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Archiv "Kosten senken mit dem Praxisvergleich" (09.07.1981)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Niveauverlust bei Abiturienten?

Ein Niveauverlust deutscher Ab- iturienten wird von Hochschulver- band und Philologenverband be- mängelt. Eine Kommission des Hochschulverbandes stellte an- hand einer Kollegenbefragung fest, daß es vor allem in den Fä- chern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen an Kenntnissen fehle. Zur Sicherung der allgemei- nen Studierfähigkeit gehöre es, die Grundkenntnisse in den Kern- fächern Deutsch, Fremdsprachen, Naturwissenschaften zu vertiefen und, im Gegensatz zum jetzt oft praktizierten isolierten Lernen, das zusammenhängende, über- greifende Lernen zu fördern. An- dernfalls befürchten die beiden Verbände Qualitätsverluste auch bei der akademischen Berufsaus- bildung. ck

Strukturpolitische

„Transparenz"-Forschung:

Großer Andrang

Etwa 20 gesetzliche Krankenkas- sen (unter ihnen auch einige Er- satzkassen) und 15 wissenschaftli- che Institute haben gegenüber dem Bundesarbeitsministerium fristgemäß ihr Interesse bekundet, an dem öffentlich ausgeschriebe- nen Modellversuch zur „Lei- stungs- und Kostentransparenz"

teilzunehmen. Ende vergangenen Jahres hatte das für strukturpoliti- sche Forschungsprojekte im Ge- sundheitswesen federführende Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen wohldotier- ten Forschungsauftrag ausge- schrieben und „kompetente' Krankenkassen zu einem auf ein- einhalb Jahre befristeten reprä- sentativen Querschnittstest unter dem Motto „Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Ko- stentransparenz der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 223 RVO" aufgerufen. Der: Versuch soll durch eine externe wissen- schaftliche Begleitforschung flan-

kiert und in einem Abschlußbe- richt ausgewertet werden (vgl.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 34/1980, Seite 2011 ff.; Heft 44/

1980, Seite 2636; Heft 3/1981, Seite 55 ff., und Heft 8/1981, Seite 320 f.).

Laut amtlicher Bekanntmachung ist geplant, daß die Modell-Kran- kenkassen die in § 223 der Reichs- versicherungsordnung seit dem 1.

Juli 1977 gegebene Ermächtigung voll ausschöpfen und die Versi- cherten (und deren Familienange- hörige) regelmäßig über die Ko- sten der in Anspruch genomme- nen Kassenleistungen unterrich- ten. Solche Transparenz- und In- formationsaktionen sollen im Ein- vernehmen mit den Kassenärztli- chen Vereinigungen in Gang ge- setzt und dabei auch die behan- delnden Kassenärzte einvernehm- lich in das Gesamtkonzept einge- schaltet werden.

Nach Darlegung der zuständigen Referenten des Bundesarbeitsmi- nisteriums soll der Modellversuch nicht sämtliche Versicherten re- gelmäßig erfassen, sondern je nach „epidemiologischem Spek- trum" gezielt Krankheitsfälle über- prüfen und auch den vertrauens- ärztlichen Dienst beteiligen. HC

BERICHTIGUNG

Bundesanstalt für Arbeit

hebt Vergütungen an

Auf Seite 1239 in Heft 25 des DEUTSCHEN ÄRZTEBLAT- TES vom 18. Juni 1981 ist über die Anhebung von Ver- gütungen berichtet und durch ein Versehen als Zeit- punkt des Inkrafttretens der 1. Januar 1980 angegeben worden.

Es muß richtigerweise hei- ßen, daß die Erhöhung am 1. November 1980 in Kraft getreten ist. WZ

Kosten senken

mit dem Praxisvergleich

Mit dem neuentwickelten „Be- triebsvergleich für Arztpraxen"

(Praxisvergleich) steht dem nie- dergelassenen Arzt jetzt erstmals ein Planungs- und Kontrollinstru- ment zur Verfügung, auf das ande- re Freiberuflergruppen und Bran- chen schon lange zurückgreifen können. Voraussetzung für das Er- kennen von Gewinn- und Verlust- quellen in der eigenen Praxis ist die Kenntnis der Kosten- und Er- tragssituation der eigenen Praxis im Vergleich zu anderen Praxen gleicher Fachrichtung und Um- satzgröße.

Der in Zusammenarbeit zwischen dem Verband der niedergelasse- nen Ärzte Deutschlands (NAV) e. V. und DATEV (Datenverarbei- tungsorganisation des steuerbera- tenden Berufes in der Bundesre- publik Deutschland e. G.) fertigge- stellte „Praxisvergleich" ermög- licht es einer großen Zahl nieder- gelassener Ärzte, aktuelle, nach identischen Kriterien ermittelte Durchschnittswerte vergleichba- rer Praxen heranzuziehen, um Maßnahmen zur Kostensenkung in der eigenen Praxis einzuleiten Alle Steuerberater, die der DATEV angeschlossen sind, können ihn für ihre Arztmandanten abrufen.

Allerdings muß vorher der Arzt sein Einverständnis erklären, wenn er seinen Steuerberater da- mit beauftragt und anschließend eine Analyse des Vergleiches vor- nimmt.

Auch für diejenigen Ärzte, deren Buchführung nicht über DATEV ausgewertet wird oder bei denen die Erstellung des Praxisverglei- ches aus anderen Gründen auf Schwierigkeiten stößt, haben DA- TEV und NAV ein Programm ent- wickelt, das die Teilnahme am Pra- xisvergleich ermöglicht. Auskünf- te und Informationen gibt der Ver- band der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Belfortstraße 9, 5000 Köln 1. NAV

1370 Heft 28 vom 9. Juli 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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