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Archiv "Durchführungsempfehlung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Finanzierung der Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Leistungen zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger in den Einheitlichen Bewertungsma

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Aktie "Archiv "Durchführungsempfehlung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Finanzierung der Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Leistungen zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger in den Einheitlichen Bewertungsma"

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 30

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30. Juli 2010 A 1485 Der Bewertungsausschuss gibt im Zusammenhang mit der Ein-

führung der Leistungen zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. Oktober 2010 folgende Durchführungsempfeh- lung ab.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 werden die Gebührenord- nungspositionen 01955 und 01956 zur diamorphingestützten Be- handlung Opiatabhängiger in den Einheitlichen Bewertungsmaß- stab (EBM) eingeführt. Der Bewertungsausschuss hat sich über die Grundsätze zur Finanzierung dieser Leistung wie folgt ver- ständigt:

(1) Auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substi- tutionsbehandlung Opiatabhängiger vom 18. März 2010 werden die Gebührenordnungspositionen 01955 und 01956 in den Abschnitt 1.8 des EBM aufgenommen.

(2) Die Einführung der Leistungen nach den Gebührenord- nungspositionen 01955 und 01956 führen nicht zu Einspa- rungen bei anderen Leistungen (Substitution).

(3) Der Bewertungsausschuss stellt fest, dass der finanzielle Mehrbedarf der Einführung der Leistungen nach den Ge- bührenordnungspositionen 01955 und 01956 nicht durch Einsparungen in anderen geeigneten Bereichen finanziert werden kann.

(4) Die Finanzierung des Mehrbedarfs für die Aufnahme die- ser Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 01955 und 01956 erfolgt außerhalb der morbiditätsbeding- ten Gesamtvergütungen.

(5) Bei bereits bestehenden Einrichtungen mit einer Zulassung und Genehmigung der Diamorphinabgabe empfiehlt der Bewertungsausschuss den Partnern der Gesamtverträge die Vergütung ggf. auch vor dem 1. Oktober 2010 mit Hilfe der neugeschaffenen Gebührenordnungspositionen zu ermögli- chen.

Protokollnotizen:

1) Die Rechnungslegung der Gebührenordnungspositionen 01955 und 01956 erfolgt im Formblatt 3, Kontenart 400, Kapitel 1, Abschnitt 8, Ebene 6.

2) Vereinbarung einer Kostenerhebung

Die Vertragspartner verständigen sich darauf, eine reprä- sentative Kostenerhebung in substituierenden Einrichtun- gen mit Diamorphinabgabe und einer Genehmigung der zuständigen Landesbehörde gemäß § 5 Abs. 9b Betäu- bungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) durch- führen zu lassen. Die Ergebnisse der Studie sollen bis zum 30. Juni 2013 vorliegen.

Folgende Aspekte sind bei der Erhebung zu berücksichti- gen:

– Die Kostenerhebung erfolgt differenziert für Einrichtun- gen,

– die sowohl Patienten mit ausschließlicher Methadon- Substitution als auch Patienten mit diamorphingestütz- ter Substitution behandeln

und

– die Patienten im Rahmen der diamorphingestützten Substitution behandeln und keine ausschließliche Me- thadon-Substitution durchführen.

– Es werden die Kosten über einen Zeitraum von vier auf- einander folgenden Quartalen respektive von zwölf Mo- naten erhoben.

– In der Stichprobe werden nur Einrichtungen berücksich- tigt, die mindestens 50 Patienten mit Diamorphinbehand- lungen pro Quartal betreuen (gute Auslastung).

Die Studie sollte mindestens Angaben zu folgenden Inhal- ten umfassen:

– Praxisstruktur (z. B. Größe der Einrichtung, Personal- struktur)

– Kostenstruktur (z. B. analog der Kostenstudie des Statis- tischen Bundesamtes); insbesondere ist ergänzend zu be- rücksichtigen:

– Anschubfinanzierung; insofern ist die Finanzierung der Einrichtungen getrennt zu betrachten nach Einrichtun- gen, die im Rahmen des bundeseinheitlichen Modell- projektes teilgenommen haben und Einrichtungen mit diamorphingestützter Behandlung, die erst nach dem 01. 07. 2010 errichtet wurden

– Fallzahlen, durchschnittlich behandelte Patienten pro Jahr

– Leistungshäufigkeit insgesamt und je 100 Fälle differen- ziert nach

– Leistungen im Zusammenhang mit der Diamorphin - abgabe

– Leistungen im Zusammenhang mit der Methadon-Sub- stitution

– in der Diamorphineinrichtung erbrachte weitere kura - tive Leistungen (EBM und regionalspezifische GOPs) – Durchschnittliche Diamorphindosis je Patient und Quar-

tal und durchschnittliche Anzahl der Arzt-Patienten-Kon- takte je Quartal, soweit die Praxis über eine EDV-ge- stützte Dokumentation der Diamorphinabgabe verfügt.

Der Bewertungsausschuss wird die Details zur Kostenerhebung bis spätestens 31. 12. 2010 beschließen. …

Durchführungsempfehlung

des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Finanzierung der Leistungen im Zusammenhang

mit der Einführung der Leistungen zur diamorphingestützten Behandlung Opiatabhängiger

in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)

zum 1. Oktober 2010

in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Berlin

vom 4. bis 6. November in Berlin

Nähere Informationen: Telefon: 030 859962-33, Fax:

030 85079826, E-Mail: aerztekongress@ctw-congress.de;

Anmeldung: www.aerztekongress-charité.de …

58. Ärztekongress Berlin/

Charité Fortbildungsforum

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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