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Archiv "91. Hauptversammlung des Marburger Bundes: Streit um Allgemeinarzt-Weiterbildung" (13.06.1997)

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ür den Marburger Bund ist der von Protagonisten der Allge- meinmedizin verfochtene „Al- leinvertretungsanspruch“ wirk- lichkeitsfremd und „absurd“. Dabei will der Verband, der sich als Interes- senwahrer der nachrückenden Ärzte- generation und als entschiedener Ver- fechter des einheitlichen Arztbildes versteht, die dominierende Rolle der Fachärzte für Allgemeinmedizin in der hausärztlichen Versorgung (zu- sammen mit den hausärztlich tätigen Internisten und Kinderärzten, aber auch Gynäkologen und praktischen Ärzten) nicht in Abrede stellen. Die berufliche Kompetenz und Qualität der Allgemeinmediziner hänge allein von der praktischen Berufserfahrung und der curricular durchlaufenen Weiterbildung ab, nicht aber von der Weiterbildungszeit, die vor der Ab- solvierung der Weiterbildungsprü- fung nachgewiesen werden muß.

Im übrigen wiesen die Delegier- ten darauf hin, daß es weder seitens der Politik noch von den tatsächlichen Versorgungsverhältnissen her einen akuten Handlungsbedarf zur Verlän- gerung der Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin gebe. So hätten sich nach einer statistischen Auswer- tung der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung vom Oktober 1996 bisher 55,3 Prozent aller Vertragsärzte für die Tätigkeit als Hausarzt entschie- den. Seit Einführung der dreijährigen Pflichtweiterbildung in der Allge-

meinmedizin (auf der Basis eines Ärz- tetags-Beschlusses von 1990 im Jahr 1992 eingeführt) sei die Zahl der Anerkennungen als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin spürbar rückläu- fig. Grund für die Entscheidung, ei- nen bestimmten Weiterbildungsgang zu absolvieren und sich entweder für den haus- oder den fachärztlichen Versorgungsbereich zu entscheiden:

die tatsächlich realisierbaren Mög- lichkeiten zur Weiterbildung im sta- tionären und im ambulanten Versor- gungsbereich.

Aus der Sicht des Marburger Bundes sind der Verweis auf die Ent- wicklungen in der Europäischen Uni- on (EU) und aktuelle Bestrebungen der Bundesländer (Gesundheitsmini- sterkonferenz der Länder), die allge- meinmedizinische Weiterbildung zu intensivieren und das Curriculum zu verlängern, abwegig. Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. med.

Frank Ulrich Montgomery, Facharzt für Radiologie aus Hamburg, verwies darauf, daß innerhalb der EU lediglich diskutiert werde, die Mindestweiter-

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P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 24, 13. Juni 1997 (69)

91. Hauptversammlung des Marburger Bundes

Streit um

Allgemeinarzt-Weiterbildung

Der Marburger Bund (Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.) bezog anläßlich seiner 91. Hauptversammlung am 25./26. Mai zum Auftakt der Ärzte- tagswoche in Eisenach zu einem Themenkomplex, der innerhalb der Ärzteschaft kontrovers diskutiert wird und der in der „hohen Politik“ auf praktikable Lösungsansätze wartet, eindeutig Stellung: Eine alleinige Verlängerung der Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin von derzeit drei auf fünf Jahre und deren gesetzliche Verankerung als Mindestvoraussetzung für die Zulas-

sung würde ohne die notwendigen inhaltlichen, strukturellen und finanziellen Voraussetzungen die Qualitätsmängel in diesem Wei- terbildungsgang nicht beseitigen. „Puristen“ im Marburger Bund lehnen die vom Vorstand der Bundesärztekammer verfochtene Linie ab, die verlängerte Weiterbildungszeit mit dem Junktim einer ausreichenden Zahl zusätzlicher Weiterbildungsstellen und einer angemessenen Finanzierung zu verknüpfen. Zudem dürfe die Weiterbildungsordnung nicht einseitig für merkantile Zwecke eingespannt und zur Zulassungsdrosselung mißbraucht werden.

Dr. Frank Ulrich Montgomery, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes (2. v.r.): „Der Weg einer alleinigen Verlän- gerung der Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin auf fünf Jahre ist gegenwärtig nicht vielversprechend.“

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bildung in der Allgemeinmedizin von zwei auf drei Jahre anzuheben. Eu- ropäische Ärzteverbände würden die in Deutschland diskutierte Verlänge- rung auf fünf Jahre kritisch beurteilen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder habe 1995 zwar vorge- schlagen, die Weiterbildungszeit auf vier Jahre zu verlängern, aber 1996 le- diglich darauf gedrängt, einen einheit- lichenWeiterbildungsgang zum Haus- arztzu entwickeln. Bei einer Verlänge- rung der Weiterbildung in Allgemein- medizin auf fünf Jahre, dem sich die Länder nicht widersetzen würden, sei- en aber umfassende, kaum finanzier- bare flankierende Maßnahmen erfor- derlich (worauf auch der 100. Ärztetag pochte).

Fördern statt verlängern

Überhaupt dürfe über die eu- ropäische Schiene und die Realisie- rung eines „Euro-Doc“ keine Diskri- minierung der inländischen Ärzte er- folgen. Aus einer mindestens fünf- jährigen Weiterbildung als eine sub- jektive Zulassungsvoraussetzung wer- de schnell ein objektives Zulassungs- hindernis – welchem sich der Marbur- ger Bund im Interesse der jüngeren Ärzte widersetzen werde.

Der Marburger Bund ist skep- tisch, daß sich mit einer bloßen Ver- längerung der Weiterbildungszeit auch die Qualität anheben ließe. Das Gegenteil sei eher der Fall. Allein ausschlaggebend seien die inhaltli- chen Strukturierungen und die orga- nisatorischen Voraussetzungen in Kli- niken und Praxen. Es sei realitätsfern zu unterstellen, das gesamte Weiter- bildungssystem könne geändert wer- den, nur um das alleinige Ziel einer verlängerten Weiterbildung durchzu- drücken. Rotationsstellen in Kran- kenhäusern, so wurde in Eisenach ar- gumentiert, könnten zwar ein freiwil- liges Angebot sein, eine rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung beste- he hingegen nicht. Der Marburger Bund führte eine aktuelle Äußerung der Deutschen Krankenhausgesell- schaft als Beleg an, die die Vorhaltung von mindestens zwei Rotationsstellen in jedem Krankenhaus für die all- gemeinärztliche Weiterbildung (wie

vom Deutschen Ärztetag 1996 emp- fohlen) ablehnte.

Es sei auch unredlich, darauf hin- zuweisen, nur eine fünfjährige Weiter- bildung könne das Primärarztsystem (mit unterbundener freier Arztwahl) verhindern. Beweis: EU-Länder mit relativ langer Weiterbildungszeit prak- tizierten ein Primärarztsystem (Däne- mark, Schweden, Irland und Portugal).

Im übrigen habe die EU in ihrem Be- richt zur „Lage der Allgemeinmedi- zin“ (vom September 1996) darauf hin- gewiesen, daß sie Diskriminierungen von inländischen Ärzten (wegen der vergleichsweise langen Weiterbil- dungszeit) nicht hinnehmen werde.

Auch handfeste berufspolitische Gründe gaben den Ausschlag dafür, daß der Marburger Bund bei seinem Ablehnungscredo zur verlängerten Weiterbildungspflicht blieb. Der stell- vertretende Vorsitzende des Mar- burger Bundes, Rudolf Henke, Inter- nist aus Aachen, sekundierte dem MB-Vorsitzenden: „Wer eine fünf- jährige Allgemeinarztweiterbildung erzwingt, ohne sich um die Umset- zung zu kümmern, betreibt eine bru- tale Ausgrenzung der nachrückenden Ärztegeneration.“ Im übrigen wollte er die Frage der Machbarkeit und Fi- nanzierbarkeit nicht als Totschlagar- gument verstanden wissen. Zumin- dest sollte man aber so fair sein, die Realisierungsfähigkeit einer verlän- gerten und strukturierten Weiterbil- dung zu belegen. Schließlich könnten angehende Allgemeinärzte/Hausärz- te nicht bis in die vierte Lebensdekade als minderbezahlte Arztassistenten ihr Dasein fristen, obwohl sie wie je- der approbierte Arzt geldwerte Lei- stungen in Kliniken und Arztpraxen erbringen. Weiterbildungsassistenten dürften nicht drei Jahre lang wie Kulis bezahlt werden. Der Marburger Bund verwies dabei auf sein verbandspoliti- sches Ziel, gegen unzumutbare Ar- beitsverhältnisse, gegen Abschottung und überzogenes ressortbezogenes Standesdenken anzukämpfen.

Auch aus Gründen der Gleichbe- handlung tritt der Marburger Bund für gleichgerichtete Weiterbildungs- und Qualitätsanforderungen ein: Es könne nicht angehen, daß es zwei Ab- teilungen und Klassen von Assistenz- ärzten gibt, nämlich diejenigen, die sich im eigentlichen Gebiet weiterbil-

den dürfen, und eine Gruppe von sol- chen Ärzten, die die Allgemeinmedi- zin betreiben müssen. Der Marburger Bund umriß denn auch Sinn und Zweck der ärztlichen Selbstverwal- tung und der Regelungskompetenz von Berufsordnung und Weiterbil- dungsordnung: Die Weiterbildungs- ordnung (WBO) sei keine „Facharzt- verhinderungs- oder Allgemeinarzt- züchtungsordnung“. Sie müsse aller- dings die Qualität (Strukturqualität) sichern, so Montgomery.

Nach dieser Diktion ist Grund- voraussetzung die inhaltliche und strukturelle klare Gliederung des jeweiligen Weiterbildungsgebietes, auch der Allgemeinmedizin. Daraus resultiere dann der Zeitbedarf auto- matisch. Im übrigen: Der Bedarf an zusätzlichen Weiterbildungsstellen müsse ausschließlich an den Inhalten ausgerichtet und müsse nach den Wei- terbildungsvoraussetzungen bemes- sen werden. Von den zusätzlich erfor- derlichen Stellen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes könne nichts für die Weiterbildung zum Allge- meinarzt abgezweigt werden. Wer sich dieser Illusion hingebe, baue Luftschlösser, und der MB wolle nicht noch bei architektonischen Ver- schnörkelungen mithelfen.

Kein Obolus der Krankenkassen

Der Marburger Bund hält es für illusorisch, die Krankenkassen zu ver- anlassen, zusätzliches Geld für die Weiterbildung in Arztpraxen locker- zumachen (ebenso einen Obolus von den Ärztekammern einzufordern).

Wer eine Vollbezahlung oder eine Be- zuschussung in der Allgemeinmedizin verlangt (Größenordnung: bis zu 600 Millionen DM p. a.), akzeptiere zu- gleich eine abgestufte (schlechtere) Bezahlung der Klinikarztleistung. Zu- dem: Mit den Krankenkassen werde lediglich über die Klinikstellenpläne, nicht aber über spezielle Weiterbil- dungsstellen verhandelt. Die Kran- kenkassen hätten recht, wenn sie aus- schließlich ärztliche Leistungen be- zahlten, aber nicht ein „Abfallpro- dukt“ wie die Weiterbildung. Die Krankenkassen könnten schließlich keinen „Pschyrembel ärztlicher Tätig- A-1666

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keiten“ oder die GOÄ- plus EBM- Leistungen speziell der Hausärzte be- zahlen und für diese reservieren. Der Weiterbildungsinhalt sei kein reiner

„Abrechnungskatalog“.

Seehofer-Reformen:

„Trostpflaster“

Die interventionistischen GKV- Neuordnungsgesetze (1. und 2. NOG) seien keine durchgreifenden, zu- kunftsweisenden Reformansätze, eher

„Trostpflaster für Politiker, die Hand- lungsfähigkeit demonstrieren müs- sen“ (Montgomery). In

vieler Hinsicht seien die ab Mitte des Jahres den Kranken und Patienten abverlangten Zuzahlun- gen reine Geldbeschaf- fungsmaßnahmen. Das Inkasso käme die Kas- sen und die Erbringer oft teurer zu stehen als der eingespielte Betrag.

Die Ärzte müßten sich gegen solche Überfor- derungen der Patienten wehren. Die ausschließ- lich lohnbezogene Fi- nanzierung der Sozial- versicherung über Ver- sicherten- und Arbeit- geberbeiträge bezeich- net der MB als obsolet.

Langfristig müßten die Finanzierungsbasis er- weitert oder umbasiert und die Arbeitgeber auf die alleinige Finanzie- rungspflicht über Lohn- tarifrunden verwiesen

werden (dies hätte auch Konsequen- zen für die Selbstverwaltung der GKV). Dringlich müßten auch das Solidaritätsprinzip überprüft und auch beim Leistungskatalog Abstri- che vorgenommen werden (eine Fi- nanzierung der Weiterbildung über GKV-Beiträge sei eine typisch versi- cherungsfremde Leistung).

Die Krankenhausfinanzierung ist nach Überzeugung des MB nicht von heute auf morgen von der Dualistik auf reine Monistik umzustellen, auch wenn das Krankenhausnotopfer von 20 DM pro Versicherten und Jahr in Richtung Monistik tendiere. Die Mo-

nistik sei wegen der damit verbunde- nen Machtverlagerung auf die Kran- kenkassen „gefährlich“. Die Finanzie- rung sowohl der Betriebs- als auch der Benutzerkosten würde die Entschei- dungsbefugnisse der Kassen ver- größern, die Länderkompetenzen bei der Aufsicht und Bedarfsplanung auf Null reduzieren. Erforderlich seien ei- ne ausreichend bemessene Umstel- lungsfrist und eine volle finanzielle Kompensation (durch die Länder).

Das Arbeitsklima in den Klini- ken hat sich seit Inkrafttreten des Ar- beitszeitgesetzes spürbar verschlech- tert: Jedes zweite Krankenhaus wen-

det dieses Gesetz, das Personalmehr- bedarf erfordert, nicht konsequent an (der Marburger Bund schätzt, daß mehr als 50 Prozent der Kliniken aus dem Ruder laufen, obwohl die Auf- sichtsbehörden inzwischen strenger kontrollieren). Kontrollen und gege- benenfalls Bußgelder lösten das Pro- blem nicht. Es müßten bundeseinheit- liche Umsetzungskriterien angewandt werden. Der Personalbedarf müsse kalkuliert und finanziert werden (eventuell auch mit einer Sonderum- lage). Nur so ließe sich verhindern, daß Abstriche an der Patientenver- sorgung hingenommen werden und

die Mangelverwaltung nicht zu einem inhumanen „Normalzustand“ wird.

Im übrigen pocht der Verband darauf, daß das „Gesetz über befriste- te Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung“ planmäßig Ende 1997 ausläuft. Aktuelle Bestrebungen der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder, das Gesetz zu verlängern, seien ein nicht hinnehmbarer Affront. Dadurch wür- den jungen Ärzten die jedem Arbeit- nehmer zugestandenen Grundrechte genommen. Schließlich sei das Gesetz über befristete Arbeitsverträge kein Instrument zugunsten der Klinikar-

beitgeber, billige Arbeitskräfte zu be- schäftigen und ihnen obendrein die Weiterbildung zu verweigern.

Der Marburger Bund streitet energisch für die Beibehaltung der medizinisch gesicherten Rehabilitati- on und der Anschluß-Rehabilitation als Bindeglied eines ganzheitlichen Reha-Ansatzes. Trotz Einschnitten beim „Kurtourismus“, den Badekuren und den Vorsorgemaßnahmen dürfe das „Kind nicht mit dem Bade“ ausge- schüttet werden. Sparen mit Augen- maß und strenge Qualitätsvorschriften seien das notwendige „Mittel der Wahl“. Dr. Harald Clade A-1667

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Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 24, 13. Juni 1997 (71)

Heftig umstritten waren bei der 91. Hauptversammlung des Marburger Bundes am 24./25. Mai im Bürgerhaus in Eisenach die Forderungen, die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Fotos (2): Thomas Rottschäfer/MB, Köln

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