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Neuer Impuls für mehr Klimaschutz im Wärmemarkt

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Academic year: 2022

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Neuer Impuls für mehr Klimaschutz im Wärmemarkt

Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle für das Erreichen der ambitio- nierten Klimaschutz- und Energieeffizienz-Ziele. Auf Gebäude in Deutschland entfallen rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes und über 40 Prozent des Pri- märenergieverbrauchs. Um die großen Energie- und CO2-Einsparpotenziale im Gebäudesektor zu realisieren, muss der Gebäudebestand energetisch er- tüchtigt werden. Die Sanierungsquote liegt seit Jahren unverändert bei unter 1 Prozent. Bei einem Großteil der rund 16 Mio. Ein- und Zweifamilienhäuser besteht erheblicher Sanierungsbedarf: Mehr als 60 Prozent der Fassaden und über 30 Prozent der Dächer sind ungedämmt, 45 Prozent der Fenster sind energetisch schlecht und 40 Prozent der Heizungsanlagen sind sanierungsbe- dürftig. Zur Auslösung einer Sanierungsoffensive bei diesen Ein-und Zwei-Fa- milienhäusern und auch bei selbstgenutzten Wohnungen muss ein wirkungs- voller Impuls gesetzt werden.

Deshalb plädieren die unterzeichnenden Wirtschaftsverbände und Institutio- nen für eine technologieoffene steuerliche Förderung der energetischen Ge- bäudesanierung für selbstgenutztes Wohneigentum. Konkret sollten Maßnah- men zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung steuer- lich abzugsfähig gemacht werden. Der psychologische Effekt des Steuerspa- rens ist ein unvergleichlich starker Hebel und schafft eine große Motivation zur Nutzung des Instruments.

POSITION | Oktober 2017

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POSITION | Neuer Impuls für mehr Klimaschutz im Wärmemarkt

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Damit die steuerliche Förderung die erforderliche Wirkung entfaltet, muss sie 3 Kriterien erfüllen: Attraktivität, Einfachheit, Technologieoffenheit. Daher schla- gen die Unterzeichner folgendes Modell einer steuerlichen Förderung der ener- getischen Gebäudesanierung vor:

1. Technologieoffene steuerliche progressionsunabhängige Förderung als Abzug von der zu zahlenden Einkommenssteuer – Durch einen Abzug von der Steuerschuld wird gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommens- klassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren (Für Fälle, in denen die Einkommenssteuerschuld zur Verrechnung nicht ausreicht, sollte eine vergleich- bar attraktive Lösung gefunden werden).

2. Förderung von Einzelmaßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizi- enz dienen und schon heute als förderwürdig eingestuft sind (Gebäude- hülle und Gebäudetechnik), in Höhe von 30 Prozent der Kosten mit Ab- zugsfähigkeit über 3 Jahre – Ein attraktiver Fördersatz verbunden mit schneller Abzugsfähigkeit sichert eine breite Wahrnehmung des Instruments und damit die Wirksamkeit der Maßnahme.

3. Laufzeit der gesamten Maßnahme über 10 Jahre (Mit Prüfung einer Verlän- gerung) – Eine entsprechend lange Laufzeit ist wichtig für Planungssicherheit bei Gebäudebesitzern und insbesondere zum Aufbau zusätzlich benötigter Ka- pazitäten in den Handwerksunternehmen.

4. Absinken des Fördersatzes um 10 Prozentpunkte über die Laufzeit (Zu Be- ginn sollte der Fördersatz für 3 Jahre stabil gehalten werden) – Das Absin- ken des Fördersatzes gibt einen Anreiz für eine zügige Inanspruchnahme des In- struments. Ein moderates Absinken danach gewährleistet, dass ein ausreichend hoher Anreiz auch bei einer späteren Inanspruchnahme bestehen bleibt.

5. Anrechnung durch Einreichen der Leistungs- und Zahlungsnachweise ge- meinsam mit der Steuererklärung beim Finanzamt zur Verrechnung mit der Steuerlast – Eine Abwicklung über die Steuererklärung beim Finanzamt sichert die größtmögliche Einfachheit zur Nutzung des Instruments und verhindert, dass durch zusätzlich erforderliche Prozesse bei Hausbesitzern Hürden für dessen Wahrnehmung aufgebaut werden.

Die steuerliche Förderung sollte in Ergänzung zur existierenden Förderkulisse als weitere „Säule der Förderung“ eingeführt werden. Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen und mit der steuerlichen Absetzbarkeit haushalts- naher Dienstleistungen dieser Art sollte ausgeschlossen werden. Es sollte eine möglichst einfache und unbürokratische Qualitätssicherung etabliert werden.

Das vorgeschlagene Modell wird zu Steuermehreinnahmen führen, sich gesamt- wirtschaftlich positiv auswirken und damit eine spezifische Gegenfinanzierung nicht erforderlich machen.

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POSITION | Neuer Impuls für mehr Klimaschutz im Wärmemarkt

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Die Unterzeichner fordern die Parteien, die die zukünftige Bundesregierung tra- gen, auf, den Vorschlag in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und die Maß- nahme zügig umzusetzen.

Prof. Dieter Kempf Präsident

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Johannes Kempmann Präsident

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Andreas Kuhlmann Andreas Kuhlmann

Vorsitzender der Geschäftsführung Deutsche Energie-AgenturGmbH

Stefan Körzell

Mitglied im geschäftsführenden Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund e.V.

Hans Peter Wollseifer Präsident

Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

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