Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 25|
21. Juni 2013 A 1233 KRANKENHAUSFINANZIERUNGDie versprochene Soforthilfe wird Gesetz
Noch im Sommer sollten die Krankenhäuser mehr Geld erhalten. Diese Zusage hat die Regierung nun umgesetzt. Vom 1. August an können die Häuser für jeden DRG-Fall ein Prozent mehr in Rechnung stellen. Hinzu kommen ein Tarifsteigerungsausgleich und ein Hygieneförderprogramm.
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ährend es in der Automobil- industrie weiterhin darum gehe, wer die höheren Gewinne einfahre, konkurrierten die Kran- kenhäuser derzeit eher darum, wel- ches als letztes Pleite gehe, hatte Holger Baumann, Präsidiumsmit- glied der Medizinischen Hochschu- le Hannover, Mitte Mai beim Per - sonalkongress Kliniken die akuten Finanznöte der Krankenhäuser über - spitzt. Dazu muss man wissen, dass nebenan im Hannover Congress Center die Hauptversammlung des Automobilzulieferers Continental AG tagte. „Je später die zugesagte Soforthilfe in den Krankenhäusern ankommt, umso mehr Mitarbeitern droht faktisch die Kündigung, weil wir sie einfach nicht mehr bezahlen können“, hatte Matthias Blum, Ge- schäftsführer der Krankenhausge- sellschaft Nordrhein-Westfalen, da- mals ergänzt.Inzwischen ist klar, wie die Ende März von der Bundesregierung an- gekündigte Soforthilfe die Kranken - häuser zeitnah erreichen soll: mit einem Zuschlag auf die DRG-Fall - pauschalen. Das hat die Regie- rungskoalition, mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, am 14. Juni im Deutschen Bundestag beschlossen. Ab dem 1. August dür- fen die Krankenhäuser auf ihre Rech - nungen einen Versorgungszuschlag
in Höhe von einem Prozent je DRG- Fall aufschlagen; für 2014 sind es 0,8 Prozent. Insgesamt sollen die deutschen Krankenhäuser bis zum Ende des kommenden Jahres 1,1 Mil - liarden Euro zusätzlich erhalten.
Durch den Zuschlag wird die sogenannte doppelte Degression be endet , bei der Mehrleistungsab- schläge für einzelne Kranken häuser zu einer Absenkung des Landes - basisfallwerts, also der Finanzie- rungsgrundlage für alle Häuser, geführt haben. Die krankenhaus - individuell vereinbarten Mehrleis- tungsabschläge bleiben „zur Begren - zung des Mengenzuwachses“ jedoch bestehen, wie es in der Begrün dung des Gesetzestextes heißt.
Damit die Kostensteigerungen der Krankenhäuser künftig besser abgebildet werden, soll darüber hin - aus, zunächst für die Jahre 2014 und 2015, der volle Kostenorientie- rungswert als Obergrenze bei den Budgetverhandlungen zwischen den Krankenkassen auf Landesebene und den Krankenhäusern herange- zogen werden. Wie es danach mit den Rahmenbedingungen für die Budgetverhandlungen weitergeht, will die Bundesregierung erst ent- scheiden, wenn Ergebnisse des Forschungsauftrags zur Mengen- entwicklung in Krankenhäusern vor - liegen, den sie der Deutschen Kran-
kenhausgesellschaft und dem GKV- Spitzenverband zugewiesen hatte.
Zum Hilfsprogramm zählt dar - über hinaus eine anteilige Refi - nanzierung der Tarifsteigerungen und eine Förderung von Hygiene- fachpersonal. So sollen die für das Jahr 2013 vereinbarten Tarifsteige- rungen, die jenseits der für die Bud- getverhandlungen geltenden Ober- grenze liegen, zur Hälfte auf die Landesbasisfallwerte aufgeschlagen werden. In den Jahren 2013 bis 2016 will die Bundesregierung zudem die Neueinstellung sowie die Weiter- und Fortbildung von ärztlichem und pflegerischem Hy- gienefachpersonal durch anteilige Zuschüsse fördern. Die Neueinstel- lung von Hygienefachkräften in der Pflege soll demnach zu 90 Prozent und im ärztlichen Bereich zu 75 Pro - zent refinanziert werden.
Die Deutsche Krankenhausge- sellschaft hat lange für ein solches Hilfsprogramm gekämpft. Entspre- chend zufrieden zeigte sich deren Hauptgeschäftsführer, Georg Baum:
„Es ist ein gutes Gesetz für die Krankenhäuser.“ Das Geld sei „eine wichtige Hilfe bei der Bewältigung der bislang ungedeckten Kostenlast und schafft den Krankenhäusern zumindest für das laufende und das nächste Jahr Luft“.
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Jens Flintrop, Falk Osterloh Für jede DRG- Leistung erhalten Krankenhäuser ab dem 1. August einen prozentualen Zuschlag.
P O L I T I K
Foto: mauritius images