WM³ Weiterbildung Mittelhessen
Ein Verbundprojekt der drei mittelhessischen Hochschulen
GEFÖRDERT VOM
Ziele des Projekts
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Bedarfserhebung
Forschungsprojekt „Bedarfs-, Potential- und Akzeptanzanalyse“
Angebotsentwicklung
berufsbegleitende Weiterbildungsangebote
• Forschungsprojekt Anerkennung und Anrechnung
Didaktisches Konzept
Blended Learning Module
Zertifizierung der Lehrenden in der Weiterbildung durch das
Hochschuldidaktische Netzwerk Mittelhessen (HDM)
Forschungsprojekt „Modulwerkstatt“
Evaluation und Optimierung
Evaluationskonzept
Anerkennung und Anrechnung in der wissenschaftlichen Weiterbildung
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Durchlässigkeit aktiv gestalten
Helmar Hanak & Nico Sturm
GEFÖRDERT VOM
Einführung
Was Sie heute erwartet...
Einführung
Wer Sie sind und was Sie sich vom
Workshop erhoffen...
Brainstorming
Anerkennung und
Anrechnung
Brainstorming
Chancen
Herausforderungen
Wie wird’s gemacht?
Begriffsklärung
Wie wird’s gemacht? – Begriffsklärung
Anerkennung:
Prüfung (außer-)hochschulisch erworbener Kompetenzen auf ihre Gleichwertigkeit zu den im Studiengang vermittelten Kompetenzen. Wird diese Gleichwertigkeit festgestellt, können die Kompetenzen, die als gleichwertig anerkannt wurden, somit in einem weiteren Schritt dazu genutzt werden
auf zu erbringenden Leistungen aus einem (Weiter-) Bildungsangebot (z.B. (Weiterbildungs-)Studiengang, Zertifikatskurs, etc.) angerechnet zu werden. Daraus kann eine Kostenreduzierung für die Teilnehmenden resultieren
im Rahmen der Zulassung zu einem (Weiter-)
Bildungsangebot fehlende ECTS-Punkte auszugleichen
(Hanak/Sturm 2013)
Wie wird’s gemacht? – Begriffsklärung
Anrechnung:
Vorgang des Ersetzens einer oder mehrerer Studien- und Prüfungsleistungen durch (außer-)hochschulisch erworbene Kompetenzen, die zuvor als gleichwertig anerkannt wurden.
Dies hat eine Reduzierung des Workloads eines Weiterbildungsangebots zur Folge und kann darüber hinaus eine zeitliche Verkürzung und / oder eine Reduzierung der Kosten für Teilnehmende beinhalten.
(Hanak/Sturm 2013)
Wie wird’s gemacht?
© fotomek – Fotolia.com
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wie wird’s gemacht? –
Rechtliche Rahmenbedingungen
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§ 18 Prüfungen
(6) Außerhalb von Hochschulen erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn die anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten den Studien- und Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, gleichwertig sind und die Kriterien für die Anrechnung im Rahmen der Akkreditierung nach § 12 Abs. 2 überprüft worden sind. Insgesamt dürfen nicht mehr als 50 vom Hundert der in dem Studiengang erforderlichen Prüfungsleistungen durch die Anrechnung ersetzt werden.
Die §§ 23 und 54 bleiben unberührt.
(Hessisches Hochschulgesetz)
Wie ird’s gemacht? –
rechtliche Rahmenbedingungen
“ Doppelte Anrechnung ” nach Empfehlung der Kultusministerkonferenz
(Auslegungshinweise zu den „Länder - gemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 04.02.2010 “ )
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Wie wird’s gemacht?
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pauschale, individuelle und
kombinierte Anrechnung
Wie wird’s gemacht? – das pauschale Verfahren
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homogene Zielgruppe
ressourcenschonender Durchführungsaufwand nach Entwicklung
Akzeptanz durch Transparenz
hohe Bearbeitungseffizienz
ressourcenintensive Entwicklung
Nichtberücksichtigung individueller Kompetenzen
Zielgruppengröße / Verfahrenslaufzeit vs.
Entwicklungsaufwand
Wie wird’s gemacht? – das pauschale Verfahren
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„good practice“
Wie wird’s gemacht? –
das individuelle Verfahren
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heterogene Zielgruppe
ressourcenschonender Entwicklungsaufwand
berücksichtigt alle Kompetenzarten
eignet sich für kleine Studierendengruppen sowie bei kurzer Verfahrenslaufzeit
Übertragbarkeit auf ein pauschales Verfahren
ressourcenintensiver Durchführungsaufwand
weniger Akzeptanz durch geringere Trans-
parenz
Wie wird’s gemacht? –
das individuelle Verfahren
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„good practice“
Wie wird’s gemacht? –
das kombinierte Verfahren
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umfangreiche Kompetenzerfassung
gleicht Nachteile der beiden Einzel- systeme aus
Nutzung von Synergieeffekten
ressourcenintensiver Entwicklungs- und
Durchführungsaufwand
Wie wird’s gemacht? –
das kombinierte Verfahren
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„good practice“
Wie wird’s gemacht? –
pauschale, individuelle und kombinierte Anrechnung
Start
Nur informelle / erfahrungsbasierte
Lernergebnisse?
ja
nein*
nein
Geringe Anzahl von Anrechnungs- kandidat_innen
Individuelles Verfahren
ja Strategische Bedeutung der Zielgruppe für die
Hochschule?
Kombiniertes Verfahren Hohe Affinität einzelner
Fortbildungen zum Studiengang?
nein nein
ja ja
Pauschales Verfahren
*dies bedeutet, dass neben informellen auch formale und non-formale Lernergebnisse vorliegen vgl. Stamm-Riemer/Loroff/Hartmann 2011
Mittagspause – Guten Appetit!
Was wurde gemacht? –
Rückblick auf den Vormittag
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Begriffsklärungen
rechtliche Rahmenbedingungen
Verwaltungsverfahrensrecht
pauschale, individuelle und kombinierte Anrechnung
(inkl. Beispiele)
Was geht noch?
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Studiengangentwicklung
*die Möglichkeit außerhochschulisch erworbene Kompetenzen auf Studieninhalte anzurechnen, hängt davon ab, ob im Rahmen der Zulassung bereits 50 Prozent der Studieninhalte angerechnet werden
Was geht noch? –
Studiengangentwicklung
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Was geht noch? –
Weiterbildungsmaster mit 120 ECTS-Punkten
Weiterbildungsmaster mit 120 ECTS Punkten
Bewerber_innen mit 180 / 210 / 240 / 300 ECTS Punkten Vorleistung und min. einem Jahr einschlägiger
Berufserfahrung
Weiterbildungsmaster ≥ 300 ECTS Punkte Pauschale Anrechnung
über
Anrechnungsmodule
Bewerber_innen mit 180 / 210 / 240 / 300 ECTS Punkten Vorleistung und min. einem Jahr einschlägiger
Berufserfahrung
60 / 90 ECTS Punkte Workload 120 ECTS Punkte Workload
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Was geht noch? –
Weiterbildungsmaster mit 90 ECTS-Punkten
Bewerber innen mit 180 ECTS Punkten Vorleistung und min.
einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung
Weiterbildungsmaster mit 90 ECTS Punkten
60 ECTS Punkten Workload 90 ECTS Punkten Workload
Bewerber innen mit 210 / 240 / 300 ECTS Punkten Vorleistung und min. einem Jahr
einschlägiger Berufserfahrung
Ausgleich fehlender ECTS Punkte zur
Zulassung über Anrechnung von Brückenmodulen
Pauschale Anrechnung über
Anrechnungsmodule
Pauschale Anrechnung über
Anrechnungsmodule
Weiterbildungsmaster ≥ 300 ECTS Punkte Bewerber_innen mit
180 ECTS Punkten Vorleistung und min.
einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung
Bewerber innen mit 210 / 240 / 300 ECTS Punkten Vorleistung und min. einem Jahr
einschlägiger Berufserfahrung
Ausgleich fehlender ECTS-Punkte zur
Zulassung über Anrechnung von Brückenmodulen
Individuelles, pauschales oder kombiniertes
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Was geht noch? –
Weiterbildungsmaster mit 60 ECTS-Punkten
Bewerber innen mit 180 / 210 ECTS Punkten Vorleistung und min. einem Jahr
einschlägiger Berufserfahrung
Weiterbildungsmaster mit 60 ECTS Punkten
30 ECTS Punkten Workload 60 ECTS Punkten Workload
Bewerber innen mit 240 / 300 ECTS Punkten Vorleistung und min. einem Jahr
einschlägiger Berufserfahrung
Ausgleich fehlender ECTS-Punkte zur
Zulassung über Anrechnung von Brückenmodulen
Pauschale Anrechnung über
Anrechnungsmodule
Pauschale Anrechnung über
Anrechnungsmodule
Weiterbildungsmaster ≥ 300 ECTS Punkte
Bewerber_innen mit 180 / 210 ECTS Punkten Vorleistung und min. einem Jahr
einschlägiger Berufserfahrung
Bewerber_innen mit 240 / 300 ECTS Punkten Vorleistung und min. einem Jahr
einschlägiger Berufserfahrung
Ausgleich fehlender ECTS-Punkte zur
Zulassung über Anrechnung von Brückenmodulen
Weiterbildungsmaster ≥ 300 ECTS Punkte
Wie machen Sie ´ s?
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Fallbearbeitung
Wie machen Sie ´ s? – Fallbearbeitung
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Wie machen Sie ´ s?
Falldarstellung
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Die Handreichung
„Anrechnung und Anerkennung
außerhochschulischer Kompetenzen“
Was sich dahinter verbirgt…
Was rechtlich erlaubt ist…
Was theoretisch möglich ist…
Was notwendig ist…
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Abschluss
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…noch Fragen?
Abschluss
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