Die Sparer und ihr Geld
Neuanlagen der privaten Haushalte in Deutschland
1994 in Milliarden DM
Spareinlagen skigiee Versicherungen B:Al9Weital,
Investmentzertifikate
annelifir, ked
Erwerb von Wohneigentum durch Bausparen Eitaffigeneee Festverzinsliche Wertpapieregalingeato +38,4
Betriebliche Pensionsfonds mag +18,9
Bargeld, Sichteinlagen Milik +15,7
Aktien +2,0 -5,0M.1 Geldmarktpapiere
-13,1
gen
Sparbriefe -56,6 BILICOMMIIMEN Termingeldereere +80,5
C Globus 26.82.
leign +79,0 rafere« +70,3
er4 +57,5
Vorsorge fürs Alter und der Wunsch nach den eigenen vier Wänden — vor allem diese Ziele motivieren die Bundesbürger zum Sparen. Allein 79 Milliarden DM legten sie 1994 in Versicherungen an (überwiegend Lebensversicherungen).
01 ARIA
WIRTSCHAFT
V
or gut einem Jahr übernahm die schwar- ze Bevölkerungsmehr- heit unter Präsident Nelson Mandela in Südafrika die Regierung. Inzwischen wur- den wirtschaftliche Reformen in Angriff genommen. Vorei- lig sprechen einige bereits von der kommenden Tiger- nation. Auch wenn es bis da- hin noch ein weiter Weg ist:Die Regierung wirbt um das Vertrauen ausländischer Ka- pitalanleger und des Interna- tionalen Währungsfonds.
Und das Land kann auslän- dischen Anlegern auch attrak- tive Renditen bieten. Südafri- kanische Rand-Anleihen wer- fen immer noch Renditen von 16 bis 17 Prozent ab. So bringt zum Beispiel . die Anleihe des staatlichen Energieversor- gungsunternehmens Eskom E 168 eine Effektivverzinsung auf den Verfall von 16,95 Pro- zent. Dabei ist der Tilgungsge- winn mit eingerechnet. Denn die Anleihe notiert derzeit bei 69,15 Rand, wird aber zu 100 Prozent zurückgezahlt, aller- dings erst im Jahr 2008. Aber auch die laufende Rendite kann sich mit 16,89 Prozent sehen lassen.
Solch hohe Renditen ha- ben natürlich ihren Preis. Bei südafrikanischen Rand-An- leihen muß der Anleger ein vergleichsweise hohes Wäh- rungsrisiko in Kauf nehmen.
Im Frühjahr hat das Land al- lerdings einen vielbeachteten Schritt unternommen, um für stabile Wechselkursverhält- nisse zu sorgen. Die südafri- kanische Regierung hat den gespaltenen Wechselkurs ab- geschafft.
Bis dahin gab es zwei Wechselkurse: den Handels- Rand (Commercial-Rand) und den Finanz-Rand (Finan- cial Rand). Gütertransaktio- nen wurden in dem höher no- tierenden Handels-Rand ab- gewickelt, Finanztransaktio- nen, wie der Kauf von Aktien und Anleihen, in dem billige- ren Finanz-Rand. Die Diffe- renz zwischen Handels-Rand
und Finanz-Rand betrug
zeit- weise 40 Prozent. Das duale Wechselkurssystem diente in Zeiten des Wirtschaftsboy-kotts als Schutzwall gegen eine massive Kapitalflucht.
Gleichzeitig konnten auf diese Weise ausländische Investitio- nen angezogen werden, denn Zinsen und Dividenden wur- den im höher notierenden Handels-Rand abgerechnet.
Ausländer erzielten dadurch mit Rand-Anleihen zeitweise eine um drei Prozentpunkte bessere Rendite als Südafrika- ner. Damit ist es nun vorbei.
Allgemein gingen die Spe- kulanten davon aus, daß sich ein einheitlicher Wechselkurs auf dem Niveau des Handels- Rand einpendeln würde. Das hätte einen potentiellen Wechselkursgewinn von 40 Prozent bedeutet. Aber es kam anders: Der erste einheit- liche Rand-Kurs von 39 Cents für eine Mark lag noch weit unter dem Kurs des Finanz- Rand vom Herbst 1989. Da- mals mußten deutsche Anle- ger rund 50 Pfennig für den Fi- nanz-Rand zahlen. Der Han- dels-Rand notierte damals so- gar bei rund 70 Pfennigen. Ein Anleger, der sich im Septem- ber 1989 durch Renditen von über 16 Prozent verlocken
ließ, in südafrikanische
Anlei- hen einzusteigen, verlor am Rand also etwa 22 Prozent.Gleichwohl hat sich ein Engagement unter dem Strich gelohnt. Denn damals gab es bei DM-Anleihen des Bundes nur eine Rendite von 6,82 Prozent, während die Rendite für die Eskom-An- leihe E 168 dagegen 16,75 Prozent betrug. Erst bei ei- nem Rand-Kurs von unter 30 Pfennigen im Juni 1995 hätte ein Anleger in Rand-Anlei- hen schlechter abgeschnitten.
Seit der Abschaffung des dualen Wechselkurssystems hat sich der Rand gut behaup- tet. Er notiert mit 38,30 DM in etwa auf dem Niveau nach Einführung des einheitlichen Kurses. Zweifellos hat er auch von der Dollar- schwäche profitiert. Dies hat erheblich zu der relativen Stärke des Kurses beigetra- gen. Ob er sich aber auf Dau- er auf heutigem Niveau be- haupten kann, muß bezwei- felt werden. Allerdings: Bei der derzeitigen Rendite-Dif- ferenz zwischen DM- und Rand-Anlagen muß sich der
Rand-Kurs in zehn Jahren mehr als halbieren, um einen Besitzer von Rand-Anleihen schlechter zu stellen als einen Anleger in Bundesanleihen.
Auch für die Besitzer von südafrikanischen Aktien ging mit der Vereinheitlichung des Wechselkurses ein relativer Vorteil verloren. Denn die Di- videnden wurden ebenfalls im teureren Handels-Rand um- gerechnet. Doch im Haus- haltsentwurf für 1996 hat Fi- nanzminister Chris Lieben- berg für die ausländischen Aktionäre einen gewissen Ausgleich geschaffen. Die 15prozentige Quellensteuer auf Dividenden wird für Aus- schüttungen abgeschafft, die ins Ausland überwiesen wer- den. Armin Löwe
Wahl bei der Winora
Der Wahlausschuß der Wirtschaftsvereinigung deut- scher Ärzte eG (Winora) hat beschlossen, die Wahl zur Vertreterversammlung am 30. August 1995 in den Ge- schäftsräumen in der Anckel- mannstraße 23, 20537 Ham- burg, durchzuführen. Die Stimmabgabe kann von 13 bis 17 Uhr erfolgen. Die Mit- gliedskarte gilt als Wahlaus- weis. Die Wahlliste liegt in den Geschäftsräumen der Genossenschaft in Hamburg und den Niederlassungen Berlin, Braunschweig, Dort- mund, München sowie den Verkaufsbüros Dresden, Schwerin und Neubranden- burg vom 5. bis 18. Juli aus.
Weitere Wahllisten kön- nen nur bis 1. August 1995 ein- gereicht werden und müssen von mindestens fünf Prozent der Mitglieder unterzeichnet sein. Eine Liste kann nur dann berücksichtigt werden, wenn sie die. in Satzung und Wahl- ordnung genannten Voraus- setzungen erfüllt. Briefwahl- Unterlagen können bis zum 18. August
beim Wahlaus- schuß
der Winora in Hamburg unter Angaben der Mitglieds- nummer und der Anschrift an- gefordert werden. WZGelcanlage in Südafrika
Rand-Anleihen
können sich lohnen
Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 27, 7. Juli 1995 (61) A-1935