderungen, z.B. in Krankenhäusern, in Einrichtungen des öffentli- chen Badewesens, in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie in der Wasserver- und Entsorgung und der Klär- und Abfallentsor-

gung. Dabei entnehmen sie Proben und führen Messungen und Untersuchungen durch. Zudem ermitteln sie bei Verstößen gegen gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefähr- denden Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzungen oder Strahlen. Sie wir- ken auch bei vorbeugenden Maßnahmen des Ka- tastrophenschutzes, Zivilschutzes und Rettungs- wesens mit und kontrollieren die Abgabe von Gefahrstoffen sowie von freiverkäuflichen Arznei- mitteln außerhalb von Apotheken.

Fachkräfte für Hygieneüberwachung arbeiten hauptsächlich im öffentlichen Gesundheitswesen, z.B. in Gesundheitsämtern. Sie können auch im privaten und gewerblich-industriellen Bereich be- schäftigt sein, z.B. in der Nahrungs- und Genuss- mittelindustrie.

Tabelle 5: Absolventenzahlen Fachkraft für Hygieneüberwachung

Jahr Absolventen/-innen

2007 16

2008 16

2009 19

2010 27

2011 15

2012 20

2013 19

2014 17

Gesamt 149

Quelle: Statistisches Informationssystem (SIS) des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Stand März 2015)

(23)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 23 Ausbildungsinhalte

• Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde

• Deutsch, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit

• Fachenglisch

• Biologie, Anatomie, Physiologie

• Pathologie

• Psychologie, Pädagogik

• Arzneimittellehre

• Infektionshygiene

• Umwelthygiene

• Lebensmittel- und Ernährungshygiene

• Medizinische Mikrobiologie

• Arbeits- und Sozialhygiene

• Instrumenten-, Geräte- und Materialkunde

• Wirtschaftslehre

• EDV, Fachrechnen, Medizinische Statistik

• Krankenpflege

• Erste Hilfe

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Ausbildung ist neben der gesundheit- lichen Eignung ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung erforderlich.

Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de

(24)

3.2 Weiterbildung

3.2.1 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Entstehung und aktuelle Entwicklung

Für Tätigkeiten in gewerblichen Sicherheitsun- ternehmen und betrieblichen Sicherheitseinrich- tungen existierten bis in die 1970er-Jahre keine formalen Qualifizierungsabschlüsse in Deutsch- land. Für das Bewachungsgewerbe sind zur Qua- lifizierung von Mitarbeitern und Gewerbetrei- benden erst seit den 1990er-Jahren mehrtägige Schulungen vorgeschrieben, die jedoch keinen Fortbildungsabschluss gemäß BBiG darstellen.

Bei Betrieben mit eigenem Werkschutz wurde neues Sicherheitspersonal in der Regel von er- fahrenen Kollegen angelernt und innerbetrieblich geschult. Auf Betreiben der Industrie führten die IHK Ludwigshafen und Münster im Jahr 1975 erste Kammerregelungen für eine öffentlich-rechtliche Prüfung „Werkschutzpersonal“ ein. Diese war An- stoß für die Einführung des ersten bundeseinheit- lichen Fortbildungsabschlusses „Geprüfte Werk- schutzfachkraft“ durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Jahr 1983. Der Abschluss diente vor allem als berufliche Grund- qualifikation für erwachsene Seiteneinsteiger in den betrieblichen Werkschutz und war 20 Jahre lang die zentrale Anpassungsfortbildung in der Sicherheitswirtschaft.

Mit Einführung eines Ausbildungsberufs konnte die Werkschutzfachkraft nicht weitergeführt wer- den und wurde 2005 durch die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ersetzt. Das neue Berufsbild wurde über den Werk- und Objektschutz hinaus auf andere Aufgaben der Sicherheitswirtschaft er- weitert, mit Prüfungsinhalten im rechts- und auf- gabenbezogenen Handeln, der Gefahrenabwehr sowie dem Einsatz von Schutz- und Sicherheits- technik. Die Qualifizierung wird bundesweit von etwa 25 Industrie- und Handelskammern über- wiegend als Fortbildungsprüfung angeboten, bei einigen auch als Umschulung gemäß §59 BBiG.45 Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft hat sich zwischen Ausbildungsberuf und Meisterprü- fung als maßgebende Qualifikation für Querein- steiger in der Sicherheitsbranche etabliert. Seit 2006 wurde die Prüfung von über 6700 Personen erfolgreich abgelegt. Als Gründe für den Erfolg der Fortbildung werden in der Branche unter an-

derem die hohe Nachfrage seitens der Auftragge- ber und die geringere Tarifierung gegenüber den Absolventen der Ausbildungsberufe angegeben.46

Tabelle 7: Erfolgreiche Prüfungen

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Jahr Erfolgreiche Prüfungen

2006 121

2007 599

2008 779

2009 826

2010 853

2011 965

2012 888

2013 847

2014 898

Gesamt 6776

Quelle: DIHK Prüfungsstatistik (Stand: Mai 2015)

Aufgaben und Tätigkeiten

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte schützen Objekte, Anlagen sowie Wertgegenstände und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Sie beurteilen Gefährdungspotenziale, ergreifen ent- sprechende Sicherungsmaßnahmen und wehren Gefahren ab. Zu Ihrem Aufgabenspektrum ge- hören Sicherheitskontrollen und Kontrollgänge, die Überprüfung von Vorschriften im Arbeits-, Brand- und Umweltschutz, sowie die Mitwirkung an der Installation und Kontrolle von sicherheits- technischen Einrichtungen. Der Abschluss ist als Fortbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme ins- besondere für Seiteneinsteiger im Sicherheitsge- werbe geeignet.

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte arbei- ten hauptsächlich in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes, bzw. in Unterneh-

(25)

Below . Berufliche Aus- und Weiterbildung in der zivilen Sicherheit 25 men mit eigener Sicherheitsorganisation. Dazu

gehören z.B. Flughafenbetriebe, Verkehrsgesell- schaften des öffentlichen Nahverkehrs oder Un- ternehmen im Bereich des Facility-Managements.

Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich eben- falls im Messe- und Veranstaltungsschutz sowie in Industriebetrieben, Laboren, Kraftwerken oder Speditionen für Werttransporte.

Prüfungsinhalte

• Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln - Rechtskunde

- Dienstkunde

• Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

- Brandschutz und sonstige Notfallmaß- nahmen

- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

• Sicherheits- und serviceorientiertes Verhal- ten und Handeln

- Situationsbeurteilung und -bewältigung - Kommunikation

- Kunden- und Serviceorientierung - Zusammenarbeit

Zulassungsvoraussetzungen

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Industrie- und Handelskammer. Zulassungsvo- raussetzungen sind in der Regel:

• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und

• eine insgesamt mindestens zweijährige Be- rufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicher- heitsbereich abgeleistet sein müssen und

• ein Mindestalter von 24 Jahren und

• die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehr- gang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungs- prüfung können zwischen 2 und 10 Monate dau- ern. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnah- me an einem Lehrgang nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

Aktuelle Prüfungstermine und -gebühren sind bei der Industrie- und Handelskammer zu erfragen.

Quelle: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.de

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