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Ingenieurbüro Ulbricht GmbH

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Academic year: 2022

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Ingenieurbüro Ulbricht GmbH

- Ihr Spezialist in den Bereichen Umweltberatung, Genehmigungsverfahren und Schallschutz -

Bericht Nr.: 701.1087/17 Datum: 08.01.2018

Geräuschimmissionsprognose

für die Fortführung der Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche

in 39343 VG Hohe Börde

Betreiber: Norddeutsche Naturstein GmbH

Altenhäuser Straße 41 39345 Flechtingen

Standort der Anlage: 39343 VG Hohe Börde Gemarkung Bebertal Zur Zollstange

Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Regina Haubold

(2)

Lärm für die Fortführung des Hartstein- tagebaus Dönstedt-Eiche in 39343 Ver- waltungsgemeinschaft Hohe Börde

Auftraggeber: Norddeutsche Naturstein GmbH

Altenhäuser Straße 41 39345 Flechtingen

Auftragsnummer: 701.1087/17

Auftragsdatum: 12.12.2016

Bericht erstellt am: 08.01.2018

Anzahl der Seiten: 38

Anzahl der Anlagen: 3

Vervielfältigungen und Veröffentlichungen dieses Untersuchungsberichtes (auch auszugsweise) durch Dritte sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Ingenieurbüro Ulbricht GmbH gestattet.

... ...

Dipl.-Ing. St. Ulbricht Dipl.-Ing. (FH) Regina Haubold

(Geschäftsführer) (Bearbeiterin)

(3)

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Seite

1 Aufgabenstellung 5

2 Verwendete Unterlagen 6

2.1 Unterlagen des Auftraggebers 6

2.2 Pläne 6

2.3 Normen und Richtlinien 6

2.4 Technische Berichte 7

3 Standortbeschreibung 8

3.1 Anlagenstandort 8

3.2 Entfernung zu Gebieten mit Lärmschutzanforderungen 8

4 Betriebsbeschreibung 9

4.1 Vorhabensbeschreibung 9

4.2 Betriebsbeschreibung 9

4.3 Anlagenkapazität und Betriebszeiten 10

5 Grundsätzliche Anforderungen zum Immissionsschutz 11 5.1 Einwirkungsbereich und Immissionsorte nach TA Lärm 11

5.2 Regelfallprüfung nach 3.2.1 TA Lärm 11

5.3 Besondere Regelungen 12

6 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte 13

7 Vorbelastung 14

7.1 Grundlagen 14

7.2 Vorbelastung durch gewerbliche Anlagen 14

8 Berechnungen 15

8.1 Berechnung der Geräuschemissionen 15

8.2 Ausbreitungsrechnung nach TA Lärm 17

8.3 Berechnung des Beurteilungspegels 18

8.4 Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen 19

8.5 Berechnungsparameter der Ausbreitungsrechnung 19

9 Anlagenemissionen 21

9.1 Messung von Geräuschemissionen 21

9.2 Emissionsverursachende Vorgänge - Emissionspegel 21

10 Berechnungsergebnisse 29

10.1 Beurteilungspegel nach TA Lärm 29

10.2 Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen 32

11 Beurteilung der Ergebnisse 34

11.1 Qualität der Prognose 34

11.2 Berücksichtigung besonderer Regelungen 35

12 Zusammenfassung 36

(4)

2 Messergebnisse

3 Berechnungsergebnisse - Variante A

4 Berechnungsergebnisse - Variante B

5 Berechnungsergebnisse - Variante C

6 Berechnungsergebnisse - Variante D

7 Berechnungsergebnisse - Variante E

(5)

- 5 -

701.1087/17

1 Aufgabenstellung

Die Norddeutsche Naturstein GmbH, Altenhäuser Straße 41 in 39345 Flechtingen, betreibt inner- halb des Bergwerksfeldes Dönstedt-Eiche einen Hartsteintagebau.

Der Tagebau wird auf der Grundlage eines am 04.01.2001 zugelassenen bergrechtlichen Rah- menbetriebsplanes sowie zugelassener Haupt- und Sonderbetriebspläne geführt [1], [2]. Ferner liegen die für den Tagebaubetrieb nach Immissionsschutz- und Wasserrecht notwendigen öffent- lich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vor.

Geologische Nacherkundungen des Unternehmers haben ergeben, dass im Westen des Gel- tungsbereiches des zugelassenen Rahmenbetriebsplanes innerhalb des Bergwerksfeldes wirt- schaftlich gewinnbares Hartgestein ansteht.

Der Unternehmer plant daher, den Tagebau Dönstedt-Eiche um insgesamt 25 ha nach Westen und Südwesten fortzuführen. Die geplante Gewinnung des Rohstoffs im Bereich der einzelnen Tagebausohlen erfolgt aus der bestehenden Tagebauöffnung heraus. Weiterhin ermöglicht die Fortführung eine Vertiefung des bestehenden Tagebaus um weitere 3 Sohlen.

Im Rahmen der zu erstellenden Antragsunterlagen ist eine Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm vorzulegen.

Die Ingenieurbüro Ulbricht GmbH wurde daraufhin beauftragt, die anlagenbezogenen Geräusch-

immissionen in der Nachbarschaft für den kritischen Abbauzustand zu berechnen und nach dem

Regelwerk der TA Lärm zu beurteilen.

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2 Verwendete Unterlagen

2.1 Unterlagen des Auftraggebers

[1] Hauptbetriebsplan 02/2016 bis 01/2019 für den Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche, Sep- tember 2015

[2] Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Hartgesteintagebau Dönstedt-Eiche der Norddeutschen Naturstein GmbH, Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen- Anhalt, AZ: 13.11-34214-5102-471/2016, 22.01.2016

[3] Zulassung des Hauptbetriebsplanes für den Hartgesteintagebau Dönstedt-Eiche der Norddeutschen Naturstein GmbH, Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen- Anhalt, Dezernat 13 Übertagebergbau, AZ: 13.11-34214-5102-471/2016, 22.01.2016 [4] Beratungsvorlage zum Scoping-Termin für das Vorhaben Erweiterung des Hartsteintage-

baus Dönstedt-Eiche, Norddeutsche Naturstein GmbH, Januar 2016

[5] Feststellungsprotokoll zum Scopingtermin, bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Erweiterung Hartgesteintagebau Dönstedt-Eiche, Landesamt für Geologie und Bergbau Sachsen-Anhalt, Dezernat 33 Besondere Verfahrensarten, A: 33.16-05120- 5102.11191/2016, 24.06.2016

[6] Email von Herrn Baumert zu betriebstechnischen Fragen vom 14.08.2017

2.2 Pläne [7] Lagepläne

DE_Anlage 1_Betriebszustand_Stand_10-01-2017 DE_Anlage 2_Abbauplan_Stand_10-01-2017 DE_Anlage 3_Prinzipschnitt_Stand_10-01-2017 DE_Anlage 4_Abraumlagerung_Stand_10-01-2017

[8] Flächennutzungsplan Gemeinde Hohe Börde, M 1 : 10 000; 27.11.2014

2.3 Normen und Richtlinien

[9] BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwel- teinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen; in Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013, zuletzt geändert am 18.07.2017

[10] 4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - Vierte Verordnung zur

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, in Fassung der Bekanntmachung

vom 31.05.2017

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- 7 -

701.1087/17

[11] 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung - Sechzehnte Verordnung zur Durchfüh- rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990, in der Fassung vom 18.12.2014

[12] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Techni- sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), VwV, GMBl Nr. 26, S.503 vom 26.

August 1998

[13] Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräu- schemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, L 162/1, 03.07.2000

[14] DIN ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2:

Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999

[15] DIN EN 12354-4: Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, April 2001

2.4 Technische Berichte

[16] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch LKW auf Betriebs- geländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessisches Lande- samt für Umwelt und Geologie, 2005

[17] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 1998, 2004

[18] Merkblätter Nr. 25: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, 2000

[19] Gewerbelärm - Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2000

[20] Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. Auflage 2007

(8)

3 Standortbeschreibung

3.1 Anlagenstandort Das geplante Vorhaben liegt im

- Bundesland Sachsen-Anhalt, - Landkreis Börde,

- 39343 Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde, - Gemarkung Bebertal.

Der Hartgesteintagebau Dönstedt-Eiche befindet sich nördlich der Gemeinde 39343 Bebertal. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt über die Zufahrt zur B 245n. Das Werk verfügt zudem über einen Gleisanschluss.

Der Standort wird durch folgende Gauß-Krüger-Koordinaten (Bezugsellipsoid nach Bessel) be- schrieben.

Tabelle 1 Anlagenstandort

Rechtswert in m Hochwert in m Höhe in m NN

ca. Mitte Vorhabensfläche 4454100 5792000 100 - 120

3.2 Entfernung zu Gebieten mit Lärmschutzanforderungen

Die maßgebende schutzwürdige Bebauung befindet sich in folgenden Entfernungen:

Tabelle 2 Abstand zur Bebauung

Bebauung Bezugspunkt Entfernung

Wohnhäuser Hüsig 1-3 westliche Grenze Vorhabensfläche ca. 40 m westlich Wohnhaus Am Steinbruch 2 südliche Grenze Vorhabensfläche ca. 760 m südöstlich Wohnhaus Eiche 4 östliche Grenze Vorhabensfläche ca. 560 m nordöstlich Eine Vorortbesichtigung fand am 02.12.2016 statt.

Einen Auszug aus der topografischen Karte mit Darstellung der Immissionsorte enthält die Anla-

ge 1.

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4 Betriebsbeschreibung

4.1 Vorhabensbeschreibung

Die Norddeutsche Naturstein GmbH, Altenhäuser Straße 41 in 39345 Flechtingen, betreibt inner- halb des Bergwerksfeldes Dönstedt-Eiche einen Hartsteintagebau.

Der Tagebau wird auf der Grundlage eines am 04.01.2001 zugelassenen bergrechtlichen Rah- menbetriebsplans sowie zugelassener Haupt- und Sonderbetriebspläne geführt [1], [2]. Ferner liegen die für den Tagebaubetrieb nach Immissionsschutz- und Wasserrecht notwendigen öffent- lich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vor.

Geologische Nacherkundungen des Unternehmers haben ergeben, dass im Westen des Gel- tungsbereiches des zugelassenen Rahmenbetriebsplanes innerhalb des Bergwerksfeldes wirt- schaftlich gewinnbares Hartgestein ansteht.

Der Unternehmer plant daher, den Tagebau Dönstedt-Eiche um insgesamt 25 ha nach Westen und Südwesten fortzuführen. Die geplante Gewinnung des Rohstoffs im Bereich der einzelnen Tagebausohlen erfolgt aus der bestehenden Tagebauöffnung heraus. Weiterhin ermöglicht die Fortführung eine Vertiefung des bestehenden Tagebaus um weitere 3 Sohlen.

4.2 Betriebsbeschreibung

Die bei Abbau und Aufbereitung anfallenden lagerstätteneigenen, unverwertbaren Massen sollen im Nordosten und Osten des Tagebaus zur Endböschungsgestaltung und im Süden des Tage- baus in einer Innenkippe eingebaut werden. Die Erdmassenbewegungen werden abbauparallel, je nach Anfall der unverwertbaren Massen und der Abraummassen, durchgeführt.

Die Gewinnung von Wertmineral erfolgt im Tagebau Dönstedt-Eiche mit Bohr- und Sprengarbeit.

Es kann erforderlich sein, Abraummassen durch Lockerungssprengungen zu lösen.

Die unverwertbaren Massen und der gesprengte Abraum werden von unten im Hochschnitt mit einem Bagger auf Muldenkipper verladen und zur Verkippstelle transportiert.

Das gesprengte Rohhaufwerk wird im Tagebau mit mobilen Ladegeräten (Radlader) auf Mulden- kipper verladen und zum Vorbrecher transportiert. In mehreren Brech- und Klassierstufen werden verschiedene Produktfraktionen hergestellt.

Das im Tagebau Dönstedt-Eiche gewonnene Rohgestein wird in mehreren Brech- und Klassierstufen aufbereitet zu

- Mineralgemischen,

- Wasserbausteinen,

- Bahnschotter sowie

- Einfach- und Edelsplitten.

(10)

Das Schotter- und Splittwerk Dönstedt setzt sich aus folgenden Anlagenbestandteilen zusam- men:

- Vorbrecheranlage

- Wasserbausteinklassierung

- Nachbrecheranlage/Bahnschotteraufbereitung - Einfach- und Edelsplittaufbereitung sowie - Bahn- und LKW-Verladung.

Die Lagerung der Produktfraktionen erfolgt in Siloanlagen oder auf Halden. Für die Verladung von Freihalden werden mobile Ladegeräte (Radlader) eingesetzt.

Der Abtransport der Produkte erfolgt mit Straßen-LKW oder mit Bahnwaggons.

4.3 Anlagenkapazität und Betriebszeiten

Die Durchsatzmengen und Betriebszeiten im Werk Dönstedt betragen nach Betreiberangaben:

Tabelle 3 Durchsatzmengen und Betriebszeiten

Betriebsbereich Jahresmenge Tagesmaximalmenge Betriebszeit

Abraum 300 000 t/a 3 500 t/d mo - fr 06:00 - 17:00 Uhr Gewinnung und

Aufbereitung 1 800 000 t/a 7 150 t/d mo -sa 00:00 - 24:00 Uhr

Bohr- und Sprengarbeiten nur tags

LKW-Beladung 1 100 000 t/a 3 700 t/d mo - sa 05:00 - 22:00 Uhr Bahnbeladung

(Splitt) 180 000 t/a 6 000 t/d mo - sa 00:00 - 24:00 Uhr Bahnbeladung

(Schotter) 320 000 t/a 1 400 t/d mo - sa 00:00 - 24:00 Uhr

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5 Grundsätzliche Anforderungen zum Immissionsschutz

5.1 Einwirkungsbereich und Immissionsorte nach TA Lärm

Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt im Einwirkungsbereich einer Anlage nach den Vorgaben der TA Lärm [12].

Der Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehen- den Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert nach Nummer 6.1 TA Lärm liegt, oder Ge- räuschspitzen verursachen, die den für deren Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwert erreichen.

Bei der Festlegung der Immissionsorte im Einwirkungsbereich einer Anlage ist jeweils vom

„maßgeblichen Immissionsort“ auszugehen, also von dem Immissionsort, der am stärksten durch Anlagenlärm beeinflusst ist bzw. an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehes- ten zu erwarten ist.

Zur Festlegung der Schutzwürdigkeit der Immissionsorte sind die Vorschriften der Baunut- zungsverordnung heranzuziehen bzw. ergibt sich die Art der Schutzwürdigkeit aus den Festle- gungen in Bebauungsplänen oder auch aus Flächennutzungsplänen. Liegen für relevante schutzwürdige Bereiche keine Planungsunterlagen der zuständigen Gemeinde vor, so ist die Schutzwürdigkeit nach der Art der tatsächlichen Nutzung festzulegen.

5.2 Regelfallprüfung nach 3.2.1 TA Lärm

Die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen setzt in der Regel eine Prognose der Geräu- schimmissionen der zu beurteilenden Anlagen nach Nummer A.2 und - sofern im Einwirkungsbe- reich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten - die Bestimmung der Vorbelastung nach Nummer A.3 sowie der Gesamtbelastung nach Nummer A.1.2. des Anhangs der TA Lärm vo- raus.

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist im Regelfall sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung, gebildet aus Vor- und Zusatzbelastung, am maßgeblichen Immis- sionsort die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 der TA Lärm nicht überschreitet.

Die Vorbelastung gemäß TA Lärm ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne den Immissionsbeitrag des zusätzlich zu betrach- tenden Betriebes. Die Bestimmung der Vorbelastung kann nach 3.2.1 Abs. 6 TA Lärm entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 TA Lärm um mindestens 6 dB(A) unterschreiten.

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 TA

Lärm am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) oder in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) über-

schreiten.

(12)

5.3 Besondere Regelungen

Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche nach 7.3 TA Lärm

Die TA Lärm führt zur Beurteilung tieffrequenter Geräusche Folgendes aus:

„Für Geräusche, die vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz besitzen (tieffrequente Geräusche), ist die Frage, ob von ihnen schädliche Umwelteinwirkungen ausge- hen, im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen.“ Die Wirkung tieffrequenter Ge- räuschimmissionen ist aufgrund vieler Einflussfaktoren bei der Übertragung durch Außenbauteile (Schalldämmung von Fenstern, Wänden etc.) sowie der Raumeigenschaften (Größe, Form, Ab- sorptionsverhalten etc.) schwer zu prognostizieren.

Innerhalb von Schallimmissionsprognosen kann eine Einschätzung dazu abgegeben werden, ob es zu Beeinflussungen durch tieffrequente Geräusche kommen kann.

Betrachtung von Verkehrsgeräuschen nach 7.4 TA Lärm

Nach TA Lärm ist nicht nur die anlagenbezogene Belastung durch Gewerbelärm an den maßgeb-

lichen Immissionsorten in der Nachbarschaft abzuprüfen, sondern auch der anlagenbezogene

An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen zu betrachten, soweit dieser in einem

Abstand von 500 m zum Betriebsgrundstück durch schutzwürdige Gebiete nach Ziffer 6.1 Bst. c

bis f der TA Lärm führt.

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- 13 - 701.1087/17

6 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte

Für die Bewertung der Geräusche durch eine gewerbliche Anlage sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm zugrunde zu legen.

Die Zulassung zum Hauptbetriebsplan legt keine Immissionsorte fest.

Für die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde existiert ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan (FNP). Die umliegende zu betrachtende Bebauung ist danach als Fläche für Wald gekennzeich- net. Eine besondere Schutzwürdigkeit liegt nicht vor.

Die Einstufung der Schutzwürdigkeit der Immissionsorte wurde nach der tatsächlichen Nutzung vorgenommen. Für Wohngebäude im Außenbereich (AU) wird die Schutzwürdigkeit eines Dorf- bzw. Mischgebietes (MD/MI) zugrundegelegt.

Während der Vorortbesichtigung am 02.12.2016 wurden die folgenden Immissionsorte festgelegt.

Die Lage der Immissionsorte ist dem Lageplan in Anlage 1 zu entnehmen.

Tabelle 4 Immissionsorte (IO) und Immissionsrichtwerte (IRW) nach 6.1 TA Lärm in dB(A) Immissionsort Nutzung IRW

T

IRW

N

IRW

T,max

IRW

N,max

IO 1 Siedlung Hüsig 3

AU/MD 60 45 90 65

IO 2 Siedlung Hüsig 2

IO 3 Siedlung Hüsig 1

IO 4 Am Steinbruch 2

IO 5 Eiche 4

(14)

7 Vorbelastung

7.1 Grundlagen

Vorbelastung im Sinne der TA Lärm ist die Belastung eines Immissionsortes mit Geräusch- immissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beur- teilenden Anlage.

Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage (voraussichtlich) hervorgerufen wird.

Gesamtbelastung im Sinne der TA Lärm ist die Belastung eines Immissionsortes, welche von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die die TA Lärm gilt.

Die in der TA Lärm Ziffer 6.1 festgelegten Immissionsrichtwerte gelten für alle auf den Immis- sionsort einwirkenden Geräusche durch Gewerbelärm (Gesamtbelastung).

Bei Vorhandensein einer gewerblichen Vorbelastung ist diese bei der Beurteilung zu berück- sichtigen. Die Ermittlung der Vorbelastung kann nach Ziffer 3.2.1 TA Lärm Abs. 6 entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage (Zusatzbelastung) die Immissionsrichtwerte nach Ziffer 6.1 TA Lärm um mindestens 6 dB unterschreitet.

7.2 Vorbelastung durch gewerbliche Anlagen

Während der Vorortbesichtigung am 02.12.2016 wurden im Umkreis der Bebauung keine

Geräuschimmissionen festgestellt, die von weiteren gewerblichen Anlagen verursacht werden.

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- 15 - 701.1087/17

8 Berechnungen

8.1 Berechnung der Geräuschemissionen

Die Stärke der Schallemission der standortdefinierten Einzelemittenten wird bei - punktförmigen Lärmquellen durch den Schallleistungspegel L

WA

in dB(A),

- Linienquellen durch den längenbezogenen Schallleistungspegel L

WA

‘ in dB(A)/m und bei - Flächenquellen durch den flächenbezogenen Schallleistungspegel L

WA

‘‘ in dB(A)/m

2

definiert.

Berechnung der Schallleistungspegel aus Messungen

Aus den Messergebnissen wird über die vereinfachte Gleichung der Schallleistungspegel L

WA

berechnet.

) A ( dB K d 11

lg d 20 L

L

0

0 Aeq

WA

   

L

Aeq

Messpegel in dB(A) d Messabstand in m d

0

Bezugsabstand 1 m K

0

Raumwinkelmaß in dB

= 0, freie Punktquelle,

= 3; Quelle über dem Boden,

= 6; Quelle vor einer Wand Schallabstrahlung von Industriegebäuden

Zur Bestimmung der von den Fassaden abgestrahlten Schallleistung wird das resultierende Bau- schalldämm-Maß ermittelt. Bei zusammengesetzten Bauteilen errechnet sich das resultierende Bauschalldämm-Maß R

w,res

nach:

dB 10

S S lg 1 10

R

R /10

n 1 i

i g res

, W

i

 

 

 

 

 

S

g

gesamte Fläche des Bauteils in m² S

i

Teilflächen in m²

R

i

Bauschalldämm-Maß der Teilflächen in dB

(16)

Die aus einer Halle in das Freie abgegebenen Geräusche werden über den mittleren Schalldruckpegel L

p

/L

i

und die Schalldämmungen der Außenbauteile wie folgt berechnet:

L

WA

Schallleistungspegel des Außenbauteils in dB(A) L

i

Halleninnenpegel/Schalldruckpegel in dB(A)

R‘w bewertetes Schalldämmmaß des Außenbauteils in dB, C

d

Diffusitätsterm für das Innenschallfeld am Segment in dB [14]

S Fläche des Bauteils in m²; S

0

= 1 m² Bezugsfläche Fahrgeräusche

Nach den Vorgaben der Richtlinie 2000/14/EG [13] ergibt sich aus der Leistung (P in kW) der Schallleistungspegel zu

L

WA

= 82 + 11 lg (P) dB(A) für Radfahrzeuge bzw. zu L

WA

= 84 + 11 lg (P) dB(A) für Kettenfahrzeuge.

Für die Fahrgeräusche der LKW/SKW auf dem Betriebsgelände wurde nach [16] ein einheitlicher Emissionsansatz für die Wegelemente der Fahrstrecke pro Fahrzeug benutzt:

) A ( m dB 1

m lg10 s 10

3600 lg t 10 L

LWA,1hWA    

L

WA

Schallleistungspegel in dB(A) t Fahrzeit je 10 m Wegelement in s.

Der auf eine Stunde und einen Meter bezogene Schallleistungspegel L

WAr

eines Streckenab- schnittes wurde errechnet nach:

n lg 10 L

LWA,rWA,1h  

L

WA,1h

zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Fhz./ (h · m) n Anzahl der LKW/SKW pro Stunde

Für die gesamte Wegstrecke ergibt sich dann:

) A ( dB l lg 10 L

LWAWA,r  

L

WAr

auf eine Stunde und einen Meter bezogener Schallleistungspegel

l Fahrweg in m.

) ( lg

10

0

'

dB A

S R S

C L

L

WA

i

d

w

(17)

- 17 - 701.1087/17

Wiegevorgänge der LKW

Für die Wiegevorgänge der LKW ergibt sich gemäß der Parkplatzlärmstudien [20] der folgende Emissionsansatz. Die Dauer der Standzeit mit laufendem Motor (Standgeräusch) wurde auf Ba- sis von Erfahrungswerten mit 30 Sekunden pro Vorgang für die Waage im Zufahrtsbereich ange- nommen.

Tabelle 5 Schallemissionen an der Waage Zufahrtsbereich

Ereignis Schallleistung Einwirkzeit Schallleistungs- beurteilungspegel

Max- Schallleis-

tung

L

WA

in dB(A)

t in s

L

WA,1h

in dB(A)

L

WA,Max

in dB(A)

Druckluftgeräusch, Bremse 108 5 79,4 110

Standgeräusch 94 30 73,2 100

Tür schließen 2 x 100 2 67,4 108

Anlassen 100 2 67,4 100

Abfahrt 71,2 104

Schallleistungsbeurteilungspegel: L

WA,1h

= 80,8 dB(A) 110

Impulszuschlag: K

I

= 4 dB

Emissionen von Schienenwegen

Die Berechnung der Emissionen von Schienenwegen erfolgt nach den Vorgaben des Anhangs 2 der 16. BImSchV [11].

8.2 Ausbreitungsrechnung nach TA Lärm

Die Ausbreitungsrechnung wird nach DIN ISO 9613-2 [14] durchgeführt.

Aus den mittleren Schallleistungspegeln wird nach Ziffer A.2.3 der TA Lärm „Detaillierte Progno- se“ der Mittelungspegel und der Beurteilungspegel an den Immissionsorten berechnet.

In die Ausbreitungsberechnung gehen die Geometrie des Schallfeldes, der Schallweg, die Dämp-

fung durch Hindernisse (Abschirmung, Beugung, Absorption), Luftabsorption, Boden und Meteo-

rologie sowie Reflexion ein.

(18)

8.3 Berechnung des Beurteilungspegels

Getrennt für die Tageszeit (06:00 - 22:00 Uhr) und die Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr) werden Be- urteilungspegel (L

r

) gebildet, die die Einwirkungsdauer sowie besondere Geräuschmerkmale (Töne, Impulse) zu den A-bewerteten Schallpegeln berücksichtigen. Das Einwirken des Geräu- sches auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L

r

während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt.

Der Beurteilungspegel L

r

wird nach TA Lärm in Verbindung mit der DIN 45645-1 aus den äqui- valenten Dauerschalldruckpegeln L

Aeq,j

den zugehörigen Teilzeiten T

j

und weiteren verschiede- nen Zuschlägen gebildet.

 

 

 

 

n 1 j

0,1 j r

T 10 T

K K K C

LAeq,j met T,j I,j R,j

lg 1

r

10 L

mit   

n 1 j

j

r

T

T 16 Stunden tagsüber

1 Stunde nachts, lauteste zusammenhängende Stunde T

j

Teilzeit j

N Zahl der gewählten Teilzeiten

L

Aeq,j

Mittelungspegel während der Teilzeit T

j

C

met

Meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2 [14]

K

T,j

Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit in der Teilzeit T

j

K

I,j

Zuschlag für Impulshaltigkeit der Teilzeit T

j

K

R,j

Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

Für mindestens einen Einzelton, der sich aus dem Anlagengeräusch heraushebt, können je nach Auffälligkeit Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit des Geräusches von K

T

= 3 bzw. 6 dB(A) vergeben werden.

Der Zuschlag für Impulshaltigkeit wird beim Auftreten von Impulsen im zu beurteilenden Ge- räusch wie folgt ermittelt:

K

I,j

= L

AFTeq,j

- L

Aeq,j

> 2 dB.

In Wohn- und Kurgebieten wird für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 1. an Werktagen 06:00 - 07:00 Uhr,

20:00 - 22:00 Uhr

2. an Sonn- und Feiertagen 06:00 - 09:00 Uhr,

13:00 - 15:00 Uhr,

20:00 - 22:00 Uhr

(19)

- 19 - 701.1087/17

ein Ruhezeitenzuschlag von K

R

= 6 dB vergeben, um die erhöhte Störwirkung während dieser Zeiten zu berücksichtigen.

In Industrie-, Gewerbe, Dorf-, Kern- und Mischgebieten entfällt der Ruhezeitenzuschlag.

Die meteorologische Korrektur C

met

gibt die Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf die Schallausbreitung an. C

met

wird in Abhängigkeit des Abstandes Schallquelle - Immissionsort und der Höhen von Schallquelle und Immissionsort berechnet. Ohne Berücksichtigung der meteoro- logischen Korrektur wird der Beurteilungspegel für ungünstige Witterungsbedingungen (d. h. Mit- windbedingungen) ermittelt.

Der Beurteilungspegel L

r

ist diejenige Größe, auf die sich die Immissionsrichtwerte nach Ziffer 6.1 TA Lärm beziehen.

8.4 Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen

Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der Ziffer 2.8 der TA Lärm sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebs- ablauf auftreten. Für eine Bewertung der kurzzeitigen Geräuschspitzen ist die Berechnung nach Ziffer A.2.3.4 der TA Lärm „Ausbreitungsrechnung“ statt mit den mittleren Schallleistungspegeln mit den maximalen Schallleistungspegeln der Schallquellen zu wiederholen.

8.5 Berechnungsparameter der Ausbreitungsrechnung

Die Ausbreitungsrechnung wurde nach DIN ISO 9613-2 [14] mithilfe des Programms SoundPLAN in der Version 8.0 durchgeführt.

Die dem Berechnungsprogramm zugrunde liegenden Ausbreitungsparameter der DIN ISO 9613- 2 sind den „Rechenlaufprotokollen“ entnehmbar.

Die Berechnungen werden mit der Reflexionsordnung „5“ durchgeführt, sodass Mehrfach- reflexionen ausreichend berücksichtigt werden.

Die meteorologische Korrektur C

met

wird für die Ausbreitungsberechnung in Mitwind-Situation nicht berücksichtigt.

Im Bereich des Anlagengeländes wird der Bodenfaktor mit G = 0 definiert. Im Bereich von Flä- chen mit Vegetation beträgt der Bodenfaktor G = 1. Für Mischflächen wird der Faktor interpoliert.

Die Geländehöhe der Umgebung wurde über ein digitales Geländemodell bestimmt.

Für die Immissionsorte wurde eine mittlere Stockwerkshöhe von 2,8 bis 3,0 m angenommen. Die

Bewertung der Immissionen erfolgte für die Immissionsorte für schutzwürdige Räume in den

maßgebenden (i.d.R. oberen) Geschossen.

(20)

Die Ergebnisse für die Beurteilungspegel und die Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen an den Immissionsorten sowie die geografischen Koordinaten und die Immissionshöhe sind den Anlagen

„Ergebnistabelle Immissionen in der Nachbarschaft“ zu entnehmen.

Die für die Quellen relevanten Zuschläge für Impulse, Einzeltöne oder Informationshaltigkeit wur- den, soweit erforderlich, vergeben und können mit den übrigen Angaben den Anlagen „Kennda- ten der Schallquellen“, „Emissionen der Schallquellen“ und „Tagesgang der Schallquellen“ ent- nommen werden.

Die berechneten Mittelungspegel an den Immissionsorten, die Dämpfungsterme sowie Zuschläge

und Korrekturfaktoren sind den Tabellen „Mittlere Ausbreitung“ zu entnehmen.

(21)

- 21 - 701.1087/17

9 Anlagenemissionen

9.1 Messung von Geräuschemissionen

Zur Berücksichtigung der Schallemissionen einzelner Lärmquellen wurden diese direkt vor Ort gemessen. Die Messung fand am 02.12.2016 statt. Die Protokolle der einzelnen Messungen ein- schließlich der Pegel-Zeit-Verläufe und einer Beschreibung der vorgefundenen Geräuschsituation sind der Anlage 2 zu entnehmen. Über die Entfernung und die relevant abstrahlenden Anlagen- teile wurden die Emissionen, wie in Anlage 2 dargestellt, berechnet. Die Ergebnisse wurden als Eingangsdaten der entsprechenden Lärmquellen für diese Prognose verwendet.

9.2 Emissionsverursachende Vorgänge - Emissionspegel

Zur Ermittlung der Schallleistungspegel wurde auf frühere Gutachten und die bekannten öffentli- chen Berichte [16], [17], [18] und [20] zurückgegriffen. Zur Berechnung der Emissionen wurden die genannten Berechnungsformeln herangezogen.

Ausgehend von der Betriebsbeschreibung und den getroffenen Annahmen zu Einsatzzeiten und Häufigkeiten sind die folgenden Emissionsvorgänge und Schallquellen relevant.

Als emissionsverursachende Vorgänge sind zu nennen:

- Bohren und Sprengen im Abraumbereich

- Verladen von Abraum mit Bagger und Transport mit Muldenkipper zur Kippstelle - Bohren und Sprengen im Gewinnungsbereich

- Verladen von Gestein mit Radlader und Transport mit Muldenkipper zum Vorbrecher - Vorbrecheranlage

- stationäre Aufbereitungsanlagen

- Verladung auf Muldenkipper, LKW oder Bahnwaggon mit Verladerüssel - Transport von bestimmten Fraktionen mit Muldenkipper auf Halden - Waggonbeladung mit Radlader

- Fahrstrecke Radlader Vorsiebkippstelle - Fahrstrecke LKW

Eine zusammenfassende Darstellung der Emissionsquellen und deren Kenndaten (Schall-

leistungspegel, Koordinaten, Emissionshöhe, Einwirkzeiten und Zuschläge) enthalten die Tabel-

len „Kenndaten der Emissionsquellen“.

(22)

01 Bohren im Abraum

- Bohren von Sprenglöchern im Abraum ab der obersten Abraumsohle bei ca. 110 m HN, nicht gleichzeitig mit Gewinnungsbohrungen

Schallleistungspegel: L

WA

= 113,6 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 132 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 3 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 17:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 60 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 2 m Ermittlung: ähnliche Anlage 02 Sprengen im Abraum

- Sprengen im Abraum ab der obersten Abraumsohle bei ca. 110 m HN, nicht gleichzeitig mit Gewinnungssprengungen

Schallleistungspegel: L

WA

= 128,7 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 144 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 7 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 17:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 20 sec/d

Emissionshöhe: Gelände + 1 m Ermittlung: ähnliche Anlage 03 Verladen von Abraum mit Bagger

- Verladen des gesprengten Abraums auf der Sohle bei ca. 100 m HN auf Kipper Schallleistungspegel: L

WA

= 109,3 dB(A)

Maximalpegel L

WAmax

= 129 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 3 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 17:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 60 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 3 m

Ermittlung: ähnliche Anlage

(23)

- 23 - 701.1087/17

04 Transport von Abraum mit Kippern zur Kippstelle - Transport von 3 500 t/d bzw. 320 t/h mit 60 t/Kipper

Schallleistungspegel: L

WA,r

= 72 + 10,8 dB(A)/(m  h) Maximalpegel L

WAmax

= 110 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 2 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 17:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 2 x 6 Fahrten/h Emissionshöhe: Gelände + 2 m

Ermittlung: Datenblätter; Techn. Bericht [16]

05 Abkippen von Abraum an der Kippstelle - Abkippvorgang ca. 2 min pro Kipper

Schallleistungspegel: L

WA

= 110,5 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 119 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 3 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 17:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 12 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 2 m Ermittlung: Techn. Bericht [18]

06 Raupe zum Einebnen von Abraum an der Kippstelle - kontinuierlicher Betrieb über Kippenbereich

Schallleistungspegel: L

WA

= 105 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 112 dB(A) Impulshaltigkeit: K

I

= 3,5 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 17:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 60 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 2 m Ermittlung: Techn. Bericht [17]

07 Bohren im Gewinnungsbereich

- Bohren von Sprenglöchern im Gestein auf der Abbausohle bei ca. 48 m HN Schallleistungspegel: L

WA

= 113,6 dB(A)

Maximalpegel L

WAmax

= 132 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 3 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 22:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 60 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 2 m

Ermittlung: ähnliche Anlage

(24)

08 Sprengen im Gewinnungsbereich

- Sprengen im Gestein auf der Abbausohle bei ca. 48 m HN

Schallleistungspegel: L

WA

= 128,7 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 144 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 7 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 22:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 20 sec/d

Emissionshöhe: Gelände + 1 m Ermittlung: ähnliche Anlage 09.01 Verladen von Gestein mit Radlader

- Verladen des gesprengten Gesteins auf der Sohle bei ca. 32 m HN auf Kipper Schallleistungspegel: L

WA

= 114,8 dB(A)

Maximalpegel L

WAmax

= 136 dB(A) Impulshaltigkeit: K

I

= 5,9 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 00:00 - 24:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 30 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 2 m

Ermittlung: Anlage 2.7

09.01 Radlader

- Radlader zwischen den Beladevorgängen

Schallleistungspegel: L

WA

= 108 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 110 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 0 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 00:00 - 24:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 30 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 2 m

Ermittlung: Datenblätter

10 Transport von Gestein mit Kippern zum Vorbrecher - Transport von 7 150 t/d bzw. 300 t/h mit 60 t/Kipper

Schallleistungspegel: L

WA,r

= 72 + 10 dB(A)/(m  h) Maximalpegel L

WAmax

= 110 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 2 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 00:00 - 24:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 2 x 5 Fahrten/h Emissionshöhe: Gelände + 2 m

Ermittlung: Datenblätter; Techn. Bericht [16]

(25)

- 25 - 701.1087/17

11 Vorbrecher

- kontinuierlicher Betrieb

Innenpegel: L

eq

= 97 dB(A)

Trapezblech: R’

W

= 20 dB

Öffnungen: R’

W

= 0 dB

Betriebszeit: 00:00 - 24:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 60 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 17 m

Ermittlung: Anlage 2.6

12 Schotteraufbereitung

- Nachbrecher- und Schotteraufbereitungsgebäude, kontinuierlicher Betrieb

Innenpegel: L

eq

= 83 dB(A)

Mauerwerk: R’

W

= 45 dB

Verglasung: R’

W

= 27 dB

Öffnungen: R’

W

= 0 dB

Betriebszeit: 00:00 - 24:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 60 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 21 m

Ermittlung: Anlage 2.8

13 Splittwerk

- Einfach- und Edelsplittaufbereitungsgebäude, kontinuierlicher Betrieb

Innenpegel: L

eq

= 86 dB(A)

Mauerwerk: R’

W

= 45 dB

Verglasung: R’

W

= 27 dB

Öffnungen: R’

W

= 0 dB

Betriebszeit: 00:00 - 24:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 60 min/h

Emissionshöhe: Gelände + 28 m

Ermittlung: Anlage 2.8

14 Bahnschotterabsiebung

- Absieben von Bahnschotter während Waggonbeladung

Innenpegel: L

eq

= 95 dB(A)

Trapezblech R’

W

= 20 dB

Öffnungen R’

W

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 22:00 Uhr

Häufigkeit / Dauer: ca. 10 min pro 57 t-Waggon, 26 x Emissionshöhe: Gelände + 24 m

Ermittlung: Anlage 2.4

(26)

15 Verladung in Bahnwaggon

- Verladen von Bahnschotter in Bahnwaggons, 1 500 t pro Zug Schallleistungspegel: L

WA

= 120 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 138 dB(A) Impulshaltigkeit: K

I

= 3,3 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 00:00 - 24:00 Uhr

Häufigkeit / Dauer: ca. 5 min für 27 t-Waggon, 56 x Emissionshöhe: Gelände + 3 m

Ermittlung: Anlage 2.1

16 Verladung auf Muldenkipper, LKW

- Verladen von 1 300 t/d auf 60 t/Kipper und 3 240 t/d auf LKW (27 t) Schallleistungspegel: L

WA

= 102,5 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 117 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 4 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 05:00 - 22:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 5 min/Kipper, 3 min/LKW Emissionshöhe: Gelände + 3 m

Ermittlung: ähnliche Anlage

17 Transport bestimmter Fraktionen mit Muldenkipper auf Halden - Transport von ca. 1 300 t/d mit 60 t/Kipper

Schallleistungspegel: L

WA,r

= 72 +4,8 dB(A)/(m  h) Maximalpegel L

WAmax

= 110 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 3 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 22:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 2 x 1,5 Fahrten/h Emissionshöhe: Gelände + 2 m

Ermittlung: Datenblätter; Techn. Bericht [16]

18 Abkippen vom Muldenkipper auf Halden - Abkippen von ca. 1300 t/d

Schallleistungspegel: L

WA

= 101 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 107 dB(A) Impulshaltigkeit: K

I

= 2,2 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 06:00 - 22:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 2 min/SKW

Emissionshöhe: Gelände + 2 m

Ermittlung: ähnliche Anlage

(27)

- 27 - 701.1087/17

19 Waggonbeladung mit Radlader

- Beladen von 2 Zügen/d mit je ca. 3 000 t Splitten mit Radladern Schallleistungspegel: L

WA

= 104,4 dB(A) Maximalpegel L

WAmax

= 126 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 7 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 00:00 - 24:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 5 h/Zug, 1 Zug nachts Emissionshöhe: Gelände + 2 m

Ermittlung: Anlage 2.2

20 Fahrstrecke Radlader Vorsiebkippstelle

- Verkippen des Vorsiebmaterials im Bruch mit Radlader, ca. 800 t/d

Schallleistungspegel: L

WA,r

= 64 + 9 dB(A)/(m  h) Maximalpegel L

WAmax

= 116 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 0 dB

Tonhaltigkeit: K

T

= 0 dB

Betriebszeit: 00:00 - 24:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 2 x 4 Beweg./h Emissionshöhe: Gelände + 2 m

Ermittlung: Datenblatt

21 Fahrstrecke LKW

- Transport von ca. 3 240 t/d mit 27 t/LKW, 120 LKW/d, 7 LKW/h

Schallleistungspegel: L

WA,r

= 63 + 11,5 dB(A)/(m  h) Maximalpegel L

WAmax

= 110 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 0 dB

Betriebszeit: 05:00 - 22:00 Uhr Häufigkeit / Dauer: 2 x 7 Fahrten/h Emissionshöhe: Gelände + 1 m Ermittlung: Techn. Bericht [16]

22 Standgeräusche - Verwiegungen der LKW - Verwiegen von 120 LKW/d

Schallleistungspegel: L

WA,r

= 80,8 + 11,5 dB(A)/(h) Maximalpegel L

WAmax

= 110 dB(A)

Impulshaltigkeit: K

I

= 4 dB

Betriebszeit: 05:00 - 22:00 Uhr

Häufigkeit / Dauer: 2 x 7 Fahrten/h

Emissionshöhe: Gelände + 2 m

(28)

23 Zugbewegungen

- 1 Zug/d für Schotter; 2 Züge/d für Splitt 23.1 Zug Schotter tags

Schallleistungspegel: L

W‘,0-5m

= 68,3 dB(A)/m Betriebszeit: 06:00 - 22:00 Uhr

Häufigkeit: 1 Fahrt

23.1 Zug Schotter - nachts

Schallleistungspegel: L

W‘,0-5m

= 71,3 dB(A)/m Betriebszeit: 06:00 - 22:00 Uhr

Häufigkeit: 1 Fahrt

23.2 Zug Splitt - tags

Schallleistungspegel: L

W‘,0-5m

= 75,6 dB(A)/m Betriebszeit: 06:00 - 22:00 Uhr

Häufigkeit: 3 Fahrten

23.2 Zug Splitt - nachts

Schallleistungspegel: L

W‘,0-5m

= 73,9 dB(A)/m Betriebszeit: 22:00 - 06:00 Uhr

Häufigkeit: 1 Fahrt/h

(29)

- 29 - 701.1087/17

10 Berechnungsergebnisse

10.1 Beurteilungspegel nach TA Lärm

Vorbelastung

Während der Vorortbesichtigung am 02.12.2016 wurden im Umkreis der Bebauung keine Geräuschimmissionen festgestellt, die von weiteren gewerblichen Anlagen verursacht werden.

Zusatzbelastung

Da in der geplanten Vorhabensfläche des Tagebaus Dönstedt-Eiche in Teilbereichen im Abraum das Gestein durch Sprengungen gelöst werden muss, wurden für die Abraum- und Gewinnungs- arbeiten im Bereich der Bebauung Siedlung Hüsig 2/3 verschiedene Berechnungsvarianten durchgeführt. Ein Detailplan mit den betrachteten Standorten der Emissionsquellen ist in den entsprechenden Anlagen enthalten.

A) Bohren und Sprengen auf 3. Sohle bei ca. 48 m HN mit Gewinnungsbetrieb bei ca. 32 m HN auf 4. Sohle; Abraumgewinnung ohne Sprengarbeiten, Abraumverladung auf 2. Abraumsoh- le bei ca. 100 m HN;

(Anlage 3, Rechenlauf-Nr.: 10)

B) Bohren und Sprengen auf 1. Abraumsohle bei ca. 110 m HN, Abstand ca. 100 m zu Hüsig 2/3; Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN (Anlage 4, Rechenlauf-Nr.: 3)

C) Bohren und Sprengen auf 2. Abraumsohle bei ca. 100 m HN; Verladung Abraum bei ca.

100 m HN; und Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN (Anlage 5, Rechenlauf-Nr.: 4)

D) Bohren und Sprengen auf 1. Abraumsohle bei ca. 110 m HN, Abstand ca. 150 m zu Hüsig 2/3; Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN (Anlage 6, Rechenlauf-Nr.: 5)

E) Bohren und Sprengen auf 1. Abraumsohle bei ca. 110 m HN, Abstand ca. 100 m zu Hüsig 2/3; Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; Verkippung des Abraum im südlichen Tagebaube- reich bei 113 m HN; Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN

(Anlage 7, Rechenlauf-Nr.: 8)

Die beschriebenen Varianten sind aufgrund der Positionierung der Quellen im Abraum auf der Geländeoberfläche bzw. in der Gewinnung auf der obersten Gesteinssohle als kritische Zustände zu betrachten. Die Varianten beziehen sich auf die übermittelten Planungsunterlagen [7].

In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Immissionsbeurteilungspegel für den Ab-

trag in der Vorhabensfläche, die Aufbereitung und den Abtransport dargestellt und mit den allge-

meinen Immissionsrichtwerten nach Ziffer 6.1 der TA Lärm verglichen.

(30)

Die ausführlichen Berechnungsergebnisse sind in den Anlage 3 bis 7 und die Rasterlärmkarten sind in der Anlage 1 dargestellt.

Tabelle 6 Immissionsrichtwerte (IRW) - Beurteilungspegel (Lr)

Immissionsort

Pegel in dB(A)

IRWT / IRWN

A) Bohren + Sprengen Gewinnung

B) Bohren Abraum, 110 m HN, 100 m Ab-

stand

C) Bohren Abraum, 100 m HN, 100 m Ab-

stand

D) Bohren Abraum, 110 m HN, 150 m Ab-

stand

E) Bohren Abraum, 110 m HN, 100 m Ab- stand, Ver- kippung Süd 113 m

HN Lr,T / Lr,N Lr,T Lr,T Lr,T Lr,T

IO 1 Siedlung Hüsig 3

60 / 45

48,2 / 44,8 62,3 51,9 56,2 62,3

IO 2 Siedlung Hüsig 2 47,5 / 43,6 61,4 49,4 52,6 61,4

IO 3 Siedlung Hüsig 1 39,8 / 35,6 44,2 39,9 43,8 44,2

IO 4 Am Steinbruch 2 45,2 / 44,3 45,8 45,4 45,4 51,6

IO 5 Eiche 4 45,5 / 44,5 45,0 45,0 45,0 45,2

Bewertung

Variante A)

Bohren und Sprengen auf 3. Sohle bei ca. 48 m HN mit Gewinnungsbetrieb bei ca. 32 m HN auf 4. Sohle; Abraumgewinnung ohne Sprengarbeiten, Abraumverladung auf 2. Abraumsohle bei ca.

100 m HN; (Anlage 3, Rechenlauf-Nr.: 10)

Wie der Tabelle 6 entnommen werden kann, werden für die Berechnungsvariante A) zur Tages- zeit die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten mit einer Sicherheit von 10 dB eingehal- ten.

Zur Nachtzeit werden durch die kurzen Abstände zur Bebauung Siedlung Hüsig 2 und 3 die Im- missionsrichtwerte mit der Sicherheit von 1 dB unterschritten. Hauptverantwortlich für diese Ge- räuschimmissionen sind das Beladen der Muldenkipper im Gewinnungsbereich und der Trans- portweg der Muldenkipper zum Vorbrecher.

Bei der Annäherung des Abbaus an die Endkontur sollte in den Bereichen der Bebauung geprüft

werden, ob zur Nachtzeit die Gewinnung in tieferen Sohlen durchgeführt werden kann, um die

Geräuschbelastung an der Bebauung zu minimieren.

(31)

- 31 - 701.1087/17

Für den Immissionsorte IO 4 Am Steinbruch 2 und teilweise ebenfalls für den Immissionsort IO 5 Eiche 4 sind die Quellen der stationären Aufbereitungsanlagen (offene Fenster) und die Wag- gonbeladung hauptsächlich für die Höhe des Beurteilungspegels verantwortlich.

Variante B)

Bohren und Sprengen auf 1. Abraumsohle bei ca. 110 m HN, Abstand ca. 100 m zu Hüsig 2/3;

Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN (Anlage 4, Rechenlauf-Nr.: 3)

Bei einer Annäherung an die Bebauung Hüsig von unter 150 m ist beim Bohren der Sprenglöcher auf der Geländeoberfläche (ca. 110 m HN) mit der geplanten Einsatzzeit nicht auszuschließen, dass die Immissionsrichtwerte nach 6.1 TA Lärm überschritten werden.

Für den Bohrbetrieb auf der Geländeoberfläche wird deshalb die Anwendung der Nummer 6.3 TA Lärm „Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse“ empfohlen, wenn abgeschätzt werden kann, dass diese Bohrereignisse an maximal 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr stattfinden werden.

Tabelle 7 Immissionsrichtwerte und Beurteilungspegel - seltene Ereignisse

Immissionsort IRW

T,selten

L

r,T

IO 1 Siedlung Hüsig 3 70 62,3

Bei einer Annäherung unter 150 m an die Wohnbebauung Siedlung Hüsig und der Notwendigkeit, den Abraum durch Bohren und Sprengen zu lösen, sollte dann durch begleitende Messungen geprüft werden, ob die IRW eingehalten werden. Bei einer festgestellten Überschreitung ist ggf.

die Geräuschbelastung durch eine Reduzierung der Einsatzzeit des Bohrgerätes zu minimieren.

Für das Bohren im Abraum wurde deshalb weiterhin geprüft, ob sich die Immissionsrichtwerte bei Arbeiten in tieferen Abraumsohlen bzw. in größerer Entfernung zur Bebauung einhalten lassen.

Varianten C) und D)

Bohren und Sprengen auf 2. Abraumsohle bei ca. 100 m HN; Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; und Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN (Anlage 5, Rechenlauf-Nr.: 4) Bohren und Sprengen auf 1. Abraumsohle bei ca. 110 m HN, Abstand ca. 150 m zu Hüsig 2/3;

Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN (Anla- ge 6, Rechenlauf-Nr.: 5)

Wie der Tabelle 6 zu entnehmen ist, werden die Immissionsrichtwerte beim Bohren auf der nächsten Sohle bei ca. 100 m HN und beim Bohren auf der Geländeoberfläche in Abständen von mehr als 150 m zur Bebauung eingehalten.

Für die Bebauung Hüsig 1 sind die genannten Abstände analog anzuwenden.

(32)

Variante E)

Bohren und Sprengen auf 1. Abraumsohle bei ca. 110 m HN, Abstand ca. 100 m zu Hüsig 2/3;

Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; Verkippung des Abraum im südlichen Tagebaubereich bei 113 m HN; Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN (Anlage 7, Rechenlauf-Nr.: 8)

Mit Fortschreiten der Gewinnung und des Abtrag des überdeckenden Abraums ist vorgesehen, den Abraum ebenfalls im südlichen Bereich einzubauen.

Wie der Tabelle 7 entnommen werden kann, sind für diese Variante nur beim Bohren im unmit- telbaren Bereich der Bebauung Siedlung Hüsig 2/3 Richtwertüberschreitungen analog Berech- nungsvariante B) zu erwarten.

Durch den Einbau im südlichen Bereich auf Geländeniveau 110 bis 113 m HN werden am Immis- sionsort IO 4 Am Steinbruch 2 die Immissionsrichtwerte weiterhin eingehalten.

Vertiefung

Nach Aufweitung des Tagebaus nach Westen wird geplant, diesen um drei weitere Sohlen (von derzeit 0 m HN auf - 48 m HN) zu vertiefen. Die Vertiefung erfolgt innerhalb der vorgesehenen bzw. genehmigten Abbaugrenzen mit der am Standort etablierten Technologie.

Wie der Vergleich der Berechnungsvarianten B) und C) zeigt, ist bereits beim Bohren im Abraum auf der nächsttieferen Sohle (von 110 m HN auf 100 m HN) mit geringeren Immissionspegeln zu rechnen.

Wie die Ergebnisse der Variante A) (Gewinnung bei ca. 48 m HN / 32 m HN) zeigen, werden die Immissionsrichtwerte hier für den Tages- und Nachtzeitraum eingehalten. Durch die weitere Ver- tiefung der Gewinnung (< 0 m HN) erhöht sich die abschirmende Wirkung der Tagebaukontur und es werden geringere Geräuschimmissionen an der Wohnbebauung als beim Betrieb auf der obersten Gewinnungs- bzw. Abraumsohle zu erwarten sein. Eine separate Berechnung erfolgte aus diesem Grund für die Vertiefung nicht.

10.2 Pegel kurzzeitiger Geräuschspitzen

In der nachfolgenden Tabelle sind die berechneten maximalen Geräuschspitzen dargestellt.

Es wurden ebenfalls die fünf bereits genannten Varianten betrachtet:

A) Bohren und Sprengen auf 3. Sohle bei ca. 48 m HN mit Gewinnungsbetrieb bei ca. 32 m HN auf 4. Sohle; Abraumverladung auf 2. Abraumsohle bei ca. 100 m HN;

(Anlage 3, Rechenlauf-Nr.: 10)

(33)

- 33 - 701.1087/17

B) Bohren und Sprengen auf 1. Abraumsohle bei ca. 110 m HN, Abstand ca. 100 m zu Hüsig 2/3; Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN (Anlage 4, Rechenlauf-Nr.: 3)

C) Bohren und Sprengen auf 2. Abraumsohle bei ca. 100 m HN; Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; und Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN

(Anlage 5, Rechenlauf-Nr.: 4)

D) Bohren und Sprengen auf 1. Abraumsohle bei ca. 110 m HN, Abstand ca. 150 m zu Hüsig 2/3; Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN (Anlage 6, Rechenlauf-Nr.: 5)

E) Bohren und Sprengen auf 1. Abraumsohle bei ca. 110 m HN, Abstand ca. 100 m zu Hüsig 2/3; Verladung Abraum bei ca. 100 m HN; Verkippung des Abraum im südlichen Tagebaube- reich bei 113 m HN; Gewinnungsbetrieb auf 4. Sohle bei ca. 32 m HN

(Anlage 7, Rechenlauf-Nr.: 8)

Tabelle 8 Immissionsrichtwerte (IRW

max

) - maximale Geräuschspitzen (L

max

)

Immissionsort

Pegel in dB(A) IRWT,max /

IRWN,max

A) LT,max / LN,max

B) LT,max

C) LT,max

D) LT,max

E) LT,max

IO 1 Siedlung Hüsig 3

90 / 65

64 / 58 88 75 81 88

IO 2 Siedlung Hüsig 2 62 / 56 87 71 76 87

IO 3 Siedlung Hüsig 1 53 / 46 67 53 65 67

IO 4 Am Steinbruch 2 57 / 57 61 57 67 61

IO 5 Eiche 4 65 / 59 60 60 59 60

Wie den Berechnungsergebnissen entnommen werden kann, werden durch das Sprengen im Abraum (Variante n B und E ) die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen ausgeschöpft.

Bei einer Annäherung unter 150 m an die Wohnbebauung Siedlung Hüsig und der Notwendigkeit, den Abraum durch Bohren und Sprengen zu lösen, sollte dann durch begleitende Messungen geprüft werden, ob die IRW eingehalten werden.

Bei einer festgestellten Überschreitung ist ggf. die Geräuschbelastung durch eine Reduzierung der Einsatzzeit des Bohrgerätes zu minimieren.

Bei der Gewinnung des Abraums mit nur einem Bagger werden keine Geräuschspitzen erreicht, die die zulässigen Immissionsrichtwerte überschreiten.

Im Nachtzeitraum sind Geräuschspitzen insbesondere durch das Auftreffen von Gestein auf dem

leeren Muldenboden des Kippers zu verzeichnen. Hier sollte geprüft werden, ob die Gewinnung

zur Nacht ggf. auf tiefer liegenden Abbausohlen durchgeführt werden kann.

(34)

11 Beurteilung der Ergebnisse

11.1 Qualität der Prognose

Für die Fortführung der Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche wurde eine Prü- fung im Regelfall nach Ziffer 3.2.1 TA Lärm durchgeführt. Die durchgeführte Untersuchung wurde nach Anhang 2.3 der TA Lärm als detaillierte Prognose erstellt.

Die Berechnungen zur Bestimmung der Zusatzbelastung wurden mit den getroffenen Emissions- parametern und den festgelegten Ausbreitungsbedingungen durchgeführt.

Die durch Ausbreitungsrechnung ermittelten Immissionspegel unterliegen aufgrund der vielen Einflussfaktoren (Eingangsdaten, Abschirmwirkungen, Ausbreitungsbedingungen) einer gewissen Unsicherheit.

Um die Unsicherheit einer Prognose gering zu halten, ist daher ein Ansatz „auf der sicheren Seite“ für Emissionskenndaten und Ausbreitungsbedingungen zu wählen.

Für die Berechnung der emissionsverursachenden Vorgänge wurden maximale Annahmen ge- troffen. Für die Bestimmung der Geräuschemissionen wurde von hohen Ausgangswerten ausge- gangen und die notwendigen Zuschläge für Impulse oder Tonhaltigkeit wurden, soweit erforder- lich, vergeben.

Die Emissionen der Anlagen wurden über die beantragte Betriebszeit angesetzt. Die berechneten Beurteilungspegel ergeben sich bei einem durchgängigen Betrieb der genannten Anlagen, es erfolgte keine Berücksichtigung von Pausen-, Wartungs- oder sonstigen Leerlaufzeiten.

Im Bereich des Geländes wurde der Bodenfaktor mit G = 0 definiert.

Die meteorologische Korrektur Cmet wurde nicht angewendet, sodass alle Berechnungen mit

„Mitwind-Situation“ durchgeführt wurden.

Aufgrund der angenommenen maximalen Auslastung der Anlagen und der ungünstig definierten Ausbreitungsbedingungen (geringe Boden- und Bewuchsdämpfung, Berechnung mit Mitwind) kann davon ausgegangen werden, dass dem schalltechnischen Gutachten „Ansätze auf der si- cheren Seite“ zugrunde liegen, weshalb die Unsicherheit der Prognose als gering eingeschätzt wird. Nach der DIN 9613-2 kann die Genauigkeit einer Ausbreitungsrechnung mit ± 3 dB ange- geben werden.

Während der Regelfallprüfung wurden keine besonderen Umstände festgestellt, die eine Sonder-

fallprüfung nach 3.2.2 TA Lärm erforderlich machen würden.

(35)

- 35 - 701.1087/17

11.2 Berücksichtigung besonderer Regelungen

Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche nach 7.3 TA Lärm

Die zur Verfügung gestellten Unterlagen geben keinen Anhaltswert, dass im Anlagenbereich tief- frequente Geräusche auftreten, die zu nachteiligen Immissionen führen können.

Auch bei der Bearbeitung ähnlicher Projekte lagen keine relevanten Emissionsanteile im tieffre- quenten Bereich. Es kann somit ausgeschlossen werden, dass durch die Anlagen in schutzbe- dürftigen Räumen der Immissionsorte tieffrequente Immissionen verursacht werden.

Berücksichtigung von Straßenverkehrsgeräuschen nach 7.4 TA Lärm

Die LKW-Fahrbewegungen im öffentlichen Verkehrsraum erhöhen sich nicht bzw. führen im rele- vanten Abstand zur Anlage nicht durch schutzwürdige Gebiete.

Die weitere Berücksichtigung der Straßenverkehrsgeräusche im öffentlichen Verkehrsraum und

die Bewertung der Immissionen sind demzufolge nicht erforderlich.

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