D
ie Wahl zur Studienvertretung ist eine Personenwahl, d.h. es werden direkt Kandidat*innen als Vertretung für eine bestimmte Studienrichtung gewählt. Sie setzt sich, je nach Anzahl der Studierenden, aus 3 oder 5 Personen zusammen und ist direkte Anlaufstelle für Stud- ierende der jeweiligen Fachrichtung.Zusammengefasst kannst du 3 bzw. 5 Personen – je nachdem wie groß deine Studienrichtung ist – direkt wählen.
Die Hochschulvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der öffentlichen Uni- versität/Fachhochschule/Pädagogischen Hochschule/Privatuniversität und dem Ministerium.
Hier können Studierende nur eine Liste wählen und keine Einzelpersonen.
Zur Wahl treten hier verschiedene Listen an, die dann je nach Wahlergebnis Mandatar*innen (an der TU Graz 15 Mandate) in die Hochschulvertretung und die diversen Gremien der Hochschule (Senat, Curricula-Kommission, o.ä.) entsenden.
Der Senat wird, je nach Wahlergebnis, von Vertreter*innen der jeweiligen Liste besetzt und ist das höchste Gremium, bei dem Studierende ein Mitwirkungsrecht in der Universität besitzen.
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ie Bundesvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber den Ministerien, der Hochschulkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Rektor*innenkonferenz der Päda- gogischen Hochschulen, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz und der Uni- versitätenkonferenz. Aufgabe der Bundesvertretung ist es, die Hochschulpolitik mitzugestalten.Auch hier kannst du per Listenwahlrecht eine der kandidierenden Fraktionen bzw. Listen wählen.
Diese entsenden je nach Stimmenanteil in die Bundesvertretung, welche 55 Mandatar*innen um- fasst. Der Stimmzettel ist österreichweit einheitlich. Auch wenn du an mehreren Hochschulen studierst, kannst du die Bundesvertretung nur einmal wählen.
Bock auf ...
.. EINE WAHL? DREI ENTSCHEIDUNGEN STEHEN AN - DEINE STIMME GESTALTET MIT!
ÖH - WAHL
Studienvertretung
Hochschulvertretung
Bundesvertretung
QUELLE OEH.AC.AT TEXT
REFERAT FÜR BILDUNGSPOLITIK
4 TU INFO 05/2019
A
n der TU Graz gibt es 4 Orte an denen du wählen kannst. An der alten Technik im Foyer, an der neuen Technik vor dem HS H und im Inffeld im Gebäude 25D sowie im Gebäude des Studienzentrums im Erdgeschoss.Solltest du an den Wahltagen (27.-29. Mai 2019) nicht an deiner Hochschule sein um deine Stimme abzugeben, kannst du auch eine Wahlkarte beantragen und deine Stimme auf dem Postweg ab- geben.
Beim Beantragen der Wahlkarte musst du deine Identität entweder durch Hochladen einer Aus- weiskopie oder per Bürgerkarte/Handysignatur verifizieren. Beachte bitte, dass bei Hochladen einer Ausweiskopie eine manuelle Überprüfung durch die Wahlkommission notwendig ist, es kann daher zu einer Verzögerung von wenigen Tagen kommen, bevor deine Wahlkarte versandt wird. Als zusätzliche Schutzmaßnahme erhältst du nach Beantragen einer Wahlkarte außerdem eine Mail mit einem Bestätigungslink an die bei deiner Hochschule angegebene E-Mail-Adresse.
Prüfe daher nach dem Beantragen bitte regelmäßig deinen Posteingang!
Um sicher zu stellen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt, kannst du nur die Hochschulver- tretung und die Bundesvertretung per Brief wählen. Die Studienvertretung kannst du bei der Briefwahl nicht wählen!
D
ie ersten Wahlkarten können erst ab 2. Mai versandt werden, da erst dann feststeht, wer zur Wahl antritt und daher auch erst dann die Stimmzettel gedruckt werden können. Bei einer Beantragung im April ist also mit etwas Wartezeit zu rechnen, bevor die Wahlkarte bei dir ankommt!Bedenke, dass die Wahlkarte am 28. Mai bis spätestens 18.00 Uhr bei der Wahlkommission einlan- gen muss, damit deine Stimme auch gültig ist. Du kannst dir deine Wahlkarte auch ins Ausland zustellen lassen. Mit der Wahlkarte kannst du NUR deine Hochschulvertretung und die Bundes- vertretung wählen. Wenn du schon eine Wahlkarte beantragt hast, aber dann trotzdem persönlich wählen gehen möchtest, musst du deine Wahlkarte unbedingt zum Wahllokal mitnehmen.
Achtung: Wahlkarten können ab 7 Wochen vor dem zweiten Wahltag (ab 09.04.) bis eine Woche (20. Mai) vor dem ersten Wahltag beantragt werden!
Wo kannst du wählen?
Briefwahl
Wie funktioniert der Antrag einer Wahlkarte?
Was per Brief wählen?
Achtung!
... eine Wahl ?
WO? WIE? UND WAS SONST NOCH ZU BEACHTEN IST.
ÖH - WAHL
TEXT
REFERAT FÜR BILDUNGSPOLITIK
WAHLKARTE BEANTRAGEN:
https://wahl2019.oeh.ac.at QUELLE
OEH.AC.AT
TU INFO 05/2019 5
Bundesvertretung (BV)
55 MadatarInnen, ausgesandt von den von dir gewählten Fraktionen
AG, VSSTÖ, BLATT-GRAS, FLÖ, JUNOS, KSV-Lili, RFS, No Ma'am, KSV-KJÖ Aufgabe
-Mitgestaltung der Hochschulpolitik
Referate
von der HV gewählt ReferentIn
SachbearbeiterInnen Aufgaben -Unterstützung des Vorsitz
-Umsetzung zugeordneter Fachbereiche:
Sozialpolitik Bildungspolitik Wirtschaftsreferat Studienberatung Frauenreferat queer Referat EDV Referat Internationales ausländische Studierende
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Gesellschaft, Innovation & Nachhaltigkeit Organisation, Veranstaltungen und Kultur
Buchhaltung
Karin
Aufgaben Sekräterin des Vorsitz Buchhaltung der HTU
Sekretariat
Renate
Aufgaben
Ansprechperson für Studierende Organisation und Koordination
Vorsitz
der HV
entsandt von den stimmstärksten Fraktionen der ÖH Wahl VorsitzendeR
1. stv. VorsitzendeR 2. stv. VorsitzendeR
Aufgaben
-Umsetzung der Beschlüsse der Hochschulvertretung -Ansprechpersonen für das Rektorat
-Erledigungen laufender Geschäfte
-Koordination von Referaten und Studienvertretungen
Deine Vertretung
SO FUNKTIONIERT DIE ÖSTERREICHISCHE HOCHSCHÜLERINNENSCHAFT UND IHRE ORGANE
ÖH - WAHL
Studienvertretungen
3 bis 5 MandatarInnen, alle zwei Jahre von dir gewählt Aufgaben
-Beratung von Studierenden -Mitgestaltung von Studienplänen -Erstsemestrigen-Tutorium -Organisation von Veranstaltungen -Beratung von Studieninteressierten
Rektorat/ OEs der TU Graz
Hochschulvertretung (HV)
15 MadatarInnen, entsandt von den von dir gewählten Fraktionen FSL, JUNOS, AG, BLATT, KSV-KJÖ, VSSTÖ
Aufgaben
-Vertretung der Interessen der Studierenden an der TU Graz
-Diskutieren und Beschließen von universitätsweiten Projekten innerhalb der HTU -Beschluss über das Budget der HTU
AnsprechpartnerIn
6 TU INFO 05/2019
/bundesoeh /bundesoeh
Medieninhaberin, Herausgeberin: Österreichische Hochschüler_innenschaft, Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien, oeh@oeh.ac.at, 01 /310 88 80 – 0