Anrechnung - Durchlässigkeit mit Qualität
Stellungnahme zu den Anrechnungsleitlinien
Berlin – 4. Juni 2008
Anrechnungsleitlinien als Orientierung
Der Anrechnungsleitfaden möchte:
• Transparenz
• Vertrauensbildung
• Nachvollziehbarkeit
Für Hochschulen muss die Möglichkeit bestehen bleiben,
ein System für die eigenen Bedürfnisse und für das
eigene Umfeld zu schaffen.
AGENDA
• Lernergebnisbeschreibungen
• Äquivalenzprüfung
• Formale Verankerung
• Information und Beratung
• Evaluation
Lernergebnisbeschreibung
• Überprüfung von Lernergebnisbeschreibungen in Akkreditierungsverfahren
• Anwendung der „Kriterien zur Akkreditierung von
Studiengängen“ und der Niveaustufen der Qualifikationsrahmen
• Überarbeitungsbedarf der Modulbeschreibungen
• Grundlage für Anrechnungsverfahren bzw. Überprüfung
der Gleichwertigkeit von anzurechnenden Kompetenzen
Äquivalenzprüfung
• Äquivalenzprüfung muss:
• zweckmäßig, verlässlich, gültig und transparent sein
• Entspricht dem Qualitätsverständnis von ACQUIN:
• Sind geeignete Verfahren zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau implementiert?
• Angemessenes wissenschaftliches Niveau?
• Inhaltliche Bezüge?
Formale Verankerung
• Anrechnungsmöglichkeiten von gleichwertigen Leistungen sind rechtlich verankert
• Beschluss KMK „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen auf ein Hochschulstudium“
• Definierte Anrechnungskriterien
• Welche (zuvor definierten) Anrechnungskriterien liegen den Anrechnungsverfahren (pauschalisiert, individuell oder
kombiniert) zugrunde?
Information und Beratung
• Überprüfung des Bereichs „Information und Beratung“
• Transparenz von Studiengangsanforderungen, u.a. von Anrechnungskriterien
• Wie werden Studiengangsanforderungen, u.a. auch
Anrechnungskriterien allen Zielgruppen transparent gemacht?
• Informationsmaterialien, Beratungsstellen, je nach Zielgruppe spezifisch?
Evaluation
• Selbstevaluation im Sinne des Qualitätsverständnisses von ACQUIN
• Wie wird Qualität gesteigert?
• Wie wird Qualität bewahrt?
• Wie werden Veränderungen ermöglicht?
• Werden bestehende Anrechnungsverfahren auf ihre
Konsistenz, Transparenz und Gültigkeit hin überprüft?
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT