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Archiv "Ärztemangel: Widerspruch" (28.11.2003)

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Tumorzellen in die Blutbahn emittiert, die aus dieser isoliert und molekularpathologisch analysiert werden können. Ei- ne organspezifische Zuord- nung ist möglich.

Dr. med. Ulrich Kübler, Siebertstraße 6, 81675 München

Sterbehilfe

Kommentar eines Betroffenen:

Debatte schon lange fällig

Eine öffentliche und vor al- lem sachliche Debatte über Schmerztherapie und Sterbe- begleitung ist in Deutschland schon lange fällig. Die offen- sichtliche Unterversorgung bedürftiger deutscher Schmerzpatienten in allen Lebenslagen auch vor dem Tode belastet nicht nur mich als Schmerztherapeuten und Anästhesisten mit mehrjähri- ger Auslandserfahrung schon lange.

Unverständlich ist mir bisher gewesen, warum selbst Fach- kollegen, die es besser wissen müssten, eine solch panische Angst vor Morphin und ver- wandten Stoffen bzw. vor de- ren vermeintlicher Überdo- sierung haben. Die interna- tional übliche Dosierung von Schmerzmitteln in Abhängig- keit von den individuellen Schmerzen des Patienten, an- statt von abstrakten Maßen, wie z. B. Milligramm, wird hierzulande von vielen Ärz- ten nicht praktiziert oder zu- mindest kategorisch igno- riert.

Somit wird im deutschen All- tag eine Unterdosierung, die für Patienten völlig unnötige Schmerzen bedeutet, von Ärz- ten und ihren Helfern in deut- schen Krankenhäusern, Pra- xen und Notdiensten billigend in Kauf genommen.

Dass hier eine unterlassene oder unzureichende Schmerz- therapie in den Medien als Straftatbestand der unterlas- senen Hilfeleistung oder gar der Körperverletzung erwähnt wird, entzieht sich zumindest meiner Kenntnis – der schmerzhafte Alltag unzähli-

ger leidender Menschen geht im Gleichmut unter.

Haben also die Ärzte Recht, die gar keine oder ungenügen- de Schmerztherapie betrei- ben? Vielleicht schon, denn der Arzt, der zum eigenen Schutz auf Kosten seiner Pati- enten deutsche Defensivmedi- zin praktiziert, ist sicher vor Strafverfolgung, Berufsverbot und Sensationspresse – zu Recht?

Dr. med. Jörg von Forstner, DEAA, Am Wellsee 159, 24146 Kiel

Ärztemangel

Zu dem Leserbrief „Berechtigte Su- che“ von Sven Adam in Heft 42/2003:

Widerspruch

Herr Sven Adam schreibt in seinem Leserbrief, was wäre, wenn ein Patient dringend ei- nen Arzt benötige und der „ei- ne Kollege auf der Insel (Use- dom) in Urlaub, krank oder anderweitig abwesend ist“.

Die Frage ist so falsch wie un- sinnig. Auf der zweitgrößten und wohl auch schönsten Insel Deutschlands sind reichlich Ärzte niedergelassen, es braucht übrigens auch keiner zum Festland überzusetzen, denn zwei Brücken führen auf das Festland.

Ich selbst bin im Ostseebad Zinnowitz niedergelassen, nur eines von vielen Seebädern auf der Insel, und alleine hier in Zinnowitz finden sich bei circa 3 800 Einwohnern vier Allgemeinärzte, davon zwei mit der Zusatzbezeichnung Badearzt, ein Kieferchirurg, eine Gynäkologin und vier Zahnärzte. Daneben gibt es in der Hauptsaison einen in Zin- nowitz stationierten Notarzt inkl. Rettungswagen.

Bei der o. g. Einwohnerzahl kann man nun wirklich nicht von einer Unterversorgung sprechen, und wie gesagt, ich spreche nur von dem Ostsee- bad Zinnowitz – die Situation ist in den anderen Seebädern vergleichbar.

Herr Sven Adam scheint of- fensichtlich bisher nie auf der Insel Usedom gewesen zu sein, sonst könnte er einen Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4828. November 2003 AA3157

B R I E F E

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derartigen Unsinn nicht schreiben.

Dr. med. Lutz Born,

Ärztehaus (!) Ostseebad Zinnowitz, Möwenstraße 2, 17454 Zinnowitz

Herzog-Bericht

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Unaus- gegoren“ von Samir Rabbata in Heft 41/2003:

Warum, Herr Rebscher, falsche Zahlen?

Mit welch unseriösen Rechen- tricks DAK-Vorstand Reb- scher den Kampf gegen Her- zogs Kopfpauschalen-Modell führt, zeigt seine Äußerung dpa gegenüber: Für eine vier- köpfige Familie mit 3 500 Eu- ro Einkommen würde sich der Beitrag von derzeit 210 Euro auf über 500 Euro mehr als verdoppeln. Der Fehler dieser Rechnung: Er vergleicht den Arbeitnehmerbeitrag einer

„Billig-BKK“ (mit Beitrags- satz 12 %) mit dem Gesamt- gesundheitsbeitrag nach Her- zog, ohne zu berücksichtigen, dass Arbeitnehmer bei Herzog die bisherigen Arbeitgeberan- teile ausgezahlt bekommen bzw. der Arbeitgeber sie teil- weise zur kompletten Finan- zierung des Krankengeldes verwendet. Ein seriöser Ver- gleich Gesamtbeitrag DAK heute (534 Euro) gegenüber Gesundheitsbeitrag bei Her- zog (528 Euro für zwei Er- wachsene) zeigt, dass es für diese Familie eben nicht zu ei- ner Verteuerung kommt. „War- um aber die falschen Zahlen?“

hat www.kapiertnix.de Herrn Rebscher gefragt.

Hans-Peter Meuser,

Zum Stadtbad 31, 40764 Langenfeld

Falsche Argumentation

Der Satz: „Damit würde eine Krankenschwester die gleiche Prämie zahlen wie ein leiten- der Angestellter. Der soziale Ausgleich soll über Steuern fi- nanziert werden“, hinterlässt den Eindruck, dass das doch ungerecht wäre. Es ist aber ge- recht, dass die zu erbringende medizinische Leistung beim

leitenden Angestellten genau soviel kostet wie bei der Kran- kenschwester, so wie beide für ihre Brötchen eben auch gleich viel zahlen. Der soziale Ausgleich erfolgt über die Steuer, weil der leitende An- gestellte eben wesentlich mehr Steuern bezahlt als die Kran- kenschwester und somit wie sämtliche anderen Steuerzah- ler zum Ausgleich für die Lei- stungsschwächeren beiträgt.

Dieser Ausgleich erfolgt bis- her nur innerhalb des Versi- cherungssystems und nicht zu- lasten aller Steuerzahler und ist deshalb ungerecht.

Die verkürzte Darstellung

„gleiche Prämie für Kranken- schwester und Chef“ wird in der politischen Argumentati- on benützt, um die soziale Un- gerechtigkeit des Herzog- Plans aufzuzeigen, ist aber schlicht falsch.

Dr. Wolfgang Sonnentag, Rembrandtring 50, 38228 Salzgitter

Weiterbildung

Zu der Meldung „Aufwertung der Psychosomatik“ in Heft 38/2003:

Keine Verbesserung der Integration

Die neue (Muster-)Weiterbil- dungsordnung hat im Bereich der Psychotherapie einige Än- derungen gebracht. Die Ge- bietsbezeichnung Facharzt für Psychotherapie wurde geän- dert in Facharzt für Psychoso- matische Medizin und Psycho- therapie. Für diesen Facharzt ist das sicherlich eine längst fällige Verbesserung. Bei den Bereichsbezeichnungen (Zu- satztitel) Psychotherapie und Psychoanalyse gab es aber ebenfalls Veränderungen, die gerade nicht unbedingt von Vorteil für viele Arztgruppen sind. Die bisher recht weit ge- fasste Zusatzbezeichnung Psy- chotherapie, die von allen Ärzten gleichermaßen erwor- ben werden konnte und ein relativ breites Behandlungs- spektrum zuließ, wurde zur fachgebundenen Psychothera- pie. Das bedeutet, dass zu- künftig Fachärzte, die die neue Bereichsbezeichnung A

A3158 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4828. November 2003 B R I E F E

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Psychotherapie erwerben, nur noch Patienten psychothera- peutisch behandeln können, die Krankheiten ihres jeweili- gen Fachgebietes aufweisen.

Internisten können also nur internistisch kranke Patienten psychotherapeutisch behan- deln, Gynäkologen nur gynä- kologische Behandlungsfälle usw. Zwar mag das in man- chen Facharztpraxen schon immer so gewesen sein, eine Verbesserung der Integration der Psychotherapie in alle me- dizinischen Fächer ist es je- doch nicht. Symptomverschie- bungen bei psychisch beding- ten körperlichen Beschwer- den sind keine Seltenheit, und die Fixierung auf bestimmte, körperlich definierte Fachge- biete grenzt die psychothera- peutischen Möglichkeiten deutlich ein.

Noch schwieriger aber wird die neue (Muster-)Weiterbil-

dungsordnung dadurch, dass die Bereichsbezeichnung Psy- choanalyse zukünftig nur noch für die drei so genann- ten Psycho-Fachärzte (Fach- arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Kinder- und Jugendlichen- psychiatrie und -psychothera- pie) zu erwerben ist. In der Realität ist das eine erhebli- che Einschränkung, denn die Erfahrung zeigt, dass viele Fachärzte anderer Gebiete bisher diesen Zusatztitel er- worben haben (z. B. Allge- meinärzte, Internisten, Kin- derärzte, Gynäkologen, Anästhesisten, Neurologen usw.). Sofern die jeweiligen Landesärztekammern keine von der (Muster-)Weiterbil- dungsordnung abweichenden Regelungen treffen, stellt das eine schlechtere Verankerung

der Psychotherapie insgesamt in der ärztlichen Weiterbil- dung dar.

Fazit: Es profitieren zwar die drei Psycho-Fachärzte von der neuen (Muster-)Weiterbil- dungsordnung, für alle ande-

ren Fachärzte verschlechtert sich jedoch die Möglichkeit, umfassende psychotherapeuti- sche Kenntnisse zu erwerben und anzuwenden.

Dr. med. W. V. Holitzner,

Ringstraße 34, 12205 Berlin-Lichterfelde B R I E F E

Arbeitszeit

Gedanken zum Arztberuf:

Unverständnis

Gleich nach meinem Staatsex- amen war meine erste Stelle als Pflichtassistent (Vergütung im ersten Jahr 180 DM netto, im zweiten 200 DM) am Ha- fenkrankenhaus Hamburg.

Dienst von 8.00 bis 16.00 Uhr, wenn nötig auch länger, an Samstagen bis 12.00 Uhr. Be- reitschaftsdienste nach Plan etwa zweimal im Monat, Be- ginn Samstags 8.00 Uhr, Ende

Montags 16.00 Uhr. Geschla- fen, wenn man dazu kam, Kla- motten zogen wir gar nicht aus, wurde im Krankenhaus.

Keiner von uns wäre damals auf die Idee gekommen, eine Vergütung zusätzlich für diese Zeiten zu verlangen oder gar vor Gericht zu ziehen. Das Gelabere heute über Arbeits- zeiten und Vergütungen von Überstunden kann ich nicht mehr hören. Wer sich nicht mit Haut und Haaren dem Arzt- beruf verschreiben will, der sollte Hamburger verkaufen.

Dr. Ludwig Netz,Castel Nr. 18, HR-52211 Bale, Istrien, Kroatien

Referenzen

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