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Archiv "Aktienanleihen: Nur scheinbar harmlos" (29.03.2002)

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S C H L U S S P U N K T

[84] Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 13½½½½29. März 2002

U

m Aktienanleihen ist es in der letzten Zeit etwas ruhiger geworden. Das hat zum einen damit zu tun, dass diese Papiere eher in Haussephasen gefragt sind, aber sie sind auch deswegen nicht mehr so beliebt, weil sich in den letzten zwei Jahren doch etliche Sparer durch ei- nen Einstieg in die für sie un- gewohnte Anlageart ziemlich die Finger verbrannt haben.

Aus gutem Grund. Hinter der vergleichsweise harmlos klingenden Finanzinnovation Aktienanleihe versteckt sich in der Tat ein hochspekulati- ves Wertpapier, da können die Bankberater meines Erach- tens ihren Kunden ins Ohr säuseln, was sie wollen. Gekö- dert werden die Interessenten mit einem in aller Regel fanta- stischen Zinsangebot.

Wer beispielsweise 10 000 Euro investiert, erhält etwa bei einer Laufzeit von einein-

halb Jahren 14 Prozent Zin- sen per annum. Der Haken:

Am Ende der Laufzeit ent- scheidet der Emittent, also die Bank, ob der Kunde den ge- zahlten Betrag zurückerhält oder ob er – stattdessen – eine festgelegte Zahl von Aktien, sagen wir mal Telekom, gelie- fert bekommt.

Wie sich leicht denken läs- st, kann der Deal ziemlich nach hinten losgehen. Wenn die Aktie am Verfallstag der Anleihe (Ende der Laufzeit) geliefert wird, kann es also durchaus sein, dass der Kurs der Aktie mal die Stückzahl den investierten Betrag so sehr unterschreitet, dass noch nicht mal die hohen Zinsen

ausreichen, den Verlust wett- zumachen.

Für die Banken ein prima Geschäft, die sich noch nicht mal haftungsrechtliche Sor- gen machen müssen. Mittler- weile gibt es nämlich ziemlich viele wütende Anleger, die sich – auf gelieferten Aktien plus dem passenden Verlust- berg sitzend – ziemlich her- eingelegt fühlen. Dumm ge- laufen.

Etliche Kunden wollten sich die Verluste nicht bieten lassen und klagten auf Scha- densersatz. Alles vergebliche Liebesmüh. Nach der aktuel- len Rechtsprechung handelt es sich bei Aktienanleihen keineswegs um Terminge-

schäfte (BGH, Az.: XI ZR 258/01), was ich persönlich nicht so recht nachvollziehen kann.

Dass Aktienanleihen eben nicht den Regeln für hochspe- kulative Börsenterminge- schäfte unterliegen, sondern als „hundsgewöhnliche“ Ak- tien bewertet werden, obwohl sie faktisch heiße Papiere sind, halte ich schon für ein starkes Stück. Der Ver- dacht, dass die Banken da wieder mal Gesetzeslücken geschickt ausgenutzt haben, ist nicht von der Hand zu wei- sen.

Aber im Ergebnis kann sich eben kein Anleger mehr darauf berufen, er sei nicht ausreichend über das Risiko dieser Anlage belehrt wor- den. Wieder mal auf bomba- stische Werbeaussagen rein- gefallen, kann das Resümee

nur lauten. ✮

Aktienanleihen

Nur scheinbar harmlos

GDer Engländer Patrick Web- ster musste 35 Jahre lang täg- lich Hunderte von Malen nie- sen. Er konsultierte 60 Ärzte und ließ sich von drei Kliniken behandeln. Erst jetzt wurde der Grund gefunden: Er war aller- gisch gegen Haferflocken, die er jeden Morgen im Müsli aß...

GIn Italien wurde ein Internet- Surfer, der drei Tage lang ohne Unterbrechung im Internet ge- surft hatte, mit Persönlichkeits- störungen ins Krankenhaus ge- bracht. Er wurde mit geistiger Verwirrtheit, Halluzinationen und Wahnvorstellungen einge- liefert – die „Internet-Vergif- tung“, die immer mehr junge Menschen heimsucht...

GAuf einer südbadischen Stra- ße geriet ein Auto ins Schleu- dern. Der Wagen überschlug sich, doch der Fahrer kroch un-

versehrt aus den Trüm- mern heraus. Aufatmend zündete er sich eine Zigarette an und warf das Streichholz achtlos fort.

Im Krankenhaus kam er wieder zu sich. Das Streichholz war genau im zerrissenen Tank des Wa- gens gelandet.

GEine Schottin in Edin- burgh bemerkte zu spät, dass Scherzbolde in einer öffentlichen Damentoi- lette den Sitz mit Klebstoff ein- gesprayt hatten. Auch die her- beigerufene Feuerwehr war machtlos. Sie konnten nur den Sitz abschrauben und diesen nebst dem daran haftenden Opfer in ein Krankenhaus ein- liefern. Dort wurde die 31- Jährige dann nach einem ein- stündigen Sitzbad aus ihrer misslichen Lage befreit.

GIn Palermo in Sizilien stand der 26-jährige Fabricio Cessa- re vor Gericht. Wegen zahl- reicher Wiederholungsdelikte verurteilte ihn der Richter zu genau 13 Jahren Zuchthaus. Da brach der junge Mann weinend zusammen: „Bitte keine 13 Jahre!“ Die 13 würde ihm großes Unglück bringen. Der verständnisvolle Richter revi-

dierte das Urteil und verurteilte Cessare zu 14 Jahren Zucht- haus.

G Ein junger französischer Sol- dat erfuhr in seinem Heimatort, dass seine Verlobung einseitig gelöst wurde. Maßlos ent- täuscht fuhr er in den nächsten Wald und verbrannte die Lie- besbriefe seiner untreuen Braut. Feuerwehrleute aus fünf Städten, 150 Soldaten und drei Wasser sprühende Flugzeuge mussten den Brand löschen:

Fünfzig Hektar Wald waren da- hin.

G Einem Fahrgast im franzö- sischen Hochgeschwindigkeits- zug TGV war auf der Strecke Paris–Bordeaux die Geldbörse in die Zugtoilette gefallen. Der Mann versuchte, sein Porte- monnaie aus der Chemie- toilette zu fischen. Dabei blieb er mit dem ganzen Arm hän- gen. Bahnbedienstete mussten die ganze Installation demon- tieren und den Armen mit der Edelstahlschüssel in ein Kran- kenhaus einliefern. BE

Murphys Gesetz

Alles, was schief gehen kann, geht schief.

Post Scriptum

Börsebius

Zeichnung: Reinhold Löffler

Referenzen

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