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Archiv "Rotes Kreuz beförderte 3,9 Millionen Kranke" (07.08.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

wicklung des Krankenhauswesens erarbeiten könnte. Ihm gehören Vertreter der Krankenhausträger, der Sozialleistungsträger, der Ärz- teschaft, der Arbeitnehmer und Ar- beitgeber an. Die Zahl der Reprä- sentanten ist jedoch höchst unter- schiedlich. Immerhin könnte er aber mit seiner differenzierten Zu- sammensetzung ärztlich wissen- schaftliche, organisatorische und nicht zuletzt auch ökonomische Aspekte für eine Krankenhausre- form beitragen.

Ein Verordnungsentwurf, den das Bundesministerium für Jugend, Fa- milie und Gesundheit kürzlich vor- legte, soll die Arbeitsweise des Beirates im einzelnen regeln und damit dessen baldige Konstitu- ierung ermöglichen. Die Bundes- ärztekammer hat in ihrer Stellung- nahme bedauert, daß dem Beirat schon im Gesetz selbst eine relativ schwache Stellung gegeben wurde, und zwar sowohl gegenüber dem Ministerium als auch gegenüber dem erwähnten Bund-Länder-Aus- schuß. Wenig sachdienlich ist es auch, daß dem Beirat bei insge- samt 16 Mitgliedern nur zwei Ver- treter der Ärzteschaft angehören und überhaupt keine Vertreter an- derer Krankenhausberufe. Dement- sprechend sollte bei einer etwai- gen Novellierung des Gesetzes eine Stärkung der Stellung des Beirates und eine andere Zusam- mensetzung erwogen werden. Zu- mindest sollte aber schon bei der Formulierung dieser Verordnung sichergestellt werden, daß die Fachgutachten des Beirates wirk- lich zum Tragen kommen. gt

Rotes Kreuz beförderte

3,9 Millionen Kranke

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beförderte im vergangenen Jahr 3,9 Millionen Kranke und Verletzte, davon 172 000 Verletzte nach Ver- kehrsunfällen. Insgesamt verfügt das DRK über 4738 Kraftfahrzeuge für den Rettungsdienst und Kran- kentransport. Davon sind 2730

Krankentransportwagen, 471 Ret- tungswagen und 99 Notarztwagen.

Mehr als 20 000 Mitarbeiter stehen dem DRK für die Aufgaben im Ret- tungsdienst — unter anderem in 1115 Rettungswachen — zur Verfü- gung. Über 15 000 DRK-Helfer sind ehrenamtlich tätig. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt mehr als 11 400 Schwesternhelferinnen vom DRK ausgebildet. Mit rund 2,5 Mil- lionen Mitgliedern ist das DRK ei- ner der größten Verbände in der Bundesrepublik. WZ/DÄ

Sorgfaltspflicht bedeutet keine

„Erfolgsgarantie"

Ein unter der Schirmherrschaft der Arbeitsgemeinschaft wissenschaft- lich-medizinischer Fachgesell- schaften Anfang 1975 gegründeter

„Ständiger Arbeitskreis Ärzte und Juristen" hat eine Stellungnahme zum Thema ärztliche Sorgfalts- pflicht ausgearbeitet und der Pres- se übergeben.

Die Kritik an der Medizin und an den Ärzten gehe, so heißt es einlei- tend, in zunehmendem Maße von der irrigen Vorstellung aus, der Arzt habe eine Erfolgsgarantie zu verwirklichen. Dem ärztlichen Wir- ken könne jedoch niemals eine sol- che Erfolgsgarantie zugrunde ge- legt werden. Vor allem wird betont, daß auch größte ärztliche Sorg- falt die Schicksalhaftigkeit des menschlichen Krankseins oft nicht überwinden kann.

Hier der Wortlaut der Stellungnah- me:

„Die Öffentlichkeit muß sich frei machen von der Vorstellung, daß jeder Mißerfolg einer ärztlichen Be- handlung oder das Ausbleiben des gewünschten Heilerfolges oder auch eine Verschlechterung im Zu- stand des Patienten seine Ursache in einem Fehler des Arztes haben müsse. Trotz aller Fortschritte in der Medizin bleibt die Heilbehand- lung mit unvermeidbaren Risiken belastet, die auch der gewissenhaf-

teste Arzt nicht zu beherrschen vermag. Der Arzt kann deshalb dem Patienten zwar eine Behand- lung unter Wahrung der gebotenen ärztlichen Sorgfalt, niemals aber einen bestimmten Heilerfolg ver- sprechen. Führt jedoch eine Verlet- zung ärztlicher Sorgfaltspflichten zu einer Schädigung des Patienten, so hat der Arzt für die Schadens- folgen einzustehen. In solchen Fäl- len sollten nach gemeinsamer Auf- fassung von Ärzten und Juristen alle Möglichkeiten ausgeschöpft und neue, unbürokratische Verfah- rensformen entwickelt werden, um dem Betroffenen zu einem mög- lichst schnellen und umfassenden Ersatz der erlittenen Schäden zu verhelfen.

Der Begriff des „Kunstfehlers" ist irreführend, weil er die Vorstellung erweckt, daß ärztliches Wissen so- zusagen festgeschrieben werden könnte beziehungsweise ärztliches Handeln unveränderlichen stren- gen Regeln unterworfen sein müß- te, so daß bestimmte Erkenntnisse und Einsichten ein für allemal Gel- tung haben müßten. Jede Erkran- kung ist aber ein individueller Fall, und kein Krankheitsfall ist dem an- deren völlig gleich. Infolgedessen muß das Handeln des Arztes stets den Besonderheiten des gegebe- nen Befundes oder Sachverhaltes angepaßt werden.

Im biologischen und ärztlichen Be- reich können „Regeln" nicht als starre Vorschrift gelten. Zudem ist der Fortschritt der Medizin unauf- haltsam, und schon dies macht es erforderlich, daß ärztliche Metho- den, Verfahren, Grundsätze und Regeln sich fortlaufend ändern.

Auch im Verhältnis zwischen Arzt und Krankem muß zwischen Schicksal und Schuld unterschie- den werden. Für den schicksalhaf- ten Krankheitsverlauf kann der Arzt ebensowenig verantwortlich ge- macht werden wie der Patient, dem das Krankheitsschicksal wider- fährt. Immer muß aber auch be- dacht werden, daß es kaum eine ärztliche Tätigkeit ohne mehr oder weniger großes Risiko gibt.

2244 Heft 32 vorn 7. August 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Kostenexplosion im Krankenhaus

Entwicklung derTagessätze in DM

620

Wenn die Kostenexplosion im Krankenhaus so weitergeht, wird der Tagespflegesatz nach Schät- zungen der Schweizer Prognos- AG bis 1985 auf 620 DM anstei- gen. Das Bundesgesundheitsmi- nisterium ist jetzt auf der Su- che nach bundeseinheitlichen Kriterien für die Wirtschaftlich- keit der Krankenhäuser. Mal ab- warten

Die Information:

Bericht und Meinung

Auch Ärzte unterliegen öffentlicher Kritik und sind bereit, sich ihr zu stellen. Aber eine Kritik, die bei je- dem therapeutischen Mißerfolg be- hauptet, daß er schuldhaft vom Arzt verursacht sei, beschwört die Gefahr herauf, daß die Ärzte sich genötigt sehen, jedem Risiko aus- zuweichen. Das wäre verhängnis- voll. Das Wohl der Kranken hängt in nicht geringem Maße von der Ri- sikobereitschaft des Arztes ab."

Dem „Ständigen Arbeitskreis Ärzte und Juristen" gehören unter ande- rem an die Juristen Prof. Bockel- mann, Prof. Deutsch und Prof.

Schreiber sowie die Mediziner Prof. Becker (Bonn), Prof. Carsten- sen, Dr. Müller-Osten, Prof. Schle- gel und Prof. Wachsmuth. HK

Rektorenkonferenz besorgt über

Sparmaßnahmen

Unter dem Eindruck von Sparerlas- sen oder Haushaltssperren zu La- sten der Hochschulen und ange- sichts öffentlich vermehrt geäußer- ter Zweifel, ob die steigenden Zah- len von Hochschulabsolventen dem

„Bedarf" der Gesellschaft noch entsprechen werden, verlief die 115. Plenarsitzung der Westdeut- schen Rektorenkonferenz (WRK).

Beraten wurde unter anderem über den Stand der Rahmenpla- nung nach dem Hochschulbauför- derungsgesetz.

Die WRK befürchtet, daß nach ei- ner von Bund und Ländern großzü- gig angelegten Ausbauplanung 1975/76 die gegenwärtige Ausbau- phase nur noch „durch kleinere Maßnahmen abgerundet" werden soll. Das Bedenken richtet sich ins- besondere dagegen, daß nach ei- ner bildungsfördernden Expansion jetzt ohne zureichende Übergangs- maßnahmen finanzielle Restriktio- nen veranlaßt werden. Eine Abstim- mung der Rahmenplanung auf Bun- desebene in Wissenschaftsrat und Hochschulbau-Förderungsausschuß (das ist ein Koordinationsgremium

aus Bund- und Ländervertretern, vorgeschrieben im Hochschulbau- förderungsgesetz) sei überhaupt erst möglich, wenn zuvor die Hochschulentwicklungsplanung auf Landesebene verläßlich abge- stimmt worden sei, meint die Rek- torenkonferenz.

Politische Einzelmaßnahmen wie Haushaltssperren oder Stellenkür-

zungen ohne Berücksichtigung ei- nes größeren Planungszusammen- hanges gefährden nach ihrer Auf- fassung eine optimale Hochschul- ausbildung.

Da ist der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister und Spar- erlaß-Verfasser Johannes Rau frei- lich anderer Auffassung. Sein neu- er Erlaß gebe den Hochschulen ge- nug Spielraum, verteidigte er sich und rechnet vor: Das Wissen- schaftsministerium soll aus sei- nen Haushaltsmitteln von 4,5 Mil- liarden DM für das Jahr 1975 insge- samt 76 Millionen DM (1,68 Pro-

zent) weniger ausgeben. Davon würden 24 Millionen DM allein schon bei den Zentralmitteln des Ministeriums gespart. Die restli- chen 52 Millionen DM würden an- teilig auf alle Hochschulen des Landes umgelegt. Bei den großen Hochschulen (die einschließlich ih- rer medizinischen Einrichtungen Jahreshaushalte in einer Größen- ordnung von 350 Millionen DM ha- ben) seien das zum Beispiel rund fünfeinhalb Millionen DM. Inner- halb dieser Sparsumme müsse ein vorgegebener Anteil an Personal- ausgaben eingespart werden. Jede Hochschule habe dafür die Zahl der zu sperrenden Personalstellen vorgeschrieben bekommen. Inner- halb dieser Vorgabe könne sie selbst entscheiden, wo sie Kürzun- gen vornehmen wolle. Insgesamt müssen in NRW von den 48 538 Personalstellen im Hochschulbe- reich des Landes 533 (= 1,09 Pro- zent) unbesetzt bleiben. Die dar- über hinaus noch notwendigen Ein- sparungen können nach Raus Mei- nung „aus den bei normaler Perso- nalfluktuation an den Hochschulen zeitweise freibleibenden Stellen er- wirtschaftet werden". DÄ

PKV befürchtet

Belastung der Rentner

Den Regierungsentwurf eines Ge- setzes zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung, der gegen- wärtig in den zuständigen Bundes- tagsausschüssen beraten wird, lehnt der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) ab, so- weit er die Neuordnung der Rent- nerkrankenversicherung betrifft.

Die Neuregelung würde nicht nur die gesetzliche Krankenversi- cherung belasten, sondern persön- lich auch alle diejenigen Rentner, die privat krankenversichert sind oder es während ihres Berufsle- bens waren. Ihnen würde im Laufe der Zeit der Versicherungsbeitrag in geringerem Maße bezuschußt werden als jetzt, oder, soweit sie bei Rentenbeginn zur gesetzlichen Krankenversicherung übergewech-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 32

vom

7. August 1975 2245

Referenzen

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