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Diese Antwort, die das leitende Organ der SEJB

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I 118/2005 ERZ 11. Januar 2006 48C Interpellation

0129 Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 07.06.2005

Warum wird die SEJB nicht als Sozialpartnerin anerkannt?

Die Lehrergewerkschaft «Syndicat des enseignantes et enseignants du Jura bernois (SEJB)» hat sich am 6. September 2004 mit einem Gesuch an den Erziehungsdirektor gewandt, um im Sozialdialog zwischen der Delegation des Regierungsrates und den Organisationen, die das Kantonspersonal vertreten, als Partnerin anerkannt zu werden.

Mit Schreiben vom 11. April 2005 (!) hat der Erziehungsdirektor seine Ablehnung, auf das Gesuch der SEJB einzutreten, mitgeteilt, indem er auf die sehr guten Resultate hinwies, die im Dialog mit den drei Sozialpartnern erzielt werden, d.h. mit dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), dem Bernischen Staatspersonalverband (BSPV) sowie mit «Lehrerinnen und Lehrer Bern» (LEBE). In diesem Schreiben unterstreicht der Erziehungsdirektor zudem, dass der Beschluss, auf die Einladung weiterer Berufsverbände oder Untergruppen zu verzichten, bewusst gefasst worden sei, um eine Erweiterung des Sozialpartnerkreises zu vermeiden.

Diese Antwort, die das leitende Organ der SEJB (= einzige französischsprachige Gewerkschaft, in der die gewerkschaftlich organisierten Lehrkräfte aus dem Berner Jura zusammengeschlossen sind) brüskiert hat, wirft Fragen auf.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

• Hat es der Erziehungsdirektor einmal mehr unterlassen, vor seiner Antwort die FRAKO zu konsultieren? Wenn nein: Welche Haltung hat die FRAKO zum Gesuch der SEJB eingenommen?

• Hat die einzige französischsprachige Gewerkschaft aufgrund der Verfassung (Artikel 5) und der Gesetzgebung (Sonderstatutsgesetz) kein Recht auf eine direkte Teilnahme am Sozialdialog, der mit dem Erziehungsdirektor bzw. mit dem künftigen Bernjurassischen Rat gepflegt wird?

• Wäre eine Anerkennung der SEJB als vollständige Partnerin nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil die bernische Bildungspolitik bezüglich des französischsprachigen Kantonsteils vor allem den Espace BEJUNE betrifft und weil in den beiden anderen Kantonen die Lehrerverbände direkte Gesprächspartner ihrer Regierungen sind?

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2 Antwort des Regierungsrates

Frage 1

Die Französischsprachige Koordinationskonferenz (FRAKO) wird regelmässig zu allen Dossiers der ERZ, die den französischsprachigen Kantonsteil betreffen, konsultiert. Im vom Interpellanten angesprochenen Fall wurde die FRAKO nicht konsultiert, weil sich die Antwort auf die bereits mehrfach zum Ausdruck gebrachte Haltung des Regierungsrates stützte.

Frage 2

Die Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen (Art. 5 KV und Sonderstatutsgesetz, SStG) beziehen sich im Wesentlichen auf die politische Mitwirkung sowie auf die sprachlichen und kulturellen Besonderheiten. Nirgends ist vom Sozialdialog mit der ERZ oder mit dem künftigen Bernjurassischen Rat (BJR) die Rede. Letzterer wird im Übrigen auch keinerlei Befugnisse in diesem speziellen Bereich haben. Es ist somit nicht möglich, sich auf das Sonderstatut zu berufen, um ein direktes Mitwirkungsrecht der SEJB am Sozialdialog, der auf Kantonsebene erfolgt, zu fordern.

Frage 3

Das Problem um die Anzahl von Partnern, die am Sozialdialog teilnehmen, ist weder regionaler, noch kultureller, noch sprachlicher Art. Um die Verhandlungen jedoch effizient durchzuführen, ist eine Begrenzung der Anzahl der Gesprächspartner nötig. Diese müssen sinnvollerweise aus den drei grossen Vereinigungen stammen, die der Interpellant genannt hat.

Dem Regierungsrat sind bereits andere Anfragen zugegangen, die derjenigen des SEJB gleichen. So u.a. auch von Arbeitnehmervereinigungen aus dem Bereich der Gesundheit.

Eine Erweiterung der heutigen Gesprächspartner mit dem SEJB würde daher eine ungleiche Behandlung bedeuten und den Weg für weitere Forderungen freimachen. Der Regierungsrat ändert daher seine Meinung nicht. Eine Einladung an andere Untergruppen oder Fachorganisationen steht nicht zur Debatte.

Der Regierungsrat hat jedoch nichts dagegen einzuwenden, wenn die SEJB die Möglichkeit in Erwägung zieht, sich von einem seiner Mitglieder in der Delegation der LEBE vertreten zu lassen.

An den Grossen Rat

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