Organlebendspende
Gesetz bleibt
Kommission empfiehlt nur kleinere Modifizierungen.
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er Schutz von Organle- bendspendern und -emp- fängern soll sich verbessern.Grundsätzlich geändert wer- den soll das Transplantations- gesetz aber nicht. Das emp- fiehlt die Enquete-Kommissi- on „Ethik und Recht der mo- dernen Medizin“ in einem Zwischenbericht zum The- ma, den sie am 17. März an Bundestagspräsident Wolf- gang Thierse übergab.
Mehrheitlich votiert die Kommission dafür, weiterhin keine anonyme Lebendspen- de und Poolmodelle für ei- nen Ringtausch von Organen zuzulassen. Auch die Über-
kreuzspende von Organen soll nur bei besonderer Nähe zwischen Spender und Emp- fänger möglich sein. Unver- ändert gelten soll auch das Prinzip der Subsidiarität. Das heißt, die Entnahme von Or- ganen lebender Personen ist nur dann zulässig, wenn kein Organ aus postmortaler Spen- de zur Verfügung steht (dazu auch „Hilfe für die Angehöri- gen“ in diesem Heft).
Eingeführt werden sollen einheitliche Lebendspende- kommissionen in den Bun- desländern, ein unabhängiger Patientenanwalt, ein Lebend- spenderegister sowie die fi- nanzielle und versicherungs- rechtliche Absicherung von Lebendspendern.
Forderungen nach der Ein- führung weiterer Anreizsy- steme tritt die Kommission entschieden entgegen. Auch der Handel mit Organen soll weiter unter Strafe stehen. ER
Hausarztvertrag
Barmer und BDA zufrieden
Bundesversicherungsamt prüft Vergütung.
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irca 23 000 Ärzte und 13 000 Apotheker haben sich seit dem 1. Januar zu ei- ner Teilnahme am Hausarzt- vertrag von Barmer, Deut- schem Hausärzte-Verband (BDA) und Deutschem Apo- thekerverband entschieden.Von den 7,5 Millionen Bar- mer-Versicherten, die sich seit 1. März einschreiben können, wollen sich bislang 340 000 beteiligen. BDA-Hauptge- schäftsführer Eberhard Mehl und ein Sprecher der Barmer
erklärten, sie seien mit der Resonanz sehr zufrieden.
Unklar ist noch, ob es bei der DMP-Pauschale bleibt.
Bislang sieht der Vertrag vor, dass Ärzte für in Chroniker- Programme eingeschriebene Patienten 5,10 Euro pro Quar- tal erhalten. Voraussetzung ist, dass mindestens 40 Prozent der infrage kommenden Pati- enten zur Einschreibung zu bewegen waren. Das Bundes- versicherungsamt prüft noch, anders als von Barmer und BDA dargestellt, ob es sich bei der vorgesehenen Bezahlung um eine „Fangprämie“ oder um eine Vergütung für beson- dere Aufwendungen handelt.
BDA-Präsident Dr. Rainer Daubenbüchel hatte Anfang des Jahres erklärt, Fangprämi- en für Einschreibungen dürfe es nicht geben. Rie
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A792 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 12⏐⏐25. März 2005
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bgeordnete des Europa- parlaments und die stell- vertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbun- des (DGB), Ursula Engelen- Kefer, haben in Brüssel ihre Bedenken gegenüber dem Entwurf der europäischen Kommission für eine Neufas- sung der Arbeitszeitrichtli- nie geäußert. „Der Vorschlag berücksichtigt die Gesund-heits- und Arbeitsschutzbe- dürfnisse, insbesondere von Krankenhausärzten und Pfle- gepersonal, nur unzurei- chend“, fasste der Abgeord- nete Thomas Mann (CDU) die Kritik zusammen. Nach Ansicht der Parlamentarier und des DGB darf es auch in Zukunft keine 30-Stunden- Dauerdienste unter dem Deck- mäntelchen des inakti- ven Bereitschaftsdien- stes und der so ge- nannten Opt-out-Re- gel geben, die ein Abweichen von den Höchstarbeitszeiten ge- stattet.
Während im feder- führenden Beschäfti- gungsausschuss des Europäischen Parla- ments eine Über- gangszeit für die Opt- out-Regelung bis 2010 diskutiert wurde, sprachen sich die Parlamentarier für ei- ne Auslauffrist von maximal drei Jahren aus. Hiermit könnte auch der DGB leben.
Bei der letzten Sitzung des Ministerrates stand sogar ei- ne Übergangsfrist von zehn Jahren zur Debatte. Das opt- out könnte zum zentralen Prüfstein für die neue Richtli-
nie werden. ps
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er Absatz des Cholesterin- senkers Sortis (Atorvasta- tin) ist deutlich zurückgegan- gen. Nach Angaben der Gmünder Ersatzkasse (GEK) ist der Marktanteil von Sortis von 40 auf fünf Prozent gesun- ken. Der Anteil von Simvasta- tin sei dagegen auf 70 Prozent gestiegen. Offenbar hätten viele Ärzte ihre Patienten aufdas kostengünstigere Präpa- rat umgestellt.
Pfizer-Sprecherin Eva Mohr wollte diese Zahlen gegen- über dem Deutschen Ärzte- blatt nicht bestätigen. Zwar sehe man, dass die Zuzah- lung, die ein gesetzlich Kran- kenversicherter zu Sortis lei- sten müsse, eine Hür- de darstelle. Nach ei- ner eigenen Erhebung seien aber 15 bis 20 Prozent der Patienten bereit, die Zusatzko- sten zu bezahlen. Bei den privaten Kran- kenversicherungen sei der Marktanteil von Sortis auf über 50 Pro- zent gestiegen. „Hier sieht man eine 2-Klas- sen-Medizin“, erklärte Mohr.
Pfizer hatte den Preis von Sortis nicht auf die von den Krankenkassen festgesetzte Erstattungsobergrenze ge- senkt. Gesetzlich Kranken- versicherte müssen die Diffe- renz zwischen Festbetrag und Apothekenabgabepreis von bis zu 200 Euro im Jahr selbst zahlen, wenn sie weiterhin Sortis einnehmen wollen. BH Bereitschaftsdienst soll in aktive und in-
aktive Zeiten eingeteilt werden.
Pfizer hat den Preis seines Präparates nicht auf Festbetragshöhe gesenkt.
Arbeitszeitrichtlinie
Humane
Bedingungen gefordert
„Opt-out-Regel“ wird zum Prüfstein.
Foto:Peter Wirtz
Statine
Marktanteil von Sortis sinkt
GEK: Festbetragsregelung zeigt erste Auswirkungen.
Foto:dpa