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RS-171009-RV-Sehstoerung-Kindesalter-endet

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

An die teilnehmenden Ärzte der regionalen Vereinbarung

„Sehstörungen im Kindesalter“

mit der AOK Bayern

Stephan Spring Geschäftsführung

Ansprechpartner: Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 10

Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: VZ-AvO

09.10.2017

Regionale Vereinbarung „Sehstörungen im Kindesalter“ mit der AOK Bayern endet zum 31.03.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die regionale Vereinbarung mit der AOK Bayern „Sehstörungen im Kindesalter“ endet zum 31.03.2018. Seit Beginn dieser Zusatzvereinbarung konnte eine Beendigung der Förderung immer wieder abgewendet werden. Eine weitere Verlängerung der Vertrags- laufzeit war in diesem Jahr jedoch leider nicht möglich.

Folgende Zuschläge bei AOK Bayern Versicherten werden bei Teilnehmern der Zusatz- vereinbarung daher nur noch bis zum 31.03.2018 automatisch zugesetzt:

GOP Beschreibung Zuschlag bis 31.03.2018

97660 (Zuschlag zur GOP

06320 EBM)

Zusatzpauschale Untersuchung und Behandlung einer krankhaften Stö- rung des binokularen Sehens für Versicherte bis zum vollendeten 5.

Lebensjahr

15 €

97660A (Zuschlag zur GOP

06321 EBM)

Zusatzpauschale Untersuchung und ggf. Behandlung einer krankhaften Störung des binokularen Sehens für Versicherte ab Beginn des 6. Le- bensjahres

13 €

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Seite 2

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Weitere Informationen zur regionalen Vereinbarung Sehstörungen im Kindesalter finden Sie auf unserer Internetseite www.KVB.de unter Abrechnung » Vergütungsverträge » S » Sehstörungen im Kindesalter.

Freundliche Grüße

gez.

Stephan Spring Geschäftsführer

Unabhängig von unseren Servicezeiten können Sie uns übrigens gerne auch über die Kontaktformulare unter www.kvb.de/Beratung Ihre Nachricht bzw. einen Rückruf- wunsch hinterlassen.

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