Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 5|
5. Februar 2010 A 205 kann nach § 42 Abs. 1 S. 6 AMG durch (Einzel-)Sachverständige vorgenommen werden und erfordert keine zwingende Befassung eines Sachverständigengremiums. Vor diesem Hintergrund hatte der Vorstand der Bundesärztekammer bereits im Oktober 2004 die Tätigkeit der Kommission für Anträge nach neuer Rechtslage (d. h. Studienprojekte, die nach August 2004 erstmals bei der zu- ständigen Ethikkommission eingereicht wurden) ausgesetzt. Für Studienanträge bzw. Amendments nach altem Recht wurden bis- her die Begutachtungen auf der Grundlage der Übergangsbestim- mungen nach § 138 Abs. 3 AMG fortgeführt.Nach Kenntnis der Bundesärztekammer bzw. der Datenbank des Deutschen Registers für Gentransferstudien sind nur noch wenige der von der KSG begutachteten Anträge nicht abgeschlos- sen. Da vor diesem Hintergrund kein wesentlicher Beratungsbe- darf mehr für Studien nach altem Recht besteht, wurde aus dem Gremium heraus empfohlen, die Kommission aufzulösen.
Korrespondenzanschrift:
Bundesärztekammer Dezernat VI
Herbert Lewin-Platz 1 10623 Berlin
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 20. 11. 2009 beschlossen, die Richtlinien zum Gentransfer in menschliche Körperzellen (Deutsch Arztebl 1995; 92[11]:
A 789–94) außer Kraft zu setzen sowie die Kommission Somati- sche Gentherapie (KSG) aufzulösen.
Somit kann eine gutachterliche Beratung von evtl. Amend- ments zu sogenannten Altanträgen (vgl. Übergangsregelung nach
§ 138 Abs. 3 AMG) nicht mehr durch die KSG erfolgen. Das Be- gutachtungsverfahren durch die zuständigen Ethikkommissionen bleibt von dieser Entscheidung unberührt.
Erläuterung:
Die mit den Richtlinien zum Gentransfer in menschliche Körper- zellen von der Bundesärztekammer geschaffene Kommission So- matische Gentherapie (KSG) hatte seit ihrer Einrichtung im Jahr 1995 zur Unterstützung der zuständigen Ethikkommissionen An- träge auf klinische Studienvorhaben zu Gentherapeutika begut- achtet.
Mit dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelge- setzes (12. AMG-Novelle) aus dem Jahr 2004 wurde für Gen- transferstudien eine gesetzlich vorgegebene Beratungspflicht der zuständigen Ethikkommissionen eingeführt. Diese Beratung
Fortbildungsseminar „Medizin und Ökonomie“
1. bis 5. März – Bundesärztekammer, Berlin
Außerkraftsetzung der Richtlinien zum Gentransfer in menschliche Körperzellen und Auflösung der Kommission Somatische Gentherapie
B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R
Bekanntmachungen
Das Verständnis betriebswirtschaftlicher Abläufe in der statio- nären und ambulanten Versorgung ist für Ärztinnen und Ärzte in ihrer täglichen Arbeit von wachsender Bedeutung.
Gravierende Veränderungen im Gesundheitswesen zwingen die Akteure, permanent ihre Prozess- und Arbeitsorganisation zu verbessern und ihre wirtschaftlichen und personellen Potenziale zu optimieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind deshalb fundierte Kenntnisse im Bereich der Ökonomie notwendig.
Das Seminar „Medizin und Ökonomie“ ist Teil einer Fortbil- dungsreihe der Bundesärztekammer, die sich mit den ökonomi- schen Aspekten der ärztlichen Tätigkeit befasst. Die Veranstal- tung wendet sich an Ärzte in Klinik und Praxis, die Interesse an den ökonomischen Rahmenbedingungen des Arztberufs haben und sich für neue sektorenübergreifende Versorgungsformen interessieren.
Themen: Ökonomische Rahmenbedingungen des deutschen Gesundheitswesens – Einführung in die Grundlagen der Be- triebswirtschaft – Change Management – Gesetzliche Rahmen- bedingungen der stationären Versorgung in Deutschland – Zu-
kunft der stationären Versorgung; Entwicklung der Träger- strukturen, wirtschaftliche Aspekte – Zukunft und Aufbau der Selbstverwaltung: Herausforderungen an die Ärztekammern – Medizinisch und ökonomisch relevante Entwicklungen auf eu- ropäischer Ebene – MDK-Prüfung, Stichproben – Grundlagen und Besonderheiten der Finanzierung im stationären Sektor G-DRG, Fallpauschalenvergütung – Rahmen ärztlicher Tätig- keit: Normen, Umsetzungen, praktische Tipps – Arbeiten in Medizinische Versorgungszentren – Round-Table-Gespräch zu den Perspektiven des Gesundheitswesens aus gesundheitsöko- nomischer und ärztlicher Sicht
Moderation: Prof. Dr. Schlüchtermann, Universität Bayreuth;
Dr. Bartmann, Ärztekammer Schleswig-Holstein
Die Teilnahmegebühr beträgt 640,- Euro einschließlich Ta - gungsunter lagen und Verpflegung, bei Anmeldungs- und Zah- lungseingang bis zum 12. Februar: 550,- Euro.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesärzte - kammer, Dezernat 1, Leiterin Frau Dr. Engelbrecht, Telefon:
0 30/40 04 56-4 10, E-Mail: cme@baek.de.