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Archiv "Prävention: Gesetzespläne stillschweigend vertagt" (22.12.2008)

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A2732 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 51–52⏐⏐22. Dezember 2008

A K T U E L L

Zu einem Präventionsgesetz wird es auch in dieser Legislaturperiode nicht kommen. Das zeichnete sich beim 14. Kongress „Armut und Ge- sundheit“ Anfang Dezember in Ber- lin klar ab. Marion Caspers-Merk, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, sprach nunmehr davon, an einem solchen Gesetz werde „in Zukunft kein Weg vorbeiführen“. Sie, wie auch Prof. Dr. Elisabeth Pott von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (die dem Bundesge-

sundheitsministerium zugeordnet ist), verwies stattdessen tröstend auf einzelne Projekte, die der Gesund- heitsförderung sozial Benachteilig- ter dienen. Ein vom Bundestag 2005 verabschiedetes Präventionsgesetz scheiterte am Bundesrat. Aus- schlaggebend waren Differenzen über den Stellenwert von individu- eller und gesellschaftlicher (primä- rer) Prävention.

Caspers-Merk kritisierte in Ber- lin scharf die Krankenkassen, die überwiegend individuelle Präventi- on förderten statt „Setting-Maßnah- men“ in Kindergärten, Schulen oder Betrieben. In der Tat nutzen die Kassen ihre Präventionsmittel (rund 250 Millionen Euro pro Jahr) vor- wiegend zum Marketing, um ge- sundheitsbewusste Mitglieder bei der Stange zu halten. Nur sechs Pro- zent der Gelder gingen, so Caspers- Merk, ins „Setting“.

Der Gesundheitswissenschaftler Prof. Dr. Rolf Rosenbrock (Wissen- schaftszentrum Berlin), einer der Mentoren des Kongresses, bezeich- nete ein Präventionsgesetz als über- fällig, um die Fülle der Einzelmaß- nahmen koordinieren und nachhal- tig finanzieren zu können. Rosen- brock erhofft sich von primärer Prävention, der wachsenden sozia- len Ungleichheit gezielt begegnen

zu können. NJ

DATENBANK

Onlineapotheken mit Sicherheitslogo

Das DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information wird im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Register für Versandhandelsapo- theken entwickeln, das Verbrau- chern ab Anfang 2009 helfen soll, vertrauenswürdige Webangebote zu identifizieren.

In Deutschland ist der Versand- handel mit Arzneimitteln seit dem Jahr 2004 erlaubt. Versandapothe- ken unterliegen dabei den gleichen Anforderungen wie Präsenzapothe- ken. Für Verbraucher ist es bislang jedoch schwierig, illegale von lega- len Anbietern zu unterscheiden. Da- her wird das DIMDI Anfang 2009 ein „Sicherheitslogo“ zur Verfü- gung stellen, das ausschließlich Apotheken erhalten, die zum Ver- sandhandel zugelassen sind. Durch Anklicken des Siegels im Inter- netauftritt einer Apotheke sollen die Verbraucher künftig feststellen können, ob diese eine Versand- erlaubnis besitzt.

Zusätzlich zu weiteren Informa- tionen zu den Apotheken soll das Register auch eine Gesamtaufstel- lung aller dort erfassten Apotheken

enthalten. KBr

PRÄVENTION

Gesetzespläne stillschweigend vertagt

Individuelle Präventionsleistungen

nehmen häufig Versicherte in Anspruch, die ohnehin gesundheits-

bewusst leben. Foto:fotolia

IMMUNCHEMOTHERAPIE ETABLIERT SICH BEI CLL

Die zusätzliche Gabe von Rituximab zu einer Standardchemotherapie mit Fludarabin und Cyclophosphamid (FC) verlängert das krank- heitsfreie Überleben von Patienten mit chronisch-lymphatischer Leukämie (CLL) um durchschnittlich jeweils zehn Monate: sowohl bei vorbehandelten wie auch bei unvorbehan- delten Patienten. Dies belegen die Ergebnisse zweier großer prospektiver und randomisierter Studien, die bei der Jahrestagung der American Society of Hematology in San Francisco/USA vorgestellt worden sind. Die Studien hatten jeweils zwei Behandlungsarme: Eine Gruppe er- hielt für sechs Behandlungszyklen FC, die ande- re FC plus Rituximab (FCR), einen monoklonalen Antikörper gegen das Molekül CD20. 817 un- vorbehandelte, vergleichsweise fitte Patienten zwischen 36 und 81 Jahren (Durchschnittsalter 61 Jahre) haben an der CLL8-Studie teilgenom-

men, einer Phase-III-Studie, die auf Initiative der Deutschen CLL-Studiengruppe zurückgeht.

Die durchschnittliche Beobachtungszeit betrug 25,5 Monate (bis zu 50 Monate). Das Haupt- ergebnis: In der FCR-Gruppe habe das krank- heitsfreie Überleben durchschnittlich 42,8 Mo- nate betragen, im FC-Arm 32,2 Monate – ein hoch signifikanter Unterschied, berichtete Prof. Dr. med. Michael Hallek (Köln).

Rate kompletter Response verdoppelt Am Ende der sechs Behandlungszyklen fanden die Forscher bei 44,5 Prozent der Teilnehmer in der FCR-Gruppe eine komplette Response und bei 22,9 Prozent der Probanden unter Standard- therapie. Das Hinzufügen von Rituximab zu FC erhöhe zwar die Rate an Neutropenien, nicht aber der Infektionen oder anderer schwerer Nebenwirkungen, erläuterte Hallek. Allerdings

seien Komorbidität und Organfunktionsstatus bestimmt und nur vergleichsweise fitte Patienten eingeschlossen worden. „Für diese Gruppe wird, unabhängig vom kalendarischen Alter, die Immunchemotherapie neuer Standard werden“, sagte Hallek. Für weniger fitte CLL-Kranke sei Chlorambucil eine Alternative.

Auch für vorbehandelte Patienten sei die Im- munchemotherapie eine Option, meinte Prof. Dr.

med. Tadeusz Robak (Lodz, Polen). Das Ergebnis einer Phase-III-Studie mit 552 Probanden (REACH-Trial): Patienten, die in den FCR-Arm randomisiert worden waren, lebten durchschnitt- lich 30,6 Monate progressionsfrei, im FC-Arm genau zehn Monate weniger (20,6 Monate). Die mittlere Gesamtüberlebenszeit betrug 53 Mona- te. Schwere Nebenwirkungen seien in beiden Studienarmen vergleichbar häufig gewesen.

Dr. rer. nat. Nicola Siegmund-Schultze

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